Zürich (awp) - Die Grossbank UBS hat weiterhin hohe Rückstellungen für offene Rechtsfälle in den Büchern. Im vierten Quartal sind diese zum Vorquartal allerdings um 92 Millionen Dollar gesunken.

Per Ende 2022 wies die Grossbank noch Rückstellungen für Rechtsfälle, regulatorische und "ähnliche" Angelegenheiten in Höhe von rund 2,59 Milliarden Dollar aus, wie dem am Dienstag veröffentlichten Geschäftsbericht zu entnehmen ist. Zum Ende des dritten Quartals hatten die Summe noch bei knapp 2,68 Milliarden gelegen.

Die Bank verwendete im vergangenen Quartal laut dem Geschäftsbericht Rückstellungen in Höhe von 263 Millionen für den dafür vorgesehen Zweck und löste weitere Rückstellungen in Höhe von 38 Millionen Dollar auf. Neu gebildet wurden im Schlussquartal noch 88 Millionen an Rückstellungen, allerdings wirkte sich unter anderem die Wechselkursentwicklung ungünstig auf die Position auf.

Offener Frankreich-Prozess

Weiterhin betrifft fast die Hälfte der Rückstellungen den Steuerstreit in Frankreich. Für den Prozess im westlichen Nachbarland hat die UBS unverändert rund 1,1 Milliarden Euro respektive rund 1,2 Milliarden Dollar zurückgestellt. Die UBS war im Dezember 2021 in zweiter Instanz in Paris wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche schuldig gesprochen worden. Die Grossbank ging auch gegen dieses Urteil in Berufung.

Das französische Berufungsgericht hatte die Einziehung von Geldern und Entschädigungszahlungen an den französischen Staat in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro verlangt, dies zusätzlich zu einer Busse von 3,75 Millionen Euro. Die Busse und die Geldeinziehung seien während der Dauer der Berufung suspendiert, heisst es im Geschäftsbericht.

Die breite Spanne möglicher Ausgänge des Verfahrens sorge für eine hohe Unsicherheit, heisst es weiter. Die Rückstellungssumme widerspiegle jedoch die beste Schätzung möglicher finanzieller Auswirkungen.

Finanzkrise und Madoff

Weitere Rückstellungen der Grossbank betreffen Klagen wegen dem Verkauf von hypothekenbesicherten Wertpapieren (Residential Mortgage-backed Securities RMBS) in der Zeit der Finanzkrise. Das US-Justizministerium hatte noch im November 2018 im Bundesstaats New York eine Zivilklage gegen die Schweizer Grossbank eingereicht, in der es nicht spezifizierte Entschädigungen fordert. Einen Antrag der UBS auf Abweisung der Klage lehnte das Gericht im Dezember 2019 ab.

Dazu kommen diverse Verfahren im Zusammenhang mit mittlerweile verstorbenen Anlagebetrüger Bernard Madoff, wo die Rolle der UBS von mehreren Aufsichtsbehörden untersucht wird. Offen sind weiterhin auch noch Verfahren um den Verkauf von öffentlichen Anleihen des Inselstaates Puerto Rico, aber auch Untersuchungen um Manipulationen der Libor-Sätze und im Devisenhandel. Weitere Rückstellungen betreffen den Streit um die Rückerstattung von Retrozessionen an Schweizer Kunden.

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