Kennzahlen im Überblick

Finanzielle und nichtfinanzielle Kennzahlen des Uniper-Konzerns¹

Einheit

2020

2019

2018

2017

2016

Strombeschaffung und Eigenerzeugung

Mrd kWh

558,0

616,8

709,0

728,2

693,8

Stromabsatz

Mrd kWh

552,9

612,7

707,0

725,9

691,3

Veräußertes Gasvolumen

Mrd kWh

2.205,9

2.179,3

2.019,3

1.944,8

1.725,7

Direkte CO2-Emissionen aus dem

Brennstoffverbrauch

Mio t CO2

42,6

47,0

59,5

63,3

72,7

CO2-Intensität²

g/kWh

453

445

499

506

502

Umsatzerlöse³

Mio €

50.968

65.804

91.813

72.238

67.285

Adjusted EBIT4

Mio €

998

863

865

1.114

1.362

nachrichtlich: Adjusted EBITDA4

Mio €

1.657

1.561

1.543

1.741

2.122

Konzernüberschuss/-fehlbetrag¹

Mio €

402

644

-442

-538

-3.234

Ergebnis je Aktie³ 5 6

1,08

1,67

-1,10

-1,79

-8,79

Dividendenvorschlag/Dividende je

Aktie4

1,37

1,15

0,90

0,74

0,55

Cashflow aus der Geschäftstätigkeit

(operativer Cashflow)

Mio €

1.241

932

1.241

1.385

2.184

Adjusted Net Income4

Mio €

774

614

n/a

n/a

n/a

Investitionen

Mio €

743

657

642

843

781

Wachstum

Mio €

406

297

325

451

381

Instandhaltung

Mio €

336

361

317

392

400

Wirtschaftliche Nettoverschuldung7

Mio €

3.113

2.650

2.509

2.445

4.167

Mitarbeiter zum Berichtsstichtag8

11.751

11.532

11.780

12.180

12.635

Frauenanteil

%

25,2

24,6

24,2

23,9

24,1

Durchschnittsalter

Jahre

45

45

44

44

44

Fluktuationsrate

%

3,7

4,5

4,7

5,0

4,0

  • 1) Bei Veränderung des Konsolidierungskreises werden Vergleichsangaben nicht angepasst.

  • 2) Uniper definiert die CO2-Intensität als das Verhältnis zwischen den direkten CO2-Emissionen aus

Verbrennungsprozessen fossiler Brennstoffe zur Erzeugung von Strom und Wärme von konsolidierten stationären Anlagen (Ansatz der finanziellen Kontrolle) und Unipers Erzeugungsmengen. Nicht Teil dieses Indikators sind Anlagen, die ausschließlich Wärme und/oder Dampf produzieren.

3) Die dargestellten Vergleichszahlen wurden aufgrund von Änderungen der angewendeten Bilanzierungs- und Ausweismethoden ausschließlich für das Jahr 2018 angepasst. Die Jahre 2017 und 2016 werden weiterhin wie berichtet dargestellt.

  • 4) Bereinigt um nicht operative Effekte.

  • 5) Auf Basis der zum Stichtag ausstehenden Aktien.

  • 6) Für das jeweilige Geschäftsjahr.

  • 7) Forderungen aus Margining werden ab 2019 erstmals als Bestandteil der wirtschaftlichen Nettoverschuldung ausgewiesen. Der Vergleichswert zum 31. Dezember 2018 ist entsprechend angepasst. Weitere Erläuterungen enthält das Kapitel "Finanzlage" des Geschäftsberichts.

8) Der Begriff Mitarbeiter wird im gesamten vorliegenden Geschäftsbericht geschlechtsneutral verwendet.

Ausgewählte Finanzkennzahlen je Segment

Umsatz

Europäische ErzeugungGlobaler HandelRussische StromerzeugungKonzernleitung/KonsolidierungSumme

53.65396 8 9M8 io €

50.968 Mio € 50968

7.688 Mio € 7688

909 Mio € 2000

-11.327 Mio € -11327

Adjusted EBIT

Europäische ErzeugungGlobaler HandelRussische StromerzeugungKonzernleitung/KonsolidierungSumme

998 Mio € 998

492 Mio € 492

496 Mio € 496

22622M6io €

-216 Mio € -216

Dieser Geschäftsbericht enthält, insbesondere im Prognosebericht, bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Uniper SE und anderen derzeit für diese verfügbaren Informationen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die tatsäch-lichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Derartige Risiken und Chancen sind unter anderem im Risiko- und Chancenbericht beschrieben, beschränken sich aber nicht auf diese. Die Uniper SE be-absichtigt zudem nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Personenbetreffende Begriffe wie z.B. Mitarbeiter, Anwohner, Besucher etc. werden im gesamten Geschäftsbericht geschlechtsneutral verwendet.

Uniper

Geschäftsbericht 2019

Inhalt

Bericht des Aufsichtsrates 2

Uniper-Aktie 8

Strategie und Ziele 11

Zusammengefasster Lagebericht 14

Grundlagen des Konzerns 14

Wirtschaftsbericht 17

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 17

Geschäftsverlauf 26

Ertragslage 35

Finanzlage 42

Vermögenslage 46

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Uniper SE 47

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 49

Risiko- und Chancenbericht 53

Prognosebericht 64

Internes Kontrollsystem zum Rechnungslegungsprozess 69

Schlusserklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 (3) AktG 71

Übernahmerelevante Zusatzangaben 71

Erklärung zur Unternehmensführung 75

Vergütungsbericht 85

Zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller Bericht 101

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 127

Konzernabschluss 137

Gewinn- und Verlustrechnung 137

Aufstellung der im Konzerneigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen 138

Bilanz 139

Kapitalflussrechnung 141

Konzerneigenkapital 142

Anhang 143

Anteilsbesitzliste 240

Aufsichtsratsmitglieder 243

Vorstandsmitglieder 244

Versicherung der gesetzlichen Vertreter 245

Ergänzende Kennzahlen 246

Finanzkalender 248

Bericht des Aufsichtsrates

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

Uniper hat das Jahr 2020 erfolgreich abgeschlossen. Die Weichen für die Transformation des Unterneh-mens hin zu einer grüneren Zukunft wurden rechtzeitig gestellt, nachdem der Kohleausstieg in Deutschland von der Bundesregierung beschlossen wurde. Gleichzeitig wurden die Kooperationsgespräche mit Fortum als Mehrheitsaktionär wieder aufgenommen. Erste Kooperationsfelder konnten identifiziert werden, auch weil die Strategien beider Unternehmen vergleichbare Schwerpunkte setzen. Nun gilt es, die Zusammenar-beit zum Nutzen beider Unternehmen und ihrer Aktionäre zu vertiefen und den Ankündigungen Taten folgen zu lassen.

Der Aufsichtsrat formierte sich im April des Jahres neu, nachdem Fortum seinen Anteil an Uniper auf über 73 % aufgestockt hatte. Der ehemalige Vorsitzende und vier weitere Anteilseignervertreter des Aufsichts-rats legten ihre Mandate infolgedessen am 3. April 2020 nieder. Zunächst im Wege der gerichtlichen Bestel-lung wurden fünf neue Mitglieder des Aufsichtsrates berufen, die durch ordentliche Wahl in der Hauptver-sammlung am 20. Mai 2020 bestätigt wurden.

Im Juni 2020 konnte das Vorstandsteam durch die Nachbesetzung der Position des Chief Commercial Officer mit Niek den Hollander komplettiert werden.

Überschattet wurde das Geschäftsjahr von der Covid-19-Pandemie, welche Uniper wie auch die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft vor große Herausforderungen stellte. Uniper gelang es, schnell und angemes-sen auf die Situation zu reagieren und den kontinuierlichen Geschäftsbetrieb erfolgreich sicherzustellen. Die zunehmende Digitalisierung im Unternehmen stellte sicher, dass zahlreiche Geschäftsprozesse auch aus der Ferne erfolgreich gesteuert werden konnten und ein Großteil der Mitarbeiter, insbesondere aus der Ver-waltung, im Homeoffice arbeiten konnte.

Der Aufsichtsrat der Uniper SE hat im Geschäftsjahr 2020 seine Aufgaben und Pflichten nach Gesetz, Sat-zung und Geschäftsordnung umfassend und sorgfältig wahrgenommen. Er hat sich intensiv mit der Lage des Unternehmens beschäftigt und die Konsequenzen der sich ständig verändernden energiepolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausführlich diskutiert.

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Führung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätig-keit kontinuierlich überwacht. Dabei hat sich der Aufsichtsrat von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßig-keit der Unternehmensführung überzeugt. In alle Geschäftsvorgänge von besonderer Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden und hat sie unter anderem auf Basis der Be-richte des Vorstands ausführlich erörtert.

Durch den Vorstand wurde der Aufsichtsrat regelmäßig und zeitnah sowohl schriftlich als auch mündlich umfassend informiert. Der Aufsichtsrat hatte ausreichend Gelegenheit, sich im Plenum und in seinen Aus-schüssen aktiv mit den Berichten, Anträgen und Beschlussvorschlägen des Vorstands auseinanderzuset-zen. Soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war, hat der Aufsichtsrat nach eingehender Prüfung und Beratung über die Beschlussvorschläge des Vorstands entschieden.

Der Aufsichtsrat hat sich in vier ordentlichen und sechs außerordentlichen Sitzungen mit für das Unterneh-men relevanten Fragen befasst und soweit erforderlich hierzu Beschlüsse gefasst. Eine detaillierte Aufstel-lung der Sitzungen und der entsprechenden individuellen Sitzungsteilnahme findet sich auf Seite 6 des Ge-schäftsberichts.

Zentrale Themen der Beratung des Aufsichtsrats

Im Hinblick auf das operative Geschäft hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit den Preisentwicklungen auf den nationalen und internationalen Energiemärkten sowie der wirtschaftlichen Lage des Konzerns beschäftigt, über die der Vorstand jeweils kontinuierlich informierte. Konkret hat der Aufsichtsrat die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage, die Beschäftigungsentwicklung sowie die Ergebnischancen und -risiken der Uniper SE und des Uniper-Konzerns behandelt. Regelmäßig beschäftigte sich der Aufsichtsrat zudem mit der Entwicklung der für Uniper relevanten Fremdwährungen.

Dem Aufsichtsrat wurden auch regelmäßig die Entwicklungen im Bereich Gesundheits-, Arbeits-, Umwelt-schutz und Nachhaltigkeit dargelegt. Hier wurde über Fortschritte bei der Umsetzung des unternehmens-weiten HSSE & S (Health, Safety, Security, Environment und Sustainability)-Verbesserungsplans sowie die Entwicklung der Unfallzahlen und der Treibhausgas-Emissionen berichtet. Weitere Schwerpunkte aus dem Bereich der Nachhaltigkeit lagen bei den Themen Diversität im Unternehmen und dem Dialog mit Nicht-Re-gierungsorganisationen.

Weitere zentrale Themen der Beratungen waren die Entwicklung der europäischen und deutschen Energie-politik, die fortschreitende Entwicklung des regulatorischen Umfelds und die gesamt- und wirtschaftspoliti-sche Lage in den Ländern, in denen Uniper aktiv ist, insbesondere mit Blick auf die jeweiligen Auswirkungen auf die verschiedenen Geschäftsfelder von Uniper. In besonderem Maße befasste sich der Aufsichtsrat mit Unipers Positionierung zum Kohleausstieg in Deutschland, der für den Fortgang von Unipers Kerngeschäft von erheblicher Bedeutung ist. Als ersten Erfolg hat Uniper im Ausschreibungsverfahren der Bundesnetza-gentur zur Reduzierung der Verstromung von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen den Zu-schlag für die Schließung seines Kraftwerks Heyden in Nordrhein-Westfalen zum 31. Dezember 2020 erhal-ten.

Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat ausführlich über die Equity Story für den Kapitalmarkt sowie über den Stand der Strategieumsetzung und notwendige Anpassungen der Strategie. Ein besonderer Schwer-punkt lag dabei auf Unipers Transformation mit dem Markteintritt in das Geschäft mit Erneuerbaren Ener-gien sowie auf dem Ausbau des Wasserstoffgeschäftes.

Die aktuellen Entwicklungen von Unipers Geschäftsaktivitäten wurden umfassend erörtert. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat hinsichtlich der Erzeugungsaktivitäten, unter anderem über die inzwischen er-folgte Inbetriebsetzung des Steinkohlekraftwerkes Datteln 4 in Deutschland. Ferner wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand kontinuierlich über den Fortgang des Wiederaufbaus des russischen Kraftwerks Berjo-sowskaja 3 und die damit verbundenen Kapazitätsverträge informiert.

Zum globalen Handelsgeschäft wurde der Aufsichtsrat ausführlich über neue Beschaffungs- und Lieferver-träge sowie die Preiswiederverhandlungsbegehren großer Gaslieferanten informiert. Ebenfalls fortlaufend wurde über das Engagement von Uniper im Pipelineprojekt Nord Stream 2 - insbesondere im Lichte etwai-ger Sanktionsrisiken - berichtet.

Der Vorstand erörterte mit dem Aufsichtsrat ausführlich den Finanzierungsbedarf des Uniper-Konzerns und diskutierte fortlaufend intensiv die aktuelle und zukünftige Ratingsituation der Gesellschaft. Zudem wurde der Aufsichtsrat fortlaufend über die Entwicklung der Uniper-Aktie am Markt sowie die Analystenbewertun-gen informiert.

Der Aufsichtsrat erörterte mit dem Vorstand eingehend die Mittelfristplanung des Uniper-Konzerns für die Jahre 2021 bis 2023 auf Basis aktualisierter Annahmen zur langfristigen Entwicklung von Energie- und Rohstoffpreisen, zu Kapazitätsmarktprämien sowie saisonalen Preisdifferenzen und genehmigte nach ein-gehender Erörterung das Budget für das Jahr 2021.

Schließlich befasste sich der Aufsichtsrat in mehreren ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen auch im Jahr 2020 wieder intensiv mit dem Einstieg von Fortum als Großaktionär und den sich aus der geänder-ten Aktionärsstruktur jeweils ergebenden Folgen für Uniper in rechtlicher, strategischer, regulatorischer und finanzieller Hinsicht.

In der zweiten Hälfte des Berichtsjahres befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit den Prinzipien der Zusammenarbeit im sogenannten faktischen Konzern mit Fortum und mit der Ausgestaltung potentieller Kooperationsfelder und -initiativen.

Der Aufsichtsrat hat sich ferner mit dem vom Vorstand erstellten zusammengefassten gesonderten nichtfi-nanziellen Bericht zum 31. Dezember 2020 befasst. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprü-fungsgesellschaft, Düsseldorf, hat eine Prüfung ("limited assurance") durchgeführt und einen uneinge-schränkten Vermerk über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung erteilt. Der Aufsichtsrat hatte nach seiner Prüfung keine Einwendungen.

Schließlich wurden auch die Tätigkeitsberichte der Ausschüsse des Aufsichtsrats eingehend diskutiert.

Abhängigkeitsbericht 2020

Der Vorstand der Uniper SE hat nach § 312 AktG für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezem-ber 2020 einen Bericht über die Beziehungen der Uniper SE zu verbundenen Unternehmen aufgestellt und danach unverzüglich dem Aufsichtsrat vorgelegt.

Der Abschlussprüfer hat zu dem Bericht über die Beziehungen zu den verbundenen Unternehmen folgen-den Bestätigungsvermerk erteilt:

"Auftragsgemäß haben wir den Bericht des Vorstands nach § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 313 AktG für den Berichtszeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 geprüft. Da nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind, erteilen wir nach § 313 Abs. 3 Satz 1 AktG folgenden Be-stätigungsvermerk:

Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  • 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

  • 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht un-angemessen hoch war."

Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu den verbundenen Unternehmen geprüft. Er hat den Bericht in seiner Sitzung vom 3. März 2021, an welcher der Abschlussprüfer teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berich-tet hat, eingehend mit dem Vorstand erörtert.

Der Aufsichtsrat ist aufgrund seiner Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats sind Einwendungen gegen die Erklärung des Vor-stands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht zu erheben.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat hat sich im Januar 2020 eingehend mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex be-fasst und auf dieser Basis gemeinsam mit dem Vorstand die jährliche Entsprechenserklärung zum Deut-schen Corporate Governance Kodex (DCGK) gemäß § 161 AktG für die Uniper SE abgegeben, die er am 22. Dezember 2020 aktualisiert hat. Sie ist seitdem über den Internetauftritt der Uniper SE öffentlich zu-gänglich. Weitere Informationen zur Corporate Governance finden Sie in der Erklärung zur Unternehmens-führung.

Arbeit der Ausschüsse

Der Aufsichtsrat hat die im Folgenden näher beschriebenen Ausschüsse gebildet, um seine Aufgaben sorg-fältig und effizient wahrnehmen zu können. Angaben zur Zusammensetzung der Ausschüsse und zu ihren Aufgaben finden sich auch in der Erklärung zur Unternehmensführung. Im gesetzlich zulässigen Rahmen hat der Aufsichtsrat eine Reihe von Beschlusszuständigkeiten an die Ausschüsse übertragen. Über Gegen-stand und Ergebnis der Sitzungen berichtete der jeweilige Ausschussvorsitzende regelmäßig in der folgen-den Sitzung des Aufsichtsrats an das Aufsichtsratsplenum.

  • Im Geschäftsjahr 2020 tagte der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats insgesamt viermal. An diesen Sitzungen nahmen jeweils alle Mitglieder des Ausschusses teil. Im Wesentlichen wurden in diesem Gremium die Sitzungen des Aufsichtsrats vorbereitet. Ebenfalls wurde hier die Neubesetzung einzel-ner Vorstandspositionen vorbereitet und die daran angepasste Geschäftsverteilung des Vorstands ge-nehmigt. Zudem hat der Präsidialausschuss die vom Aufsichtsrat beschlossene Erreichung der Vor-standsziele für das Jahr 2020 sowie die Vorgabe von Zielen für das Jahr 2021 vorbereitet. Weiterhin hat der Präsidialausschuss Vergütungsangelegenheiten des Vorstands diskutiert und die hierzu erfor-derlichen Beschlüsse des Aufsichtsrats intensiv vorbereitet.

  • Der Prüfungs- und Risikoausschuss hielt im Geschäftsjahr 2020 fünf Sitzungen ab. An einer Sitzung nahm ein Mitglied des Ausschusses nicht teil, an den restlichen Sitzungen nahmen jeweils alle Mitglie-der teil. Der Ausschuss befasste sich im Rahmen einer eingehenden Prüfung -- unter Berücksichtigung der Prüfberichte des Abschlussprüfers und im Gespräch mit diesem -- insbesondere mit dem handels-rechtlichen Jahresabschluss und dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 nach den "Inter-national Financial Reporting Standards" (IFRS) sowie quartalsweise den Zwischenberichterstattungen der Uniper SE im Jahr 2020 einschließlich der Quartalsmitteilungen. Der Ausschuss erörterte den Vor-schlag zur Wahl des Abschlussprüfers, und erteilte die Aufträge für dessen Prüfungsleistungen, legte die Prüfungsschwerpunkte und -kosten fest und überprüfte die Qualität der Prüfung, die Qualifikation des Abschlussprüfers sowie dessen Unabhängigkeit nach den Anforderungen des Deutschen Corpo-rate Governance Kodex. Darüber hinaus hat der Ausschuss den mit dem Konzernlagebericht zusam-mengefassten Lagebericht und den Vorschlag für die Gewinnverwendung eingehend diskutiert, die ent-sprechenden Empfehlungen an den Aufsichtsrat vorbereitet und dem Aufsichtsrat berichtet. Der Prüfungs- und Risikoausschuss befasste sich außerdem intensiv mit den Marktgegebenheiten, insbe-sondere den Veränderungen auf den Märkten, regulatorischen bzw. politischen Entwicklungen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Werthaltigkeit von Unipers Aktivitäten.

    Gegenstand umfassender Erörterung waren überdies Fragen der Rechnungslegung, des internen Kon-trollsystems (IKS) und die Prüfung der Risikosteuerung, Risikotragfähigkeit des Unternehmens sowie die Qualitätssicherung des Risikomanagementsystems. Dazu diente neben der Zusammenarbeit mit den Abschlussprüfern unter anderem die Berichterstattung aus dem Risikokomitee der Gesellschaft. Auf Basis der quartalsweise erstatteten Risikoberichte hat der Ausschuss festgestellt, dass jeweils keine Risiken erkennbar waren, die den Fortbestand des Konzerns oder einzelner Segmente gefährden könnten. Darüber hinaus befasste sich der Ausschuss ausführlich mit der Arbeit der internen Revision einschließlich der Prüfungen im Jahr 2020 sowie der Prüfungsplanung und der Festlegung der Prü-fungsschwerpunkte. Ferner erörterte der Ausschuss die Compliance-Berichte und das Compliance-System sowie andere prüfungsrelevante Themen. Der Vorstand berichtete zudem über schwebende Verfahren sowie rechtliche und regulatorische Risiken für das Geschäft des Uniper-Konzerns. Regel-mäßig wurden im Ausschuss der aktuelle Stand und die Entwicklung des Uniper-Ratings erörtert.

    Der Prüfungsausschussvorsitzende stand zudem auch außerhalb der Sitzungen im Dialog mit dem Ab-schlussprüfer und dem Vorstand.

  • Der Sonderausschuss zu Übernahmesachverhalten tagte im Geschäftsjahr 2020 insgesamt einmal und befasste sich im Wesentlichen mit den Implikationen der geplanten Mehrheitsübernahme durch For-tum. An dieser Sitzung nahmen alle Mitglieder des Ausschusses teil. Der Ausschuss wurde am 22. April 2020 nach Neubesetzung des Aufsichtsrats aufgelöst.

  • Der Nominierungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2020 nicht.

Nachstehende Übersicht zeigt die individuelle Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, jeweils als Teilnahme desjenigen Mitglieds im Verhältnis zu den Sit-zungen des Gremiums während der Amtszeit bzw. Ausschusstätigkeit des jeweiligen Mitglieds:

Anwesenheit der Aufsichtsratsmitglieder in Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen von Uniper

Sonderausschuss

Ausschusssitzungsteilnehmer

sitzung

Präsidialausschuss

Prof. Dr. Klaus-Dieter Maubach

6/6

2/2

-

-

-

Dr. Bernhard Reutersberg

3/3

2/2

1/1

-

-

Ingrid Marie Åsander

10/10

-

-

-

-

Oliver Biniek

10/10

4/5

-

-

-

Prof. Dr. Werner Brinker

6/6

2/2

-

-

-

Jean-François Cirelli

3/3

2/2

1/1

-

-

David Charles Davies

3/3

2/2

-

-

-

Dr. Bernhard Günther

6/6

3/3

-

-

-

Dr. Marion Helmes

3/3

2/2

1/1

-

-

Barbara Jagodzinski

10/10

4/4

1/1

-

-

André Muilwijk

10/10

5/5

1/1

-

-

Rebecca Ranich

3/3

-

-

-

-

Markus Rauramo

10/10

4/4

-

-

-

Immo Schlepper

10/10

4/4

-

-

-

Harald Seegatz

10/10

4/4

1/1

-

-

Sirpa-Helena Sormunen

6/6

-

-

-

-

Tiina Tuomela

6/6

-

3/3

-

-

1) Keine Sitzung im Jahr 2020.

Prüfungs- und zu Übernahme- Nominierungs-Risikoausschuss sachverhalten ausschuss¹

Aufsichtsratsmitglieder und Aufsichtsrats-

Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses zum

31. Dezember 2020, Billigung des Konzernabschlusses, Ge-winnverwendung

Der Jahresabschluss der Uniper SE zum 31. Dezember 2020, der mit dem Konzernlagebericht zusammen-gefasste Lagebericht sowie der nach den IFRS aufgestellte Konzernabschluss wurden durch den von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit einem uneingeschränkten Be-stätigungsvermerk versehen.

Ferner prüfte der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem der Uniper SE. Diese Prüfung ergab, dass der Vorstand Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen der Risikoüberwachung in geeigneter Form getroffen hat und das Risikofrüherkennungssystem seine Aufgaben erfüllt.

Den handelsrechtlichen Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der Uniper SE sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns haben wir - in Gegenwart des Abschlussprüfers und in Kenntnis sowie unter Berücksichtigung des Berichts des Ab-schlussprüfers und der Ergebnisse der Vorprüfung durch den Prüfungs- und Risikoausschuss - geprüft und in der Sitzung des Aufsichtsrats am 3. März 2021 ausführlich besprochen. Der Abschlussprüfer stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat festgestellt, dass auch nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen keine Einwände bestehen. Daher haben wir den Bericht des Ab-schlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen.

Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Uniper SE sowie den Konzernabschluss hat der Auf-sichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem zusammengefassten Lagebericht, insbe-sondere den Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung, stimmt der Aufsichtsrat zu.

Den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, der eine Dividende von 1,37 € pro dividendenberechtig-ter Aktie vorsieht, hat der Aufsichtsrat auch im Hinblick auf die Liquidität der Gesellschaft sowie die Finanz-und Investitionsplanung geprüft. Der Vorschlag entspricht dem Gesellschaftsinteresse unter Berücksichti-gung der Aktionärsinteressen. Nach Prüfung und Abwägung aller Argumente schließt der Aufsichtsrat sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an.

Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat und in den Ausschüs-sen

Zum 3. April 2020 legten Dr. Bernhard Reutersberg, François Cirelli, David Davies, Dr. Marion Helmes sowie Rebecca Ranich jeweils ihre Mandate im Aufsichtsrat infolge der Mehrheitsübernahme durch Fortum nie-der.

Am 17. April 2020 wurden als neue Mitglieder des Aufsichtsrats Prof. Dr. Klaus-Dieter Maubach,

Prof. Dr. Werner Brinker, Dr. Bernhard Günther, Sirpa-Helena Sormunen sowie Tiina Tuomela gerichtlich mit Wirkung bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 bestellt.

Am 22. April 2020 wurde Prof. Dr. Klaus-Dieter Maubach als Vorsitzender des Aufsichtsrats, als Vorsitzen-der des Präsidialausschusses und als Mitglied des Nominierungsausschusses gewählt. Am selben Tag wur-den Dr. Bernhard Günther als Mitglied des Prüfungs- und Risikoausschusses, Prof. Dr. Werner Brinker je-weils als Mitglied des Präsidialausschusses und des Nominierungsausschusses, und schließlich Tiina Tuomela als Mitglied des Prüfungs- und Risikoausschusses gewählt. Zudem wurde Dr. Bernhard Günther am 4. Mai 2020 als Vorsitzender des Prüfungs- und Risikoausschusses gewählt.

Die Hauptversammlung der Uniper SE hat am 20. Mai 2020 Prof. Dr. Klaus-Dieter Maubach, Prof. Dr. Werner Brinker, Dr. Bernhard Günther, Sirpa-Helena Sormunen sowie Tiina Tuomela als ordentliche Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt. Mit der Beendigung der gerichtlichen Bestellungen endeten auch die Mitgliedschaften in den entsprechenden Ausschüssen.

Mit Wirkung zum 20. Mai 2020 wurde Prof. Dr. Klaus-Dieter Maubach erneut als Vorsitzender des Aufsichts-rats, als Vorsitzender des Präsidialausschusses und als Mitglied des Nominierungsausschusses gewählt. Ebenfalls mit Wirkung zum 20. Mai 2020 wurde Prof. Dr. Werner Brinker jeweils erneut als Mitglied des Prä-sidialausschusses und des Nominierungsausschusses sowie Tiina Tuomela erneut als Mitglied des Prü-fungs- und Risikoausschusses gewählt. Schließlich wurde mit Wirkung zum 21. Mai 2020 Dr. Bernhard Gün-ther erneut als Vorsitzender des Prüfungs- und Risikoausschusses gewählt.

Für die im Geschäftsjahr 2020 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit dankt der Aufsichtsrat den Vorständen, Betriebsräten sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Uniper-Kon-zerns herzlich.

Düsseldorf, den 3. März 2021

Der Aufsichtsrat

Mit besten Grüßen

Prof. Dr. Klaus-Dieter Maubach Vorsitzender

Uniper-Aktie

Uniper-Aktie holt zwischenzeitlichen Kursrückgang aufGroßaktionär Fortum erhöht Uniper-Aktienanteil auf über 75 %

Dividendenvorschlag von 1,37 € je Aktie für das

Geschäftsjahr 2020 (Geschäftsjahr 2019: 1,15 €)

Börsenjahr im Zeichen der Covid-19-Pandemie

Die Covid-19-Pandemie führte im zweiten Quartal des Jahres 2020 zu einem massiven weltwirtschaftlichen Konjunktureinbruch und infolge weitverbreiteter Lockdowns zu starken Nachfragerückgängen. Wirtschafts-und geldpolitische Gegensteuerungsmaßnamen in bislang nicht bekanntem Umfang sowie zwischenzeitlich weniger strikte Lockdown-Beschränkungen führten bereits ab dem dritten Quartal des Jahres 2020 zu ers-ten Erholungstendenzen in der Weltwirtschaft. Die internationalen Aktienbörsen spiegelten diese Entwick-lungen - zeitlich vorgelagert - wider: Nach historischen Kursrückgängen Ende des ersten Quartals ver-zeichneten die Aktienmärkte bereits ab April eine deutliche Erholung. Die über Erwarten schnelle Entwicklung und Bereitstellung von Impfstoffen gegen den Covid-19-Virus verstärkten ab dem Spätherbst 2020 an den Börsen den Optimismus, dass die Weltwirtschaft im Jahr 2021 in eine deutliche Erholungs-phase eintreten wird.

Energieversorgersektor besser als der europäische Markt

Der europäische Aktienmarkt verzeichnete trotz der konjunkturellen Turbulenzen und zwischenzeitlichen Gewinneinbrüche im Jahr 2020 als Gesamtrendite lediglich ein Minus von 1 %. Der Energieversorgersektor entwickelte sich mit einem Plus von 12 % deutlich besser und konnte damit den europäischen Börsenindex (STOXX Europe 600) zum vierten Mal in Folge übertreffen. Viele Unternehmen erwiesen sich als vergleichs-weise widerstandsfähig gegen die konjunkturellen Verwerfungen, die durch die Covid-19-Pandemie verur-sacht wurden.

Für den Energieversorgersektor war 2020 ein bedeutendes Jahr, da die Energiewende deutlich an Dynamik gewann. Die EU verschärfte ihre Dekarbonisierungsziele und veröffentlichte erstmals spezifische Pläne für sauberen Wasserstoff. Die Klimapolitik blieb aber nicht nur auf Europa beschränkt, sondern entwickelt sich zunehmend zu einem globalen Trend. Bedeutende asiatische Länder setzten sich erstmals konkrete Ziele zur Erreichung von Klimaneutralität und auch in den USA zeichnet sich mit der neuen Regierung ein Wandel zu einer klimafreundlicheren Politik ab.

Aufgrund der damit einhergehenden Verbesserung der nachhaltigen Wachstumsperspektiven ist der Ener-gieversorgersektor bei Kapitalanlegern deutlich stärker in den Fokus gerückt.

Uniper-Aktie gleichauf mit dem europäischen Gesamtmarkt

Die Uniper-Aktie erholte sich nach dem Covid-19-bedingten Kurseinbruch gegenüber ihrem Tiefpunkt im März 2020 sichtbar und übertraf im Juli 2020 ihr bisheriges Allzeithoch. Dieser Anstieg wurde von positiven Nachrichten aus dem Unternehmen begleitet: Im Frühjahr 2020 veröffentlichte Uniper ambitionierte Ziele zur Beschleunigung des Kohleausstiegs und zur Erreichung der CO2-Neutralität im europäischen Stromer-zeugungsgeschäft. Zudem machten die veröffentlichten Ergebnisse des ersten Halbjahres sichtbar, dass Uniper auch in unsicheren Zeiten über ein robustes Geschäftsmodell verfügt. Insgesamt holte die Uniper-Aktie einen zwischenzeitlichen Kursrückgang von rund 30 % auf. Mit Blick auf das gesamte Jahr 2020 er-reichte die Uniper-Aktie eine Performance auf gleichem Niveau wie der europäische Börsenindex.

Am 26. März 2020 hat Fortum bekannt gegeben, die erste Tranche der Vereinbarung zum Kauf von Aktien der Uniper SE abgeschlossen zu haben und dass dadurch die von der Elliott Management Corporation und ihren verbundenen Unternehmen (Elliott) sowie von der Knight Vinke Energy Advisors Limited und ihren verbundenen Unternehmen (Knight Vinke) gehaltenen Aktien übernommen wurden. Fortum hielt nach Ab-schluss der ersten Tranche Stimmrechtsanteile in Höhe von 69,6 % an Uniper. Am 8. Mai 2020 hat Fortum die zweite und letzte Tranche der Vereinbarung zum Kauf der restlichen 3,8 % Uniper-SE-Aktien, die von Elliott gehalten werden, abgeschlossen. Mit Wirkung zum 8. Mai 2020 hielt Fortum 73,4% der Aktien und Stimmrechte an der Uniper SE. Am 17. August 2020 gab Fortum bekannt, dass sich seine Beteiligung an

Uniper zu diesem Zeitpunkt auf 75,01 % erhöht hat.

Attraktive Uniper-Dividende

Für das Geschäftsjahr 2020 plant Uniper eine Ausschüttungssumme von 501,4 Mio € und bestätigt das im Jahresausblick von März 2020 ausgegebene Dividendenziel. Vorstand und Aufsichtsrat wollen der Haupt-versammlung am 19. Mai 2021 vorschlagen, den Bilanzgewinn zur Ausschüttung einer Dividende insgesamt von 1,37 € je Aktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital zu verwenden. Dies entspricht einem Anstieg der Dividende um 19 % gegenüber dem Vorjahr. Bezogen auf das Adjusted Net Income (bereinigter Kon-zernüberschuss) entspricht dies einer Ausschüttungsquote von ~65 % für das Geschäftsjahr 2020.

