Die oftmals tieferen laufenden Kosten einer eigenen Liegenschaft gegenüber den Ausgaben für ein vergleichbares Mietobjekt lassen einen Kauf grundsätzlich vorteilhaft erscheinen. Zudem schafft die wachsende Umverteilung von Erwerbstätigen zu Pensionierten innerhalb der 2. Säule Anreize, das Kapital vor dem Rentenantritt zu beziehen. Doch lassen sich keine pauschalen Schlussfolgerungen ziehen. 'Am meisten profitiert, wer das Vorsorgekapital und den Immobilienkauf unter Einbezug der aktuellen und zukünftigen Lebensumstände strategisch plant', sagt UBS-Ökonomin und Vorsorgeexpertin Jackie Bauer. Da die 2. Säule nicht nur den Bezug für Wohneigentum erlaubt, sondern auch steuerbegünstigte, freiwillige Einzahlungen zulässt, kann je nach Alter, Steuerbelastung und Vermögen die finanziell optimale Ein- und Auszahlungsperiode bestimmt werden.

Wird das Vorsorgekapital in jüngeren Jahren zum Erwerb eines Eigenheims eingesetzt, ist es empfehlenswert, die daraus potenziell resultierenden Ersparnisse bei den laufenden Kosten für den Ruhestand auf die Seite zu legen. Näher am Pensionierungsalter stellt sich dann oft die Frage, ob ein Renten- oder Kapitalbezug besser ist. Bei tiefem Umwandlungssatz ist die Rendite aus vermietetem oder selbstbewohntem Wohneigentum unter Umständen eine interessante Investition. Allerdings ist diese auch mit grossen Risiken verbunden, sodass der minimale Bedarf über andere Quellen gesichert sein sollte.

Faktoren, die beeinflussen, ob, wie viel und wann das Vorsorgekapital für Wohneigentum genutzt wird, sind die Arbeitsplatzsicherheit, ob beide Partner einen Pensionskassenanschluss sowie ein oder mehrere 3a-Konten besitzen, die Abdeckung von Risiken wie Invalidität und Tod während des Erwerbslebens und auch die Gesundheit der Pensionskasse. 'Jede Situation ist einzigartig und wird am besten mit einem Vorsorgeberater besprochen, um die individuellen Bedürfnisse optimal abzudecken', empfiehlt Jackie Bauer.

UBS Switzerland AG

UBS Group AG veröffentlichte diesen Inhalt am 31 Oktober 2019 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 31 Oktober 2019 11:35:08 UTC.

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