TUI AG einigt sich mit der deutschen Bundesregierung auf zusätzliches Stabilisierungspaket
in Höhe von 1,2 Mrd. EUR

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TUI AG einigt sich mit der deutschen Bundesregierung auf zusätzliches
Stabilisierungspaket in Höhe von 1,2 Mrd. EUR

12.08.2020 / 13:56 CET/CEST
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TUI und KfW haben sich darauf verständigt, die bestehende KfW-Tranche um
1,05 Mrd. EUR aufzustocken. Die Inanspruchnahme dieses zusätzlichen Betrags
ist abhängig von (i) der Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung an den
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) in Höhe von 150 Mio. EUR und (ii) einer
Anpassung der im Oktober 2021 fälligen Anleihe durch die Anleihegläubiger.
Beide Bedingungen und andere formale Anforderungen müssen bis zum 30.
September 2020 erfüllt werden.

Das Stabilisierungspaket in Höhe von insgesamt 1,2 Mrd. EUR stärkt die
Position der TUI und würde im aktuellen volatilen Marktumfeld ausreichend
Liquidität zur Verfügung stellen, um den saisonalen Swing im Winter 2020/21
und im Falle weiterer langfristiger Reisebeschränkungen und
Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit COVID-19, auch für die Zeit danach
abzudecken.

Einschließlich des zusätzlichen Stabilisierungspakets stünden der TUI AG zum
gegenwärtigen Zeitpunkt Finanzmittel und Kreditfazilitäten in Höhe von 2,4
Mrd. EUR zur Verfügung.

Wie die erste KfW-Tranche in Höhe von 1,8 Mrd. EUR, die im April 2020
ausgegeben wurde, wird die zusätzliche KfW-Tranche als Aufstockung der
bestehenden Revolving Credit Facility der TUI ("RCF") strukturiert. Die
notwendigen Änderungen sind mit dem RCF-Bankenkonsortium nahezu umgesetzt.

Über die Bedingungen für die Begebung der Wandelschuldverschreibung besteht
bereits Einvernehmen. Die mögliche Wandelschuldverschreibung würde
vorbehaltlich des Abschlusses einer Übernahmevereinbarung vom WSF erworben
und hat eine anfängliche Laufzeit von sechs Jahren. Die
Wandelschuldverschreibung würde mit 9,5% p.a. verzinst. TUI steht nach
Rückzahlung der zusätzlichen 1,05 Mrd. EUR KfW-Tranche ein ordentliches
Kündigungsrecht zu. Eine vollständige Wandlung der Schuldverschreibung
entspräche einer Beteiligung an der TUI AG von bis zu 9 %.

Die TUI würde von ihrer bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe einer
Wandelschuldverschreibung unter Ausschluss des Bezugsrechts Gebrauch machen
und das bestehende bedingte Kapital für die entsprechenden Aktien nutzen.
Der Wandlungspreis je Aktie würde auf 60 % des durchschnittlichen
Börsenkurses vor der Emission festgelegt, mindestens jedoch 2,56 EUR, und der
WSF hätte das Recht, jederzeit die Wandlung der Schuldverschreibung in TUI
Aktien zu verlangen.

Zusätzlich zu den Beschränkungen im Rahmen des existierenden KfW-Kredits,
wie z. B. dem faktischen Verzicht der TUI auf Dividendenzahlungen und einer
Beschränkung von Aktienrückkäufen, wäre die Stabilisierungsmaßnahme
durch
den WSF mit weiteren Einschränkungen verbunden, u. a. hinsichtlich von
Investitionen in andere Unternehmen und der Vergütung von
Vorstandsmitgliedern, solange der WSF investiert bleibt.

Die zusätzliche KfW-Tranche steht zudem unter dem Vorbehalt eines Verzichts
auf eine mögliche zukünftige Begrenzung von TUI's Finanzverschuldung im
Rahmen der im Oktober 2021 fälligen Anleihe.

Durch die Lockerungen der Reisebeschränkungen in Europa profitiert TUI von
einem teilweisen Neustart des Sommer 2020-Programms mit unmittelbaren
positiven Auswirkungen auf das Working Capital, da die Kunden für die
aktuelle und zukünftige Urlaubssaisons buchen. Urlaub hat für unsere Kunden
nach wie vor eine hohe Priorität und wir arbeiten weiterhin an
unterschiedlichen Nachfrageszenarien für die aktuelle und die kommenden
Saisons.

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