Daten und Fakten zur Uniper-Aktie

Einheit

2020

2019

2018

Jahresschlusskurs¹

28,24

29,51

22,60

Jahreshöchstkurs¹

30,70

30,64

27,74

Jahrestiefstkurs¹

21,54

22,30

21,55

Anzahl der Aktien

Mio Stück

365,96

365,96

365,96

Marktkapitalisierung²

Mrd €

10,3

10,8

8,27

Dividende

1,37³

1,15

0,90

Ausschüttungssumme

Mio €

501,4³

420,9

329,4

Dividendenrendite³

%

4,9

3,9

4,0

1) Xetra-Kurse.

  • 2) Bezogen auf den Jahresschlusskurs.

  • 3) Vorschlag an die Uniper-Aktionäre für die Hauptversammlung am 19. Mai 2021.

2017

2016

26,00

13,12

26,00

13,19

12,31

9,8

365,96

365,96

9,51

4,8

0,74

0,55

270,8

201,3

2,8

4,2

10

Strategie und Ziele

Strategische Prioritäten

Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen der heutigen Welt. Um die Folgen des Klimawan-dels zu bewältigen, wurden globale Ziele gesetzt, die Emissionen zu reduzieren, um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen. Weltweit haben 189 Länder das Abkommen ratifiziert oder sind ihm anderweitig beigetreten. Anfang des Jahres 2020 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution, die die Klimaziele der EU erhöht und darauf abzielt, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % zu reduzieren und bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Uniper strebt danach, den Weg in eine nachhaltigere und dekarbonisierte Welt zu unterstützen und einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Im März 2020 stellte Uniper eine neue Strategie vor, die einen schrittweisen Umbau in ein grüneres Unternehmen vorsieht und gleichzeitig Unipers Wert maximiert.

Mit der neuen Strategie verpflichtet sich Uniper, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Nach der An-kündigung der neuen Strategie hat Uniper seine Pläne für jedes seiner Geschäftssegmente - Europäische Erzeugung, Globaler Handel und Russische Stromerzeugung - dargelegt und mit der Strategieumsetzung begonnen.

Europäische Erzeugung

Im Segment Europäische Erzeugung hat sich Uniper selbstverpflichtet, die Emissionen bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2019 um mindestens 50 % zu reduzieren. Darüber hinaus strebt Uniper die Kli-maneutralität in der Europäischen Erzeugung bis zum Jahr 2035 an. Schon heute bilden 5 GW kohlenstoff-freie Wasserkrafterzeugung in Deutschland und Schweden sowie Kernenergieerzeugung in Schweden das Rückgrat des zukünftigen Erzeugungsportfolios von Uniper. Der Weg zur Erreichung der Dekarbonisie-rungsziele umfasst vor allem eine klar definierte Kohleausstiegsstrategie und die Dekarbonisierung der Gaskraftwerksflotte.

Uniper besitzt und betreibt derzeit noch fast 9 GW an kohlebefeuerter Kapazität in Europa. In Deutschland steuert Uniper aktiv den Kohleausstieg. Anfang des Jahres 2020 hat Uniper einen ehrgeizigen Abschaltplan für seine Steinkohlekraftwerke vorgestellt, der bis zu 18 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einsparen wird. Die Entscheidung zur Abgabe eines Angebots für das Steinkohlekraftwerk Heyden 4 (875 MW) in der ersten Ausschreibung zur Abschaltung der Kohleverstromung war der erste Schritt. Entsprechend dem positiven Auktionsausgang hat die Anlage die kommerzielle Stromproduktion nun bereits zum Ende des Jahres 2020 eingestellt.

Die vorgelegte Planung sieht außerdem vor, die Steinkohlekraftwerke Scholven (760 MW) und Wilhelms-haven (757 MW) bis spätestens Ende des Jahres 2022 und Staudinger 5 (510 MW) bis spätestens 2025 zu schließen. Im Jahr 2020 hat Uniper außerdem einen Vertrag über den Verkauf seines 58%igen Anteils am Braunkohlekraftwerk Schkopau (900 MW) bis Oktober 2021 unterzeichnet. Unipers letztes Steinkohlekraft-werk in Deutschland, Datteln 4, wird aufgrund seiner modernen und effizienten Technologie bis zum Jahr 2038 in Betrieb bleiben.

In Großbritannien und den Niederlanden wird Uniper den nationalen Kohleausstiegsplänen folgen und Ratcliffe (2.000 MW) spätestens bis zum Ende des Jahres 2025 bzw. Maasvlakte 3 (1.070 MW) bis zum Ende des Jahres 2029 schließen.

Im Bereich der gasbefeuerten Erzeugung besitzt und betreibt Uniper Kraftwerke in Deutschland, den Nie-derlanden, Großbritannien und Ungarn mit einer Gesamtkapazität von ca. 9 GW. Um das Ziel der Klimaneut-ralität bis zum Jahr 2035 zu erreichen, hat Uniper gemeinsam mit General Electric und Siemens Energy be-gonnen, an Alternativen zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks dieser Anlagen zu arbeiten. Die gemeinsame Arbeit umfasst zum Beispiel die Machbarkeit des Einsatzes von Wasserstoff in Gasturbinen und Kompressoren.

Darüber hinaus prüft Uniper die Durchführbarkeit von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Cap-ture and Utilization (CCU) als mögliche Beiträge zur Erreichung des Ziels für das Jahr 2035.

Als Reaktion auf die Marktnachfrage entwickelt Uniper seine Standorte und Anlagen weiter. Dazu gehört die Weiterentwicklung der Kraftwerksstandorte. Zum Beispiel ist die von Uniper vorangetriebene Umstellung des Standorts Scholven von Kohle auf Gas in vollem Gange. Andere Beispiele sind die Entwicklung von Standorten als Knotenpunkte für Rechenzentren. Mit diesen Lösungen will Uniper Industriekunden dabei unterstützen, ihren eigenen C02-Fußabdruck zu reduzieren. Darüber hinaus plant Uniper bis zum Jahr 2025 bis zu 1 GW Erzeugungskapazitäten für Erneuerbare Energie an und um seine Standorte zu entwickeln.

Uniper ist seit jeher ein zuverlässiger Partner für die Versorgungssicherheit seiner Kunden und ein Garant für eine diversifizierte und sichere Versorgung der europäischen Energiemärkte und damit ein Wegbereiter für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Europa. Aufgrund des steigenden Anteils volatiler Einspei-sung aus Erneuerbaren Energien stehen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) vor der Herausforderung, die Stabilität im Stromnetz zu gewährleisten. Uniper hilft den ÜNB, diese Herausforderungen zu meistern und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Als Reaktion auf die ÜNB-Nachfrage nach Netzdienstleistun-gen in Deutschland baut Uniper ein neues Gaskraftwerk, Irsching 6 (300 MW), das voraussichtlich im letzten Quartal 2022 in Betrieb gehen wird.

In Großbritannien erhielt Uniper den Zuschlag für vier Sechs-Jahres-Verträge zur Bereitstellung innovativer Netzstabilitätsdienste in Killingholme und Grain ab dem Jahr 2021.

Schließlich wird Uniper eine neue Lösung für die Netzstabilität in Schweden anbieten, die auf Großbatterien an Wasserkraftwerken basiert und dem schwedischen ÜNB hilft, Frequenzabweichungen im System zu kontrollieren. Die ersten Wasserkraftbatterie-Projekte wurden in den Wasserkraftwerken Edsele (6 MW) und Lövön (9 MW) umgesetzt.

Globaler Handel

Im Segment Globaler Handel strebt Uniper aktiv eine Reduzierung der Kohlenstoffemissionen an. Im Jahr 2021 plant das Unternehmen, sogenannte Scope-3-Ziele für sein Energiehandelsgeschäft zu entwickeln. Uniper beabsichtigt außerdem, die in den letzten Jahren gezeigte finanzielle Leistungsstärke weiterzufüh-ren. Neben seiner Position als einer der führenden Gas-Midstream-Player in Europa baut Uniper aktiv sein LNG-Geschäft aus, um von den wachsenden globalen Handelsaktivitäten zu profitieren. LNG bietet einen ef-fektiven Weg, den Kohlenstoffausstoß in den heute noch von Kohlekraftwerken dominierten Stromerzeu-gungssystemen außerhalb Europas zu reduzieren. Parallel dazu ist das Unternehmen bestrebt, die Kohlen-stoffemissionen seiner erdgasbasierten Handelsgeschäfte aktiv zu reduzieren. Hier wird nach Möglichkeiten gesucht, die vor- und nachgelagerten Emissionen substanziell zu verringern. So ist Uniper beispielsweise bestrebt, die Umweltauswirkungen - z.B. Methanleckagen - seines LNG-Geschäfts über die gesamte Wert-schöpfungskette hinweg aktiv zu steuern.

Neben dem neu aufgebauten Helium-Geschäft will Uniper seine Position als führender Gasanbieter nutzen, um die Dekarbonisierungsagenda umzusetzen, indem es sein globales Geschäftsportfolio um neue Wasser-stoff- und wasserstoffverwandte Rohstoffe erweitert. Beispielsweise hat man in Deutschland einen Plan vorgelegt, bis zum Jahr 2030 eine Kapazität von 5 GW grünem Wasserstoff zu erreichen, was einer Produk-tion von ca. 14 TWh entspricht. Gleichzeitig wird erwartet, dass der Wasserstoffbedarf des Landes im Jahr 2030 bei 90-100 TWh liegen wird. Dementsprechend rechnet Uniper mit einer erheblichen Lücke und dem daraus resultierenden Bedarf an Wasserstoffimporten. Uniper arbeitet kontinuierlich an innovativen Ge-schäftsideen, um den in der deutschen Wasserstoffstrategie identifizierten Importbedarf zu decken.

Neben den Gashandelsaktivitäten handelt Uniper auch Ökostrom. Uniper baut das bereits gut aufgestellte Portfolio an langfristigen Solar- und Windkraft-Stromabnahmeverträgen ("Power Purchase Agreements" - PPA) weiter aus und plant bis zum Jahr 2023 ein Portfoliovolumen von 5 TWh pro Jahr. Diese langfristigen PPA helfen den Entwicklern von Erneuerbaren Energien ihre Projekte über die langfristige Absatzsicherung zu realisieren.

Wie nachfolgend näher beschrieben, hat Uniper Wasserstoff und Erneuerbare Energien als seine beiden neuen Wachstumsbereiche definiert; in diesem Zusammenhang wird die Expertise von Uniper in den ge-handelten Strom- und Gasmärkten eine zunehmend wichtige Rolle spielen.

Da auch die meisten Kunden von Uniper danach streben, ihr Geschäft umweltfreundlicher zu gestalten, ist das wachsende Portfolio an Erneuerbaren Energien ein Baustein der Großhandelsvertriebsaktivitäten, um Industrieunternehmen bei ihren Dekarbonisierungsplänen zu unterstützen. Die Strukturierung der volatilen Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie Wind und Solar auf die Bedürfnisse von Industrie- und Ge-werbekunden anzupassen, ist eine Kernkompetenz der Handels- und Vertriebsaktivitäten von Uniper.

Russische Stromerzeugung

Ähnlich wie im Segment Globaler Handel strebt Uniper auch im Segment der Russischen Stromerzeugung eine Reduzierung der Kohlenstoffemissionen an.

Unipro, die Tochtergesellschaft von Uniper in Russland, verfolgt aktiv Wege zur Modernisierung ihres Port-folios. Die Transformation zu einem nachhaltigeren Unternehmen ist bereits im Gange. Unipro wird erhebli-che Investitionen in die Modernisierung von drei großen Blöcken des Kraftwerks Surgutskaja 2 mit insge-samt 2,5 GW tätigen. Darüber hinaus war Unipro im Rahmen der letzten Modernisierungsauktionsrunde erfolgreich, bei der ein weiterer Block in Surgutskaja 2 zur Modernisierung ausgewählt wurde.

Da die regulatorischen Rahmenbedingungen in Russland zunehmend besser für erneuerbare Energiequel-len werden, wird sich Unipro ab dem Jahr 2021 darauf konzentrieren, Optionen zur Entwicklung Erneuerba-rer Energien im Rahmen eines Kapazitätsprogramms zu untersuchen.

Neue Wachstumsfelder: Wasserstoff und erneuerbare Energieerzeugung

Um die ehrgeizige Transformation zu erreichen, wird sich Uniper auf zwei neue Wachstumsbereiche kon-zentrieren: Wasserstoff und die Erzeugung Erneuerbarer Energien.

Uniper verfügt bereits über umfangreiche Erfahrungen im Betrieb von Wasserstoffanlagen, da Uniper eines der ersten deutschen Energieversorgungsunternehmen war, das grünen Wasserstoff auf Basis von Elektro-lyseverfahren produziert hat. Derzeit betreibt Uniper Wasserstoffanlagen in Falkenhagen und Hamburg-Reitbrook, die im Jahr 2013 bzw. im Jahr 2015 in Betrieb genommen wurden.

Uniper hat eine umfangreiche Projektpalette für grünen Wasserstoff entwickelt und wird sich in den nächs-ten Jahren auf die Realisierung dieser Projekte konzentrieren. Ein Beispiel ist ein 25-MW-Projekt im Süden Schwedens, das in Zusammenarbeit mit Fortum entwickelt wurde.

Nach Einschätzung von Uniper wird es im Jahr 2030 eine Versorgungslücke zwischen dem Wasserstoffbe-darf und den Mengen geben, die von grünen Wasserstoffanlagen in Deutschland bereitgestellt werden kön-nen. Das bedeutet, dass Wasserstoff in anderen "Farben" - und Importe davon - benötigt werden, um die wachsende Marktnachfrage zu erfüllen.

In diesem Umfeld ist Uniper mit seiner Infrastruktur und seinen ausgezeichneten Fähigkeiten in den Berei-chen Beschaffung, Optimierung, Handel und Risikomanagement sehr gut im wachsenden Wasserstoffmarkt positioniert.

Im Bereich der regenerativen Stromerzeugung beabsichtigt Uniper, parallel zu den bereits bestehenden PPA in das Geschäft der regenerativen Stromerzeugung einzusteigen und dieses auszubauen. Unipers Ziel ist es, bis zum Jahr 2025 ein Portfolio über 1 GW hinaus an Erneuerbaren Energien an den und um die bestehenden Standorte zu entwickeln und dieses in den Jahren danach auf 3 GW zu erweitern. Die Zusammenarbeit mit Fortum ermöglicht es Uniper, seinen ehrgeizigen Plan weiter auszubauen.

Zusammengefasster Lagebericht

Adjusted EBIT und Adjusted Net Income im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen

Geringere Nettofinanzposition, jedoch höhere wirtschaftliche

Nettoverschuldung, im Wesentlichen infolge zinsbedingt höherer Pensionsrückstellungen

Dividendenvorschlag in Höhe von 501,4 Mio € (1,37 € je Aktie)

Ausblick Jahr 2021:

Adjusted EBIT zwischen 0,7 Mrd € und 0,95 Mrd €;

Adjusted Net Income zwischen 0,55 Mrd € und 0,75 Mrd € erwartet

Direkte CO2-Emissionen (Scope 1) in Höhe von 42,6 Mio t um 9,4 % gegenüber dem Vorjahr gesunken

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell

Uniper ist ein privates internationales Energieunternehmen mit Aktivitäten in mehr als 40 Ländern und mit 11.751 Mitarbeitern. Sein Geschäft ist die sichere Bereitstellung von Energie und von damit verbundenen Dienstleistungen in einem zunehmend dekarbonisierten Umfeld. Muttergesellschaft des Uniper-Konzerns ist die Uniper SE, der Sitz des Unternehmens ist Düsseldorf, Deutschland. Mehrheitsanteilseigner der Uniper SE ist mittelbar mit mehr als 75 % Fortum Oyj, Espoo, Finnland (Fortum). Als eigenständiger börsen-notierter Konzern veröffentlicht Uniper seine Quartalsmitteilungen, den Halbjahresabschluss sowie den Konzernabschluss, die gleichzeitig in die jeweiligen Konzernabschlüsse von Fortum einbezogen werden. Mehrheitsgesellschafter von Fortum ist die Republik Finnland.

Die Aktien der Uniper SE werden im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulas-sungsfolgepflichten (Prime Standard) gehandelt und sind in den Aktienindex MDAX und verschiedene MSCI-Indizes aufgenommen.

Der Uniper-Konzern ist in drei operative Geschäftssegmente gegliedert: Europäische Erzeugung, Globaler Handel und Russische Stromerzeugung. Letztgenanntes operatives Segment wurde bisher als Internatio-nale Stromerzeugung geführt. In dem daneben bestehenden Bereich Administration/Konsolidierung sind segmentübergreifende administrative Funktionen sowie die auf Konzernebene durchzuführenden Konsoli-dierungen zusammengefasst.

Steuerungssystem

Uniper zieht das Adjusted EBIT und seit dem Geschäftsjahr 2020 das Adjusted Net Income zur finanziellen Steuerung des Uniper-Konzerns heran.

Adjusted EBIT

Bei dem unbereinigten Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) handelt es sich um das Ergebnis vor Finan-zergebnis und Steuern des Uniper-Konzerns nach den IFRS zuzüglich des Beteiligungsergebnisses. Zur Er-höhung der Aussagekraft als Indikator für die operative Ertragskraft des Uniper-Geschäfts wird das unbe-reinigte EBIT um bestimmte nicht operative Effekte (siehe Tabelle) bereinigt.

Adjusted EBIT

Bereinigung

Erläuterung

GuV-Posten

Bestimmte Buchgewinne/-verluste

Saldo aus Buchgewinnen und -verlusten aus Desinvestitionen

Sonstige betriebliche Aufwendungen und

ErträgeErträge und Aufwendungen aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten aus Sicherungsgeschäften

  • • Im Rahmen des Energiehandelsgeschäfts abgeschlossene Sicherungsgeschäfte

  • • Auswirkung auf das Adjusted EBIT erst bei

Realisation

Sonstige betriebliche Aufwendungen und

Erträge

Bestimmte Effekte aus der Bewertung von physisch zu erfüllenden Verträgen im Anwendungsbereich von IFRS 9, die mit dem Marktpreis bei physischer Erfüllung anstelle des vertraglich gesicherten Preises bewertet werden

  • • Gemäß IFRS IC sind physisch zu erfüllende Terminkäufe oder -verkäufe in Höhe des bei physischer Erfüllung geltenden Marktpreises zu realisieren, d. h. wie physische Spot-Verträge mit einer finanziellen Absicherung zu bilanzieren sowie die gesicherte Marge ist bereits vor physischer Erfüllung im EBIT zu realisieren.

  • • Infolgedessen werden Umsatzerlöse und Materialaufwand nicht mit den vertraglich gesicherten Preisen ermittelt.

  • • Anpassung des EBIT um die Differenz zwischen dem ökonomisch und vertraglich abgesicherten Vertragspreis und dem für die Ertrags- und Aufwandserfassung nach IFRS relevanten Spotpreis am Erfüllungstag.

Umsatzerlöse/ Materialaufwand

Aufwendungen/Erträge für Restrukturie-rung/Kostenmanagement

  • • Zusätzliche Aufwendungen/Erträge, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft stehen.

diverse GuV-PostenWertminderungen/Wertaufholungen im Rahmen von WerthaltigkeitstestsBezogen auf:

  • • Anlagevermögen

  • • at equity bewertete Unternehmen

  • • sonstige Finanzanlagen

  • • Goodwill

diverse GuV-PostenSonstige nicht operative Ergebnisbeiträge

  • • Einzelsachverhalte mit seltenem Charakter

  • • Je nach Einzelfall können hier unterschiedliche Posten der Gewinn- und Verlustrechnung betroffen sein.

diverse GuV-Posten

Adjusted Net Income

Seit dem Geschäftsjahr 2020 nutzt der Uniper-Konzern das Adjusted Net Income (bereinigter Konzernüber-schuss) als zusätzliche interne Steuerungskennzahl und weiteren wichtigen Indikator für die Ertragskraft der Geschäftstätigkeit nach Steuern und nach Finanzergebnis - wobei wichtige Ertrags- und Aufwandskom-ponenten, die nicht Teil des bereinigten EBIT sind, aber als nachhaltiges Zins- und Steuerergebnis zusam-mengefasst und berücksichtigt werden - sowie für die variable Vorstandsvergütung als auch für die vari-able Vergütung aller Führungskräfte, außertariflichen und tariflichen Mitarbeiter.

Bei dem Konzernüberschuss handelt es sich um das Ergebnis nach Finanzergebnis sowie Steuern vom Einkommen und Ertrag. Zur Fokussierung und Erhöhung der Aussagekraft der Kennzahl auf das operative Geschäft wird der Konzernüberschuss um bestimmte nicht operative Effekte bereinigt.

Ausgangsbasis für diese weiteren Anpassungen ist das Adjusted EBIT, von dem ausgewählte Sachver-halte, die nicht dem operativen Geschäft zuzurechnen sind, korrigiert werden:

  • neutrales Zinsergebnis,

  • sonstiges Finanzergebnis,

  • Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auf das nicht operative Ergebnis sowie

  • die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am nicht operativen Ergebnis.

Das sonstige Finanzergebnis enthält beispielsweise Bewertungseffekte aus Änderungen des beizulegen-den Zeitwerts von Wertpapieren respektive des KAF (Schwedens Fonds für Nuklearabfall -Kärnavfallsfon-den). Es ist kein Bestandteil des Adjusted EBIT und wird für die Ermittlung des Adjusted Net Income in ei-nem ersten Schritt zusammen mit dem Zinsergebnis hinzugerechnet, damit alle Ergebnisgrößen der Gewinn- und Verlustrechnung in der Überleitung zum Adjusted Net Income ausgewiesen werden. In einem zweiten Schritt wird es zusammen mit dem neutralen Zinsaufwand/Zinsertrag eliminiert. Das sonstige Finanzergebnis hat somit keinen Einfluss auf das Adjusted Net Income. Bei den neutralen Zinseffekten handelt es sich zum Beispiel um Zinsen auf durch den KAF finanzierte Rückstellungen, die korrespondie-rend mit dem sonstigen Finanzergebnis herausgerechnet werden. Darüber hinaus werden Bewertungsef-fekte bei Verbindlichkeiten gegenüber Minderheitsaktionären eliminiert. Diese Bereinigungen enthalten unter anderem auch die damit im Zusammenhang stehenden Ertragsteuern und führen insgesamt zum Adjusted Net Income.

Weitere Kennzahlen

Neben den wichtigsten finanziellen Steuerungskennzahlen gibt Uniper im zusammengefassten Lagebericht weitere finanzielle und nichtfinanzielle Kennzahlen an, um die Entwicklung im operativen Geschäft und im Rahmen der Verantwortung für alle Stakeholder - von den Mitarbeitern über die Kunden, Aktionäre und An-leihegläubiger bis hin zu den Uniper-Gesellschaften - darzustellen. So wird beispielsweise die Finanzlage des Konzerns anhand der weiteren finanziellen Kennzahlen operativer Cashflow vor Zinsen und Steuern, der wirtschaftlichen Nettoverschuldung und der Nettofinanzposition sowie der zahlungswirksamen Investi-tionen überwacht.

Als nichtfinanzielle Kennzahlen verwendet Uniper den Anteil von Frauen in Führungspositionen und seit dem Geschäftsjahr 2020 als emissionsbezogene Kennzahl den direkten CO2-Ausstoß sowie die

HSSE&S- Verbesserungspläne. Erläuterungen zu diesen Kennzahlen befinden sich in dem Kapitel "Nichtfi-nanzielle Leistungsindikatoren". Die im Geschäftsjahr 2019 als nichtfinanzielle Kennzahl verwendete Combi-ned Total Recordable Incidents Frequency (kombinierter TRIF) wird nicht mehr zur Steuerung verwendet.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedin-gungen

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Covid-19-Pandemie hat die Weltwirtschaft in die tiefste Rezession seit fast einem Jahrhundert gestürzt. Nach Schätzung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) dürfte das globale Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2020 um rund 4,2 % geschrumpft sein. Die Aussichten auf einen mög-lichen Ausweg aus der Krise haben sich durch die Entwicklung und Zulassung wirksamer Impfstoffe deut-lich verbessert. Gleichwohl bleiben die kurzfristigen Perspektiven mit großer Unsicherheit behaftet, da die logistischen Herausforderungen bei der weltweiten Einführung eines Impfstoffs erheblich sind.

Europa war aufgrund seiner internationalen Vernetzung und der Altersstruktur der Bevölkerung bereits stark von der ersten Covid-19-Welle betroffen. Wiederholte Ausbrüche in vielen Ländern sowie erneute Lockdown-Maßnahmen seit Ende des Sommers 2020 werden aller Voraussicht nach kurzfristig zu erneuten Produktionsrückgängen führen. Dank entschiedenem Handeln auf EU-Ebene konnte jedoch Schlimmeres für die europäische Wirtschaft verhindert werden. So stellte die Europäische Zentralbank (EZB) weiterhin reichlich Liquidität zur Verfügung und tätigte umfangreiche Ankäufe von Vermögenswerten. Gleichzeitig sig-nalisierte sie ihre Bereitschaft, die Unterstützung bei Bedarf zu erhöhen. Im Einklang mit dem jüngsten Rückgang und den gedämpften Aussichten für die Inflation wird davon ausgegangen, dass die Leitzinsen der EZB in den kommenden Jahren unverändert bleiben. SURE ("Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency"), eine EU-Darlehensfazilität zur Unterstützung nationaler Kurzarbeitsprogramme, wurde bereits stark in Anspruch genommen. Darüber hinaus erzielte der Europäische Rat im Juli 2020 eine Eini-gung über das Konjunkturprogramm "Next Generation EU", das Finanzmittel in Höhe von 750 Mrd € (etwa 5,5 % des BIP der "EU27" im Jahr 2019) vorsieht, hauptsächlich in Form von Darlehen (360 Mrd €) und Zu-schüssen (fast 380 Mrd €) an die Mitgliedsstaaten.

Deutschland war als Exportnation besonders stark vom Zusammenbruch des Welthandels im Frühjahr 2020 betroffen, profitierte aber im Exportsektor von der vergleichsweisen robusten globalen Erholung, als sich mit der zweiten europäischen Infektionswelle im Herbst 2020 das Klima in anderen Sektoren wieder eintrübte. In Großbritannien fiel der Einbruch der Konjunktur durch den langen Lockdown besonders schwer aus. Hinzu kamen die anhaltenden Unsicherheiten über die Erzielung eines Handelsabkommens mit der EU. Das britische Pfund fiel im März 2020 gegenüber dem Euro auf den tiefsten Stand seit zehn Jahren und ge-riet nach einer zwischenzeitlichen Erholung zum Jahresende erneut unter Druck. Auch Schweden konnte sich der globalen Rezession nicht entziehen, wenngleich es dort zunächst keinen harten Lockdown gab. Der Einbruch fiel jedoch vergleichsweise geringer aus. Die Niederlande verzeichneten ebenfalls den tiefsten Ein-bruch der Nachkriegszeit im zweiten Quartal 2020. Einer deutlichen Erholung im Sommer 2020 folgte die erneute Eintrübung mit der zweiten Infektionswelle im Herbst 2020. Die russische Wirtschaft wurde zusätz-lich durch den weltweiten Preisverfall beim Hauptexportgut Öl belastet, aber auch durch russlandspezifi-sche geopolitische Risiken und drohende Sanktionen. All dies hatte eine starke Abwertung des russischen Rubels zur Folge.

In den USA dürfte die Rezession im Jahr 2020 vergleichsweise gering ausgefallen sein, obwohl das Land in besonders hohem Maße von der Pandemie betroffen war. Maßgeblich hierfür war eine Vielzahl geld- und fiskalpolitischer Stützungsmaßnahmen, darunter eine zusätzliche Arbeitslosenversicherung, einmalige Zah-lungen an Familien und finanzielle Unterstützung für die Regierungen der Bundesstaaten. Die US-Noten-bank senkte die Zinssätze auf 0-0,25 % und kündigte die Wiederaufnahme groß angelegter Ankäufe von Wertpapieren an. Im September 2020 gab der Offenmarktausschuss der US-Notenbank ein neues Inflati-onsziel von durchschnittlich 2 % bekannt und kündigte an, die Leitzinsen nicht zu erhöhen, bevor dieses Ziel erreicht sei. Im Zuge dessen wertete der US-Dollar stark gegenüber dem Euro ab und erreichte zum Jah-resende wieder die Marke von 1,20.

Entwicklung des realen Bruttoinlandsprodukts 2020

Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %

-12,0

-10,0

Deutschland

Euro-Raum

Frankreich

Vereinigtes Königreich

Niederlande

Russland

Schweden USA

-8,0

-6,0

-4,0

-2,0

0,0

Quelle: OECD (Dezember 2020)

Energiepolitisches Umfeld

Europäische Union

Die Energie- und Klimapolitik stand im Jahr 2020 im Zeichen des "Green Deals". Im März 2020 veröffent-lichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für das erste Europäische Klimagesetz, das das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 im europäischen Recht verankern wird, wie es im europäischen "Green Deal" festgelegt ist. Die Kommission hat im Bestreben, bis zum Jahr 2050 eine klimaneutrale Wirtschaft zu verwirklichen, im September 2020 ihren Klimazielplan für das Jahr 2030 veröffentlicht, in dem vorgeschla-gen wird, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Niveau des Jahres 1990 zu senken und dieses Ziel in das Europäische Klimagesetz aufzunehmen. Um die Emissionsre-duktionen bis zum Jahr 2030 zu beschleunigen, muss die gesamte zuständige EU-Politik auf das überge-ordnete Ziel ausgerichtet werden. Zu diesem Zweck werden verschiedene für den Energiesektor relevante Strategien überarbeitet, dazu zählen unter anderem Überprüfungen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS), der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Energiebesteuerungsrichtlinie. Darüber hinaus werden diese durch eine Überarbeitung des dritten Energiepakets für Gas "zur Regulierung der Wettbewerbsmärkte für dekarbonisierte Gase" ergänzt. Das Klimagesetz ist derzeit Gegenstand von Diskussionen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat. Die endgültige Verabschiedung wird im ersten Halbjahr 2021 erwar-tet.

Die "Europäische Wasserstoffstrategie" wurde am 8. Juli 2020 veröffentlicht. Sie beschreibt die Vision der Europäischen Kommission zum Einsatz von Wasserstoff als Energieträger und zielt darauf ab, den Anteil von Wasserstoff am Energiemix der Europäischen Union (EU) bis zum Jahr 2050 von derzeit 2 % auf 14 % zu erhöhen. Die Strategie sieht die Schaffung der richtigen Marktbedingungen und finanzielle Anreize vor, um den Einsatz von Wasserstoff zu beschleunigen und bis zum Jahr 2024 in der EU eine installierte Elektro-lyseur-Kapazität von 6 GW sowie bis zum Jahr 2030 von 40 GW zu erreichen. Der Schwerpunkt der Strate-gie liegt auf erneuerbarem Wasserstoff, CO2-armer Wasserstoff wird jedoch in der Übergangsphase noch als bedeutsam anerkannt. Die Europäische Allianz für sauberen Wasserstoff (ECH2A), die ebenfalls am

8. Juli 2020 ins Leben gerufen wurde, wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2021 ihre Aktivitäten begin-nen. Sie wird zur Umsetzung der Europäischen Wasserstoffstrategie beitragen, indem sie Projekte, die von der EU unterstützt werden sollen, sowie eine Investitionsagenda vorschlägt. Uniper wird in der ECH2A als Mitglied des Arbeitskreises "Erneuerbare und CO2-arme Produktion" vertreten sein.

Mit der EU-Taxonomie-Verordnung, die im Juni 2020 in Kraft trat, soll ein einheitliches EU-Klassifizierungs-system geschaffen werden - eine Taxonomie - die Wirtschaftsaktivitäten identifiziert, die von Unternehmen und Investoren als ökologisch nachhaltig gelten dürfen. Sie wird sich daher auf alle zukünftigen Investitio-nen in den Energiebereich auswirken, insbesondere auf Gas-, Wasserkraft- und Kernkraftanlagen. Im Rah-men der Taxonomie-Verordnung wird die Europäische Kommission mehrere delegierte Rechtsakte veröf-fentlichen, um das Klassifizierungssystem weiter umzusetzen. Für das erste Quartal 2021 wird ein delegierter Rechtsakt zur Ermittlung von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Anpas-sung an den Klimawandel erwartet.

Deutschland

Das zentrale energiepolitische Anliegen im Jahr 2020 war der Kohleausstieg in Deutschland. Am

3. Juli 2020 wurde das Kohleausstiegsgesetz vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet, das neben dem Ausstieg aus der Braunkohleverstromung auch den Ausstiegspfad für die Steinkohlekraftwerke regelt. Pa-rallel dazu wurde das Strukturstärkungsgesetz verabschiedet. Es soll unter anderem den Strukturwandel an den Standorten von Kohlekraftwerken unterstützen und dafür entsprechende Finanzmittel bereitstellen. Die erste Auktion zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken im Rahmen des Ausstiegs aus der Steinkohle-verstromung fand am 1. September 2020 statt. Die Bundesnetzagentur hat am 1. Dezember 2020 die Er-gebnisse der Auktion über insgesamt 4,8 GW, darunter war auch das Uniper Kraftwerk Heyden, bekannt ge-geben. Alle Kraftwerke, die in der Auktion den Zuschlag erhalten haben, dürfen vom 1. Januar 2021 an nicht mehr zur kommerziellen Stromerzeugung eingesetzt werden und werden zum 1. Juli 2021 stillgelegt, falls sie nicht von der Bundesnetzagentur als systemrelevantes Reservekraftwerk eingestuft werden. Die zweite Auktion über 1,5 GW fand am 4. Januar 2021 statt. Die Bekanntmachung der Auktionsergebnisse wird spä-testens Anfang April 2021 erwartet.

Die Bundesregierung hat im zweiten Quartal 2020 ihre "Nationale Wasserstoff Strategie" vorgelegt, mit der der Auf- und Ausbau einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland für die nächsten Jahre beschrieben wird. Im Zusammenhang mit dieser Strategie wurde auch ein Nationaler Wasserstoffrat (NWR) gegründet, in des-sen Arbeit Uniper eng eingebunden ist.

