TUI AG

Hannover und Berlin

Bekanntmachung des Hinweises auf den Hauptversammlungsbeschluss und die Erklärung über

die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die Hauptversammlung der TUI AG hat den Vorstand mit Beschluss vom 25. März 2021 unter Tagesord- nungspunkt 7 dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. März 2026 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen im Folgenden "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen Wand- lungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 109.939.363,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewäh- ren bzw. diese Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionspflichten auszustatten (nachfolgend die "Ermächtigung").

Wie am 14. April 2021 im Bundesanzeiger bekanntgemacht, hat die TUI AG - unter teilweiser Ausnutzung dieser Ermächtigung 4.000 Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 100.000,00, somit im Gesamtnennbetrag von EUR 400.000.000,00 ausgegeben, die Wandlungsrechte auf bis zu 74.583.729 Ak- tien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 gewähren (im Folgenden die "Wandel- schuldverschreibung 2021").

Unter weiterer Ausnutzung dieser Ermächtigung hat der mit Beschluss des Vorstands vom 25. Juni 2021 ermächtigte Transaktionsausschuss des Vorstands am 28. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 25. Juni 2021 die Aufstockung der Wandelschuldverschreibung 2021 beschlossen, um weitere 1.896 Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 100.000,00, somit im Gesamtnennbetrag von EUR 189.600.000,00 auszugeben, die Wandlungsrechte auf bis zu 35.352.687 Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 gewähren.

Die Erklärung über die Ausgabe der Aufstockung der Wandelschuldverschreibung 2021 (einschließlich der entsprechenden Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat) ist beim jeweiligen Handelsregister der Amts- gerichte Berlin-Charlottenburg und Hannover hinterlegt worden.

Hannover, im Juli 2021

Der Vorstand

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TUI AG published this content on 28 July 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 28 July 2021 15:33:30 UTC.