Bern (awp/sda) - Die Kunden der inzwischen aufgelösten Banca della Svizzera Italiana (BSI) sind im Visier der italienischen Steuerbehörden. Nun hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) entschieden, die Bankkundendaten nach Italien zu liefern.

Das Amtshilfegesuch aus Italien war vor über einem Jahr in der Schweiz eingetroffen. Die italienischen Behörden verlangten die Namen von BSI-Kunden mit Wohnsitz in Italien, die der Bank gegenüber keinen Nachweis für die Steuerkonformität ihres Bankkontos erbracht hatten.

Die Gruppenanfrage aus Italien bezieht sich auf den Zeitraum zwischen dem 23. Januar 2015 bis Ende 2016. In dieser Zeit galt für Bankkundendaten der Informationsaustausch auf Anfrage. 2017 trat der automatische Informationsaustausch in Kraft.

Gestützt auf das Amtshilfegesuch übermittelt die ESTV jeweils die Kriterien an die Bank. Diese muss dann abklären, welche Kunden darunter fallen, und die entsprechenden Daten an die Schweizer Steuerbehörden liefern.

Verfügung kann angefochten werden

Am Dienstag hat die ESTV entschieden, die Daten nach Italien zu liefern. Ihren Entscheid veröffentlichte sie im Bundesblatt. Das betrifft jene BSI-Bankkunden, die weder der Übermittlung der Daten zugestimmt noch eine Zustelladresse in der Schweiz angegeben haben.

Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die Steuerverwaltung wollte auf Anfrage nicht bekannt geben, wie viele Bankkunden betroffen sind.

Das Amtshilfeverfahren in Sachen BSI ist kein Einzelfall. Der italienische Fiskus hat etwa auch UBS-Kunden ins Visier genommen. Dieses Gesuch ging rund zwei Wochen später bei der ESTV ein als jenes zur BSI, das Verfahren ist noch hängig.

Die Tessiner Traditionsbank BSI ist nach turbulenten Jahren vom Markt verschwunden. Die Beilegung des Steuerstreits mit den USA kostete BSI über 200 Millionen Franken. Danach wurde die Bank vom Konkurrenten EFG übernommen und schliesslich wegen ihrer Verwicklung in den Korruptionsskandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB aufgelöst.