Am 18. Dezember 2020 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 verabschiedet. Darin wird festgelegt, dass der Anteil des in Deutschland aus Erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Brut-tostromverbrauch bis zum Jahr 2030 auf 65 % steigen und bis zum Jahr 2050 der gesamte in Deutschland erzeugte Strom treibhausgasneutral erzeugt werden soll. Neben zahlreichen Anpassungen im Bereich der Förderung erneuerbarer Anlagen ebnet das Gesetz den Weg für die Befreiung von Elektrolyseuren von der Zahlung der EEG-Umlage. Dazu enthält das EEG eine Verordnungsermächtigung. Diese Verordnung kann inhaltliche, räumliche oder zeitliche Anforderungen definieren, um sicherzustellen, dass Wasserstoff nur dann als grüner Wasserstoff gilt, wenn er glaubhaft aus Erneuerbaren Energien hergestellt wurde.

Niederlande

Die niederländische Regierung hat am 8. Dezember 2020 den Gesetzesentwurf zur Begrenzung der Kohle-nutzung (Umsetzung des Urgenda-Urteils) vorgelegt. Dieser Gesetzesentwurf sieht eine Beschränkung der Verwendung von Kohle vor, indem eine Obergrenze von 35 % für CO2-Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990, die in Verbindung mit dem Einsatz von Kohle als Brennstoff entstehen, festgelegt wird. Diese Ober-grenze tritt laut aktuellem Entwurf ab dem zweiten Quartal 2021 in Kraft und gilt zunächst bis Ende des Jahres 2024. Die Betreiber von Kohlekraftwerken werden für ihren entgangenen operativen Cashflow in den Jahren der reduzierten Erzeugung entschädigt. Der niederländische Wirtschaftsminister hat das Parlament gebeten, den Prozess schnell zu beginnen und die Debatte über diesen Gesetzesentwurf so bald wie mög-lich einzuleiten. Durch den Rücktritt der Regierung im Januar 2021 ist eine zeitnahe Verabschiedung des Gesetzes jedoch ungewiss. Inzwischen hat sich Onyx als Eigentümer eines der insgesamt drei großen Koh-lekraftwerke freiwillig zu einer früheren dauerhaften Schließung ab dem Jahr 2021 entschieden. Die Schlie-ßung steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Russland

In Russland wurde der Mechanismus zur Versteigerung von wettbewerbsfähigen Kapazitäten für die Mo-dernisierung von thermischen Kraftwerken (KOMMod) durch eine Regierungsverordnung vom 25. Ja-nuar 2019 eingeführt. Die Auswahl der Kraftwerke, die für das Jahr 2026 in den KOMMod-Mechanismus aufgenommen werden sollen, war ursprünglich für Ende Juni 2020 geplant, wurde aber in den letzten Mo-naten von der russischen Regierung mehrmals verschoben. Die aktuellen Auktionstermine sind der 15. Feb-ruar 2021 für KOM 2026 (Auktion für ältere Kraftwerke) und der 1. April 2021 für KOMMod 2027 (einschließ-lich KOMMod 2027-2029 für innovative CCGT-Projekte). Die Auktion für die Auswahl der Kraftwerke, die in das Modernisierungsprogramm für das Jahr 2026 aufgenommen werden sollen, fand am 1. Dezem-ber 2020 statt. Das Modernisierungsprojekt des Kraftwerks Surgutskaja 2 wurde einbezogen und mit einem Volumen von 3.805 MW vom russischen Netzbetreiber ausgewählt.

Schweden

Im Laufe des Jahres 2020 gab es in Schweden eine intensive Energiedebatte über den künftigen Strom-markt und die Notwendigkeit, die stabilisierenden Systemdienste, unter anderem in Form von Frequenzre-gelung, Rotationsenergie und Spannungsregelung, die durch die geplante Energieerzeugung notwendig werden, zu sichern. Im Herbst des Jahres 2020 beauftragte die Regierung den schwedischen Übertra-gungsnetzbetreiber SVK, neue Vergütungsmodelle und Regeländerungen vorzuschlagen, um die Stabilität und Kapazität des Elektrizitätssystems zu gewährleisten.

Damit Schweden das Ziel einer völlig klimaneutralen Gesellschaft im Jahr 2045 erreichen kann, ist derzeit eine Elektrifizierung der Gesellschaft im Gange. Im Rahmen dieser Arbeit hat die Regierung eine Elektrifizie-rungskommission ernannt, die sich auf die Elektrifizierung des Verkehrssektors konzentriert, was auch die Rolle von Wasserstoff im Verkehrssektor einschließt. Die Regierung hat auch die Arbeit an der Entwicklung einer Elektrifizierungsstrategie begonnen, die einen ganzheitlichen Ansatz für die Bedingungen im Energie-sektor verfolgt, um eine stärkere Elektrifizierung zu ermöglichen. Ziel ist es, das Tempo der Elektrifizierung zu erhöhen, damit Schweden die erste Gesellschaft der Welt ohne fossile Brennstoffe werden kann.

Vereinigtes Königreich

Ende des Jahres 2020 hat die britische Regierung ihren 10-Punkte-Plan für eine "grüne industrielle Revolu-tion" vorgelegt und ihr "White Paper" für Energie zusammen mit einer Reihe anderer Publikationen veröf-fentlicht, darunter eine Konsultation zur Vorverlegung des Zeitpunkts der Schließung von Kohlekraftwerken um ein Jahr auf den 1. Oktober 2024. Sie schloss außerdem das Abkommen zwischen der EU und dem Ver-einigten Königreich über Handel und Zusammenarbeit mit der Europäischen Union ("Future Relationship Act" 2020) ab, das am 31. Dezember 2020 in Kraft trat und die Zusammenarbeit nach dem Brexit und ab dem 1. Januar 2021 regelt.

Die Regierung unterstützt neue Anlagen für Kernkraft sowie Offshore- und Onshore-Wind, Elektrofahrzeuge, CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCS) und die Wasserstoffproduktion. Zu den vorgesehenen Maßnahmen zählen eine Vervierfachung der Offshore-Windkapazität des Systems auf 40 GW bis zum Jahr 2030 sowie eine CO2-arme Wasserstoffproduktion mit 5 GW und vier CO2-Abscheide- und -speichercluster bis zum Jahr 2030 mit 1 GW Wasserstoffproduktion und zwei der Cluster bis zum Jahr 2025. Ziel der Regie-rung ist es, private Investitionen anzulocken, das Energiesystem grüner zu gestalten und Arbeitsplätze zu schaffen.

In ihrem "White Paper" zur Energie hat die britische Regierung ihre Entscheidung bekannt gegeben, ab dem 1. Januar 2021 ein britisches Emissionshandelssystem (EHS) einzuführen, um das EU-EHS zu ersetzen. Die Regierung steht nach wie vor offen einer internationalen Verknüpfung des Programms gegenüber. Das Handelsabkommen mit der EU umfasst die Zusammenarbeit zwischen Vereinigtem Königreich und der EU im Bereich der CO2-Preisgestaltung, unter anderem durch die Berücksichtigung der Verknüpfung ihrer je-weiligen CO2-Preissysteme.

Energiepreisentwicklung

Im Jahr 2020 wurden die Energiemärkte in Europa von vier wesentlichen Faktoren beeinflusst:

  • den internationalen Preisen für Rohstoffe, insbesondere für Öl, Gas und Kohle, sowie für CO2-Zertifikate,

  • den allgemeinen gesamtwirtschaftlichen und sektoralen Entwicklungen, die ihrerseits maßgeblich durch die Covid-19-Pandemie geprägt waren,

  • den relativ milden Wetterbedingungen und

  • der Substitution im Energiemix hin zu mehr Erneuerbaren Energien.

Die Lockdown-Maßnahmen als Reaktion auf die weltweite Corona-Pandemie führten zu teilweise massiven Rückgängen in der Mobilität, welche die globale Ölnachfrage einbrechen ließ. Der Preis für Rohöl der Sorte Brent fiel im April 2020 durch die Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie auf unter 20 $ pro Fass. Die OPEC steuerte gemeinsam mit Russland ("OPEC+") gegen, indem sie durch eine Förderkürzung das Rohöl-Angebot verknappte. Dies, in Verbindung mit einem Rückgang der Schieferölproduktion in den USA um geschätzt 3,1 % beziehungsweise 7,5 Millionen Fass pro Tag im Vergleich zum Vorjahr, sorgte für eine Preiserholung über das Jahr. Beflügelt von Meldungen über die Wirksamkeit von Impfstoffen stieg der Öl-preis von Anfang November 2020 bis Mitte Dezember 2020 um 30 %, so dass der Brent-Frontmonatskon-trakt im Dezember 2020 dann wieder Preisregionen oberhalb von 50 $ pro Fass erreichte. Dennoch lagen diese Preise damit immer noch ungefähr 20 % unter den Preisen zum Jahresbeginn 2020.

Die europäischen Kohlepreise (zur Lieferung jeweils in den nächsten 90 Tagen) fielen von 48 $/t Anfang des Jahres 2020 auf unter 35 $/t Ende Mai 2020. Hauptursache für den starken Preisverfall auf dem Kohle-markt waren ein Rückgang der globalen Nachfrage infolge der Covid-19-Pandemie, sowie gefallene Gas-und gestiegene CO2-Preise in Europa. Die Kohlepreise stabilisierten sich erst zur Mitte des Jahres 2020, nachdem Minenbetreiber ihre Produktionsmengen an die geänderte Nachfrageentwicklung angepasst hat-ten. Eine Erholung der Preise setzte erst mit dem vierten Quartal 2020 ein, nachdem eine Unterversorgung des chinesischen Marktes mit heimischer Kraftwerkskohle zu einer Wiederbelebung der globalen Import-nachfrage führte.

In den ersten beiden Quartalen 2020 sank der Gasverbrauch in der EU. Während der Rückgang im ersten Quartal 2020 noch ca. 5 % betrug, lag er im zweiten Quartal 2020 bereits bei ungefähr 10 % im Vergleich zu den Vorjahresquartalen. Diese Rückgänge waren hauptsächlich auf einen begrenzten Heizbedarf aufgrund des milden Winterwetters, einen rückläufigen Gasverbrauch in der Stromerzeugung und ab März 2020 auf die Einführung von Lockdowns, die zu einem geringeren Gasbedarf in der Industrie führten, zurückzuführen. Der Stand der Gasspeicher in der EU lag Ende März 2020 auf dem höchsten Stand der letzten neun Jahre zu diesem Zeitpunkt des Jahres. Dies induzierte eine geringere speicherbezogene Nachfrage nach Gas in den Sommerquartalen des Jahres 2020. Im Juni 2020 begannen sich die Gasnachfrage und die Großhandels-preise zu erholen, als die pandemiebedingten Einschränkungen aufgehoben wurden.

Mit dem späteren Beginn der Heizperiode und der zeitgleichen Wiedereinführung von Lockdowns war eine starke Erholung der Gasnachfrage zu beobachten, die auch darauf zurückzuführen war, dass sowohl in den Büroräumen als auch von zu Hause gearbeitet wurde ("double heating effect"). Die Gasproduktion in der EU war insgesamt weiter rückläufig, was auch auf weitere Restriktionen der niederländischen Gasproduktion in der Region Groningen zurückzuführen ist.

Die Spotpreise an den europäischen Gashubs waren bereits im ersten Quartal 2020 aufgrund des Überan-gebots an den Gasmärkten stark gefallen. Im zweiten Quartal 2020 lagen die Preise um 50-60 % unter dem Vorjahresniveau. Bis Ende Mai 2020 fiel der TTF-Spotpreis auf 3,5 €/MWh, den niedrigsten Stand seit Beginn des Handels an diesem Hub. Ein starker Anstieg der asiatischen Spot-LNG-Preise von November 2020 an auf über 12 $/MMBtu für den Januarkontrakt 2021 führte zu geringeren Lieferungen von LNG nach Europa. Der Anstieg der asiatischen Gaspreise wurde zum einen verursacht durch Ausfälle bei LNG-Terminals, hinzu kamen eine starke LNG-Nachfrage sowie anziehende Charter-Raten. Dies war auch eine Ursache für steigende Notierungen bei den europäischen Gaspreisen, insbesondere im vierten Quartal des Jahres 2020. So erholten sich die Day-Ahead-Notierungen für den NCG von ihrem Tief in Höhe von 3,60 €/MWh im Mai 2020 auf 19,20 €/MWh am 28. Dezember 2020.

Der CO2--Preis im europäischen Emissionshandel war im Jahresverlauf 2020 sehr volatil, erreichte aber zum Ende des Jahres 2020 neue Rekordhöchststände. Der Preis des Benchmark-Kontrakts (Dezember 2020 Future) fiel infolge der Covid-19-Pandemie von 24,63 €/t zum Jahresbeginn 2020 auf unter 15 €/t im März 2020. Nach den starken Rückgängen der Infektionsraten infolge des ersten Lockdowns erholte sich der CO2-Preis parallel zu den Aktienmärkten und stieg auf über 30 €/t im Juli 2020. Ein belastender Faktor im kompletten Jahresverlauf 2020 war ein erhöhtes Auktionsvolumen als Folge mehrerer Verschiebungen aus den Vorjahren. Ein weiterer wesentlicher Faktor waren die Verhandlungen zur Anhebung des Klimaziels der EU und damit verbunden die Erwartung einer zusätzlichen zukünftigen Angebotsverknappung. Ab Sep-tember 2020 führten zeitweise Verzögerungen im Verhandlungsprozess in Kombination mit Problemen in den Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über die zukünftigen Beziehungen sowie Unsicherheiten über den Ausgang der US-Wahlen zu einem abermaligen Preisrückgang auf unter 23 €/t im November 2020. Erfolge in beiden Verhandlungsprozessen und die zu erwartende Angebotsver-knappung ab dem Jahr 2021 ließen den Preis (Dezember 2021 Future) zum Jahresende auf über 33 €/t steigen.

Im Jahr 2020 belief sich die Stromerzeugung in Großbritannien auf 274 TWh, was einem Rückgang von 6 % zum Vorjahr entspricht. Besonders im zweiten Quartal 2020 machte sich die gesunkene Nachfrage auf-grund der Covid-19-Pandemie und der dadurch eingeleiteten Maßnahmen bemerkbar. Weiterhin an Bedeu-tung gewannen die erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Photovoltaik, Biomasse und Wasser, die in Summe 105 TWh produzierten. Dies entspricht einer Steigerung von 13 % gegenüber dem Vorjahr und ei-nem Anteil von 38 % an der Gesamtstromerzeugung. Die konventionelle Stromproduktion aus Gas, Kohle und Kernenergie sowie der Anteil an Stromimporten gingen dagegen um 14 % zurück und betrugen zusam-men 169 TWh. Die fallende Stromnachfrage hat sich in Verbindung mit dem Anstieg an erneuerbaren Ener-gieträgern im Strommix auch bei der Strompreisbildung bemerkbar gemacht und führte im Jahresdurch-schnitt zu einem Rückgang von 18 % im Vergleich zum Vorjahr auf 35,26 £/MWh. Ein Blick auf die Entwicklung der Clean Spark und Clean Dark Spreads auf Forward Basis, also der Preisdifferenz zwischen dem Marktpreis und den variablen Kosten für die Stromerzeugung mit dem Energieträger Gas beziehungs-weise Kohle inklusive der Kosten für Emissionszertifikate, lässt allerdings auf die Fortsetzung des gegen-wärtigen Trends schließen: Die Gasverstromung dient zur Abdeckung der Grundlast, wohingegen Kohle-kraftwerke lediglich bei extremen Marktbedingungen wie beispielsweise bei Windflauten im Winter benötigt werden und zum Einsatz kommen.

Im April 2020 erreichte der Monatsdurchschnitt der Spotpreise für Strom in Deutschland einen Rekordtief-stand bei 17 €/MWh. Dies hatte verschiedene Ursachen: zum einen die sinkende Stromnachfrage infolge des Corona-Lockdowns, zum anderen eine hohe Einspeisung aus Erneuerbaren Energien und darüber hin-aus im Vergleich zur Vorperiode gefallene Preise für Brennstoffe und insbesondere fallende CO2--Preise. Im weiteren Jahresverlauf 2020 stabilisierten sich die Strompreise, so dass der Jahresdurchschnitt der deut-schen Spotpreise bei rund 30 €/MWh lag, etwa 7 €/MWh unterhalb des Vorjahres. Am Terminmarkt zeigte sich ein ähnliches Verhalten. Das Frontjahres-Produkt handelte im März 2020 zeitweise unterhalb 35 €/MWh. Infolge der Erholung der CO2-Preise wurde dieser Kontrakt Ende Dezember 2020 zuletzt für 48 €/MWh gehandelt. Die Stromerzeugungskosten eines durchschnittlichen Gaskraftwerkes lagen sowohl bezogen auf Spot- als auch auf Terminpreise zumeist unterhalb der Kosten eines Steinkohlekraftwerkes, so dass die Stromerzeugung aus Steinkohlekraftwerken im Vergleich zum Vorjahr um 26 % zurückgegangen ist. Da ebenfalls die Erzeugung aus Kernkraft- und Braunkohlekraftwerken im Vergleich zum Vorjahr gerin-ger ausfiel, reduzierte sich der Nettoexport aus Deutschland von 33 TWh im Jahr 2019 auf 16 TWh im Jahr 2020.

Zum Jahreswechsel 2019/20 gab es außerordentlich ergiebige Niederschläge in Skandinavien, welche die Schneemengen in den norwegischen und in den schwedischen Reservoirregionen deutlich ansteigen ließen. Die Situation einer langen Schneeschmelze, verbunden mit substantiellem Wasserzufluss und hoher Reser-voirfüllstände weit in das Jahr 2020, hinein zeichnete sich bereits sehr früh im Januar 2020 ab. Das beein-flusste die Spotpreise und die unterjährigen Quartalsprodukte für das Jahr 2020 signifikant. So lagen die Durchschnittsspotpreise für den Systempreis in den Monaten von März bis August 2020 deutlich unter 10 €/MWh. Beim ersten Preistief im April 2020 waren auch die Frontjahre stark im Preis gesunken. So no-tierte das Produkt für das Kalenderjahr 2021, nach etwa 33 €/MWh zum Jahresstart bei unter 20 €/MWh. Diese übermäßige Versorgungssituation führte zu einer Wende der Terminkurvenstruktur. Auch die Jahres-kontrakte der folgenden Jahre 2022 und 2023 gaben in dieser Phase stark nach. Ab Ende August 2020 ent-wickelten sich die Preise nochmals sehr dynamisch: Nach einer Stabilisierung der Preise im Herbst 2020 reichte im November 2020 jedoch eine Periode mit viel Niederschlag und Wind in Kombination mit anstei-gender Kernkraftverfügbarkeit aus, die Spotpreise für Wasserkraftproduzenten auf etwa 5 €/MWh sinken zu lassen. Geprägt vom Marktgeschehen des Jahres 2020 geriet dabei auch die Terminpreiskurve, besonders das folgende Kalenderjahr, unter Druck. Erst im Dezember 2020 erholte sich der Spotpreis wieder und die Jahre Kal-22 und Kal-23 erreichten ein Niveau um 25 €/MWh. Die Reservoirfüllstände haben sich Ende des Jahres 2020 allerdings noch nicht wieder auf das Normalmaß eingepegelt.

In Russland sank der Day-Ahead-Strompreis für die europäische Preiszone im Jahr 2020 um 5,8 % gegen-über dem Vorjahr, obwohl der Gaspreis im gleichen Zeitraum leicht anstieg. Dies ist auf einen Rückgang der Stromnachfrage um 3,9 % gegenüber dem Vorjahr (von 779 TWh im Jahr 2019 auf 748 TWh im Jahr 2020) zurückzuführen, der auch mit Veränderungen in der Erzeugungsstruktur einherging: Die Erzeugung aus thermischen Kraftwerken sank um 8,8 %, während die Erzeugung aus Wasserkraft und Kernenergie um 10,2 % beziehungsweise 3,4 % im Vergleich zum Vorjahr anstieg. Der Day-Ahead-Strompreis in der sibiri-schen Zone sank im Jahr 2020 um 2,7 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Stromnachfrage sank ebenfalls um 0,5 % auf 200 TWh. Große Mengen von verfügbarem Wasser im sibirischen Teil Russlands führten zu einem Anstieg der Wasserkrafterzeugung um 9 % auf 118 TWh und gleichzeitig zu einem Rückgang der thermi-schen Erzeugung um 10,7 % auf 87 TWh. Die Inbetriebnahme zusätzlicher erneuerbarer Produktion wurde im Jahr 2020 fortgesetzt: Die Erzeugung aus Erneuerbaren Energien verdoppelte sich fast von 1,6 TWh im Jahr 2019 auf 3,1 TWh im Jahr 2020, wobei der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Gesamterzeugung mit 0,3 % weiterhin vernachlässigbar ist.

Preisentwicklung der Produkte auf den Uniper-Kernmärkten

Produkt

Einheit

30.12.2020

02.01.2020

Veränderung

Deutschland Strom Grundlast (Kal-21)

€/MWh

48,2

43,9

+10%

Nordic Strom Grundlast (Kal-21)

€/MWh

23,5

32,6

-28%

Rohöl Brent (Frontmonat)

$/bbl

51,3

66,3

-23%

Kohle API #2 (Kal-21)

$/t

68,9

62,3

+11%

Gas TTF (Kal-21)

€/MWh

17,1

16,3

+5%

CO2-Zertifikate (Dez-21)

€/t

32,2

24,6

+31%

Großbritannien CDS Base (Som-21)

£/MWh

3,5

0,9

+310%

Großbritannien CSS Peak (Som-21)

£/MWh

-11,2

-11,1

-1%

CSS: Clean Spark Spread (Wirkungsgrad: 49,1%, Emissionsfaktor: 0,195 t/MWh_th)

CDS: Clean Dark Spread (Wirkungsgrad: 36,5%, Emissionsfaktor: 0,33 t/MWh_th)

2020 Hoch

2020 Tief

49,3

33,7

33,3

11,9

68,9

19,3

71,1

62,0

17,2

11,8

33,4

15,7

3,6

-0,3

-9,6

-17,9

25

Geschäftsverlauf

Kraftwerksleistung

Die rechtlich zurechenbare Kraftwerksleistung (entsprechend der Beteiligungsquote von Uniper) im Uniper-Konzern nahm mit 33.548 MW zum 31. Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahr (32.497 MW) um 3,2 % (1.051 MW) zu. Der Zuwachs im Bereich der Erzeugungskapazitäten beruhte vor allem auf der Inbetrieb-nahme des Kohlekraftwerkes Datteln 4 im Mai 2020 in Deutschland sowie auf Kapazitätssteigerungen in den Gaskraftwerksblöcken Surgutskaya in Russland und Enfield in Großbritannien. Gegenläufig im Bereich der Erzeugungskapazitäten wirkten sich der Verkauf einer tschechischen Kraftwerksbeteiligung (11 MW) zum 28. April 2020 und die Leistungsreduzierung in den Kraftwerksblöcken Grain in Großbritannien aus.

Uniper-Konzern: rechtlich zurechenbare Kraftwerksleistung1)

in MW

Europäische Erzeugung 2020Russische Stromerzeugung 2020Europäische Erzeugung 2019Russische Stromerzeugung 2019

Wasserkraft

Kernenergie (SE)

Fossile Erzeugung

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

35.000

40.000

1) Gegebenenfalls bestehende Rundungsdifferenzen zwischen einzelnen Volumenangaben und Summen werden akzeptiert.

Die vollkonsolidierte Kraftwerksleistung lag mit 35.400 MW um 3,1 % (1.055 MW) über dem Vorjahresniveau von 34.345 MW. Die Kapazitätssteigerung ergibt sich auch hier aus den genannten Veränderungen im Rah-men der Inbetriebnahme von Datteln 4 sowie den Kapazitätsanpassungen in Russland und Großbritannien.

Uniper-Konzern: vollkonsolidierte Kraftwerksleistung1)

in MW

Europäische Erzeugung 2020Russische Stromerzeugung 2020Europäische Erzeugung 2019Russische Stromerzeugung 2019

Wasserkraft

Kernenergie (SE)

Fossile Erzeugung

30.43029.375

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

35.000

40.000

1) Gegebenenfalls bestehende Rundungsdifferenzen zwischen einzelnen Volumenangaben und Summen werden akzeptiert.

Strombeschaffung und Eigenerzeugung

Im Geschäftsjahr 2020 lag die in eigenen Kraftwerken erzeugte Strommenge mit 95,2 Mrd kWh um

8,8 Mrd kWh oder 8,5 % spürbar unter dem Vorjahreswert von 104,0 Mrd kWh. Der Strombezug reduzierte sich von 494,5 Mrd kWh um 48,8 Mrd kWh bzw. 9,9 % auf 445,7 Mrd kWh.

Strombeschaffung und Eigenerzeugung1), 2)

in Mrd kWh

Gesamt

Eigenerzeugung

Gemeinschafts-kraftwerke

558,0 95,2 17,1

Großhandelsmarkt/

Globaler Handel

445,7

2020 2019

1) Gegebenenfalls bestehende Rundungsdifferenzen zwischen einzelnen Volumenangaben und Summen werden akzeptiert.

2) Der Konsolidierungsgrundsatz der finanziellen Kontrolle beinhaltet, dass nur vollkonsolidierte Kraftwerke (Beteiligungsquote von über 50 %) in der Erzeugungsmenge berücksichtigt werden, unabhängig davon, wer die-se Kraftwerke betreibt.

Die Eigenerzeugung des Segments Europäische Erzeugung lag im Geschäftsjahr 2020 mit 53,4 Mrd kWh um 4,2 Mrd kWh bzw. 7,2 % spürbar unter dem Vorjahresniveau von 57,6 Mrd kWh. Die Covid-19-Pandemie führte zu einem Rückgang in der Nachfrage, wodurch sich die Marktbedingungen für den Einsatz der Uniper Kraftwerksportfolios verschlechterte. Daraus resultierten geringere Einsatzzeiten in sämtlichen Kraftwer-ken des fossilen Kraftwerksparks. Zudem ist ein weiterer Teil des Rückganges unter anderem auf die im Juli 2019 erfolgte Veräußerung der Erzeugungsaktivitäten des Uniper-Konzerns in Frankreich zurückzufüh-ren. Des Weiteren führte eine lange Revision am Kernkraftwerksblock Oskarshamn 3 zu einem Rückgang in der Eigenerzeugung. Dem gegenüber stand eine bessere Verfügbarkeit des niederländischen Kohlekraft-werks Maasvlakte 3, die Inbetriebnahme des Kraftwerks Datteln 4 sowie die Rückkehr der Gaskraftwerks-blöcke am Standort Irsching in Deutschland in den kommerziellen Regelbetrieb, welche eine höhere Erzeu-gung im Vorjahresvergleich aufweisen. Ein im Vergleich zum Vorjahr erhöhter Wasserzufluss in Schweden, im Wesentlichen verursacht durch eine stärkere Schneeschmelze und vermehrte Niederschläge, führte zu einer höheren Stromerzeugung in Unipers Wasserkraftwerken.

Im Segment Russische Stromerzeugung verringerte sich die Eigenerzeugung deutlich um 4,7 Mrd kWh von 46,4 Mrd kWh auf 41,7 Mrd kWh bzw. um 10 %. Die Einsatzzeiten des Kraftwerks Berjosowskaja sanken deutlich um 32 % gegenüber dem Vorjahr aufgrund des wetterbedingten Anstiegs von günstigeren Energie-lieferungen durch Wettbewerber. Eine weitere Reduzierung entstand im Wesentlichen durch eine geringere Nachfrage aufgrund eines außergewöhnlich warmen Jahresbeginns sowie der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, die neben einem allgemeinen Nachfragerückgang auch die Nachfrage der Öl- und Gasproduzen-ten minderten sowie zu einer geringeren Auslandsnachfrage führten.

Stromabsatz

Im Geschäftsjahr 2020 lag der Stromabsatz des Uniper-Konzerns mit 552,9 Mrd kWh um 9,8 % spürbar un-terhalb des Vorjahresabsatzes von 612,7 Mrd kWh.

Stromabsatz1), 2)

in Mrd kWh

Gesamt

552,9

612,7

Geschäftskunden

30,7

52,7

und Weiterverteiler

Großhandelsmarkt/

560,0

Globaler Handel

522,2

2020 2019

  • 1) Die Differenz zur Strombeschaffung ergibt sich durch Betriebsverbrauch sowie Netzverluste.

  • 2) Gegebenenfalls bestehende Rundungsdifferenzen zwischen einzelnen Volumenangaben und Summen werden akzeptiert.

Die Veränderungen des Stromabsatzes sind im Wesentlichen bedingt durch die gesunkene Eigenerzeugung und die im Juli 2019 vollzogene Veräußerung der Erzeugungsaktivitäten des Uniper-Konzerns in Frankreich sowie durch geringere Optimierungsaktivitäten im Segment Globaler Handel.

Ein Teil des Stromabsatzes des Uniper-Konzerns wird - neben dem Stromhandel auf den Energiemärkten - über die eigene Vertriebseinheit Uniper Energy Sales GmbH (UES) an Großkunden, wie z.B. Stadtwerke und Industriekunden in Deutschland und in Europa, verkauft. Die UES nimmt neben dem Vertrieb auch das (Ver-triebs-)Marketing des Uniper-Konzerns wahr. Zusätzlich bietet sie den Kunden Dienstleistungen in den Be-reichen Beratung, Service und Stromwirtschaft an.

Die von der UES im Geschäftsjahr 2020 abgesetzte Strommenge belief sich auf 26,6 Mrd kWh und lag damit deutlich unterhalb des Vorjahres (34,0 Mrd kWh). Bedingt durch die Covid-19-Pandemie, die Kurzarbeit bei den Kunden und Lockdowns zur Folge hatte, sind insbesondere durch Industriekunden geringere Mengen bezogen worden. Darüber hinaus ist der Rückgang auch auf ausgelaufene Verträge mit Kunden zurückzu-führen.

Gasgeschäft

Die im Geschäftsjahr 2020 insgesamt veräußerte Menge betrug 2.205,9 Mrd kWh Erdgas (2019: 2.179,3 Mrd kWh). Im selben Zeitraum erwarb der Uniper-Konzern insgesamt eine Menge von

2.213,9 Mrd kWh Erdgas (2019: 2.176,0 Mrd kWh). Der ganz überwiegende Teil der umgeschlagenen Men-gen resultiert aus Transaktionen an in- und ausländischen Handelsmärkten, die unter anderem zur Bewirt-schaftung der konzerneigenen Gaskraftwerke, zur Optimierung von gebuchten Erdgasspeicher- oder Trans-portkapazitäten sowie zum kommerziellen Ausnutzen regionaler Preisunterschiede getätigt werden.

Vertriebsgeschäft

Über die eigene Vertriebseinheit Uniper Energy Sales GmbH (UES) vertreibt Uniper Erdgas an Weitervertei-ler (z.B. Stadtwerke), große Industriekunden sowie Kraftwerksbetreiber. Die von der UES im Geschäftsjahr 2020 veräußerte Gasmenge belief sich auf 218,0 Mrd kWh und lag damit spürbar über der Menge des Vor-jahres (199,0 Mrd kWh). Aufgrund eines erneut sehr milden Winters und Frühjahrs sowie des im zweiten Quartal 2020 durch die Covid-19-Pandemie (Kurzarbeit, Lockdown) verursachten geringen Bezugs, insbe-sondere von Industriekunden, ergaben sich negative Mengeneffekte gegenüber der für das Jahr 2020 ge-planten Vertriebsmenge. Im Vergleich zum Vorjahr fiel die Vertriebsmenge infolge der Kontrahierung neuer Kunden bzw. Verträge dennoch insgesamt höher aus.

Veräußertes Gasvolumen1)

in Mrd kWh

Summe veräußertes VolumenVeräußertes Volumen des Segments Globaler Handel der Vertriebseinheit UES2)

Veräußertes Volumen des

Segments Globaler Handel der Uniper Global Commodities SE

2020 2019

1) Gegebenenfalls bestehende Rundungsdifferenzen zwischen einzelnen Volumenangaben und Summen werden akzeptiert.

2) Inklusive konzerninterner Volumen.

Langfristige Gasbezugsverträge

Die Beschaffung von Erdgas erfolgt zu einem wesentlichen Teil auf der Grundlage von Langfristverträgen mit Lieferanten aus Deutschland, den Niederlanden, Norwegen sowie Russland. Im Geschäftsjahr 2020 be-standen Langfristverträge über eine Vertragsmenge von 368 Mrd kWh (2019: 379 Mrd kWh).

Gasspeicherkapazitäten

Die Uniper Energy Storage GmbH ist für den Betrieb der Gasspeicher des Uniper-Konzerns zuständig. Zu ihren Aktivitäten gehören die technische und kommerzielle Entwicklung, der Bau und der Betrieb von Untertagespei-chern für Erdgas, die Vermarktung von Kapazitäten, Dienstleistungen und Produkten auf dem europäischen Speichermarkt sowie die Entwicklung neuer Speichertechnologien. Die Uniper Energy Storage GmbH bewirt-schaftet Erdgasspeicher in Deutschland und Österreich. Daneben betreibt eine englische Uniper-Konzernge-sellschaft einen Gasspeicher in Großbritannien. Die Gasspeicherkapazität betrug 7,6 Mrd Kubikmeter (m³) im Jahr 2020 und lag damit um 0,1 Mrd m³ leicht unterhalb des Vorjahresniveaus (7,7 Mrd m³), was hauptsächlich auf auslaufende Speicherverträge zurückzuführen war.

Technologie und Innovation

Innovationen und neue Technologien spielen für Uniper eine Schlüsselrolle bei der Erfüllung der neu gesetz-ten strategischen Ziele in den Bereichen Dekarbonisierung, Kundenfokussierung und Versorgungssicher-heit. Uniper betrachtet dabei neben der Dekarbonisierung die Dezentralisierung der Energieversorgung und -erzeugung und die Digitalisierung als wesentliche Trends für die großen zu erwartenden Veränderungen der Energielandschaft. Um diese Trends aktiv mitzugestalten und davon kommerziell zu profitieren, analy-siert Uniper fortwährend die Entwicklung und Entstehung neuer Technologien, auf deren Basis neue, ska-lierbare Geschäftsmodelle entwickelt werden können.

