MÜNSTER (dpa-AFX) - In der juristischen Auseinandersetzung um das seit 2020 betriebene Steinkohlekraftwerk Datteln 4 sieht das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht erhebliche Planungsmängel. Die Suche nach einem geeigneten Standort und die Prüfung von Alternativen, auch bei der Art des Kraftwerks, sei unvollständig gewesen. "Es ging offensichtlich darum, den Standort Datteln nicht zu gefährden", sagte der Vorsitzende Richter Detlev Klein Altstedde zu Beginn der mündlichen Verhandlung am Donnerstag in Münster.

Eine Entscheidung zum neu aufgestellten Bebauungsplan der Stadt Datteln für das umstrittene Kraftwerk des Energiekonzerns Uniper will das OVG voraussichtlich noch am Donnerstag verkünden. Kläger sind die Nachbarstadt Waltrop, die Umweltschutzorganisation BUND sowie vier Privatpersonen.

Das Oberlandesgericht hatte den ursprünglichen Bebauungsplans 2009 für unwirksam erklärt, weil er nicht mit der Landesplanung im Einklang stand. Der Bau des letzten Steinkohlekraftwerks in Deutschland war rund fünf Kilometer entfernt von der eigentlich vorgesehenen Stelle umgesetzt worden./lic/DP/nas