Unipers Ziele zur Dekarbonisierung stehen im Einklang mit den Zielen der EU und zahlreicher Mitglieds-staaten, welche sich zu einer Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 bekannt haben. Ein zentraler Be-standteil zum Erreichen dieser Klimaziele ist die stärkere Nutzung Erneuerbarer Energien. Zur Befähigung dieser bedarf es für eine nachhaltige und sichere Energieversorgung zahlreicher weiterer Technologien wie bspw. flexibler und effizienter Kraftwerke zur Absicherung der schwankenden Erzeugung aus Wind und Photovoltaik, klimafreundlicher Gase, innovativer Speicherlösungen sowie Flexibilitätsoptionen bei den Energienutzern.

Uniper verfügt über ein Portfolio aus neuen Technologien und Innovationsprojekten, das sich auf die Trends Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung fokussiert. Hierbei erfolgt eine starke Konzentra-tion auf solche Themen, bei denen Uniper seine bestehenden Fähigkeiten und Wirtschaftsgüter optimal ein-bringen kann, um daraus neue Wertschöpfung zur nachhaltigen Transformation des Energiesystems zu ge-nerieren.

Um die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von großen Batteriespeichersystemen zu erhöhen, werden im Zuge des weiterhin mit der RWTH Aachen durchgeführten Innovationsprojektes "M5BAT" kontinuierlich weitere Vermarktungswege und Anwendungen im realen Marktumfeld untersucht. So wurde im Frühjahr 2020 der aus fünf verschiedenen Batteriearten bestehende Batteriespeicher mit einer Gesamtkapazität von 5 MW zur Validierung von Testreihen für ein E-Mobilitätspilotprojekt genutzt. Aufgrund der wachsenden Anforderun-gen an netzstabilisierenden Maßnahmen wurde der Batteriespeicher im Hinblick auf kürzere Reaktionszei-ten und einer höheren Regelgeschwindigkeit getestet.

Für die Umwandlung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien arbeitet Uniper auch an der Weiterentwicklung der "Power-to-Gas-Technologie", also der Umwandlung von Strom in Gas. Hierfür ist Uniper u.a. an dem Reallabor-Fördervorhaben "Energiepark Bad Lauchstädt" beteiligt, in dem die großska-lige Demonstration der Sektorenkopplung mit Wasserstoff erfolgen soll. Neben der Umwandlung und Spei-cherung von Strom aus Erneuerbaren Energien untersucht Uniper weitere Technologien zur Herstellung von klimafreundlichem blauem und türkisem Wasserstoff.

Über ihre Tochtergesellschaft LIQVIS engagiert sich die Uniper bei der Vermarktung von Flüssigerdgas ("LNG") als alternativem und umweltschonendem Kraftstoff im Schwerlastbereich. Die LIQVIS GmbH be-treibt aktuell zwei stationäre und zwei mobile LNG-Tankstellen in Deutschland sowie eine stationäre Tank-stelle in Frankreich. Im Jahr 2020 konnte die LIQVIS GmbH aufgrund einer insgesamt positiven Marktent-wicklung und des Ausbaus des eigenen Tankstellennetzes ein Absatzwachstum verzeichnen. Am

5. November 2018 ging in Berlin die erste stationäre LNG-Tankanlage der LIQVIS in Betrieb, die mit Zu-schüssen aus diesem Förderprogramm errichtet wurde. LIQVIS erhält Fördermittel aus dem EU-Förderpro-gramm "Connecting Europe Facility (CEF) for Transport" für die Errichtung von insgesamt bis zu 14 Tank-stellen. Neben den heute bereits in Betrieb befindlichen stationären Anlagen in Berlin, Kassel und Calais plant LIQVIS für das Jahr 2021 die Inbetriebnahme weiterer LNG-Tankstellen in Deutschland und Frank-reich.

Ein weiteres Betätigungsfeld für Uniper ist die kommerzielle Nutzung von CO2 als werthaltigem Rohstoff ("Carbon Capture and Usage" - CCU). Hier strebt Uniper Pilotprojekte im Bereich synthetischer Kraftstoffe (E-Fuels) oder nachhaltiger Chemikalien an und beteiligt sich in diesem Zuge auch als Gründungsmitglied weiterhin aktiv in der europäischen Industrieinitiative "CO2 Value Europe".

Darüber hinaus arbeitet Uniper kontinuierlich an der Flexibilisierung konventioneller Kraftwerke, um die Leistungsfähigkeit der Kraftwerke im Bereich der Systemdienstleistungen weiter zu erhöhen. Zum Beispiel arbeitet Uniper daran, Hybridkraftwerke durch Hinzufügen von Batterien zu Wärme- und Wasserkraftwer-ken zu entwickeln. Dies erhöht das Leistungsspektrum dieser Kraftwerke und bietet zusätzliche Systemun-terstützung für die Integration der Erneuerbaren Energien.

Nicht zuletzt haben bei Uniper im Jahr 2020 sowohl geschäftsspezifische digitale Initiativen als auch die übergreifende Koordination der Digitalisierung große Fortschritte gemacht. Um diese zu koordinieren und zu unterstützen, wurde das "Digital Federated Program" gestartet, das spezifische digitale Entwicklungen in Unipers Kerngeschäft mit übergreifenden Unterstützungsbereichen kombiniert. Durch Schaffung einer ein-heitlichen digitalen Agenda für Uniper dient das Programm dabei als Vermittler zwischen Digitalisierungs-initiativen, erzeugt mehr Transparenz und hilft so, Synergien über verschiedene Funktionsbereiche hinweg zu heben.

Die Digitalisierung durchdringt Unipers gesamte Geschäftsbereiche und Unterstützungsfunktionen. Priorität haben dabei die Kerngeschäftsfelder Energieerzeugung und Energiehandel, die Kundeninteraktion sowie der Kulturwandel im Unternehmen selbst.

Im Kerngeschäft Energiehandel konzentriert sich das "Digital Transformation Program Trading" auf eine wettbewerbsfähige Positionierung von Uniper in einem zunehmend vom Algo-Trading und systematischen Handel geprägten Umfeld. Hierbei werden innovative Lösungen für alle Uniper-relevanten Märkte entwickelt und kontinuierlich verbessert. Etablierte technische Kontrollen rund um den Algo-Handel stellen dabei wirk-same Risiko- und Compliance-Maßnahmen für die Handelsaktivitäten dar.

Die gerade gestartete digitale Initiative "COO Digital Evolution" ist ein Transformationsprogramm innerhalb des Erzeugungsbereiches von Uniper. Das Programm besteht aus zahlreichen bereits gestarteten digitalen Initiativen und mehr als 200 zusätzlichen Ideen zur Verbesserung der Arbeitsweise im Bereich der Kraft-werke. Es zielt darauf ab, digitale Lösungen flächendeckend einzusetzen, eine digitale Kultur zu etablieren und die Mitarbeiter in den verschiedenen Funktionen des Erzeugungsgeschäfts von Uniper zu unterstützen.

Zusätzlich zu diesen beiden Initiativen im Kerngeschäft von Uniper gibt es viele weitere Digitalisierungsakti-vitäten und -projekte, u.a. auch in den Unterstützungsfunktionen. Auch bei der Umsetzung der langfristigen IT-Strategie hat Uniper bemerkenswerte Fortschritte erzielt. Mit dem Auszug aus den Rechenzentren von E.ON und der endgültigen Trennung der Netzwerke wurde dieses mehrjährige Projekt im Jahr 2020 erfolg-reich beendet. Die konsequente Verfolgung der Cloud-first-Strategie in Verbindung mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Digital Workplace ermöglichten es, dass Uniper ohne negative Auswirkungen die meisten seiner Mitarbeiter von einem Tag auf den anderen ins pandemiebedingte Homeoffice schicken konnte. Weitere Fortschritte wurden außerdem bei der Weiterentwicklung von Unipers Cloud-Plattform er-zielt sowie im Bereich IT-Security. Exemplarisch kann hier die erfolgreiche Zertifizierung nach ISO27001 genannt werden sowie der Ausbau zusätzlicher IT-Security-Fähigkeiten.

Geschäftsentwicklungen und wesentliche Ereignisse im Jahr 2020

Die Weltgesundheitsorganisation erklärte im März 2020 den Ausbruch der neuartigen Lungenerkrankung (Covid-19) offiziell zu einer Pandemie, die sich derzeit auf der ganzen Welt ausgebreitet hat. Uniper beo-bachtet die Entwicklung fortlaufend und hat Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter, die unter anderem Heimarbeit für administrative Funktionen und neue Schichtmodelle für die Betriebsarbeit seit März 2020 beinhalten, sowie der Geschäftspartner ergriffen. Darüber hinaus verfügt Uniper über wirksame Business-Continuity-Pläne in seinem operativen Geschäft und den Verwaltungsfunktionen, um auf derartige Ereig-nisse bestmöglich vorbereitet zu sein. Gleichwohl haben die Pandemie und die zu ihrer Eindämmung welt-weit ergriffenen Maßnahmen sich negativ auf die globalen Handelsmärkte ausgewirkt und zu erheblichen Rückgängen und Volatilitäten der Preise an den Rohstoff- und Finanzmärkten beigetragen. Zum Ende des Geschäftsjahres befanden sich diese Märkte zum Teil wieder auf dem Vorjahresniveau. Uniper hat keine Un-terstützungsleistungen aus dem "Maßnahmenpaket für Unternehmen gegen die Folgen des Coronavirus" beantragt. Sowohl die aktuellen als auch mögliche künftige Entwicklungen, die zum Stichtag ersichtlich wa-ren, haben auch Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Uniper und wurden ent-sprechend im Abschluss berücksichtigt. Dabei wurde unterstellt, dass die Beeinträchtigungen infolge der Covid-19-Pandemie nicht über den dreijährigen Zeitraum der Mittelfristplanung hinausgehen.

Diese Entwicklungen betrafen vor allem die Bewertung von Derivaten, Vorräten sowie die Bewertung von Erzeugungsanlagen, insbesondere in den Segmenten Europäische und Russische Stromerzeugung. Auf-grund der anhaltenden staatlichen Stützungsprogramme in Deutschland und der EZB-Anleihekaufpro-gramme ist ein deutlicher Rückgang der Rechnungszinsen gegenüber dem Jahresende 2019 zu verzeich-nen, der zu einer entsprechenden Erhöhung der Pensionsrückstellungen geführt hat, während der beizulegende Zeitwert des Planvermögens im Vergleich zum Ende des Jahres 2019 nicht in gleichem Maße gestiegen ist. Der Rückgang der Umsatzerlöse und des Materialaufwands resultiert im Wesentlichen aus den geringeren durchschnittlichen Marktpreisen, die für physische Termingeschäfte bei Vertragserfüllung relevant sind (siehe auch Abschnitt "Ertragslage - Umsatzentwicklung"). Aus Sicherungsgeschäften resul-tierte hingegen ein insgesamt positiver unrealisierter Ergebnisbeitrag aufgrund gestiegener Preise zum Jahresende. Sie führten einerseits zu Bewertungsgewinnen aus den beschaffungsseitigen CO2-Hedges so-wie aus Gas- und Öltermingeschäften und andererseits zu negativen Bewertungseffekten aus Hedges des absatzseitigen Stromportfolios.

Europäische Erzeugung

In Unipers Kernmärkten lagen die Strompreise aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie deutlich un-ter dem Vorjahr. Dies hat zu niedrigen Einsatzzeiten der Kohlekraftwerke sowie einem Rückgang der Ein-satzzeiten der britischen Gaskraftwerke des Uniper-Konzerns geführt. Die Auswirkungen auf das Ergebnis konnten durch vorher getätigte Preissicherungsgeschäfte und Systemdienstleistungen mehr als kompen-siert werden. Zusätzlich konnten eine bessere Verfügbarkeit des niederländischen Kohlekraftwerks Maas-vlakte 3, die Inbetriebnahme des Kraftwerks Datteln 4 sowie die Rückkehr der Gaskraftwerksblöcke am Standort Irsching in Deutschland in den kommerziellen Regelbetrieb zu einer Erhöhung der Einsatzzeiten beitragen.

In der nordischen Region war das Jahr 2020 insbesondere im ersten Quartal durch außerordentlich starke Niederschläge geprägt, die sich dann auch mit hohen Mengen durch die Schneeschmelze im Frühjahr aus-wirkten. Die Erzeugung in den Uniper-Wasserkraftwerken stieg folglich verglichen mit dem Vorjahr deutlich an.

Im Zusammenhang mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Kohleverstromungsbeendigungsgesetz gab Uniper am 30. Januar 2020 bekannt, einige Kraftwerksblöcke perspektivisch stilllegen zu wollen. Der Kohleausstieg in Deutschland wurde am 3. Juli 2020 von Bundestag und Bundesrat per Gesetz formal ver-abschiedet.

Uniper hat am 21. Februar 2020 mit der Saale Energie GmbH (Saale Energie), einem Tochterunternehmen der EPH (Energetický a průmyslový holding, a.s.), eine Vereinbarung über die Veräußerung ihrer Beteiligung am Braunkohlekraftwerk Schkopau in Sachsen-Anhalt geschlossen. Uniper ist Betriebsführer des Kraftwerks und hält an der Kraftwerksgesellschaft eine Beteiligung von rund 58 %. Die Saale Energie ist an dem Kraftwerk Schkopau bereits mit rund 42 % beteiligt und übernimmt die Beteiligung von Uniper mit Wirkung zum Oktober 2021. Mit der Veräußerung ihrer Beteiligung am Kraftwerk Schkopau wird sich Uniper in Europa damit voll-ständig aus der Braunkohleverstromung zurückziehen.

Im Februar 2020 hat Uniper mit dem britischen Netzbetreiber National Grid ESO einen Sechsjahresvertrag für die Bereitstellung innovativer Dienstleistungen zur Netzstabilität abgeschlossen. Im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung mit National Grid plant Uniper, in Killingholme sowie in Grain Stabilitätsdienste und Spannungsregelung für das Energienetz anzubieten.

Im ersten Quartal des Jahres 2020 erhielt Uniper die Zahlung für den zwischen Ende des Jahres 2018 und 2019 ausgesetzten britischen Kapazitätsmarkt. Der Ertrag war bereits im Jahresabschluss 2019 zu berück-sichtigen. Seit dem 1. Januar 2020 funktioniert der britische Kapazitätsmarkt wieder wie gewohnt mit ent-sprechenden Erträgen und Zahlungen im Jahr 2020.

Die Eigentümer des Gaskraftwerks Irsching 5 bei Ingolstadt, Uniper, N-ERGIE, Mainova und ENTEGA, haben am 28. Mai 2020 die Rückkehr der Anlage in den kommerziellen Regelbetrieb beschlossen und am 1. Okto-ber 2020 umgesetzt. Hintergrund sind die verbesserten Marktpreise - insbesondere die gesunkenen Gas-preise -, die einen wirtschaftlichen Betrieb des hocheffizienten Gaskraftwerks möglich erscheinen lassen. Parallel dazu - und aus den gleichen Gründen - ist Uniper als alleinige Eigentümerin des Gaskraftwerks Ir-sching 4 mit diesem am 1. Oktober 2020 in den kommerziellen Regelbetrieb zurückgekehrt. Die Eigentümer behalten sich vor, die Situation von Jahr zu Jahr neu zu bewerten und die Entscheidung bei verschlechter-ten Marktkonditionen zu revidieren.

Das Kraftwerk Datteln 4 ist am 30. Mai 2020 erfolgreich in Betrieb gesetzt worden.

Der steigende Anteil Erneuerbarer Energien stellt Netzbetreiber weltweit vor wachsende Herausforderun-gen, das Gleichgewicht im Stromnetz aufrechtzuerhalten. Frequenzabweichungen im Netz können zu einer schlechteren Stromqualität und im schlimmsten Fall zu einem Stromausfall führen. Uniper hat am 8. Juni 2020 angekündigt, hierfür eine innovative Batterielösung auf den Markt zu bringen, die auf den wachsenden Bedarf an schneller Frequenzregulierung und damit auf die Netzstabilität eingeht. Der erste Einsatz der Bat-terietechnologie wird in zwei Wasserkraftwerken von Uniper in Nordschweden erfolgen: Edsele mit einer Kapazität von sechs Megawatt und Lövön mit einer Kapazität von neun Megawatt.

Uniper und General Electric (GE) haben im Juni 2020 eine Vereinbarung zur langfristigen Zusammenarbeit bei der Dekarbonisierung der Gaskraftwerke und Erdgasspeicher von Uniper unterzeichnet. GE Gas Power und Uniper werden technologische Optionen für die Dekarbonisierung dieser Anlagen untersuchen, bewer-ten und entwickeln.

Uniper hat am 1. Dezember 2020 bekannt gegeben, für das Steinkohlekraftwerk Heyden 4 zum 1. Januar 2021 die kommerzielle Stromerzeugung einzustellen und es am 1. Juli 2021 endgültig stillzulegen, sofern der Übertragungsnetzbetreiber keine Systemrelevanz des Kraftwerkes feststellt. Dies sieht der Zeitplan der Bundesnetzagentur für diejenigen Kraftwerke vor, die einen Zuschlag in der ersten Ausschreibung gemäß dem Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) vom 13. August 2020 erhalten haben. Die Bundesnetzagentur hatte der Anlage am 1. Dezember 2020 in der ersten Ausschreibung zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken den Zuschlag er-teilt.

Globaler Handel

Das Jahr war geprägt durch sehr milde Temperaturen, die an den Handelspunkten zu einer niedrigeren Nachfrage geführt haben. Dabei führte insbesondere im Gasgeschäft die Kombination von Nachfragerück-gang am Markt bei gleichzeitig relativ hohen Speicherfüllständen letztlich zu einem deutlich rückläufigen Preisniveau an einzelnen Gashandelspunkten, welches sich erst zum Jahresende leicht erholt hat. Die Situ-ation stellte die Gasversorger vor die Herausforderung, die unter Langfristverträgen zu beziehenden Men-gen ökonomisch zu optimieren. Aufgrund des diversifizierten und flexiblen Gasspeicher- und Gasoptimie-rungsportfolios gelang dies Uniper erfolgreich.

Uniper konnte den Gasabsatz mit Großkunden durch erfolgreiche Kontrahierung neuer Kunden trotz sehr milder Temperaturen zu Jahresanfang und eines z. T. reduzierten Bezugsverhaltens der Kunden aufgrund von Covid-19-Maßnahmen (z.B. Kurzarbeit, "Lockdown") gegenüber dem Vorjahr steigern. Dies galt gleicher-maßen für den Absatzrückgang im Stromgeschäft mit Großkunden. Nach deutlichen Absatzrückgängen, insbesondere in den Monaten April bis August 2020, normalisierte sich das Bezugsverhalten der Kunden von Uniper bis Ende des Jahres jedoch wieder.

Im Januar 2020 haben Uniper und Gazprom Export beschlossen, das Schiedsverfahren, in dem die Ver-tragspartner jeweils Preisanpassungen für bestehende Erdgaslieferverträge beantragt hatten, zu beenden. Langfristige Gaslieferverträge beinhalten häufig Preisanpassungsklauseln, die es jedem Vertragspartner ermöglichen, unter bestimmten Umständen Verhandlungen über die Preisgestaltung aufzunehmen. Dass diese Verhandlungen zu Schiedsverfahren führen, ist dabei nicht außergewöhnlich. Solche Verfahren ver-hindern jedoch nicht die Möglichkeit der Vertragspartner, durch fortgeführte kommerzielle Verhandlungen ein außergerichtliches Einvernehmen zu erzielen.

Irkutsk Oil LLC und Uniper haben am 9. Juli 2020 eine langfristige Heliumverkaufsvereinbarung über die Ab-nahme eines Teils des Flüssigheliums aus der künftigen Heliumproduktion von Irkutsk Oil LLC aus dem Ya-raktinski-Feld unterzeichnet. Das Werk in der Nähe von Ust-Kut in der russischen Region Irkutsk befindet sich derzeit im Bau. Der Produktionsbeginn ist für Ende des Jahres 2021 geplant.

Russische Stromerzeugung

Die Ergebnisentwicklung der russischen Mehrheitsbeteiligung Unipro wurde im Wesentlichen durch niedri-gere Strompreise auf dem Day-Ahead-Markt aufgrund von Nachfragerückgängen infolge der Covid-19-Pan-demie im Inland, insbesondere auch bei den Öl- und Gasproduzenten, einer geringeren Auslandsnachfrage sowie eines witterungsbedingt höheren Angebots an Strom negativ beeinflusst.

Für den Block 3 des russischen Kraftwerks Berjosowskaja erwartet Uniper weiterhin, nach Verzögerungen im Jahr 2020, unter anderem aufgrund von Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, eine Wiederinbetrieb-nahme im ersten Halbjahr des Jahres 2021. Die ausstehenden Investitionen betragen nunmehr noch rund 4 Mrd Rubel.

Ratingentwicklung

Am 20. März 2020 hat S&P den negativen CreditWatch aufgehoben und das Rating von Uniper bei "BBB" be-stätigt; wenngleich mit einem negativen Ausblick versehen, nachdem Fortum angekündigt hatte, seinen An-teil an Uniper weiter zu erhöhen. Am 31. August 2020 hat S&P das Rating von Uniper erneut bei "BBB" mit negativem Ausblick bestätigt. Der negative Ausblick entspricht dem negativen Ausblick für das "BBB"-Rating von Unipers Mehrheitsaktionär Fortum Oyj, durch dessen Rating Unipers Rating nach oben begrenzt wird.

Uniper wird von der Ratingagentur Scope Ratings weiterhin mit einem Rating von "BBB+" mit stabilem Aus-blick bewertet. Das Rating wurde am 25. Mai 2020 bestätigt.

Uniper strebt generell ein stabiles Investmentgrade-Rating von "BBB" an.

Ertragslage

Transferpreissystem

Seit dem Jahr 2018 findet die Vermarktung der Stromerzeugung des Uniper-Konzerns, mit Ausnahme der Russischen Stromerzeugung, durch ein Portfoliomanagementsystem statt. Die erwartete Stromerzeugung der Kraftwerksgesellschaften wird von der Handelseinheit im Segment Globaler Handel durch Abschluss von Sicherungsgeschäften (physisch und finanziell) auf Basis aktueller Marktpreise abgesichert und es wird eine Spotoptimierung betrieben. Das hat zur Folge, dass die Ergebnisse unmittelbar im Segment Europäi-sche Erzeugung ausgewiesen werden und die Kraftwerksgesellschaften die ökonomischen Ergebnisse der Preissicherung ihrer Erzeugungspositionen zeigen.

Alle energiebezogenen Verträge mit Uniper-Konzerngesellschaften werden zu Marktpreisen oder markt-preisbasierten Transferpreisen abgerechnet. Bei als Own-Use klassifizierten Termingeschäften werden die Transferpreise von aktuellen Terminmarktpreisen zu einer festgelegten Zeit vor der Lieferung abgeleitet.

Umsatzentwicklung

Umsatz

in Mio €

2020

2019

+/- %

Europäische Erzeugung

7.688

11.085

-30,6

Globaler Handel

53.698

70.301

-23,6

Russische Stromerzeugung

909

1.106

-17,8

Administration/Konsolidierung

-11.327

-16.688

-32,1

Summe

50.968

65.804

-22,5

Der Rückgang der Umsatzerlöse resultierte insbesondere aus den geringeren durchschnittlichen Marktprei-sen im Strom- und Gasgeschäft. Hierzu tragen zu einem signifikanten Teil die seitens Uniper kontrahierten Verträge mit physischer Erfüllung (sogenannte "Failed-Own-Use-Verträge") bei, die - aufgrund der in den IFRS kodifizierten Bilanzierungs- und Bewertungsregeln - zum geltenden Spotpreis bei Vertragserfüllung und nicht mit dem ursprünglich gesicherten Vertragspreis auszuweisen sind. Die Differenz zwischen dem Spotpreis und dem vertraglich gesicherten Preis ist stattdessen in den Posten des sonstigen betrieblichen Ergebnisses zu realisieren. Die infolge der Covid-19-Pandemie gefallenen Commodity-Spot-Preise führen somit zu einer Ausweisverschiebung der realisierten Erträge und Aufwendungen zwischen Umsatzerlö-sen/Materialaufwand und dem sonstigen Ergebnis, ohne jedoch eine Auswirkung auf die vertraglichen Zah-lungsströme und damit das bereinigte nachhaltige Ergebnis zu haben. Zu den rückläufigen Umsatzerlösen trug aber auch ein spürbar gesunkener Stromabsatz bei. Eine Überleitung auf die vertraglichen und für die Ertragslage relevanten Umsatzerlöse und den Materialaufwand kann dem Abschnitt "Überleitung des Er-gebnisses vor Finanzergebnis und Steuern" entnommen werden.

Europäische Erzeugung

Der Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr resultierte zum einen aus dem Verkauf der Uniper-Aktivitä-ten in Frankreich im dritten Quartal 2019, die deshalb teilweise noch zu den Umsatzerlösen im Vorjahr bei-trugen. Zum anderen ergab sich ein Umsatzrückgang aufgrund von deutlich geringeren Spotpreisen in allen Märkten des Segments Europäische Erzeugung. Des Weiteren wirkt sich der Wegfall eines positiven Effekts aus dem Jahr 2019 (spiegelbildlich zum Globalen Handel) aus dem Management des langfristigen Preisrisi-kos von Emissionszertifikaten negativ im Vergleich zum Vorjahr aus.

Globaler Handel

Die Innenumsätze im Stromgeschäft verringerten sich deutlich aufgrund geringerer Transaktionen zwi-schen den Kraftwerksgesellschaften des Segments Europäische Erzeugung und der Handelseinheit im Seg-ment Globaler Handel sowie aufgrund geringerer Handels- und Optimierungsaktivitäten. Die Außenumsätze im Gasgeschäft sanken aufgrund geringerer realisierter Preise. Außerdem sanken die Umsätze im Ge-schäftsjahr 2020, da die Umsätze aus den im dritten Quartal 2019 verkauften Erzeugungs- und Vertriebsak-tivitäten in Frankreich nunmehr ausblieben.

Russische Stromerzeugung

Die Umsatzentwicklung des Segments Russische Stromerzeugung wurde im Wesentlichen durch niedri-gere Strompreise auf dem Day-Ahead-Markt aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, insbe-sondere auch bei den Öl- und Gasproduzenten, einer geringeren Auslandsnachfrage, negativer Wechsel-kursentwicklungen gegenüber dem Vorjahr sowie eines witterungsbedingt höheren Angebots an Strom negativ beeinflusst.

Administration/Konsolidierung

Die dem Überleitungsposten Administration/Konsolidierung zuzurechnende Veränderung der Umsatzerlöse resultierte im Wesentlichen aus der Konsolidierung von geringeren intersegmentären Effekten zwischen den Kraftwerksgesellschaften des Segments Europäische Erzeugung sowie der Handelseinheit des Uniper-Konzerns im Segment Globaler Handel.

Die Umsatzerlöse nach Produkten werden wie folgt aufgeteilt:

Umsatz

in Mio €

2020

2019

+/- %

Strom

18.709

24.939

-25,0

Gas

25.692

34.065

-24,6

Sonstige

6.567

6.800

-3,4

Summe

50.968

65.804

-22,5

36

Uniper

Geschäftsbericht 2020

Zusammengefasster Lagebericht

Weitere wesentliche Ergebnisentwicklungen

Der Konzernüberschuss beträgt 402 Mio € (2019: Konzernüberschuss in Höhe von 644 Mio €). Das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern verringerte sich auf 608 Mio € (2019: 922 Mio €).

Die wesentlichen Faktoren dieser Ergebnisentwicklung werden im Folgenden dargestellt:

Der Materialaufwand verringerte sich im Geschäftsjahr 2020 um 14.687 Mio € auf 48.710 Mio € (2019: 63.398 Mio €). Richtungsweisend hierfür war die zuvor erläuterte Umsatzentwicklung.

Der Personalaufwand des Uniper-Konzerns erhöhte sich im Geschäftsjahr 2020 um 58 Mio € auf

1.012 Mio € (2019: 955 Mio €). Die Erhöhung resultierte zum einen aus Aufwendungen für die Strategieaus-richtung von Uniper, die unter anderem einen proaktiven Kohleausstiegsplan in Europa umfasst, sowie aus höheren Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung. Zusätzlich zu den Erhöhungen aus tariflichen Anpassungen wirkte einmalig bei den Löhnen und Gehältern der Aufwand aus der Neubewertung und Ab-rechnung von Zuteilungen im Rahmen der mehrjährigen Vergütung (LTI) für die Jahre 2018 (nur für den Vorstand relevant), 2019 und 2020 im Zusammenhang mit dem Eintritt des Change-of-Control-Ereignisses, das mit der Übernahme von mehr als 75 % der Anteile an Uniper durch die Fortum Deutschland SE einge-treten ist. Gegenläufig zu den zuvor genannten Erhöhungen wirkte insbesondere die Veräußerung der Uniper-Aktivitäten in Frankreich im dritten Quartal 2019.

Die Abschreibungen im Geschäftsjahr 2020 betrugen 1.077 Mio € (2019: 1.750 Mio €). Der Rückgang um 673 Mio € ist im Wesentlichen auf eine Reduzierung der außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanla-gen um 617 Mio € auf 405 Mio € zurückzuführen (2019: 1.022 Mio €). Der Rückgang der außerplanmäßigen Abschreibungen betraf hauptsächlich die Segmente Europäische Erzeugung und Globaler Handel, speziell Kraftwerke in den Niederlanden und Großbritannien. Die Wertaufholungen im Geschäftsjahr 2020 betrugen 338 Mio € (2019: 174 Mio €). Diese betrafen im Wesentlichen Wertaufholungen für zwei zuvor außerplanmä-ßig abgeschriebene Gaskraftwerke in Deutschland, die aufgrund ihres Wiedereintritts in den Markt zuge-schrieben wurden. Die planmäßigen Abschreibungen verringerten sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig um 38 Mio €.

Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich im Geschäftsjahr 2020 auf 24.578 Mio € (2019: 26.348 Mio €). Dies ist im Wesentlichen durch Veränderungen bei den zu Marktwerten bilanzierten Commo-dity-Derivaten begründet. Die Erträge aus abgerechneten und schwebenden Geschäften sowie zugehörigen Währungssicherungen betrugen 23.400 Mio € und verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr

(25.325 Mio €) um 1.925 Mio €.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich im Geschäftsjahr 2020 auf 24.196 Mio € (2019: 25.281 Mio €). Die Aufwendungen aus abgerechneten und schwebenden Geschäften sowie zugehörigen Währungssicherungen verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.107 Mio € und betrugen 22.981 Mio € (2019: 24.088 Mio €).

Überleitung des Ergebnisses vor Finanzergebnis und Steuern

Das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern in Höhe von 608 Mio € (2019: 922 Mio €) wird um die nicht operativen Effekte in Höhe von insgesamt 399 Mio € (2019: -52 Mio €) bereinigt und zusätzlich um das Betei-ligungsergebnis in Höhe von 9 Mio € (2019: 8 Mio €) erhöht, um zu dem Adjusted EBIT in Höhe von 998 Mio € (2019: 863 Mio €) zu gelangen.

Die nachstehende Tabelle zeigt in der letzten Zeile die detaillierte Überleitung des Ergebnisses vor Finanzer-gebnis und Steuern nach IFRS zum Adjusted EBIT und gibt zusätzlich einen Überblick, welche Posten von den nicht operativen Anpassungen betroffen sind:

Matrix zur Überleitung des Ergebnisses vor Finanzergebnis und Steuern 2020¹

Anpassungen der Posten des Ergebnisses vor Finanzergebnis und Steuern zum Adj. EBIT

Markt-bewer-tung

Posten der

Gewinn-Netto-Buchge-deriva-tiverAnpas-sungenÜbrigesImpair-ments/ Summeund winne (-)/ Finanz-Umsatz/ Restruk- sonstigesVerlust- Buchver-in Mio €

rechnungluste (+)instru-menteMaterial-aufwand

turie-nicht op.

rung² ErgebnisWert-aufho-lungen³

der Anpas-

Beteili- Bestandteilegungs-des Adj.

sungen ergebnis4

EBIT

Umsatzerlöse einschließlich Strom- und Energiesteuern

51.291

-

-

11.524

-

-

-

11.524

-

62.815

Strom- und Energiesteuern

-324

-

-

-

-

-

-

0

-

-324

Umsatzerlöse

50.968

-

-

11.524

-

-

-

11.524

-

62.491

Bestandsveränderungen

-83

-

-

-

-

-

-

0

-

-83

Andere aktivierte Eigenleistungen

93

-

-

-

-

-

-

0

-

93

Sonstige betriebliche Erträge

24.578

-8

-17.407

-

-

-295

-336

-18.047

-

6.531

Materialaufwand

-48.710

-

-

-10.529

-

29

-

-10.500

-

-59.210

Personalaufwand

-1.012

-

-

-

57

12

-

68

-

-944

Abschreibungen

-1.077

-

-

-

5

-

429

433

-16

-660

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-24.196

18

16.837

-

4

62

-

16.921

-1

-7.277

nachrichtlich: Zwischensumme der Bestandteile des Adjusted EBIT vor at-equity-Ergebnis und Beteiligungsergebnis

n/a

0

0

-

0

0

-

0

-

943

Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen

48

-

-

-

-

-

-

0

-

48

rechnerisch: Beteiligungsergebnis4

n/a

-

-

-

-

-

-

0

7

7

Überleitung des Ergebnisses vor Finanzergebnis und Steuern zum Adj. EBIT (summarisch)

608

10

- 570

995

65

- 192

92

399

-9

998

1) Durch die vorgenommenen Anpassungen können die hier ausgewiesenen Erfolgspositionen von den gemäß IFRS ermittelten Kennzahlen abweichen. Eine Überleitung des Ergebnisses vor Finanzergebnis und Steuern, die in Übereinstimmung mit den "Guidelines on Alternative Performance Measures" der European Securities Markets Authority (ESMA) erstellt wurde, enthält die Anhangsangabe 32 zum Jahresabschluss.

2) In den Aufwendungen/Erträgen für Restrukturierung/Kostenmanagement des Segments Globaler Handel sind im Geschäftsjahr 2020 planmäßige Abschreibungen in Höhe von 5 Mio € (2019: 11 Mio €) enthalten.

3) Die nicht operativen Impairments/Wertaufholungen enthalten nicht operative außerplanmäßige Abschreibungen und Wertaufholungen, die durch regelmäßige Werthaltigkeitstests ausgelöst werden. Die Summe der nicht operativen Impairments/Wertaufholungen und der wirtschaftlichen Abschreibungen/Zuschreibungen weicht von den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Abschreibungen ab, da auch die Wertminderungen auf at equity bewertete Unternehmen und auf sonstige Finanzanlagen in den beiden Posten enthalten sind und ein geringfügiger Teil in den Aufwendungen für Restrukturierung/Kostenmanagement und in dem übrigen sonstigen nicht operativen Ergebnis erfasst wird.

4) Das Beteiligungsergebnis ist in der Gewinn- und Verlustrechnung nach den IFRS Bestandteil des in dieser Matrix nicht ausgewiesenen Finanzergebnisses und wird als Bestandteil dem Adjusted EBIT hinzugerechnet. Der Ausweis innerhalb der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, die das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern bilden, erfolgt in dieser Matrix nur zur Ermittlung des Adjusted EBIT. Zur Darstellung und Überleitung von nicht operativen Impairments/Wertaufholungen innerhalb des Beteiligungsergebnisses wird in dieser Matrix der Betrag des Anpassungspostens Impairments/ Wertaufholungen um 16 Mio € (2019: 7 Mio €) rechnerisch erhöht.

Matrix zur Überleitung des Ergebnisses vor Finanzergebnis und Steuern 2019¹

Anpassungen der Posten des Ergebnisses vor Finanzergebnis und Steuern zum Adj. EBIT

Markt-bewer-tung

Posten der

Gewinn-Netto-Buchge-deriva-tiverAnpas-sungenÜbrigesund winne (-)/ Finanz-Umsatz/ Restruk- sonstigesVerlust- Buchver-in Mio €

rechnungluste (+)instru-menteMaterial-aufwand

turie-nicht op.

rung² ErgebnisImpair-ments/ Wert-aufho-lungen³

Summe der Anpas-sungen

Beteili- Bestandteilegungs-ergebnis4

des Adj.

EBIT

Umsatzerlöse einschließlich Strom- und Energiesteuern

66.175

-

-

8.734

-

-

-

8.734

-

74.909

Strom- und Energiesteuern

-371

-

-

-

-

-

-

0

-

-371

Umsatzerlöse

65.804

-

-

8.734

-

-

-

8.734

-

74.538

Bestandsveränderungen

2

-

-

-

-

-

-

0

-

2

Andere aktivierte Eigenleistungen

93

-

-

-

-

-

-

0

-

93

Sonstige betriebliche Erträge

26.348

-11

-19.641

-

-

-230

-171

-20.053

-

6.296

Materialaufwand

-63.398

-

-

-8.288

-

96

-

-8.192

-

-71.589

Personalaufwand

-955

-

-

-

-5

-

-5

-

-960

Abschreibungen

-1.750

-

-

-

11

-

1.045

1.056

-7

-700

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-25.281

4

18.413

3

-56

44

-

18.408

-

-6.873

nachrichtlich: Zwischensumme der Bestandteile des Adjusted EBIT vor at-equity-Ergebnis und Beteiligungsergebnis

n/a

0

0

-

0

0

-

0

-

806

Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen

58

-

-

-

-

-

-

0

-

58

rechnerisch: Beteiligungsergebnis5

n/a

-

-

-

-

-

-

0

-1

-1

Überleitung des Ergebnisses vor Finanzergebnis und Steuern zum Adj. EBIT (summarisch)

922

-7

- 1.228

448

-50

-89

874

-52

-8

863

1) Durch die vorgenommenen Anpassungen können die hier ausgewiesenen Erfolgspositionen von den gemäß IFRS ermittelten Kennzahlen abweichen. Eine Überleitung des Ergebnisses vor Finanzergebnis und Steuern, die in Übereinstimmung mit den "Guidelines on Alternative Performance Measures" der European Securities Markets Authority (ESMA) erstellt wurde, enthält die Anhangsangabe 32 zum Jahresabschluss.

2) 1) In den Aufwendungen/Erträgen für Restrukturierung/Kostenmanagement des Segments Globaler Handel sind im Geschäftsjahr 2019 planmäßige Abschreibungen in Höhe von 11 Mio € (2018: 12 Mio €) enthalten.

3) Die nicht operativen Impairments/Wertaufholungen enthalten nicht operative außerplanmäßige Abschreibungen und Wertaufholungen, die durch regelmäßige Werthaltigkeitstests ausgelöst werden. Die Summe der nicht operativen Impairments/Wertaufholungen und der wirtschaftlichen Abschreibungen/Zuschreibungen weicht von den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Abschreibungen ab, da auch die Wertminderungen auf at equity bewertete Unternehmen und auf sonstige Finanzanlagen in den beiden Posten enthalten sind und ein geringfügiger Teil in den Aufwendungen für Restrukturierung/Kostenmanagement und in dem übrigen sonstigen nicht operativen Ergebnis erfasst wird.

4) Das Beteiligungsergebnis ist in der Gewinn- und Verlustrechnung nach den IFRS Bestandteil des in dieser Matrix nicht ausgewiesenen Finanzergebnisses und wird als Bestandteil dem Adjusted EBIT hinzugerechnet. Der Ausweis innerhalb der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, die das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern bilden, erfolgt in dieser Matrix nur zur Ermittlung des Adjusted EBIT. Zur Darstellung und Überleitung von nicht operativen Impairments/ Wertaufholungen innerhalb des Beteiligungsergebnisses wird in dieser Matrix der Betrag des Anpassungspostens Impairments/Wertaufholungen um 7 Mio € rechnerisch erhöht.

Die Nettobuchverluste in Höhe von 10 Mio € im Berichtszeitraum sind im Wesentlichen auf Abgangsverluste des Sachanlagevermögens zurückzuführen, die durch den Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung an der Gas Union GmbH nur teilweise kompensiert wurden (2019: Nettobuchgewinn in Höhe von 7 Mio € aus der Veräußerung der Aktivitäten in Frankreich, der verbliebenen Anteile an der ENEVA S.A. sowie der Ge-meinschaftsbeteiligung OLT Offshore LNG Toscana S.p.A.).

Aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung von Derivaten, mit denen das operative Geschäft gegen Preis-schwankungen abgesichert wird, resultierte aufgrund geänderter Marktwerte im Zusammenhang mit vola-tilen Commodity-Preisen an den Terminmärkten im Geschäftsjahr 2020 ein saldierter Ertrag von 570 Mio € (2019: saldierter Ertrag in Höhe von 1.228 Mio €).

Die Umsatzerlöse und Materialaufwendungen für physisch zu erfüllende Commodity-Derivate (Verträge, die entsprechend IFRS 9 [Failed-Own-Use-Verträge] bilanziert werden) wurden um die Differenz zwischen dem nach IFRS relevanten Spotpreis und dem steuerungsrelevanten Vertragspreis saldiert und somit im Ge-schäftsjahr 2020 um saldiert 995 Mio € Aufwand (2019: saldierter Aufwand in Höhe von 448 Mio €) ange-passt.

Die Aufwendungen/Erträge für Restrukturierung/Kostenmanagement haben sich im Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 115 Mio € verändert. Die Aufwendungen im Geschäftsjahr 2020 betrugen 65 Mio € (2019: Erträge in Höhe von 50 Mio €). Sie resultierten im laufenden Geschäftsjahr im Wesentlichen aus Auf-wendungen, die unter anderem einen proaktiven Kohleausstiegsplan in Europa umfassen. Im Vorjahr wurden hauptsächlich Erträge aus dem Abspaltungs- und Übernahmevertrag mit E.ON als nicht operativ bereinigt.

Im übrigen sonstigen nicht operativen Ergebnis wurde ein Ertrag in Höhe von 192 Mio € im Geschäftsjahr 2020 erzielt (2019: Ertrag in Höhe von 89 Mio €). Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus Bewer-tungsanpassungen nicht operativ gebildeter Rückstellungen im Segment Globaler Handel. Die Änderung der Einbeziehung einer Beteiligung aufgrund eines Statuswechsels von einem assoziierten Unternehmen in sonstige Beteiligungen führte zu einem Ertrag in Höhe von 38 Mio €.

Der Saldo aus im Berichtszeitraum erfassten Aufwendungen aus nicht operativen Wertminderungen und Erträgen aus nicht operativen Wertaufholungen betrug 92 Mio € Aufwand. Im Wesentlichen entfielen die Wertminderungen auf die Segmente Europäische Erzeugung und Russische Stromerzeugung. Wertaufho-lungen auf die in den Vorjahren erfassten Wertminderungen betrafen im Geschäftsjahr 2020 vor allem die Segmente Europäische Erzeugung und Globaler Handel. Der Saldo aus im Geschäftsjahr 2019 erfassten Aufwendungen aus nicht operativen Wertminderungen und Erträgen aus nicht operativen Wertaufholungen betrug 874 Mio € Aufwand.

Adjusted EBIT

Adjusted EBIT

in Mio €

2020

2019

+/- %

Europäische Erzeugung

492

424

16,1

Globaler Handel

496

287

73,0

Russische Stromerzeugung

226

308

-26,7

Administration/Konsolidierung

-216

-156

-38,2

Summe

998

863

15,7

Das Adjusted EBIT des Uniper-Konzerns stieg um 15,7 % auf 998 Mio € und lag damit am oberen Rand der Erwartungen für das Jahr 2020.

Europäische Erzeugung

Das Adjusted EBIT im Segment Europäische Erzeugung lag im Jahr 2020 deutlich über dem Vorjahr und da-mit leicht über den Erwartungen gegenüber der im Halbjahresbericht aktualisierten Prognose. Der Anstieg des Adjusted EBIT im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf positive Ergebnisse aus der Portfoliooptimie-rung der fossilen Kraftwerke zurückzuführen. Ferner führten höhere erzielte Preise der Kernkraftwerks-und gestiegene Erzeugungsmengen der Wasserkraftwerkssparte zu höheren Ergebnissen. Dem gegenüber standen geringere Erzeugungsmengen der Kernkraftwerke durch verlängerte Revisionszeiten sowie unge-plante Nichtverfügbarkeiten. Die positiven Ergebnisse wurden außerdem teilweise kompensiert durch den Wegfall eines positiven Effekts aus dem Jahr 2019 (spiegelbildlich zum Globalen Handel) aus dem Manage-ment des langfristigen Preisrisikos von Emissionszertifikaten mit dem Segment Globaler Handel.

Globaler Handel

Das Adjusted EBIT im Segment Globaler Handel stieg deutlich im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr und lag deutlich über den Erwartungen gegenüber der im Halbjahresbericht aktualisierten Prognose. Das ge-stiegene bereinigte operative Ergebnis ist im Wesentlichen auf das Gasgeschäft zurückzuführen, das von einem sehr volatilen Preisumfeld profitierte. Dies führte insbesondere im ersten Quartal des Jahres 2020 zu signifikant positiven Ergebnisbeiträgen. Des Weiteren wirkte sich der Wegfall eines negativen Effekts aus dem Jahr 2019 (spiegelbildlich zur Europäischen Erzeugung) aus dem Management des langfristigen Preis-risikos von Emissionszertifikaten mit dem Segment Europäische Erzeugung positiv aus. Gegenläufig dazu entwickelte sich das Stromgeschäft, bei dem die Handelserfolge der Optimierung unter dem Vorjahresni-veau lagen. Ferner lagen die Ergebnisse aus dem nordamerikanischen Gas- und Stromgeschäft sowie dem Kohlegeschäft durch die angespannte Marktsituation unter dem Vorjahr.

Russische Stromerzeugung

Das Adjusted EBIT im Segment Russische Stromerzeugung lag deutlich unter dem Wert des Vorjahres und spürbar über den Erwartungen gegenüber der im Halbjahresbericht aktualisierten Prognose. Die Entwick-lung des Adjusted EBIT des Segments Russische Stromerzeugung wurde im Wesentlichen durch niedrigere Strompreise auf dem Day-Ahead-Markt aufgrund des Rückgangs der Inlandsnachfrage infolge der Covid-19-Pandemie, insbesondere auch bei den Öl- und Gasproduzenten, einer geringeren Auslandsnachfrage so-wie eines witterungsbedingt höheren Angebots an Strom negativ beeinflusst. Ferner wirkten sich Wäh-rungsumrechnungseffekte negativ auf das Adjusted EBIT aus.

Administration/Konsolidierung

Das dem Überleitungsposten Administration/Konsolidierung zuzurechnende Adjusted EBIT veränderte sich negativ gegenüber dem Vorjahr. Die Überleitung des Adjusted EBIT der operativen Segmente auf das Ad-justed EBIT des Konzerns in Bezug auf die Bewertung der Rückstellungen für CO2-Emissionen (Umbewer-tung auf segmentübergreifende Konzernwerte) führte zu einem negativen Effekt. Darüber hinaus ergab sich ein deutlich negativer Effekt im Wesentlichen aus der segmentübergreifenden Umbewertung von Kohlevor-räten.

Adjusted Net Income

Das Adjusted Net Income besteht aus dem Adjusted EBIT, dem operativen Zinsergebnis, den Steuern vom Ein-kommen und vom Ertrag auf das operative Ergebnis abzüglich des Anteils ohne beherrschenden Einfluss am operativen Ergebnis (ausführliche Definition siehe Steuerungssystem). Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung Ergebnisses vor Finanzergebnis und Steuern zum Adjusted Net Income:

Überleitung zum Adjusted Net Income

in Mio €

2020

2019

Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern

608

922

Beteiligungsergebnis

-9

-8

EBIT

599

915

Nicht operative Bereinigungen

399

-52

Adjusted EBIT

998

863

Zinsergebnis sowie sonstiges Finanzergebnis

-57

44

Neutraler Zinsaufwand sowie negatives sonstiges Finanzergebnis (+)/ Zinsertrag sowie positives sonstiges Finanzergebnis (-)

97

-27

Operatives Zinsergebnis sowie sonstiges Finanzergebnis

39

18

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

-139

-315

Aufwand (+)/Ertrag (-) für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auf das nicht operative Ergebnis

-86

85

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auf das operative Ergebnis

-226

-230

Abzüglich der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am operativen Ergebnis

-37

-37

Adjusted Net Income

774

614

Im Wesentlichen betreffen die Bereinigungen im Finanzbereich neben dem sonstigen Finanzergebnis die Zinseffekte der durch den schwedischen Fonds für Nuklearabfall - Kärnavfallsfonden (KAF) finanzierten Rückstellungen im Segment Europäische Erzeugung und sonstiger nicht operativ gebildeter Rückstellungen im Segment Globaler Handel. In Summe wird ein Aufwand in Höhe von 97 Mio € bereinigt (2019: 27 Mio € Ertrag).

Im Geschäftsjahr 2020 ergibt sich ein nicht operativer Steuerertrag in Höhe von 86 Mio € (2019: 85 Mio € Steueraufwand). Der operative Steueraufwand beträgt 226 Mio € (2019: 230 Mio €). Hieraus resultiert eine operative Steuerquote in Höhe von 21,7 % (2019: 26,1 %).

Das Adjusted Net Income für das Geschäftsjahr 2020 beträgt 774 Mio €. Es ist im Vorjahresvergleich um 160 Mio € gestiegen (2019: 614 Mio €) und liegt damit deutlich am oberen Rand der Erwartungen für das Jahr 2020. Das Adjusted Net Income entwickelte sich im Einklang mit dem Adjusted EBIT und wurde im Ver-gleich zum Vorjahr durch ein höheres wirtschaftliches Zinsergebnis unterstützt. Dieses ist auf einen gerin-geren Zinsaufwand für Finanzverbindlichkeiten als auch einen geringeren Zinsaufwand aus der Neubewer-tung von Rückbauverpflichtungen aufgrund eines weniger stark rückläufigen Zinsniveaus zurückzuführen. Zugleich ergab sich ein niedrigerer operativer Steuersatz.

Finanzlage

Uniper stellt die Finanzlage des Konzerns unter anderem mit den Kennzahlen Wirtschaftliche Nettover-schuldung und Operativer Cashflow vor Zinsen und Steuern ("Operating Cashflow before Interest and Taxes") dar.

Finanzstrategie

Unipers Finanzstrategie ist auf eine ausgewogene Balance zwischen attraktiven Dividenden für unsere Akti-onäre, der Investitionsfähigkeit des Unternehmens und Bilanzstabilität ausgerichtet.

Für das Geschäftsjahr 2020 wird der Vorstand den Aktionären eine Dividendenausschüttung von insgesamt 501,4 Mio € in der Hauptversammlung vorschlagen.

Die Bilanzstabilität bemisst sich für Uniper dabei insbesondere an einem soliden Investmentgrade-Rating von "BBB" und einem korrespondierenden Verschuldungsfaktor. Dieser ist definiert als das Verhältnis zwi-schen der wirtschaftlichen Nettoverschuldung und dem bereinigten Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Ab-schreibungen (Adjusted EBITDA). Das angestrebte Zielrating von "BBB" lässt sich in einen Verschuldungs-faktor von weniger oder gleich 2,5 übersetzen. Bei einem Adjusted EBITDA im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 1.657 Mio € (2019: 1.561 Mio €) und einer wirtschaftlichen Nettoverschuldung zum Bilanzstichtag in Höhe von 3.113 Mio € (2019: 2.650 Mio €) betrug der Verschuldungsfaktor 1,9 (2019: 1,7).

Finanzierungsinstrumente

Fremdkapital stellt für Uniper eine wichtige Finanzierungsquelle dar. Uniper nutzt für die externe Finanzie-rung vornehmlich flexible Finanzierungsinstrumente wie z.B. ein Commercial-Paper-Programm oder eine revolvierende Kreditfazilität.

Die syndizierte Bankenfinanzierung der Uniper SE in Form einer revolvierenden Kreditfazilität wird von ins-gesamt 15 Banken zur Verfügung gestellt. Die revolvierende Kreditfazilität wurde im September 2018 mit einem Betrag von 1,8 Mrd € refinanziert. Die Laufzeit der Kreditlinie betrug ursprünglich fünf Jahre (bis zum Jahr 2023), zuzüglich zweier Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Laufzeitjahr unter Zustim-mung der beteiligten Kernbanken. Nach der erfolgreichen Ausübung der ersten Verlängerungsoption im Jahr 2019 hat Uniper im September 2020 auch die zweite Verlängerungsoption um ein Jahr bis zum Jahr 2025 wahrgenommen. Unter Zustimmung der Banken hat Uniper darüber hinaus die Möglichkeit, die Kre-ditlinie um bis zu 500 Mio € zu erhöhen. Die revolvierende Kreditlinie steht Uniper als generelle Liquiditäts-reserve zur Verfügung und dient als Backup-Fazilität für das Commercial-Paper-Programm mit einem Vo-lumen von ebenfalls 1,8 Mrd €. Zum 31. Dezember 2020 waren 65 Mio € an Commercial Paper ausstehend (Vorjahr: keine ausstehenden Commercial Paper).

Das Anleiheprogramm ("DIP") ist ein flexibles Instrument zur Begebung von Schuldverschreibungen im Rah-men von öffentlichen, syndizierten und privaten Platzierungen an Investoren. Volumen, Währungen und Laufzeiten der zu emittierenden Anleihen sind abhängig von Unipers Finanzierungsbedarf. Der nutzbare Programmrahmen beträgt 2,0 Mrd €. Zum 31. Dezember 2020 waren - wie auch im Vorjahr - keine Anlei-hen ausstehend.

Daneben unterhält Uniper bei verschiedenen Banken Avalkreditlinien zur Deckung von Garantie-Erforder-nissen aus dem operativen Geschäft. Weitere Erläuterungen zu Finanzverbindlichkeiten befinden sich in der Textziffer 25 des Konzernabschlusses.

Wirtschaftliche Nettoverschuldung

Die wirtschaftliche Nettoverschuldung wird von Uniper zur Steuerung der Kapitalstruktur des Konzerns ge-nutzt.

Die Tabelle Wirtschaftliche Nettoverschuldung zeigte zum 31. März 2020 erstmals alle Einzelheiten der Pos-ten, die vormals in einer separaten Tabelle "Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Leasing" ag-gregiert wurden. Die erweiterte Tabelle erhöht die Übersichtlichkeit und stellt alle Informationen zu Finanz-verbindlichkeiten in einer Tabelle dar, ohne die Definition der wirtschaftlichen Nettoverschuldung zu ändern. Seit dem 30. Juni 2020 werden ferner die verfügungsbeschränkten Zahlungsmittel nicht mehr als Teil der liquiden Mittel innerhalb der wirtschaftlichen Nettoverschuldung ausgewiesen. Die wirtschaftliche Nettover-schuldung weist nunmehr die Positionen "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" und "Kurzfristige Wertpapiere" separat aus. Forderungen aus Margining enthalten seitdem auch gestellte Sicherheiten aus Geschäften zur Währungskurssicherung. Diese Änderungen erhöhen die Transparenz über Art und Verfüg-barkeit der Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente, Wertpapiere und Forderungen als Teil der Nettofi-nanzposition von Uniper.

Die folgende Tabelle zeigt die Ermittlung der wirtschaftlichen Nettoverschuldung zum 31. Dezember 2020:

Wirtschaftliche Nettoverschuldung

in Mio €

31.12.2020

31.12.2019

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente¹

243

825

Kurzfristige Wertpapiere

46

46

Langfristige Wertpapiere

98

100

Forderungen aus Margining¹

835

336

Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Leasing

1.743

1.935

Anleihen

-

-

Commercial Paper

65

-

Verbindlichkeiten gegenüber Banken

259

120

Verbindlichkeiten aus Leasing

761

817

Verbindlichkeiten aus Margining

193

499

Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen gegenüber Mitgesellschaftern

378

396

Sonstige Finanzierung

87

102

Nettofinanzposition

520

628

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

1.371

1.031

Rückstellungen für Entsorgungs- und Rückbauverpflichtungen²

1.223

991

Sonstige Rückbauverpflichtungen

802

754

Rückbauverpflichtungen für schwedische Nuklearkraftwerke³

2.916

2.557

In der Bilanz angesetzte Forderungen gegen den schwedischen Nuklearfonds³

2.495

2.320

Wirtschaftliche Nettoverschuldung

3.113

2.650

nachrichtlich: in der Bilanz nicht aktivierbare Forderungen gegen den

schwedischen Nuklearfonds (KAF)³

223

291

nachrichtlich: Fundamentale wirtschaftliche Nettoverschuldung

2.890

2.359

  • 1) Vergleichszahlen, um Marginingerhöhung und Zahlungsmittelverminderung angepasst.

  • 2) Reduziert um Forderungen gegen den schwedischen Fonds für Nuklearabfall.

  • 3) Aufgrund der IFRS-Bewertungsregeln (IFRIC 5) dürfen 223 Mio € (31. Dezember 2019: 291 Mio €) zum beizulegenden Zeitwert des Uniper zuzurechnenden Anteils an dem Nettovermögen des schwedischen Nuklearfonds nicht in der Bilanz aktiviert werden. Damit besteht eine weitere, bilanziell nicht ansetzbare Forderung gegenüber dem schwedischen Fonds für Nuklearabfall, um deren Höhe somit die wirtschaftliche Nettoverpflichtung für den Rückbau der schwedischen Nuklearkraftwerke in der Tabelle zu hoch ausgewiesen wird.

Im Vergleich zum 31. Dezember 2019 erhöhte sich Unipers wirtschaftliche Nettoverschuldung zum 31. De-zember 2020 um 463 Mio € auf 3.113 Mio € (31. Dezember 2019: 2.650 Mio €). Die Nettofinanzposition ver-ringerte sich - verglichen mit dem Jahresende 2019 - um 108 Mio € auf 520 Mio € (31. Dezember 2019: 628 Mio €).

Der operative Cashflow (1.241 Mio €) und Einzahlungen aus Desinvestitionen (83 Mio €) überstiegen im Ge-schäftsjahr 2020 die Auszahlungen für die Dividende (421 Mio €) und für Investitionen (743 Mio €), so dass sich die Nettofinanzposition insgesamt reduziert hat. Vor allem aufgrund von stark gestiegenen Forderun-gen aus Margining, die sich um 499 Mio € erhöhten, sanken die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquiva-lente trotzdem um 582 Mio € auf 243 Mio €, verglichen mit dem Jahresende 2019 (31. Dezember 2019: 825 Mio €).

Innerhalb der Nettofinanzposition sanken zum 31. Dezember 2020 die Finanzverbindlichkeiten und Verbind-lichkeiten aus Leasing um 192 Mio € auf 1.743 Mio € (31. Dezember 2019: 1.935 Mio €). Die Verringerung ist im Wesentlichen durch die Reduzierung der Verbindlichkeiten aus Margining um 306 Mio € bedingt. Gegen-läufig wirkte die Ausgabe von Commercial Paper - zum 31. Dezember 2020 waren 65 Mio € an Commercial Paper ausstehend (31. Dezember 2019: keine Commercial Paper ausstehend) - sowie ein zeitlich befristeter Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Banken um 138 Mio € auf 259 Mio €.

Der Anstieg der Wirtschaftlichen Nettoverschuldung war vor allem durch die erhöhten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen um 340 Mio € auf 1.371 Mio € begründet (31. Dezember 2019: 1.031 Mio €). Diese Entwicklung resultierte vor allem aus dem Rückgang der Rechnungszinsen gegenüber dem Jahresende 2019. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens ist im Vergleich zum Ende des Jah-res 2019 nicht in gleichem Maße gestiegen. Die Rückstellungen für Entsorgungs- und Rückbauverpflichtun-gen stiegen zum 31. Dezember 2020 auf 1.223 Mio € (31. Dezember 2019: 991 Mio €); im Wesentlichen be-dingt durch den Rückgang des Diskontierungssatzes für die schwedischen Nuklearverbindlichkeiten.

Investitionen

Investitionen

in Mio €

2020

2019

Investitionen

Europäische Erzeugung

555

409

Globaler Handel

50

27

Russische Stromerzeugung

121

196

Administration/Konsolidierung

16

26

Summe

743

657

Wachstum

406

297

Instandhaltung

336

361

Im Geschäftsjahr 2020 wurden im Segment Europäische Erzeugung insgesamt 555 Mio € investiert. Die In-vestitionen lagen damit 146 Mio € über dem Wert des Vorjahres von 409 Mio €. Die Veränderung beruhte vor allem auf höheren Wachstumsinvestitionen für die Fertigstellung des Kohlekraftwerkes Datteln 4, für die Neubauprojekte Scholven 3 und Irsching 6 und für Maßnahmen zur Netzstabilisierung in Großbritannien. Außerdem gab es auch höhere Instandhaltungsinvestitionen vor allem in Großbritannien und Schweden. Gegenläufig wirkten geringere Instandhaltungsinvestitionen für die Kohlekraftwerke in Europa.

Im Segment Globaler Handel betrugen die Investitionen 50 Mio € im Jahr 2020. Damit lagen die Investitionen um 23 Mio € über dem Wert des Vorjahres, was im Wesentlichen auf höhere Wachstumsinvestitionen zu-rückzuführen ist.

Im Segment Russische Stromerzeugung betrugen die Investitionen 121 Mio € und lagen damit um 75 Mio € unter dem Wert des Vorjahres. Diese Investitionen sind im Wesentlichen auf die Instandsetzung des Blocks 3 des Kraftwerks Berjosowskaja zurückzuführen.

Im Segment Administration/Konsolidierung wurden im Geschäftsjahr 16 Mio € investiert. Verglichen mit dem Vorjahr gingen die Investitionen um 10 Mio € zurück. Die Investitionen entfielen im Wesentlichen auf Investitionen in IT-Projekte.

Cashflow

Cashflow

in Mio €

2020

2019

Cashflow aus der Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow)

1.241

932

Cashflow aus der Investitionstätigkeit

-1.128

220

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

-679

-1.477

Cashflow aus der Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow) sowie ope-rativer Cashflow vor Zinsen und Steuern

Der Cashflow aus der Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow) stieg im Jahr 2020 um 309 Mio € auf 1.241 Mio € (2019: 932 Mio €). Dies resultierte hauptsächlich aus der positiven Veränderung im zahlungs-wirksamen Adjusted EBITDA, die noch stärker ausfiel als die Adjusted EBITDA-Veränderung, da letztere un-ter anderem durch die nicht zahlungswirksamen Erhöhungen von Rückstellungen belastet wurde.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Überleitung des Cashflows aus der Geschäftstätigkeit (operativer Cash-flow) zur Kennzahl operativer Cashflow vor Zinsen und Steuern dar:

Operativer Cashflow vor Zinsen und Steuern

in Mio €

2020

2019

+/-

Operativer Cashflow

1.241

932

309

Zinszahlungen

26

32

-6

Ertragsteuerzahlungen (+)/-erstattungen (-)

91

47

43

Operativer Cashflow vor Zinsen und Steuern

1.358

1.011

347

Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit reduzierte sich um 1.348 Mio € von einem Zahlungsmittelzufluss in Höhe von 220 Mio € im Vorjahr auf einen Zahlungsmittelabfluss in Höhe von 1.128 Mio € im Geschäftsjahr 2020. Diese Entwicklung resultierte im Wesentlichen aus verminderten Einzahlungen aus Desinvestitionen und Veränderungen der Sicherheitsleistungen für Börsentermingeschäfte. Die geleisteten Sicherheitsleis-tungen aus Börsentermingeschäften (Forderungen aus Margining) veränderten sich um -907 Mio €. Wäh-rend im Vorjahr ein Zahlungsmittelzufluss von 383 Mio € zu verzeichnen war, zeigte sich im Geschäftsjahr

2020 ein Zahlungsmittelabfluss von 524 Mio €. Die Einzahlungen aus Desinvestitionen reduzierten sich um

263 Mio € von einem Zahlungsmittelzufluss von 346 Mio € im Vorjahr auf einen Zahlungsmittelzufluss von

83 Mio € im Geschäftsjahr 2020. Im Vorjahr wirkten sich zudem Einzahlungen aus der Veräußerung von Wertpapieren der Liquiditätsanlage positiv mit 204 Mio € aus. Die Auszahlungen für Investitionen in immate-rielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Beteiligungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr (657 Mio €) um 86 Mio € auf 743 Mio €.

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Im Jahr 2020 betrug der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -679 Mio € (2019: -1.477 Mio €). So führte die Rückzahlung der erhaltenen Sicherheitsleistungen für Börsentermingeschäfte (Margining) zu einem Zahlungsmittelabfluss in Höhe von 305 Mio € (2019: Zahlungsmittelabfluss von 479 Mio €) und verringerte die Verbindlichkeiten aus Margining. Ebenso reduzierte die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 135 Mio € (2019: Zahlungsmittelabfluss von 112 Mio €) und die Auszahlung der Dividende der Uniper SE in Höhe von 421 Mio € die liquiden Mittel (2019: Zahlungsmittelabfluss von 329 Mio €). Gegenläufig führte die Aufnahme von kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Banken zu einem Zahlungsmittelzufluss in Höhe von 138 Mio € (2019: Zahlungsmittelzufluss von 12 Mio €). Ebenfalls erhöhte das Begeben neuer Commer-cial Paper in Höhe von 65 Mio € im Geschäftsjahr 2020 die liquiden Mittel. Im Vorjahr wurden die bis dahin ausstehenden Commercial Paper vollständig zurückgezahlt (2019: Zahlungsmittelabfluss von 493 Mio €).

Vermögenslage

Konzernbilanzstruktur

in Mio €

31.12.2020

31.12.2019

Langfristige Vermögenswerte

21.572

23.732

Kurzfristige Vermögenswerte

18.650

20.024

Summe Aktiva

40.222

43.756

Eigenkapital

11.188

11.942

Langfristige Schulden

11.056

12.954

Kurzfristige Schulden

17.977

18.860

Summe Passiva

40.222

43.756

Maßgeblich für die Verringerung der langfristigen Vermögenswerte war vor allem die bewertungsbedingte Verringerung der Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten von 4.787 Mio € um 2.064 Mio € auf 2.723 Mio €. Wechselkurseffekte führten zu einem Rückgang des Sachanlagevermögens in Höhe von

546 Mio €, wohingegen zahlungswirksame Investitionen in Höhe von 725 Mio € im Jahr 2020 zu einem An-stieg der immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen führten.

Die wesentliche Ursache für die Verringerung der kurzfristigen Vermögenswerte war ebenso wie bei den langfristigen Vermögenswerten der bewertungsbedingte Rückgang der Forderungen aus derivativen Finan-zinstrumenten von 8.601 Mio € um 1.317 Mio € auf 7.284 Mio €. Der Rückgang der Forderungen aus Liefe-rungen und Leistungen sowie der Anstieg der sonstigen operativen Vermögenswerte haben sich im We-sentlichen ausgeglichen. Die liquiden Mittel sanken von 871 Mio € um 582 Mio € auf 289 Mio €, während die gezahlten Sicherheitsleistungen für Warentermingeschäfte von 336 Mio € um 499 Mio € auf 835 Mio € an-stiegen.

Das Eigenkapital verringerte sich zum 31. Dezember 2020. Negativ auf das Eigenkapital wirkten insbeson-dere wechselkursbedingte Veränderungen von Vermögenswerten und Schulden in Höhe von -687 Mio € so-wie die im Mai 2020 gezahlte Dividende in Höhe von 421 Mio €. Die Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von -222 Mio € beeinflusste die Eigenkapitalentwicklung ebenfalls negativ. Die hier anzuwendenden Rechnungszinssätze sind gegenüber dem Jahresanfang gesunken. Positiv wirkte der Konzernüberschuss in Höhe von 402 Mio € (hiervon entfallen 6 Mio € auf die Anteilseigner ohne beherr-schenden Einfluss). Die Eigenkapitalquote stieg auf 28 % zum 31. Dezember 2019: 27 %).

Die langfristigen Schulden verringerten sich zum 31. Dezember 2020 gegenüber dem Stand zum Ende des Vorjahres, überwiegend aufgrund des bewertungsbedingten Rückgangs der Verbindlichkeiten aus derivati-ven Finanzinstrumenten von 4.277 Mio € um 1.800 Mio € auf 2.477 Mio €. Gegenläufig wirkte der Anstieg der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen um 340 Mio € auf 1.371 Mio € (31. Dezem-ber 2019: 1.031 Mio €), insbesondere infolge des zum 31. Dezember 2020 gegenüber dem Jahresende 2019 weiter gesunkenen Zinsniveaus.

Die Reduzierung der kurzfristigen Schulden ist im Wesentlichen auf den bewertungsbedingten Rückgang der Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten von 8.238 Mio € um 688 Mio € auf 7.550 Mio € und den Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 7.308 Mio € um 504 Mio € auf 6.804 Mio € zurückzuführen.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Uniper SE

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und der Verordnung über das Statut der Eu-ropäischen Gesellschaft (SE) in Verbindung mit dem Aktiengesetz (AktG) sowie des Gesetzes über die Elekt-rizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) aufgestellt.

Bilanz der Uniper SE (HGB)

31. Dezember

in Mio €

2020

2019

Sachanlagen

0,1

-

Finanzanlagen

18.675,8

18.675,8

Anlagevermögen

18.675,9

18.675,8

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

9.980,2

9.496,4

Wertpapiere

0,1

0,1

Guthaben bei Kreditinstituten

95,7

494,3

Umlaufvermögen

10.076,0

9.990,8

Rechnungsabgrenzungsposten

4,8

7,9

Summe Aktiva

28.756,7

28.674,5

Gezeichnetes Kapital

622,1

622,1

Kapitalrücklage

10.824,9

10.824,9

Gewinnrücklage

58,2

54,2

Bilanzgewinn

501,4

420,9

Eigenkapital

12.006,6

11.922,1

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

24,5

15,4

Steuerrückstellungen

119,2

78,6

Sonstige Rückstellungen

91,7

72,6

Rückstellungen

235,4

166,6

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

207,6

70,2

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

16.232,8

16.492,8

Sonstige Verbindlichkeiten

74,3

22,8

Verbindlichkeiten

16.514,7

16.585,8

Summe Passiva

28.756,7

28.674,5

Die Vermögenssituation der Uniper SE ist aufgrund ihrer Funktion als Muttergesellschaft des Uniper-Kon-zerns maßgeblich durch Beteiligungen sowie die Finanzierungsfunktion der Konzernaktivitäten geprägt. Dies spiegelt sich sowohl in der Höhe des Finanzanlagevermögens als auch in den Forderungen und Ver-bindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wider.

Das Anlagevermögen, welches im Wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen beinhaltet, hat einen Anteil von 65 % am Gesamtvermögen. Der Anteil der Forderungen gegen verbundene Unternehmen beträgt 35 % am Gesamtvermögen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind im Berichtsjahr um 398,6 Mio € auf 95,7 Mio € gesunken.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Aufwendungen betragen zum Geschäftsjahresende 24,5 Mio € und sind zu 81 % durch Deckungsvermögen gedeckt.

Gewinn- und Verlustrechnung der Uniper SE (HGB)

in Mio €

2020

2019

Sonstige betriebliche Erträge

1.232,9

982,1

Personalaufwand

-75,0

-72,1

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-1.372,3

1.150,4

Erträge aus Beteiligungen

141,0

526,0

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

41,1

55,2

Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen

50,8

41,6

Erträge aus Gewinnabführungen

532,6

50,2

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

-45,7

-2,3

Ergebnis nach Steuern

505,4

430,3

Jahresüberschuss/-fehlbetrag

505,4

430,3

Einstellung in die Gewinnrücklagen

4,0

9,4

Bilanzgewinn/-verlust

501,4

420,9

Die Ertragslage der Uniper SE als Konzernmuttergesellschaft ist maßgeblich durch das Beteiligungsergeb-nis geprägt. Das positive Beteiligungsergebnis der Uniper SE in Höhe von 673,6 Mio € ist auf die Ergebnis-vereinnahmung ihrer Beteiligungen zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen resultieren im Wesentlichen aus Währungseffek-ten im Zusammenhang mit der konzernweiten Währungssicherung.

Der Gewinn vor Ertragsteuern lag bei 551,1 Mio €. Nach Steuern erwirtschaftet die Uniper SE einen Jahres-überschuss in Höhe von 505,4 Mio € (Vorjahr 430,3 Mio €). Nach Einstellung eines Betrages in Höhe von

4,0 Mio € in die Gewinnrücklagen ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 501,4 Mio €.

Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 vorschlagen, den Bilanzgewinn zur Ausschüttung einer Dividende von 1,37 € je Aktie (365.960.000 Stück) auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 622,1 Mio € zu verwenden.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Mit der Änderung des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgrund des am 19. April 2017 verabschiedeten CSR-Richtlinie-Umsetzungs-Gesetzes (CSR-RUG) hat der Gesetzgeber die Anforderungen der Richtlinie 2014/95/EU (CSR-Richtlinie) vom 22. Oktober 2014 in nationales Gesetz umgesetzt. Große kapitalmarktori-entierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern müssen als Teil ihres Lageberichts oder in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht zumindest Informationen über Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, soziale Belange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption zur Verfügung stel-len.

Uniper hat entschieden, einen zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht außerhalb des Lageberichts als separates Kapitel mit dem Namen "Zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller Be-richt" des Geschäftsberichts zu veröffentlichen. Darin werden alle Anforderungen an die nichtfinanzielle Be-richterstattung umfassend berücksichtigt.

In diesem Kapitel des zusammengefassten Lageberichts werden die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leis-tungsindikatoren des Uniper-Konzerns dargestellt: die direkten CO2-Emissionen (Scope 1), die HSSE & Sustainability (Gesundheit, Arbeitsschutz, Sicherheit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit) Verbesserungs-pläne sowie der Anteil weiblicher Führungskräfte im Uniper-Konzern.

Direkte CO2-Emissionen (Scope 1)

Unipers Dekarbonisierungsstrategie hat zum Ziel, die Energiewende durch eine zuverlässige und bezahl-bare Versorgung mit CO2-armer Energie zu ermöglichen. Das Ziel des europäischen Erzeugungsportfolios, bis zum Jahr 2035 CO2-neutral zu werden, spielt dabei eine Schlüsselrolle. Im Dezember 2020 hat Uniper dazu ein Zwischenziel formuliert: Für das Segment Europäische Erzeugung hat der Konzern festgelegt, seine CO2-Emissionen im Vergleich zum Jahr 2019 bis zum Jahr 2030 um mehr als 50 % zu reduzieren. Er-möglicht wird dies unter anderem durch die proaktive Umsetzung eines Kohleausstiegsplans über 7 GW, mit dem Uniper auch die Kohleausstiegsgesetze in Europa unterstützt. Konzernweit strebt Uniper an, bis zum Jahr 2050 CO2-neutral zu werden.

Direkte CO2-Emissionen aus dem Brennstoffverbrauch nach Ländern

Mio t CO2

2020

2019

Europäische Erzeugung

21,1

21,9

Deutschland¹

11,9

11,1

Großbritannien

4,3

5,6

Niederlande

4,0

3,2

Frankreich²

-

1,0

Ungarn

0,8

0,9

Tschechische Republik³

0,1

0,1

Schweden

<0,02

<0,01

Russische Stromerzeugung

21,5

24,9

Gesamt

42,6

47,0

Uniper verwendet den Ansatz der operativen Kontrolle. Das bedeutet, dass Uniper 100 % der direkten Emissionen aller Anlagen berücksichtigt, über die operative Kontrolle besteht. Mit Ausnahme von Russland wurden alle Daten nach den Regeln des Emissionshandelssystems der Europäischen Union berechnet. Aufgrund von Rundungen können sich geringfügige Abweichungen von den Summen ergeben.

1) Das Kohlekraftwerk Datteln 4 ist vollständig in den Zahlen von 2020 enthalten. Erfasste CO2-Emissionen berücksichtigen die Testphase (seit Q1 2020).

  • 2) Das Erzeugungsgeschäft in Frankreich wurde im Juli 2019 verkauft.

  • 3) Die Emissionen für Teplarna Tabor in der Tschechischen Republik, das im April 2020 veräußert wurde, spiegeln für das Jahr 2020 Schätzungen wider, die auf tatsächlichen Daten aus dem Jahr 2019 basieren.

HSSE & Sustainability-Verbesserungspläne

Die Funktionsbereiche und Tochtergesellschaften von Uniper sind dafür verantwortlich, jährliche Verbesse-rungsmaßnahmen umzusetzen, die dazu beitragen, dass der Konzern seine übergeordneten HSSE & Sustainability-Ziele erfüllen kann.

Seit dem Jahr 2020 ist der Umsetzungsgrad des umfassenden HSSE & Sustainability-Verbesserungsplans die zentrale Steuerungsgröße für das konzernweite HSSE & Sustainability-Management. Er ersetzt die iso-lierte Unfallkennzahl des sogenannten kombinierten Total Recordable Incident Frequency (TRIF), der bisher als nichtfinanzielle Steuerungskennzahl in diesem Bereich eingesetzt wurde. Ausschlaggebend hierfür war Unipers Entscheidung, einen naturgemäß reaktiven Ergebnisindikator (lagging indicator) - wie die Unfallrate - durch einen Frühindikator (leading indicator) zu ersetzen, mit dem sich die Leistung eines Programms o-der Systems messen und steuern lässt. Die verschiedenen Schwerpunkte des HSSE & Sustainability-Ver-besserungsplans sind Unternehmensführung und Nachhaltigkeit, Gesundheit, Lernen aus Ereignissen, Ar-beitsschutz, Umwelt und Standortsicherheit. Um die Zielerreichung des Verbesserungsplans zu bewerten, sind drei verschiedene Erfüllungsgrade möglich: unter 100 %, 100 % und über 100 %.

Unipers konzernweiter Verbesserungsplan konzentrierte sich im Jahr 2020 im strategischen Bereich da-rauf, Maßnahmen für die Dekarbonisierung zu identifizieren und umzusetzen sowie lokale Gesundheitsakti-onspläne zu definieren. Darüber hinaus bearbeiteten die operativen Bereiche Prozesse, die das Lernen aus HSSE-relevanten Vorfällen, die Standortsicherheit und das Arbeitsfreigabewesen weiter verbessern.

Die erste Auswertung der Fortschrittsberichte zum HSSE & Sustainability-Verbesserungsplan zeigt, dass der Gesamterfüllungsgrad mindestens bei 100 % liegt und damit Unipers Erwartungen entspricht. Die end-gültige Bewertung sowie die Freigabe werden zum Ende des ersten Quartals 2021 erwartet. Stärken zeigten sich bei der Umsetzung der Dekarbonisierungsmaßnahmen - was zeigt, wie intensiv sich Uniper damit be-schäftigte, die im März 2020 kommunizierte Low-Carbon-Strategie umzusetzen. Bei den Themen Gesund-heit und Standortsicherheit wurden die Erwartungen erfüllt, übertroffen wurden sie in Bezug auf die Leis-tungen beim betrieblichen Lernprozess, der sehr gut verankert ist. Diese Ergebnisse bestätigen auch, dass Uniper die Herausforderungen der Covid-19-Pandemie sehr gut bewältigt hat. Jedoch hemmten die damit verbundenen Einschränkungen einige formale Implementierungsschritte bei der Prozessbeschreibung zur Verbesserung des Arbeitsfreigabewesens, sodass die Zielerreichung unter den Erwartungen blieb. Die Lü-cke soll im ersten Quartal 2021 geschlossen werden.

Anteil von weiblichen Führungskräften im Uniper-Konzern

Der Vorstand hat gemäß dem "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Füh-rungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" für den Uniper-Konzern für den Zeit-raum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 eine Zielquote für den Frauenanteil hinsichtlich der Besetzung der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands von 25 % und für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands von 25 % mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022 beschlossen. Zum 31. Dezem-ber 2020 sind - wie im Vorjahr - die beiden Zielgrößen nicht erreicht.

Weitere Informationen zur Umsetzung des "Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" finden sich in der Erklä-rung zur Unternehmensführung.

Nachfolgend wird auf weitere nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wie die Mitarbeiterzahlen und die Mitar-beiterzusammensetzung, nach denen jedoch nicht gesteuert wird, eingegangen.

Mitarbeiterzahlen

Mitarbeiter¹

31.12.2020

31.12.2019

+/- %

Europäische Erzeugung

4.822

4.763

1,2

Globaler Handel

1.296

1.264

2,5

Russische Stromerzeugung

4.522

4.507

0,3

Administration/Konsolidierung

1.111

998

11,3

Gesamt

11.751

11.532

1,9

1) Ohne Vorstände/Geschäftsführer, Auszubildende, Werkstudenten und Praktikanten; zum jeweiligen Stichtag.

Am 31. Dezember 2020 waren im Uniper-Konzern 11.751 Mitarbeiter, 192 Auszubildende sowie 132 Werk-studenten und Praktikanten beschäftigt. Die Zahl der Beschäftigten ist damit im Vergleich zum

31. Dezember 2019 um 1,9 % gestiegen.

Die Mitarbeiterzahl des Segments Europäische Erzeugung ist zum 31. Dezember 2020, im Vergleich zum 31. Dezember 2019, durch den Ausbau neuer Geschäftsfelder gestiegen.

Die Mitarbeiterzahl im Segment Globaler Handel ist gestiegen. Der Anstieg ist durch natürliche Fluktuation sowie durch die daraus resultierende Stellennachbesetzung sowie durch die Entwicklung von Geschäftsbe-reichen im Geschäftsjahr 2020 begründet.

Im Segment Russische Stromerzeugung liegt die Mitarbeiterzahl auf Vorjahresniveau.

Die Mitarbeiterzahl im Bereich Administration/Konsolidierung stieg im Wesentlichen im Zuge der Rückin-tegration von ausgelagerten finanzadministrativen Funktionen aus einem von konzernfremden Unterneh-men betriebenen Shared Service Center in Cluj, Rumänien, im Geschäftsjahr 2019, sowie der Integration der Uniper HR Services Hannover GmbH, Hannover, in den Uniper-Konzern im vierten Quartal 2020.

Der Anteil der im Ausland tätigen Mitarbeiter in Höhe von 6.873 ist zum 31. Dezember 2020 mit 58,5 % auf Vorjahresniveau im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres 2019 (2019: 59,4 %).

Mitarbeiter nach Regionen¹

Anzahl FTE

31.12.2020

31.12.2019

31.12.2020

31.12.2019

Deutschland

4.878

4.680

4.732,7

4.545,1

Großbritannien

971

956

959,1

943,5

Niederlande

336

330

332,0

326,4

Russland

4.531

4.508

4.529,8

4.506,8

Schweden

900

919

886,7

911,1

Sonstige²

135

139

135.0

139,0

Summe

11.751

11.532

11.575

11.372

  • 1) Ohne Vorstände/Geschäftsführer, Auszubildende, Werkstudenten und Praktikanten; zum jeweiligen Stichtag.

  • 2) Unter anderem Belgien, Ungarn, USA, Vereinigte Arabische Emirate.

Anteil weiblicher Mitarbeiter, Altersstruktur und Teilzeitbeschäftigung

Der Frauenanteil an der Belegschaft lag zum 31. Dezember 2020 bei insgesamt 25,2 % und ist damit auf Vorjahresniveau (2019: 24,6 %).

Frauenanteil

in %

31.12.2020

31.12.2019

Europäische Erzeugung

15,3

14,8

Globaler Handel

32,3

33,4

Russische Stromerzeugung

28.0

27,7

Administration/Konsolidierung

48,2

46,1

Uniper-Konzern

25,2

24,6

Das Durchschnittsalter der Mitarbeiter im Uniper-Konzern betrug zum Jahresende rund 45 Jahre (2019: 45 Jahre) und die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit rund 14 Jahre (2019: 14 Jahre).

Altersstruktur

in %

31.12.2020

31.12.2019

Mitarbeiter bis 30 Jahre

11,6

11,7

Mitarbeiter zwischen 31 und 50 Jahren

53.0

53,9

Mitarbeiter über 50 Jahre

35,4

34,4

Insgesamt waren am Jahresende im Uniper-Konzern 571 Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt (2019: 549), da-von 419 Frauen (73,4 %; 2019: 404 Frauen bzw. 73,6 %). Die Teilzeitquote betrug somit 4,9 % und ist im Ver-gleich zum Vorjahr nahezu konstant geblieben.

Teilzeitquote

in %

31.12.2020

31.12.2019

Europäische Erzeugung

5,9

5,6

Globaler Handel

11,1

11,8

Russische Stromerzeugung

0,1

0,1

Administration/Konsolidierung

12,5

12,6

Uniper-Konzern

4,9

4,8

Die auf freiwilligen Kündigungen basierende Fluktuation lag im Konzerndurchschnitt bei 3,7 % und ist damit gegenüber dem Vorjahr (2019: 4,5 %) gesunken.

Fluktuationsrate

in %

2020

2019

Europäische Erzeugung

2,7

3,4

Globaler Handel

3,5

5,6

Russische Stromerzeugung

4,6

4,8

Administration/Konsolidierung

4,9

6,7

Uniper-Konzern

3,7

4,5

Risiko- und Chancenbericht

Risikomanagementsystem

Der Uniper-Konzern steuert seine Risiken und Chancen über ein alle Risiko-/Chancenkategorien umfassen-des konzernweites Risikomanagementsystem ("Enterprise Risk Management System").

Uniper-Aufsichtsrat (Prüfungs- und Risikoausschuss)

Monatliches UpdateQuartärliches Enterprise Risk Reporting

Zentrale Enterprise-Risk-Funktion: setzt Standards und konsolidiert das Risiko-/

Chancenprofil auf Konzernebene unter Beachtung aller Risiken und Chancen oberhalb einer gegebenen Materialitätsgrenze

Spezialistenfunktionen: steuern, überwachen und berichten Risiken und Chancen über alle legalen Einheiten des Uniper-Konzerns hinweg

Konzernweites Internes Kontrollsystem über alle Uniper-Funktionen hinweg zur Reduktion von Prozess-, Compliance- und Reporting-Risiken

* Einschließlich rechtlicher, politischer und regulatorischer Risiken/Chancen.

Ziele dieses Systems sind:

  • die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen zu erfüllen (z.B. das Gesetz zur Kontrolle und Trans-parenz im Unternehmensbereich - KonTraG),

  • den Fortbestand des Uniper-Konzerns zu sichern, indem die Gesamtrisiken in angemessenem Verhält-nis zu den zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen gehalten werden,

  • den Unternehmenswert zu schützen bzw. zu erhöhen durch ein ganzheitliches aktives Management al-ler Risiken und Chancen, die die Erreichung der kommerziellen Ziele des Uniper-Konzerns beeinträchti-gen könnten, und

  • Mehrwert zu schaffen, indem bei wichtigen Entscheidungen und Prozessen einschließlich Investiti-onsentscheidungen, Risikokapitalzuweisungen und Unternehmensplanung nicht nur die Rendite, sondern auch Risiken angemessen berücksichtigt werden.

Die oberste rechtliche Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle der Wirksamkeit des Risikomanage-mentsystems des Uniper-Konzerns liegt beim Vorstand der Uniper SE. Operativ hat der Vorstand seine risi-kobezogenen Aufgaben an das Risikokomitee auf Ebene des Uniper-Konzerns delegiert. Der Vorstand rich-tet das Risikokomitee des Uniper-Konzerns ein, legt die Risikoneigung des Konzerns sowie die Gesamtrisikogrenzen für einzelne Risiko(sub)kategorien fest, deren Einhaltung das Risikokomitee über-wacht.

Das Risikokomitee des Uniper-Konzerns befasst sich mit allen wesentlichen Unternehmensrisiken, die für die wirtschaftliche und finanzielle Steuerung des Uniper-Konzerns relevant sind. Es setzt sich zusammen aus dem Chief Financial Officer (CFO/Vorsitzender) des Konzerns, dem Chief Risk Officer des Konzerns (CRO/stellvertretender Vorsitzender), dem Chief Commercial Officer (CCO) des Konzerns, dem Chief Opera-ting Officer (COO) des Konzerns, dem Executive Vice President Group Finance und Investor Relations sowie dem General Counsel/Chief Compliance Officer des Konzerns. Die zentrale Aufgabe des Risikokomitees be-steht im Aufbau einer Governance- und Infrastruktur für das Risikomanagement, mit der sich die unterneh-merischen Risiken auf allen Organisationsebenen steuern lassen.

Wesentliche Bestandteile des Risikomanagementsystems des Uniper-Konzerns sind die Risikorichtlinien, die Risikomanagementorganisation und der Risikomanagementprozess.

Risikorichtlinien

Die Enterprise-Risk-Konzernrichtlinie definiert die Prinzipien und Mindestanforderungen für die konzern-weite Steuerung von Risiken/Chancen aller Art. Dazu gehören die Definition des zentralen Risikoma-nagementprozesses sowie die Festlegung der damit verknüpften Verantwortlichkeiten. Der definierte Pro-zess stellt sicher, dass konzernweit Risiken/Chancen frühzeitig, vollständig identifiziert sowie transparent und möglichst vergleichbar bewertet und berichtet werden. Über die Verantwortlichkeiten werden z.B. Ri-siko-/Chancenverantwortliche festgelegt und verpflichtet, Risiken/Chancen aktiv zu steuern und zu überwa-chen. Unterhalb der Enterprise-Risk-Konzernrichtlinie bestehen Risikorichtlinien, die die Prinzipien und Mindestanforderungen für die konzernweite Steuerung einzelner Risiko(sub)kategorien definieren. Ergän-zend zu den Risikorichtlinien dokumentiert der Uniper-Konzern seine Risikostrategie. Darin werden kon-zernübergreifend die Prinzipien, Ziele und Maßnahmen spezifiziert, mit denen Uniper die Risiken, die aus der Verfolgung seiner Geschäftsstrategie resultieren, steuert.

Risikomanagementorganisation

Organisatorisch basiert das Risikomanagementsystem des Uniper-Konzerns auf der funktionalen Organisa-tionsstruktur des Konzerns. Die Zuständigkeit für das zentrale Risikomanagementsystem des Konzerns liegt bei der Funktion Risikomanagement. Die Funktion wird vom CRO des Konzerns geleitet, der direkt an den CFO des Konzerns berichtet. Die Funktion Risikomanagement ist für die Entwicklung, Implementierung, Koordination sowie fortlaufende Weiterentwicklung des zentralen Risikomanagementprozesses verantwort-lich.

In jeder Funktion außerhalb des Risikomanagements gibt es mindestens einen Risikobeauftragten, der für die Umsetzung der Enterprise-Risk-Konzernrisikorichtlinie verantwortlich ist. Seine Aufgabe sind die Iden-tifizierung, Bewertung, Steuerung sowie das Berichtswesen über sämtliche Risiken/Chancen der Funktion über alle legalen Einheiten des Konzerns hinweg. Die Risiko- und Chancensteuerung (d.h. bei Risiken z.B. Akzeptanz, Verminderung oder Transfer) erfolgt dabei auf Weisung des Leiters der Funktion, der zugleich Risiko-/Chancenverantwortlicher ist, soweit dies mit der Risikoneigung des Konzerns vereinbar ist. Die Zu-ständigkeit für Risiken/Chancen wird dem funktionalen Bereich zugewiesen, der zu ihrer Steuerung am bes-ten geeignet ist. Für bestimmte Risiko(sub)kategorien (z.B. Commodity-Preisrisiken, Kreditrisiken und Risi-ken aus dem Betrieb technischer Anlagen) gibt es spezialisierte funktionale Abteilungen, die zentral die Richtlinien für die konzernweite Steuerung der jeweiligen Risiko(sub)kategorie entwickeln und ihre globale Einhaltung sicherstellen.

Risikomanagementprozess

Jedes Quartal überprüfen die Risikobeauftragten der Funktionen die von ihnen identifizierten Risiken/Chan-cen auf Vollständigkeit und aktuelle Bewertung. Änderungen an der Risiko-/Chancensituation werden über ein zentrales IT-Tool an die Risikomanagementfunktion gemeldet und dort in Zusammenarbeit mit dem Rechnungswesen und Controlling plausibilisiert und qualitätsgesichert. Zur Steuerung von Risiken werden durch den Risikoverantwortlichen Maßnahmen zur Reduktion der Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder der potentiellen Schadenhöhe getroffen, z.B. werden Sicherungsgeschäfte mittels Finanzinstrumenten oder Versicherungen abgeschlossen. Ebenso ergreifen Chancenverantwortliche Maßnahmen, um die Eintritts-wahrscheinlichkeit und den realisierten Vorteil aus Chancen zu erhöhen. Bei der Auswahl der Steuerungs-instrumente werden Kosten und Nutzen und die Risikoneigung des Konzerns berücksichtigt.

Basierend auf diesem quartalsweisen Prozess werden das Risikokomitee, der Vorstand sowie der Prüfungs-ausschuss des Aufsichtsrats des Uniper-Konzerns über die aktuelle Risiko-/Chancenlage informiert. We-sentliche Änderungen in Bezug auf Risiken werden jederzeit, nicht nur im Rahmen des quartalsweisen Pro-zesses, aufgegriffen und behandelt. Die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen regelmäßig durch die interne Revision und eine externe Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft überprüft.

Risiko- und Chancenmanagement je Kategorie

Im Zuge seiner geschäftlichen Aktivitäten ist der Uniper-Konzern Unsicherheiten ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Diese Unsicherheiten finden ihren Ausdruck in Risi-ken und Chancen. Unsichere Ereignisse mit einem im Worst Case möglichen negativen Effekt auf das aktuell geplante Adjusted EBIT und/oder das Konzernergebnis werden als Risiken, Ereignisse mit einem im Best Case möglichen positiven Effekt als Chancen bezeichnet.

Aufgrund der Vielzahl von Einzelrisiken/-chancen werden diese für eine bessere Übersichtlichkeit und Steu-erung von Konzentrationen durch das Konzern-Risikokomitee zu Kategorien und Subkategorien zusam-mengefasst. Im Folgenden werden die Risiko-/Chancenkategorien, denen der Uniper-Konzern ausgesetzt ist, sowie ihre Steuerungsansätze beschrieben.

Finanzwirtschaftliche Risiken und Chancen

Der Uniper-Konzern sieht sich finanzwirtschaftlichen Risiken, z.B. im Zusammenhang mit möglichen Effekten auf die laufende oder latente Steuerbelastung aus laufenden oder zukünftigen Betriebsprüfungen, Gesetzesän-derungen und der Rechtsprechung der jeweiligen Finanzgerichte, ausgesetzt. Weitere Effekte können aus der weiteren Entwicklung des nationalen bzw. internationalen Rechts durch Erlasse und Dekrete der jeweiligen Finanzverwaltung, aber auch durch andere Maßnahmen der Finanzverwaltung resultieren. Umgekehrt können durch Gesetzesänderungen oder durch die Rechtsprechung der jeweiligen Finanzgerichte positive Effekte auf die laufende oder latente Steuerbelastung entstehen.

Finanzwirtschaftliche Risiken und Chancen bestehen außerdem durch unvorhersehbare nichtperiodische Ergebnisse sowie mögliche Abschreibungen auf Finanzbeteiligungen. Um Risiken in diesem Bereich zu re-duzieren, verfolgt Uniper die Entwicklung der Steuergesetzgebung und -rechtsprechung eng und führt re-gelmäßige Werthaltigkeitstests in Bezug auf seine Beteiligungen durch.

Kreditrisiken

Der Uniper-Konzern ist aufgrund der operativen Geschäftstätigkeit sowie durch den Einsatz von Finanzin-strumenten Kreditrisiken ausgesetzt. Kreditrisiken resultieren aus der Nicht- oder Teilerfüllung bestehen-der Forderungen durch die Geschäftspartner und aus Wiedereindeckungsrisiken bei schwebenden Ge-schäften.

Kreditrisiken werden von Uniper durch geeignete Maßnahmen aktiv gesteuert. Dazu zählen die Festlegung von Risikolimiten für einzelne Kontrahenten und Kontrahentengruppen, die Einforderung von Sicherheiten, die Strukturierung von Verträgen, die Übertragung des Kreditrisikos auf Dritte (wie etwa Versicherungen) sowie Kreditportfoliodiversifizierung. Existierende Kreditrisiken werden laufend gemessen und überwacht, um die Angemessenheit der ergriffenen Maßnahmen sowie die Einhaltung der definierten Limite sicherzu-stellen.

Im Rahmen des zentralen Kreditrisikomanagements wird die Bonität der Geschäftspartner auf Grundlage konzernweiter Mindestvorgaben systematisch bewertet und überwacht. Bei nicht ausreichender Bonität werden Sicherheiten eingefordert (z.B. Bankgarantien, Garantien des Mutterunternehmens, Letters of Awa-reness). Zur Reduzierung des Kreditrisikos aus derivativen Finanzinstrumenten werden diese über Börsen oder bilateral im Allgemeinen auf der Grundlage von Standardverträgen abgeschlossen, wobei prinzipiell eine Aufrechnung (Netting) aller laufenden Transaktionen vereinbart werden kann. Auch werden mit ausge-wählten Geschäftspartnern bilaterale Marginingvereinbarungen getroffen.

Die Anlage liquider Mittel erfolgt grundsätzlich bei Kontrahenten mit Investmentgrade-Rating.

Marktrisiken und -chancen

Commodity-Preisrisiken und -chancen

Der Uniper-Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeiten, insbesondere in Bezug auf den Wert seiner physischen Anlagen, seiner langfristigen Bezugsverträge sowie seiner Absatzverträge mit Großkunden, erheblichen Risiken und Chancen aufgrund schwankender Commodity-Preise ausgesetzt. Die Preisrisiken/-chancen treten für Uniper in den Commodity-Bereichen Strom, Gas, Kohle, Fracht, Öl, LNG und Emissionszertifikate auf.

Der Uniper-Konzern steuert den überwiegenden Teil seiner Commodity-Preisrisiken/-chancen über eine zentrale Handelsfunktion. Ziel der Handelsfunktion ist es, den Wert des Commodity-Portfolios des Uniper-Konzerns zu optimieren und gleichzeitig die damit verbundenen potentiellen Verluste zu begrenzen. Dabei kommen derivative Finanzinstrumente zum Einsatz. Derivate werden auch zu Eigenhandelszwecken (Proprietary Trading) abgeschlossen. Dies erfolgt ausschließlich innerhalb enger interner und regulatori-scher Restriktionen.

Das Risikomanagement für die Commodity-Handelsaktivitäten orientiert sich an den allgemeinen Standards in der Industrie für das Handelsgeschäft und beinhaltet Funktionentrennung, tägliche Gewinn- und Verlust-und Risikoberechnung sowie -berichterstattung. Commodity-Preisrisiken werden innerhalb der vom Vor-stand genehmigten Obergrenzen gehalten.

Für Zwecke des Risikomanagements werden Commodity-Positionen auf Grundlage von internen organisa-torischen Verantwortlichkeiten und Handelsstrategien zu Portfolien zusammengefasst, die Risikolimitierun-gen unterliegen. Unter Berücksichtigung interner Richtlinien werden Value-at-Risk-Limite allokiert und durch Stop-Loss- und volumenbasierte Limite ergänzt. Gegebenenfalls werden zusätzliche portfoliospezifi-sche Beschränkungen festgelegt.

Wechselkurs-/Zinsänderungsrisiken und -chancen

Aufgrund der Beteiligung an geschäftlichen Aktivitäten außerhalb des Euro-Währungsraums entstehen im Uniper-Konzern Wechselkursrisiken und -chancen. Diese Risiken/Chancen resultieren im Wesentlichen aus nachfolgenden Aktivitäten in Fremdwährung in Verbindung mit sich ändernden Wechselkursen: physischer und finanzieller Handel von Commodities, existierende und neue Investitionen, Verbindlichkeiten, externe Fi-nanzierungen sowie Gesellschafterdarlehen innerhalb des Uniper-Konzerns.

Für die Steuerung von Wechselkursrisiken und -chancen in Bezug auf den Commodity-Handel, auf erhal-tene und gelieferte Waren und Dienstleistungen sowie Investitionen sind die jeweiligen Uniper-Gesellschaf-ten verantwortlich. Die Uniper SE übernimmt die Gesamtkoordination der Absicherungsmaßnahmen der Gesellschaften und sichert die Nettofinanzposition je Währung des Konzerns. Dabei setzt Uniper bei Bedarf externe derivative Finanzinstrumente ein. Derivative Finanzinstrumente (Termingeschäfte) werden im Fremdwährungsbereich ausschließlich zur Absicherung bestehender Fremdwährungsrisiken, nicht aber zum Eigenhandel eingesetzt.

Fremdwährungsrisiken werden täglich von einem Team aus Spezialisten gemäß den Standards für Com-modity-Preisrisiken analysiert und überwacht. Das verantwortliche Management wird täglich über Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Fremdwährungsaktivitäten und über die bestehenden Risiken und Li-mitauslastungen informiert.

Der Uniper-Konzern ist infolge kurzfristiger oder variabel verzinslicher Fremdfinanzierungen sowie bilanzi-eller Verbindlichkeiten wie Pensionsrückstellungen und Rückbauverpflichtungen Zinsänderungsrisiken/-chancen ausgesetzt. Uniper nutzt vornehmlich flexible Finanzierungsinstrumente wie Commercial-Paper-Programme und revolvierende Kreditfazilitäten zur externen Finanzierung. Sollte das Zinsniveau ansteigen, würden sich die Finanzierungskosten erhöhen. Eine Veränderung der Marktzinsen und der damit verbunde-nen Diskontierungsfaktoren würde sich ebenso auf den Wert der Pensionsrückstellungen sowie der Rück-stellungen für Rückbauverpflichtungen auswirken.

Zinsänderungsrisiken werden zentral durch die Finanzabteilung des Uniper-Konzerns gesteuert. Der Zu-gang zu Finanzierungsinstrumenten mit unterschiedlichen Laufzeiten und unterschiedlicher Zinsausstat-tung ermöglicht die Steuerung des Zinsänderungsrisikos des Uniper-Konzerns. Zinsänderungsrisiken wer-den regelmäßig von einem Team aus Spezialisten analysiert und überwacht.

Risiken und Chancen aus dem Marktumfeld

Neben Commodity-Preisrisiken ist der Uniper-Konzern dem Risiko/der Chance einer generellen Verschlech-terung/Verbesserung des Marktumfelds ausgesetzt. Dazu gehören makroökonomische Entwicklungen, die sich auf das Angebot von und die Nachfrage nach Energie auswirken, Veränderungen der Wettbewerbssitu-ation sowie Umbrüche in den globalen Energiemärkten (z.B. der Rückgang konventioneller zugunsten rege-nerativer Stromerzeugung zur Verminderung der CO2-Emissionen). Derartige Entwicklungen könnten dazu führen, dass operative Geschäftstätigkeiten des Uniper-Konzerns wie z.B. das Portfolio von physischen An-lagen ihren Markt verlieren. Auch können solche Entwicklungen Wiederverhandlungen von langfristigen Lie-fer- und Verkaufsverträgen auslösen, die für Uniper positive oder negative Preisanpassungen nach sich zie-hen können. Wesentliche Risiken/Chancen im Zusammenhang mit dem Marktumfeld werden im Strategieprozess adressiert.

Operative Risiken und Chancen

Risiken und Chancen aus dem Betrieb technischer Anlagen

Bei der Erzeugung von Energie werden technologisch komplexe Produktions-, Erzeugungs-, Lager-, Spei-cher-, Verteil- und Verladeanlagen eingesetzt. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass menschliches Versagen, technische Störungen oder andere Schadensereignisse (z.B. Naturkatastrophen, Sabotage, Ter-roranschläge, Streiks) die Verfügbarkeit der Anlagen beeinträchtigen. Außerdem könnten die vorgenannten Schadensereignisse erhebliche Reparaturanforderungen sowie Personen-, Sach- und Umweltschäden ver-ursachen. Darüber hinaus ist der Uniper-Konzern im Hinblick auf die Stromerzeugung einem Produktions-volumenrisiko/einer Produktionsvolumenchance aus meteorologischen und hydrologischen Schwankungen ausgesetzt.

Zur Begrenzung dieser Risiken werden die Anlagen regelmäßig inspiziert und mittels eines risikobasierten Ansatzes gewartet. Außerdem werden die Produktionsverfahren und -technologien laufend weiterentwi-ckelt und optimiert sowie die Mitarbeiter entsprechend geschult. Für dennoch eintretende Schäden unter-hält Uniper eine entsprechende Krisenabwehrorganisation, Notfallpläne sowie in wirtschaftlich sinnvollem Umfang Versicherungen.

Risiken und Chancen aus dem Bau technischer Anlagen

Teil der Geschäftsaktivitäten des Uniper-Konzerns sind die Errichtung, Erweiterung, Sanierung, Nachrüs-tung oder Stilllegung von Kraftwerken oder anderer energiewirtschaftlicher Anlagen. Dabei besteht das Ri-siko, dass die tatsächlichen die geplanten Baukosten übersteigen, es zu Bauverzögerungen, z.B. im Rahmen von behördlichen Genehmigungsverfahren, oder gar zum Bauabbruch kommt.

Den Risiken aus dem Bau technischer Anlagen wird mit einem professionellen Projektmanagement entge-gengewirkt, das die Identifizierung und das Management der Risiken eines Projekts als integralen Teil der Projektsteuerung begreift, um sie frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.

Mitarbeiter- und Prozessrisiken und -chancen

Mitarbeiterrisiken umfassen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, Risiken durch den Verlust besonderer Kompetenzen sowie Risiken durch Fehler von nicht ausreichend eingearbeiteten oder qualifizierten Mitar-beitern. Um Mitarbeiterrisiken zu reduzieren, ergreift der Uniper-Konzern Maßnahmen zur Sicherstellung hoher Gesundheits- und Sicherheitsstandards und investiert in die Entwicklung und Verbreitung von Kom-petenzen sowie Nachfolgeplanungen. Darüber hinaus wird das bestehende Vergütungssystem für die Mitar-beiter regelmäßig überprüft und angepasst. Des Weiteren besteht das Risiko, dass Organmitglieder oder Mitarbeiter nicht autorisierte oder illegale Geschäfte abschließen und dies zur Einleitung von Verfahren ge-gen den Uniper-Konzern oder seine Mitarbeiter mit der Folge von Strafzahlungen, Lizenzverlusten oder Ähnlichem führt. Dem begegnet der Uniper-Konzern mit einem umfassenden Netzwerk von Kontrollen so-wie einem Compliance Risk Management System.

Prozessrisiken umfassen Risiken durch inadäquate, ineffiziente oder unterbrochene Geschäftsprozesse. Der-artige Prozessrisiken sowie Risiken durch menschliche Fehler werden durch ein umfassendes, konzernweites internes Kontrollsystem reduziert, das regelmäßig auditiert wird. Für Fälle, in denen Mitarbeiter- oder Pro-zessrisiken eintreten, besteht ein effektives Geschäftskontinuitätsmanagement.

Informationstechnologie-(IT-)Risiken und -Chancen

Die operative und strategische Steuerung des Uniper-Konzerns ist maßgeblich von einer komplexen Infor-mations- und Kommunikationstechnologie abhängig. Technische Störungen, eine fehlerhafte Bedienung durch Mitarbeiter, Virusattacken, Datenverluste oder Ausfälle der IT-Systeme könnten zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der laufenden Tätigkeit einzelner Segmente oder des gesamten Uniper-Konzerns führen und erhebliche Kosten und Imageverluste verursachen, die mit der Dauer des Ausfalls steigen.

Der Uniper-Konzern betreibt kritische Infrastrukturen in verschiedenen europäischen Ländern. Diese um-fassen Anlagen zur Erzeugung von Strom und zur Gasspeicherung. Externe Hackerangriffe auf diese Infra-struktur könnten zu Beeinträchtigungen im Betriebsablauf, in der Umwelt und/oder zu juristischen Konse-quenzen führen. Ein Informationssicherheits-Management-System auf dem ISO/IEC-27011-Standard sichert die Steuerung von Anlagen nach gesetzlichen Anforderungen. Externe Penetrationstests sowie die Verbesserung kritischer IT- und Betriebstechnologie sind Bestandteile des Qualitätsmanagements von Uniper. Das Managementsystem ist nach den jeweiligen nationalen Anforderungen zertifiziert. Uniper wird die Umsetzung weiterer Sicherungsanforderungen sicherstellen, wie sie Ende des Jahres 2018 in Deutsch-land veröffentlicht wurden. Der Uniper-Konzern betreibt ein "Cyber Defense Center", das dem Schutz der Bereiche Betriebstechnologie, Handel und Vertrieb sowie des allgemeinen Arbeitsplatzumfeldes dient.

Uniper legt außerdem Wert auf den sicheren Umgang mit persönlichen Daten, um Verletzungen relevanter Datenschutzbestimmungen zu vermeiden. Prozesse, die persönliche Daten verarbeiten, sind, basierend auf einem "Best Practice"-Ansatz, in einem Datenschutz-Management-System dokumentiert. Zusätzlich wurden technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt und deren Angemessenheit aus Datenschutzsicht überprüft, um einen Missbrauch persönlicher Daten oder unberechtigte Zugriffe von außerhalb des Unter-nehmens zu vermeiden. Insbesondere wurden Löschkonzepte erstellt und deren Implementierung initiiert. Ein Missbrauch oder die unbeabsichtigte Verbreitung vertraulicher Daten durch einen Mitarbeiter könnte zu einer Veröffentlichung kommerzieller Geheimnisse führen oder die Datenschutzbestimmungen verletzen und zu Strafen für den Uniper-Konzern führen.

Aufgrund sich laufend ergebender Veränderungen im Bereich der Cyber-Bedrohungen investiert der Uniper-Konzern weiter in die Informationssicherheit und den Datenschutz. Uniper verbessert laufend seine Sicherheitsmaßnahmen. Im Jahr 2020 und unter der Auswirkung der Covid-19-Pandemie konnte Uniper durch modernste Cloudtechnologie den erhöhten Anforderungen an IT-Security für die Homeoffice-Umge-bung gerecht werden.

Rechtliche Risiken und Chancen

Unipers Geschäftstätigkeit in einer Vielzahl von Jurisdiktionen setzt den Konzern verschiedenen rechtlichen Risiken, aber auch Chancen aus. Diese umfassen im Wesentlichen Risiken/Chancen aus drohenden oder anhängigen Verfahren in Bezug auf Vertrags- und Preisanpassungen bei langfristigen Bezugs- oder Absatz-verträgen, Energierecht- und regulatorische Fragen, Zulassungsfragen sowie Lieferantenstreitigkeiten.

Um rechtliche Risiken für Uniper zu minimieren, werden die wesentlichen Entwicklungen in den relevanten Jurisdiktionen fortlaufend überwacht und aktiv an die betroffenen Funktionen der Uniper-Organisation kom-muniziert. Außerdem wird die Rechtsabteilung früh in Vertragsverhandlungen und drohende Gerichtsver-fahren eingebunden, um Risiken durch geeignete Verfahrensbetreuung und entsprechende Vertragsgestal-tungen im Vorfeld zu minimieren bzw. Chancen zu realisieren.

Politische und regulatorische Risiken und Chancen

Für das Geschäft des Uniper-Konzerns ergeben sich verschiedenste Risiken/Chancen aus politischen und regulatorischen Eingriffen. Dazu gehören z.B. die Einführung und Änderung von Kapazitätsmärkten, der in verschiedenen Ländern diskutierte Ausstieg aus der Kohleverstromung, strengere Emissionsstandards, sich ändernde Regelungen im Zusammenhang mit Erneuerbarer Energie und Sanktionen. Weitere Risiken ergeben sich aus der Einführung und Änderung von Finanzmarktregulierungen, die den Uniper-Konzern be-treffen, wie z.B. EMIR (European Market Infrastructure Regulation), REMIT (Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency), MiFiD II (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente). Mögliche Ände-rungen an den bestehenden Finanzmarktregulierungen könnten zu deutlich erhöhtem Verwaltungsaufwand und zusätzlichem Liquiditätsbedarf führen. Auch können Veränderungen in der existierenden Energieregu-lierung für Märkte, in denen der Uniper-Konzern operiert, zu Risiken oder Chancen führen aufgrund damit verbundener potentiell höherer oder niedrigerer Kosten bzw. Erträge. Der Uniper-Konzern verfolgt die regu-latorischen Entwicklungen fortlaufend, um die Einhaltung der relevanten Anforderungen sicherzustellen.

Zur Begrenzung regulatorischer Risiken beteiligt sich der Uniper-Konzern an einem intensiven Dialog mit externen Stakeholdern, wie Regierungsstellen, politischen Parteien, Regulierungsbehörden und Vereinen, um mögliche negative Auswirkungen auf den Uniper-Konzern aufgrund von Veränderungen des politischen und regulatorischen Umfelds frühzeitig zu identifizieren und durch Mitwirkung bei der Ausgestaltung der beabsichtigten Maßnahmen zu reduzieren.

Risiko- und Chancenprofil des Uniper-Konzerns

Bewertungsmethode für Risiken und Chancen

Im Uniper-Konzern werden Einzelrisiken und Einzelchancen grundsätzlich quantifiziert. Nur in den wenigen Ausnahmefällen, in denen eine Quantifizierung nicht möglich ist, erfolgt eine qualitative Beurteilung. Einzel-risiken werden auf Nettobasis betrachtet, d.h. unter Einbeziehung von implementierten und wirksamen Risi-koreduktionsmaßnahmen. Die Quantifizierung von Einzelrisiken/-chancen erfolgt prinzipiell über eine sta-tistische Modellierung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung. Als Auswirkung wird primär der mögliche Ergebniseffekt auf das aktuell geplante Adjusted EBIT und/oder das Konzernergebnis modelliert. Die Modellierung erfolgt für jedes Jahr des dreijährigen Mittelfristplanungszeitraums des Uniper-Konzerns.

Zur Bewertung des gesamten Risiko- und Chancenprofils in Bezug auf die Ergebnissituation verwendet der Uniper-Konzern einen mehrstufigen Prozess. In einem ersten Schritt werden alle quantifizierten wesentli-chen Einzelrisiken und Einzelchancen mit potentieller Auswirkung auf das geplante Adjusted EBIT und/oder das Konzernergebnis den oben beschriebenen Kategorien und Subkategorien zugeordnet. Die Wesentlich-keitsgrenze zur Berücksichtigung von Einzelrisiken und Einzelchancen ist auf 20 Mio € festgelegt. Damit werden alle quantifizierten Risiken, die in einem Jahr der dreijährigen Mittelfristplanung im Worst Case

(99 % Konfidenzintervall) einen Schaden von 20 Mio € oder mehr nach Risikominderungsmaßnahmen verur-sachen können, berücksichtigt. Analog werden alle quantifizierten Chancen einbezogen, die sich in einem Jahr der dreijährigen Mittelfristplanung im Best Case (1 % Konfidenzintervall) mindestens in Höhe von 20 Mio € positiv auswirken können.

In einem zweiten Schritt werden die Risiken/Chancen in jeder Kategorie/Subkategorie aggregiert. Dazu wird für jedes der drei Jahre der Mittelfristplanung eine Monte-Carlo-Simulation auf alle einer Kategorie/Subka-tegorie zugeordneten Risiken/Chancen angewendet, die pro Jahr eine aggregierte Verteilungsfunktion der möglichen Abweichungen vom aktuell geplanten Adjusted EBIT und/oder dem Konzernergebnis ermittelt. In einem dritten Schritt wird von dieser aggregierten Verteilungsfunktion pro Jahr das 1 % (Best Case) und das 99 % (Worst Case) Konfidenzintervall abgelesen und ein Durchschnitt über den relevanten dreijährigen Zeit-horizont gebildet. Anhand dieses Durchschnittswerts wird jeder Kategorie/Subkategorie gemäß folgender Tabelle eine Bewertungsklasse für den Best Case sowie den Worst Case zugeordnet.

Bewertungsklassen

Mögliche durchschnittliche Ergebnisauswirkung pro

Bewertungsklasse

Jahr (Best Case/Worst Case)

unwesentlich

≤ 5 Mio €

niedrig

> 5 Mio € und ≤ 20 Mio €

moderat

> 20 Mio € und ≤ 100 Mio €

wesentlich

> 100 Mio € und ≤ 300 Mio €

bedeutend

> 300 Mio €

Wird eine Kategorie/Subkategorie z.B. als "moderat" bewertet, so bedeutet dies, dass aus dieser Katego-rie/Subkategorie im Worst Case nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 % ein ergebnisrelevanter Schaden erwartet wird, der im Durchschnitt höher als 20 bis 100 Mio € pro Jahr ausfällt. Im Best Case wird nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 % erwartet, dass ein positiver Ergebniseffekt höher als im Durchschnitt 20 bis 100 Mio € pro Jahr ausfällt.

Die möglichen Auswirkungen von Risiken und Chancen auf die Liquiditätssituation des Uniper-Konzerns werden separat analysiert, wobei ähnliche methodische Ansätzen verwendet werden wie für die Auswir-kungsanalyse auf die Ergebnissituation. Die Ergebnisse dieser Analyse werden zur Beurteilung der Tragfä-higkeit der Liquiditätsrisikosituation des Konzerns (siehe unten "Beurteilung der Gesamtrisikosituation") herangezogen. Bedeutende Einzelrisiken und -chancen in Bezug auf Unipers Liquiditätssituation werden in dem Abschnitt "Informationen zu bedeutenden Einzelrisiken und -chancen" beschrieben.

Extreme Risiken und Chancen mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit <1 %, aber einer möglicherweise sehr hohen Auswirkung, werden in der quantitativen Standardanalyse nicht berücksichtigt. Diese unterliegen ei-nem regelmäßigen Überwachungsprozess.

Bewertung des Risiko- und Chancenprofils (Worst-Case-Szenario)

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über das Risiko- und Chancenprofil im Worst-Case-Szenario, dem der Uniper-Konzern zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt ist, im Vergleich zum Risiko- und Chancenprofil zum 31. Dezember 2019:

Mögliche durchschnittliche Ergebnisauswirkung (Worst Case)

Mögliche durchschnittliche

Ergebnisauswirkung Worst Case (99 %)Kategorie

Subkategorie

Finanzwirtschaftliche Risiken und Chancen Kreditrisiken

31.12.2020 moderat wesentlich

Marktrisiken und -chancen

Commodity-Preisrisiken und -chancen Wechselkurs-/Zinsänderungsrisiken und -chancen Risiken und Chancen aus dem Marktumfeld

wesentlich bedeutend wesentlich

Operative Risiken und Chancen

Risiken und Chancen aus dem Betrieb technischer Anlagen Risiken und Chancen aus dem Bau technischer Anlagen Mitarbeiter- und Prozessrisiken und -chancen Informationstechnologie(IT)-Risiken und Chancen Rechtliche Risiken und Chancen

Politische und regulatorische Risiken und Chancenwesentlich bedeutend wesentlich wesentlich bedeutend moderat

31.12.2019 moderat wesentlich wesentlich bedeutend wesentlich wesentlich bedeutend wesentlich wesentlich bedeutend moderat

Veränderungen im Risiko- und Chancenprofil (Worst Case) im Ver-gleich zum Vorjahr

Das Profil möglicher durchschnittlicher Ergebnisauswirkungen im Worst Case durch quantifizierte Risiken und Chancen hat sich per 31. Dezember 2020 im Vergleich zum 31. Dezember 2019 nicht verändert.

Bewertung des Risiko- und Chancenprofils (Best-Case-Szenario)

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über das Risiko- und Chancenprofil im Best-Case-Szenario des Uniper-Konzerns zum 31. Dezember 2020 im Vergleich zum Risiko- und Chancenprofil zum 31. Dezem-ber 2019:

Mögliche durchschnittliche Ergebnisauswirkung (Best Case)

Mögliche durchschnittliche

Ergebnisauswirkung Best Case (1 %)

Kategorie

Subkategorie

31.12.2020

31.12.2019

Finanzwirtschaftliche Risiken und Chancen

moderat

moderat

Kreditrisiken

-

-

Marktrisiken und -chancen

Commodity-Preisrisiken und -chancen

wesentlich

wesentlich

Wechselkurs-/Zinsänderungsrisiken und -chancen

bedeutend

bedeutend

Risiken und Chancen aus dem Marktumfeld

moderat

moderat

Operative Risiken und Chancen

Risiken und Chancen aus dem Betrieb technischer Anlagen

unwesentlich

moderat

Risiken und Chancen aus dem Bau technischer Anlagen

-

-

Mitarbeiter- und Prozessrisiken und -chancen

-

-

Informationstechnologie(IT)-Risiken und Chancen

-

-

Rechtliche Risiken und Chancen

wesentlich

wesentlich

Politische und regulatorische Risiken und Chancen

niedrig

unwesentlich

Veränderungen im Risiko- und Chancenprofil (Best Case) im Vergleich zum Vorjahr

  • Die Bewertung im Best Case für Risiken und Chancen aus dem Betrieb technischer Anlagen hat sich verringert, was auf reduzierte Chancen auf höhere Produktionsvolumen aus dem Betrieb von Kraftwer-ken zurückzuführen ist.

  • Die leichte Verbesserung im Best Case aus politischen und regulatorischen Risiken und Chancen ist das Ergebnis mehrerer kleiner Verbesserungen in den dieser Kategorie zugeordneten Einzelrisiken/-chan-cen.

Informationen über bedeutende Einzelrisiken/-chancen

Ein Einzelrisiko (eine Einzelchance) wird als bedeutend bezeichnet, wenn es (sie) im Worst Case (Best Case) das Ergebnis oder den Cashflow in einem Jahr der dreijährigen Mittelfristplanungsperiode in Höhe von 300 Mio € oder mehr negativ (positiv) beeinflussen könnte. Die finanziellen Auswirkungen eines Einzelrisi-kos/einer Einzelchance basieren auf einer quantitativen oder qualitativen Bewertung, was in der Tabelle un-ten entsprechend angezeigt wird. Die Klassifizierung "Bedeutende finanzielle Auswirkung" macht deutlich, ob die bedeutende (>= 300 Mio €) Auswirkung eines Risikos/einer Chance im Fall der Materialisierung auf das Uniper-Konzern-Ergebnis, die Liquidität oder beides wirkt. Ein bedeutendes Einzelrisiko (eine bedeu-tende Einzelchance) ist, wenn es (sie) quantifiziert und ergebnisrelevant ist, in dem oben dargestellten Ri-siko- und Chancenprofil (Best/Worst Case Analyse) enthalten.

Bedeutende Einzelrisiken- und chancen

Bedeutende Einzelrisiken und -chancen

Subkategorie

Bedeutende finanzielle

Bewertung

Auswirkung

Finanzwirtschaftliche Risiken

Liquidität

quantitativ

Risiko der Herabstufung des Ratings

Der Uniper-Konzern ist einem Liquiditätsrisiko ausgesetzt, falls sein langfristiges Credit-Rating herabgestuft werden sollte. Eine potentielle Herabstufung des derzeitigen BBB-Investmentgrade-Ratings auf BBB- oder darunter würde Gegenparteien - vornehmlich im Handelsgeschäft - das Recht einräumen erhöhte Sicherheitsforderungen zu stellen, die in Form von liquiden Mitteln oder Bankgarantien bereitgestellt werden müssten. Das entsprechende Risiko wird quantifiziert, überwacht und auf Basis eines gegebenen Limits gesteuert.

Im Jahr 2020 hat S&P die Einstufung "CreditWatch Negative" aufgehoben und Uniper's langfristiges BBB-Credit-Rating bestätigt, wenn auch mit negativem Ausblick ("negative outlook"). "Negative outlook" spiegelt den negativen Ausblick des BBB-Ratings von Unipers Mehrheitseigner Fortum Oyj wider, welches die Obergrenze für Unipers Rating ist. Uniper strebt weiterhin ein solides eigenständiges Investmentgrade-Rating von BBB an. Vor diesem Hintergrund beobachtet Uniper ständig alle Rating-relevanten Entwicklungen und hat konkrete Maßnahmen identifiziert, um eine Herabstufung zu vermeiden oder deren Auswirkungen zu steuern und abzumildern.

Rechtliche Risiken

Ergebnis

quantitativ

Datteln 4: Genehmigungsrisiko

Seit dem 30. Mai 2020 ist das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 mit einer elektrischen Nettoleistung von rund 1.055 MW in Betrieb. Die Errichtung und der Betrieb basieren auf der aktuell erteilten Immissionsschutzgenehmigung der Bezirksregierung Münster und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105a der Stadt Datteln. Das Projekt ist jedoch weiterhin Gegenstand mehrerer verwaltungsrechtlicher Klagen. Wenn infolge eines anhängigen Gerichtsverfahrens die Genehmigung widerrufen wird oder der Bebauungsplan für unwirksam erklärt wird, besteht das bedeutende Einzelrisiko, dass alle bisher getätigten Investitionen abgeschrieben werden müssen. Das Gesetz zum Kohleausstieg, das im August 2020 in Kraft trat, hat das Zulassungsrisiko nicht verändert.

Risiken aus dem Bau technischer Anlagen

Ergebnis

quantitativ

Nord Stream 2: Misserfolgsrisiko des Projekts

Der Uniper-Konzern ist an der Finanzierung des Projekts Nord Stream 2 beteiligt. Im Rahmen dieser Finanzierung besteht ein Ausfallrisiko der Forderungen gegenüber der Nord Stream 2 AG, insbesondere im Falle eines nicht erfolgreichen Projektabschlusses. Das wesentliche Risiko für die Fertigstellung des Projektes sind gegenwärtige und mögliche zukünftige US- Sanktionen. Aktuelle Sanktionen wurden lediglich gegen ein Verlegeschiff sowie dessen Eigner verhängt. Die Nord Stream 2 AG hat mehrfach bestätigt, dass sie an einer Fertigstellung des Projektes arbeitet.

Politische und regulatorische Risiken

Ergebnis & Liquidität

qualitativ

Risiko aus US-Sanktionen Aufgrund der anhaltenden politischen Spannungen zwischen den USA und Russland und der vom Grunde her unvorhersehbaren Sanktionsgefahren stellen US-Sanktionen ein bedeutendes Einzelrisiko für den Uniper-Konzern dar. Das Russlandgeschäft, das globale Handelsgeschäft des Uniper-Konzerns sowie die Finanzierung des Nord Stream 2-Projekts durch den Uniper-Konzern sind die Hauptquellen für ein potentielles US-Sanktionsrisiko. Der Uniper-Konzern überwacht die Situation weiterhin aktiv und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu gewährleisten und sich mit den relevanten Beteiligten zu beraten. Insbesondere in Bezug auf das Nord Stream 2-Projekt agiert der Uniper-Konzern weiterhin vollständig im Einklang mit den geltenden Sanktionsgesetzen.

Risiken aus dem MarktumfeldErgebnis

quantitativ

Rückstellungsrisiko Regasifizierungs-kapazitäten

Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation oder Umbrüche im Markt für LNG könnten zu einer geringeren als der geplanten Auslastung der langfristig gebuchten Kapazitäten in den Regasifizierungsanlagen im LNG-Geschäft führen und die Bildung von Drohverlustrückstellungen über die gesamte Restbuchungsdauer erforderlich machen. Der Uniper-Konzern ist bestrebt, die Auslastung dieser gebuchten Kapazitäten weiter zu steigern und so die Erlössituation zu verbessern.

Risiken und Chancen aus dem Marktumfeld

Ergebnis & Liquidität

qualitativ

Risiken und Chancen aus der Wiederverhandlung langfristiger Gasbezugsverträge

Langfristige Gasbezugsverträge beinhalten für den Abnehmer sowie für den Lieferanten generell die Möglichkeit, Vertragsbedingungen an veränderte Marktverhältnisse anzupassen. Dies birgt für Uniper einerseits das bedeutende Risiko, dass Lieferanten Bedingungen durchsetzen, die für den Uniper-Konzern nachteilig sind. Andererseits können sich aus den Wiederverhandlungen bedeutende Chancen ergeben, da die neu verhandelten Konditionen für Uniper vorteilhaft sind. Um dieses Risiko zu begrenzen und Chancen zu nutzen, werden die intensiven Verhandlungen von den erfahrensten Mitarbeitern geführt, die Zugriff auf die gesamte Expertise des Uniper-Konzerns haben und falls nötig auch darüber hinaus.

Zinsänderungsrisiken/-chancenErgebnis

quantitativ

Zinsänderungsrisiken/-chancen

Potentielle positive/negative Ergebnisauswirkungen infolge steigender/fallender Zinssätze für die Diskontierung von langfristigen Verbindlichkeiten, wie Pensionen und Anlagenrückbauverpflichtungen, stellen für den Uniper-Konzern ein/e bedeutende/s Chance/Risiko dar.

Die Reihenfolge der Risiken ist beliebig und hat keine besondere Bedeutung.

UniperGeschäftsbericht 2020

Weitere erwähnenswerte Risiko-/Chancenentwicklungen

Der folgende Abschnitt informiert über Risiken und Chancen, die keine bedeutenden Einzelrisiken/-chancen gemäß der o.a. Definition, aber dennoch erwähnenswert sind. Sofern die hier beschriebenen Risiken/Chan-cen quantifiziert und ergebnisrelevant sind, sind sie in dem oben dargestellten Risiko- und Chancenprofil (Best/Worst Case Analyse) enthalten.

Risiken im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie

Im Jahr 2020 hat die Covid-19-Pandemie begonnen, sich auf Unipers Finanzsituation (maßgeblich durch Nachfragerückgänge) sowie die operativen Geschäftsaktivitäten (maßgeblich durch Verzögerungen im Ber-josowskaja-3-Projekt) auszuwirken. Es wird erwartet, dass die ökonomischen Auswirkungen der Pandemie bis weit in das Jahr 2021 hinein anhalten werden. Dadurch ist Uniper weiterhin einer Reihe von Covid-19-bezogenen Risiken ausgesetzt wie z.B.: a) fallende Commodity-Preise, die zu geringeren Erträgen aus Unipers Energieerzeugung und zu Wertberichtigungen auf Unipers Erzeugungsanlagen führen könnten; b) finanzielle Verluste durch Covid-19-induzierte Ausfälle von Kontrahenten; c) Beeinträchtigungen in der Lie-ferkette, ausgelöst durch die Inanspruchnahme vertraglicher Regelungen in Bezug auf höherer Gewalt, durch Reisebeschränkungen oder durch fehlendes Material, die zu Verzögerungen in Unipers Anlagebau-projekten oder zu unplanmäßigen Unterbrechungen im Betrieb von Unipers Anlagen führen könnten sowie d) Unterbrechungen im laufenden Geschäftsbetrieb, ausgelöst durch Covid-19-Infektionen innerhalb der Uniper-Belegschaft. Diese Risiken betreffen unterschiedliche Risiko(sub)kategorien, werden alle quantifi-ziert und sind überwiegend ergebnisrelevant. Uniper beobachtet die weiteren Covid-19-Entwicklungen sorg-fältig und das Management des Uniper-Konzerns unternimmt weiterhin alle notwendigen Schritte zur Im-plementierung von Maßnahmen, um die Risikoauswirkungen so weit wie möglich auf ein Minimum zu reduzieren.

Risiken durch den Ausstieg aus der kohlebasierten Stromerzeugung in Europa

Nach Inkrafttreten des Kohleausstiegsgesetzes in Deutschland im August 2020 sind die Ausstiegspfade und -bedingungen in allen europäischen Ländern, in denen Uniper Kohlekraftwerke betreibt, weitestgehend fest-gelegt. Dadurch haben sich die finanziellen Unsicherheiten, die für Uniper durch die geplanten Ausstiege existierten, wesentlich reduziert. In Deutschland verbleibt ein Restrisiko, durch die im Kohleausstiegsgesetz vorgesehenen Überprüfungstermine, an denen die Bundesregierung eine Laufzeitverkürzung von Datteln 4 inklusive der damit verbundenen finanziellen Konditionen beschließen könnte. In den Niederlanden schlägt die Regierung zusätzliche Maßnahmen für kohlebasierte Kraftwerke infolge des Urgenda-Urteils vor, um die nationalen Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasen zu erreichen. Diese Maßnahmen umfassen Erzeu-gungsrestriktionen für kohlebasierte Kraftwerke und könnten das Maasvlakte-3-Kraftwerk in den Jahren 2021 bis 2024 betreffen, wobei Kompensationszahlungen durch die niederländische Regierung explizit vor-gesehen sind. Die potentiellen Auswirkungen der verbleibenden Risiken liegen entweder außerhalb der drei-jährigen Mittelfristplanung oder werden bisher nur qualitativ bewertet.

Berjosowskaja 3: Verzögerungsrisiko

Nach dem Feuer im Kesselhaus des Blocks 3 des Kraftwerks Berjosowskaja in Russland am 1. Februar 2016 hat sich ein dediziertes Projekt darauf konzentriert, die beschädigten wesentlichen Komponenten des 800-MW-Kessels zu ersetzen. Das Projekt hat zeitweise unter Ressourcenengpässen und geringer Produk-tivität gelitten, was durch den Einfluss der Covid-19-Pandemie noch verstärkt wurde. Die epidemische Situ-ation auf dem Projektgelände konnte inzwischen stabilisiert werden und die Projektarbeiten kommen voran, so dass weiterhin mit einer Inbetriebnahme im ersten Halbjahr 2021 gerechnet wird. Dennoch verbleibt ein Restrisiko, dass sich weitere Projektverzögerungen ergeben. Die potentiellen Auswirkungen des Restrisikos sind quantifiziert und fließen in die Kategorie Risiken aus dem Bau technischer Anlagen ein.

Chancen aus Innovationen

Uniper betreibt ein Innovationsportfolio, das die Trends Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisie-rung aktiv adressiert. Das Portfolio konzentriert sich auf Themen, in denen Uniper seine Kompetenzen und Anlagen optimal einsetzen kann, um Mehrwert für eine nachhaltige Transformation des Energiesystems zu schaffen und davon kommerziell zu profitieren. Beispiele für Unipers Innovationsinitiativen sind verschie-dene Projekte im Zusammenhang mit der innovativen Nutzung von Batterien, Strom-zu-Gas-Technologien, kluge und grüne Wärme-Lösungen, alternative Brennstoffe sowie Kohlenstoffbindung und -nutzung (CCU). Die potentiellen finanziellen Auswirkungen dieser Chancen werden bisher nur qualitativ bewertet.

Beurteilung der Gesamtrisikolage

Die Beurteilung der Gesamtrisikolage des Uniper-Konzerns basiert auf seinem Risikotragfähigkeitskonzept. Dieses Konzept beurteilt die Risikotragfähigkeit aus Ergebnis- und Liquiditätsgesichtspunkten. Aus Ergeb-nisgesichtspunkten wird die Risikotragfähigkeit als Buchwert des Eigenkapitals des Uniper-Konzerns und aus Liquiditätsgesichtspunkten als verfügbare Finanzierungsquellen, die nicht ratingabhängig sind, defi-niert. Um die Auslastung der Risikotragfähigkeit zu ermitteln, wird der potentielle ergebnisrelevante Verlust im Worst Case (99%) beziehungsweise die Liquiditätsbelastung im Worst Case (99%) für jedes der drei Jahre der Mittelfristplanung mit der entsprechenden Risikotragfähigkeit verglichen. Dieser potentielle ergebnisre-levante Verlust beziehungsweise die potentielle Liquiditätsbelastung wird basierend auf dem oben darge-stellten Risiko- und Chancenprofil unter Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den Risiko-/Chan-cen-Kategorien bestimmt.

Basierend auf dieser Analyse wird die Gesamtrisikosituation des Uniper-Konzerns und der Uniper SE zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 als nicht bestandsgefährdend beurteilt. Die Gesamtrisikolage wird auch vor dem Hintergrund gesetzter finanzieller Ziele als angemessen erachtet.

Prognosebericht

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Situation

Die OECD erwartet für das Jahr 2021 eine kräftige Erholung der Weltwirtschaft, die - unterstützt durch ein kräftiges Wachstum in China - zum Jahresende wieder das Niveau wie vor der Covid-19-Pandemie errei-chen dürfte. Gleichwohl geht die OECD dabei von erheblichen regionalen Unterschieden aus, wobei sich Län-der und Regionen mit effektiven Test-, Verfolgungs- und Isolationssystemen und Länder, die zeitnah hohe Impfquoten erreichen werden, schneller erholen werden als andere.

Für den Euroraum erwartet die OECD, dass die Wirtschaft erst Ende des Jahres 2022 ein Niveau wie vor der Covid-19-Pandemie erreichen wird, da das Investitionsklima so lange belastet bleiben wird, bis weite Teile der Bevölkerung geimpft sind. Aus diesem Grund dürfte auch in Deutschland und den Niederlanden das Wachstum verhalten bleiben, zumal die erneuten Lockdown-Maßnahmen insbesondere den Handels- und Dienstleistungssektor belasten werden. Gleiches gilt für das Vereinigte Königreich, wobei der Ausblick trotz erfolgreicher Erzielung eines Handelsabkommens mit der EU durch verschiedene Unwägbarkeiten belastet ist. So muss sich die Wirtschaft auf die neuen handelspolitischen Gegebenheiten zunächst einstellen. Für Schweden erwartet die OECD schon für das Jahr 2021 eine Annäherung an das Niveau vor der Covid-19-Pandemie, für Russland ist dies nicht vor dem Jahr 2022 zu erwarten. Für die USA geht die OECD von anzie-henden Wachstumsraten im Jahr 2021 aus, getragen von einem erwarteten weiteren Konjunkturpaket, das die verfügbaren Einkommen und den privaten Konsum stützen wird. Gleichwohl sollte auch dort der Auf-schwung fragil bleiben, bis weite Teile der Bevölkerung geimpft worden sind.

Energiemärkte

Im Jahr 2021 dürfte die wirtschaftliche Erholung die Energienachfrage erhöhen. Darüber hinaus sollten die Energiemärkte in Europa wie in den Jahren zuvor weiter durch politische Entscheidungen, Wettereinflüsse sowie durch die Angebots- und Nachfrageentwicklung an den globalen Rohstoffmärkten beeinflusst blei-ben.

Die Anfang Dezember 2020 erzielte Einigung zwischen den OPEC-Staaten und Russland ("OPEC+"), die seit April 2020 bestehende Fördermengenkürzung für Rohöl ab Januar 2021 lediglich moderat zu reduzieren und dieses zusätzliche Angebot über einen größeren Zeitraum zu verlängern, führte zu einer deutlichen Preiserholung. Die unterstützende Wirkung auf den Rohölpreis sollte auch im Jahr 2021 anhalten, vor allem durch die dann schnellere Reaktionszeit der OPEC+, die neuerdings zunächst monatlich über die Wirksam-keit der Förderquoten beraten wird. Jedoch wird die Anfälligkeit für starke Preisausschläge bei Rohöl hoch bleiben, beispielsweise durch die derzeit noch ungewisse, zukünftige Rolle Irans und Libyens. Auf der ande-ren Seite ist auf absehbare Zeit kaum eine starke Konkurrenz durch die US-Schieferölindustrie zu erwarten, da hier unter anderem Investitionen im Jahr 2020 signifikant reduziert wurden.

Die Erholung der Kohlenachfrage sowie die weitere Entwicklung der kolumbianischen Kohleförderung wird sich wesentlich auf die Preisentwicklung im europäischen Kohlemarkt auswirken. Eine Erholung der Gas-preise sollte sich auf die Kohlenachfrage unterstützend auswirken. Es wird erwartet, dass der europäische Kohlepreis weiterhin stark von der globalen Kohlepreisentwicklung beeinflusst wird. Hierzu zählen insbe-sondere die chinesische Importpolitik sowie die wirtschaftliche Erholung in Indien und die weitere Entwick-lung der LNG-Preise.

Vorausgesetzt, dass sich die coronabedingten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einschränkungen des Jahres 2020 nicht im Jahr 2021 wiederholen, sollten sich die europäischen Gaspreise im Jahr 2021 auf ei-nem höheren Niveau im Vergleich zu 2020 einpendeln. Die wachsenden Preisunterschiede auf den Welt-märkten aufgrund stark gestiegener asiatischer LNG-Importpreise sowie geringer LNG-Lieferungen nach Westeuropa spiegeln die logistischen Beschränkungen im LNG-Markt wider und sollten somit die europäi-schen Gaspreise für das erste Quartal 2021 stützen. Im Sommer 2021 sollte sich die Nachfrage wieder auf ein saisonal normales Niveau erholen. Gleichzeitig wird erwartet, dass die geringere Verfügbarkeit von Koh-leerzeugungskapazitäten den Gasmarkt weiter stabilisiert. Auch die europäische Eigenproduktion von Gas wird weiter zurückgehen bei gleichzeitigem Absenken der vereinbarten Transitmenge durch die Ukraine von 65 Mrd Kubikmeter auf nur noch 40 Mrd Kubikmeter.

Mit dem Wechsel in die vierte Handelsperiode (Jahre 2021-2030) ist eine signifikante Verringerung des er-warteten Angebots an Emissionszertifikaten verbunden. Zusammen mit der erhöhten Transferquote der Marktstabilitätsreserve bis zum Jahr 2023 ist hierdurch in den nächsten Jahren eine deutliche Reduktion des vorhandenen Zertifikatsüberschusses zu erwarten, was sich in Abhängigkeit der Verkaufsbereitschaft der Marktakteure, die die bestehenden Überschüsse halten, preisstützend auswirken könnte. Daneben wer-den die EU-Institutionen die politischen Prozesse vorantreiben, die ebenfalls großen Einfluss auf die Markt-preisbildung ausüben dürften. Das sind insbesondere der Abschluss der Trilog-Verhandlungen zum EU-Emissionsziel für das Jahr 2030 sowie der Beginn mehrerer Review-Prozesse zum Emissionshandelssys-tem und zur Marktstabilitätsreserve. Potentielle makroökonomische Störungen unter anderem im Zusam-menhang mit der Covid-19-Pandemie könnten sich negativ auf die Industrieproduktion und Stromnachfrage auswirken und den CO2-Preis im Europäischen Emissionshandelssystem senken.

Ein wesentlicher politischer Faktor für den deutschen Strommarkt im Jahr 2021 wird das Inkrafttreten des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sein. Darin werden Zielmengen für die Kapazitäten an Wind- und Solaranlagen festgelegt, um im Jahr 2030 einen Anteil von 65 % der Erzeugung aus Erneuerba-ren Energien am Stromverbrauch zu erreichen. Diese Zielgrößen könnten auf Basis der geplanten Anhe-bung des EU-Klimaziels im Rahmen der CO2-Minderung noch erhöht werden.

Bei der thermischen Erzeugung schreitet der Ausstieg aus der Kernenergie mit der Stilllegung von drei der verbliebenen sechs Kraftwerke Ende des Jahres 2021 weiter voran. Auf Basis der ersten Auktion zur Stillle-gung von Kohlekraftwerken haben Anlagen mit einer Kapazität von 4,8 GW ihren kommerziellen Betrieb be-reits zum Jahresbeginn 2021 beendet. Mit der zweiten Auktion werden weitere 1,5 GW zum Jahresende 2021 stillgelegt.

Einen Ausblick auf das kommende Kalenderjahr 2021 und auf die damit verbundenen Entwicklungen auf dem britischen Strommarkt zu geben erscheint so ungewiss wie selten zuvor. Besonders der Brexit und die damit einhergehende Einführung eines EU-unabhängigen CO2-Emissionshandelssystems sowie die Mög-lichkeit von weiteren Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie stellen zwei nur sehr schwer einzu-schätzende Herausforderungen dar. Des Weiteren wird die verspätete Inbetriebnahme des IFA2-Hochspan-nungskabels zwischen Frankreich und Großbritannien im ersten Quartal 2021 für höhere Unsicherheit sorgen.

In Schweden liegt das Jahr 2021 mitten in einer Periode des starken Zubaus der Winderzeugungskapazität sowie der Reduktion der Kernenergie und des Zubaus der Interkonnektoren. Ein starker Ausbau der Wind-energie findet überwiegend in den nördlicheren Regionen Skandinaviens statt, wo auch auf dem Festland eine hohe Windausbeute möglich ist. Für die kommenden Jahre ist ein weiterer starker Ausbau der instal-lierten Winderzeugungskapazität abzusehen. Dies bedingt auch einen Ausbau der Leitungskapazitäten. Ende des Jahres 2020 gingen Interkonnektoren zwischen Norwegen und Deutschland mit einer maximalen Kapazität von 1.400 MW ("NordLink") und eine weitere Verbindung zwischen Dänemark und Deutschland mit einem Ausbau auf 1.000 MW ("KriegersFlak") in Betrieb. Maßgeblich für die Höhe der Stromerzeugung aus Wasserkraft und für die kurzfristigen Preisbewegungen wird weiterhin die hydrologische Situation in Verbindung mit der regionalen Winderzeugung sein.

Prognoseverfahren

Uniper überprüft kontinuierlich den Ausblick bezüglich der erwarteten Ertrags- und Finanzlage für den mit-telfristigen Zeithorizont. Die Gesellschaft veröffentlicht eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung der wesentlichen Steuerungsfaktoren. Dazu zählt ein Ausblick auf das Adjusted EBIT und das Ad-justed Net Income.

Erwartete Ertragslage und Finanzlage sowie Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2021 ist weiterhin deutlich durch die angespannten energiewirtschaftli-chen und -politischen Rahmenbedingungen und den damit verbundenen volatilen Preisentwicklungen an allen europäischen Strommärkten beeinflusst. Dies zeigt sich unter anderem in marktbedingt geringeren Ergebnisbeiträgen der fossilen Kraftwerke in Europa aber auch in Russland. Ferner fallen die starken Er-gebnisse im Energiehandel aus dem Geschäftsjahr 2020 im Jahr 2021 geringer aus. Diese Effekte werden durch die gestiegenen Strompreise an allen europäischen Märkten und durch höhere Volumen der Wasser-kraftwerke in Deutschland und Schweden kompensiert. Die Inbetriebsetzung des Kraftwerkes Datteln 4 in Deutschland und die Inbetriebnahme des Kraftwerks Berjosowskaja 3 in Russland werden sich positiv auf die Gesamtentwicklung auswirken.

Uniper erwartet somit für das Jahr 2021 ein deutlich unter dem Vorjahresniveau liegendes Adjusted EBIT, das in einer Bandbreite von 700 - 950 Mio € liegen wird.

Für die operativen Segmente bedeutet dies im Einzelnen:

Adjusted EBIT

in Mrd €

2020

Prognose 2021

Europäische Erzeugung

0,5

deutlich über dem Vorjahr

Globaler Handel

0,5

deutlich unter dem Vorjahr

Russische Stromerzeugung

0,2

deutlich unter dem Vorjahr

Für das Segment Europäische Erzeugung wird für das Jahr 2021 mit einem deutlich über dem Vorjahresni-veau liegenden Adjusted EBIT gerechnet. Positiv wirkt sich eine bessere Verfügbarkeit der schwedischen Kernkraftwerke sowie der ganzjährige Betrieb des Kraftwerkes Datteln 4 in Deutschland aus. Teilweise kompensierend wirken geringere erzielte Preise für die Produktion der Kernkraftwerke in Schweden und der Wegfall außerordentlich hoher Ergebnisse aus der Portfoliooptimierung der fossilen Kraftwerke aus dem Jahr 2020.

Für das Segment Globaler Handel rechnet Uniper für das Jahr 2021 mit einem deutlich unter dem Ge-schäftsjahr 2020 liegenden Adjusted EBIT. Die außergewöhnlichen Ergebnisse im Gasgeschäft aus dem Jahr 2020 fallen voraussichtlich im Jahr 2021 deutlich niedriger aus. Im Gegensatz dazu wird erwartet, dass die LNG-Marge infolge von höheren Beiträgen aus Langfristverträgen sowie steigenden Ergebnisbei-trägen aus den Geschäftsaktivitäten in Asien im Jahr 2021 deutlich über dem Vorjahr liegen wird.

Für das Segment Russische Stromerzeugung rechnet Uniper für das Jahr 2021 mit einem deutlich unter dem Vorjahresniveau liegenden Adjusted EBIT. Hierbei werden geringere Ergebnisse aus auslaufenden langfristigen Kapazitätsverträgen durch die geplante Inbetriebnahme des Kraftwerkes Berjosowskaja 3 im ersten Halbjahr 2021 nur teilweise kompensiert.

Für das Adjusted Net Income rechnet Uniper mit einem deutlichen Rückgang im Vergleich zum Geschäfts-jahr 2020 und erwartet, dass die Kennzahl in einer Bandbreite von 550 - 750 Mio € liegen wird. Das Ad-justed Net Income folgt überwiegend der Adjusted EBIT-Entwicklung, ferner entfallen negative Zinseffekte auf Rückbauverpflichtungen aus dem Geschäftsjahr 2020.

Insbesondere für die hier getroffenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten die Hinweise auf der Um-schlagsseite dieses Geschäftsberichts.

Geplante Finanzierungsmaßnahmen

Die für das Jahr 2021 vorgesehenen Nettoinvestitionen sowie die Dividende für das Geschäftsjahr 2020 sol-len in erster Linie durch den im Jahr 2021 erwarteten operativen Cashflow finanziert werden und gegebe-nenfalls mit zusätzlichen Finanzierungsmaßnahmen. Bei unterjährigen Spitzen in den Finanzierungserfor-dernissen des Uniper-Konzerns ist vornehmlich die Nutzung des Commercial-Paper-Programms möglich, für das die revolvierende Kreditlinie als Backup-Fazilität im Hintergrund zur Verfügung steht. Sollte sich bspw. aus Wachstumsinvestitionen zusätzlicher mittel- oder langfristiger Finanzierungsbedarf ergeben, kann Uniper unter anderem auf sein Anleiheprogramm ("DIP") zurückgreifen, das im ersten Quartal 2021 wie üblich aktualisiert wird.

Im Jahr 2021 stehen keine materiellen Refinanzierungen von Finanzverbindlichkeiten an.

Prognose der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren

Direkte CO2-Emissionen (Scope 1)

Die gesamten direkten CO2-Emissionen (Scope 1) aus Unipers europäischer Stromerzeugung werden im Jahr 2021 voraussichtlich etwa 9 % über dem Niveau des Vorjahres liegen. Für den Uniper-Konzern werden sie etwa 8 % über den entsprechenden Vorjahresemissionen liegen. Diese Abschätzung für das Jahr 2021 erfolgte auf Basis der Emissionen des Jahres 2020, wobei nur wenige zusätzliche Annahmen über Verände-rungen innerhalb des Erzeugungsportfolios getroffen wurden. Der Anstieg resultiert aus der Ende Mai 2020 erfolgten Inbetriebnahme des Kraftwerks Datteln 4, der Anfang Oktober 2020 erfolgten Rückkehr von Ir-sching 4 und 5 in den kommerziellen Regelbetrieb sowie aus der voraussichtlichen Wiederaufnahme des Betriebs von Berjosowskaja 3 im ersten Halbjahr 2021. Diese zusätzlichen Emissionen können nur teilweise durch Reduktionsmaßnahmen und Veräußerungen kompensiert werden, da Uniper Anfang 2021 mit der Überführung des Kraftwerks Heyden 4 in die Kaltreserve erst am Beginn des Ausstiegs aus der Kohlever-stromung steht.

Bei dieser Prognose konnten eine Reihe kritischer Faktoren, wie z.B. die tatsächlichen Strompreise und Spotpreise für Rohstoffe (Erdgas, Steinkohle und CO2), die tatsächliche technische Verfügbarkeit der thermi-schen Anlagen sowie die reellen Kundennachfragen, die von den Anlagen erfüllt werden müssen, nicht be-rücksichtigt werden.

HSSE & Sustainability-Verbesserungsplan

Basierend auf den Erfahrungen aus dem Jahr 2020 wird sich Unipers HSSE & Sustainability-Verbesse-rungsplan für das Jahr 2021 strategisch darauf konzentrieren, die Mitarbeiter für das Thema Nachhaltigkeit zu sensibilisieren, indem Online-Schulungen angeboten werden und die Führungskräfte den Beitrag der verschiedenen Funktionseinheiten zum Thema Nachhaltigkeit vermitteln. Weiterhin sollen Unipers Gesund-heitskultur weiterentwickelt und lokale Gesundheitsmaßnahmen umgesetzt werden. Auf operativer Ebene wird der Verbesserungsplan auch zur Implementierung der HSSE & Sustainability-Initiative "Beyond Zero" im Verantwortungsbereich des Chief Operating Officer beitragen.

Für den HSSE & Sustainability-Verbesserungsplan 2021 wurden bereits viele vorbereitende Maßnahmen eingeleitet und konstruktive Gespräche mit den Führungskräften geführt, weswegen Uniper auch für das Jahr 2021 damit rechnet, den HSSE & Sustainability-Verbesserungsplan zu erfüllen.

Internes Kontrollsystem zum Rechnungslegungsprozess (An-gaben nach §§ 289 Abs. 4 bzw. 315 Abs. 4 HGB zum internen Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess)

Allgemeine Grundlagen

Der Uniper-Konzernabschluss wird in Anwendung von § 315e Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Be-achtung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der Interpretationen des International Fi-nancial Reporting Interpretations Committee (IFRS IC) aufgestellt, die bis zum Ende der Berichtsperiode von der EU-Kommission für die Anwendung in der EU übernommen wurden und zum Bilanzstichtag verpflichtend anzuwenden sind (siehe Textziffer 2 im Anhang). Berichtspflichtige Segmente im Sinne der IFRS sind Europäi-sche Erzeugung, Globaler Handel und Russische Stromerzeugung.

Internes Kontrollsystem zum Rechnungslegungsprozess

Der Jahresabschluss der Uniper SE ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), der SE-Verordnung in Verbindung mit dem Aktiengesetz (AktG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufge-stellt. Uniper erstellt einen zusammengefassten Lagebericht, der sowohl für den Uniper-Konzern als auch für die Uniper SE gilt.

Organisation der Rechnungslegung

Für die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften gilt eine einheitliche Richtlinie zur Bilanzierung und Berichterstattung für die Konzernjahres- und -quartalsabschlüsse. Diese beschreibt die anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze in Übereinstimmung mit den IFRS, erläutert zusätzlich für Uniper typische Rechnungslegungsvorschriften und legt diese aus. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstan-dards und sonstige relevante Verlautbarungen werden regelmäßig hinsichtlich der Relevanz und der Auswir-kungen auf den Konzernabschluss analysiert und soweit erforderlich in den Richtlinien und in den Systemen berücksichtigt.

Die Konzerngesellschaften sind verantwortlich für die ordnungsgemäße und zeitgerechte Erstellung ihrer Ab-schlüsse. Dabei werden sie größtenteils von der Uniper Financial Services GmbH (UFS) in Regensburg, Deutschland, und teilweise durch lokale externe Dienstleister unterstützt, die im Auftrag einzelner Gesellschaf-ten die Bücher geführt und die Jahresabschlussarbeiten erledigt haben. Die vom jeweiligen Abschlussprüfer geprüften Abschlüsse sowie Konzernpackages der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochterunter-nehmen werden zentral bei der Uniper SE zum Konzernabschluss zusammengefasst. Die Konsolidierungsakti-vitäten sowie die Überwachung der zeitlichen, prozessualen und inhaltlichen Vorgaben liegen in der Verant-wortung des Fachbereichs für Konsolidierung. Dabei werden neben der Überwachung systemseitiger Kontrollen auch manuelle Prüfungen durchgeführt.

Weitere Informationen mit Relevanz für die Rechnungslegung und Abschlusserstellung werden im Rahmen der Abschlussprozesse qualitativ und quantitativ zusammengetragen. Darüber hinaus werden relevante Infor-mationen regelmäßig in festgelegten Prozessen mit allen beteiligten Fachbereichen und zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Richtigkeit im Rahmen der Qualitätssicherung erörtert und soweit sachgerecht im Kon-zernabschluss abgebildet.

Der Jahresabschluss der Uniper SE wird softwareunterstützt erstellt. Die laufende Buchhaltung und die Erstel-lung des Jahresabschlusses sind in funktionale Prozessschritte gegliedert. Die transaktionalen Prozesse in Bezug auf die Nebenbücher, die Aktivitäten mit Banken sowie die Financial-Backoffice- und Hauptbuch-Pro-zesse für die deutschen Konzerngesellschaften werden analog zum Vorjahr von der UFS durchgeführt, inter-nationale Hauptbuch-Prozesse werden im Wesentlichen in den jeweiligen Landesgesellschaften erbracht. In alle Prozesse sind sowohl automatisierte als auch manuelle Kontrollen integriert. Die organisatorischen Rege-lungen stellen sicher, dass alle Geschäftsvorfälle und die Jahresabschlusserstellung vollständig, zeitnah, rich-tig und periodengerecht erfasst, verarbeitet und dokumentiert werden. Unter Berücksichtigung erforderlicher IFRS-Anpassungsbuchungen werden die relevanten Daten aus dem Jahresabschluss der Uniper SE mit soft-waregestützter Übertragungstechnik in das Konzern-Konsolidierungssystem übergeben.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Die nachfolgenden Erläuterungen zum internen Kontrollsystem (IKS) und zu den allgemeinen IT-Kontrollen gelten gleichermaßen für den Konzern- wie für den Einzelabschluss.

Interne Kontrollen sind bei Uniper integraler Bestandteil der Rechnungslegungsprozesse. In einem konzern-weit einheitlichen Rahmenwerk sind entsprechende Anforderungen und Verfahren für den Prozess der Rechnungslegung definiert. Diese betreffen grundsätzliche sowie spezifische IKS-Anforderungen, Stan-dards zur Einrichtung, Dokumentation und Bewertung von internen Kontrollen und den abschließenden Freizeichnungsprozess. Die Einhaltung dieser Regelungen soll wesentliche Falschdarstellungen im Kon-zernabschluss, im zusammengefassten Lagebericht und in den Zwischenberichterstattungen aufgrund von Fehlern sowie dolosen Handlungen verhindern.

Das interne Kontrollsystem basiert auf dem weltweit anerkannten COSO-Rahmenwerk (COSO: The Commit-tee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission). Die spezifischen IKS-Anforderungen definie-ren in einem zentralen Risikokatalog, in den unternehmens- und branchenspezifische Aspekte eingeflossen sind, mögliche Risiken für den Rechnungslegungsprozess und dienen damit als Checkliste und Orientie-rungshilfe bei der Einrichtung von internen Kontrollen und deren Dokumentation in den verschiedenen Funktionen. Die Kontrollen, die die Risiken des Risikokatalogs abdecken, sind in einer zentralen IT-Applika-tion dokumentiert.

Weitere wichtige Bestandteile des internen Kontrollsystems sind die grundsätzlichen IKS-Anforderungen, die übergeordnete IKS-Grundsätze definieren und für sämtliche Funktionen im Uniper-Konzern maßgeblich sind. Der interne Freizeichnungsprozess basiert unter anderem auf einer jährlichen Bewertung der Pro-zesse inklusive der Kontrollen durch den Funktionsverantwortlichen und beinhaltet eine Aussage bezüglich der Effektivität des implementierten internen Kontrollsystems. Sämtliche Funktionen im Uniper-Konzern sind in diesen Prozess eingebunden, bevor der Gesamtvorstand die Freizeichnung der Effektivität im Uniper-Konzern vornimmt.

Der Prüfungs- und Risikoausschuss des Aufsichtsrats der Uniper SE wird regelmäßig über das interne Kon-trollsystem und gegebenenfalls über identifizierte wesentliche Schwachstellen in den jeweiligen Prozessen im Uniper-Konzern informiert. Für diese Schwachstellen werden mit den Prozessverantwortlichen Maßnah-men zur Verbesserung des IKS entwickelt, deren Implementierung die interne Revision im Rahmen eines entsprechenden Prozesses nachverfolgt.

Im Uniper-Konzern werden IT-Dienstleistungen für die Mehrheit der Einheiten von externen Dienstleistern erbracht. Die Wirksamkeit der automatisierten Kontrollen in den Standardsystemen der Finanzbuchhaltung und den wesentlichen zusätzlichen Applikationen hängt maßgeblich von einem ordnungsgemäßen IT-Be-trieb ab. Diese IT-Kontrollen beziehen sich im Wesentlichen auf die Sicherstellung der IT-technischen Zu-griffsbeschränkung von Systemen und Programmen, auf die Sicherung des operativen IT-Betriebs (z.B. durch Notfallmaßnahmen), auf die Programmänderungsverfahren sowie auf die Steuerung externer IT-Dienstleister.

Schlusserklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht ge-mäß § 312 (3) AktG

Zusammenfassend gibt der Vorstand der Uniper SE folgende Schlusserklärung nach § 312 (3) AktG ab: "Die Gesellschaft ist aus den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften im Berichtszeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2020 nach den Um-ständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, nicht be-nachteiligt worden. Es wurden im Berichtszeitraum keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der herrschenden Unternehmen (die Fortum Deutschland SE sowie die an der Fortum Deutschland SE un-mittelbar oder mittelbar beteiligten Unternehmen und Personen, inklusive der Fortum Oyj bzw. der Republik Finnland) oder eines diesen Gesellschaften nachgeordneten verbundenen Unternehmens getroffen oder unterlassen."

Übernahmerelevante Zusatzangaben gemäß §§ 289a und 315a HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital beträgt - wie im Vorjahr - 622.132.000 € und ist eingeteilt in 365.960.000 Stückaktien (Ak-tien ohne Nennbetrag). Die Aktien lauten auf den Namen. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und eine Stimme in der Hauptversammlung.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien von Gesetzes wegen ausge-schlossen. Soweit die Uniper SE eigene Aktien erwirbt und in ihrem Bestand hält, können daraus gemäß § 71b AktG keine Rechte ausgeübt werden.

Sonstige Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind nicht bekannt.

Direkte oder indirekte Beteiligung am Kapital mit mehr als 10 % der Stimmrechte

Nachdem die Republik Finnland in einer Stimmrechtsmitteilung vom 9. Oktober 2019 mitgeteilt hat, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der Uniper SE, der unmittelbar von der Fortum Deutschland SE und mittelbar von der Fortum Oyj gehalten wird, sich auf 73,40 % erhöht hat, hat es im Jahr 2020 eine weitere Veränderung gegeben. In einer erneuten Stimmrechtsmitteilung hat die Republik Finnland Uniper mitgeteilt, dass am 17. August 2020 der Schwellenwert von 75 % überschritten wurde und der Stimm-rechtsanteil 75,01 % zu diesem Zeitpunkt beträgt.

Elliott hielt im Jahr 2019 17,84 % der Stimmrechte an der Uniper SE und hat mitgeteilt, dass seit dem

26. März 2020 keine hier angabepflichtige Beteiligungshöhe mehr besteht. Damit wurden Vereinbarungen, die Fortum im Jahr 2019 mit den Aktionären Elliott sowie Knight Vinke über den Erwerb von mehr als 20,5 % der Aktien an Uniper unterzeichnet hat, vollzogen.

Die obigen Angaben basieren insbesondere auf den Mitteilungen nach §§ 33 ff. WpHG, welche die Uniper SE erhalten und veröffentlicht hat.

Übernahmerelevante Zusatzangaben

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Änderungen der Satzung

Der Vorstand der Gesellschaft besteht nach der Satzung der Gesellschaft aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Bestimmung der Anzahl der Mitglieder, ihre Bestellung und Abberufung erfolgen durch den Aufsichtsrat.

Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren bestellt; Wie-derbestellungen sind zulässig. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vor-stands bestellen. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so hat in dringenden Fällen das Gericht auf Antrag eines Beteiligten das Mitglied zu bestellen. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmit-glied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ge-fasst, falls nicht zwingende Rechtsvorschriften oder die Satzung etwas anderes bestimmen. Für Satzungs-änderungen bedarf es, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine andere Mehrheit vorschreiben, einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bzw., sofern mindestens die Hälfte des Grund-kapitals vertreten ist, der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Dies gilt nicht für die Änderung des Gegenstands des Unternehmens, für einen Beschluss gemäß Artikel 8 Abs. 6 der SE-Verordnung (SE-VO) sowie für Fälle, für die eine höhere Kapitalmehrheit gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur die Fassung betreffen, und insbesondere die Fassung der Satzung bei Ausnutzung des genehmigten oder bedingten Kapitals anzupas-sen.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzu-kaufen

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juni 2021 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 145.112.289 € durch en- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 85.360.170 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen.

Der Vorstand kann das den Aktionären dabei grundsätzlich einzuräumende Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Bedingungen ausschließen. Ein solcher Bezugsrechtsausschluss ist möglich bei der Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen in Höhe von bis zu 10 % des gegenwärtigen Grund-kapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des im Zeitpunkt der Ausübung bestehenden Grundka-pitals. Zudem kann das Bezugsrecht bei Aktienausgabe gegen Sacheinlagen ausgeschlossen werden, aller-dings nur insoweit, als die unter dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien gegen Sacheinlagen unter Bezugsrechtsausschluss zusammen nicht mehr als 20 % des gegenwärtigen Grundkapitals oder - falls die-ser Wert geringer ist - des im Zeitpunkt der Ausübung bestehenden Grundkapitals ausmachen dürfen. Wei-terhin kann das Bezugsrecht der Aktionäre auch im Hinblick auf Spitzenbeträge sowie bei der Ausgabe von Aktien an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Un-ternehmen stehen, ausgeschlossen werden.

Wandel- und Optionsschuldverschreibungen

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 30. Juni 2021 Schuld-verschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.000.000.000 € zu begeben, die nach näherer Maß-gabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen bzw. Optionsscheine den Inhabern oder Gläu-bigern der Schuldverschreibungen bzw. Optionsscheine Wandlungsrechte, -pflichten, Optionsrechte und/oder -pflichten auf insgesamt bis zu 85.360.170 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 145.112.289 € gewähren bzw. auferle-gen.

Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung und/oder Sachleistung auch durch ein mit der Ge-sellschaft verbundenes Unternehmen ausgegeben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sowie in be-stimmten Grenzen kann auch hier das den Aktionären grundsätzlich zustehende Bezugsrecht durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Korrespondierend zu diesen Wandel-und Optionsschuldverschreibungen ist ein bedingtes Kapital beschlossen worden. Das Grundkapital wird hiernach bedingt erhöht, um bis zu 145.112.289 € durch Ausgabe von bis zu 85.360.170 auf den Namen lautenden Stückaktien für die Gewährung von Aktien bei Ausübung von Wandlungsrechten bzw. -pflichten und Optionsrechten bzw. -pflichten einzunehmen.

Erwerb eigener Aktien

Die Gesellschaft ist gemäß Beschluss vom 30. August 2016 bis zum 30. Juni 2021 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben.

Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands und unter bestimmten Voraussetzungen über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten Erwerbsangebots, mittels eines öffentlichen Angebots bzw. einer öffent-lichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf Tausch von liquiden Tauschaktien gegen Aktien der Ge-sellschaft (sogenanntes Tauschangebot) oder durch Einsatz von Derivaten (Put- oder Call-Optionen oder eine Kombination aus beiden) erfolgen. Der Vorstand ist auch ermächtigt, Aktien der Gesellschaft mit Zu-stimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in bestimmter Weise zu ver-wenden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, eigene Aktien einzuziehen, ohne dass dies eines Beschlusses der Hauptversammlung bedarf.

Anrechnungsklausel

Aufgrund entsprechender Anrechnungsklauseln werden die zuvor erläuterten Ermächtigungen zu Bezugs-rechtsausschlüssen im genehmigten Kapital, in den Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie bei der Verwendung eigener Aktien während ihrer Laufzeit derart aufeinander angerechnet, dass so ausgege-bene neue oder veräußerte Aktien, und die aufgrund von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesell-schaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, auszugeben sind, rechnerisch nicht mehr als 20 % des ge-genwärtigen Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigungen bestehenden Grundkapitals ausmachen dürfen.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge einesÜbernahmean-gebots stehen

Einige wesentliche Verträge zur Finanzierung der Gesellschaft sehen ein Kündigungsrecht der kreditgeben-den Parteien für den Fall eines Kontrollwechsels vor. Die Kündigungsmöglichkeit ist dabei zum Teil an wei-tere Bedingungen geknüpft. Die revolvierende syndizierte Kreditfazilität der Uniper SE enthält eine Aus-nahme von diesem Kündigungsrecht für den Fall des Kontrollwechsels zu Fortum. Weitere Informationen zu Finanzverbindlichkeiten finden Sie im zusammengefassten Lagebericht im Kapitel "Finanzlage" und in der Textziffer 25 des Konzernabschlusses.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vor-stands oder Arbeitnehmern getroffen sind

Bei vorzeitigem Verlust der Vorstandsposition aufgrund eines Kontrollwechsels haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf eine Abfindung.

Die Change-of-Control-Regelung nimmt einen Kontrollwechsel in folgenden drei Fallgestaltungen an:

(i) Ein Dritter erwirbt mittelbar oder unmittelbar mindestens 30 % der Stimmrechte und erreicht damit die Kontrollschwelle gemäß dem WpÜG; (ii) die Uniper SE schließt als abhängiges Unternehmen einen Unter-nehmensvertrag ab; (iii) oder die Uniper SE wird gemäß §§ 2 ff. UmwG mit einem anderen nicht konzernver-bundenen Rechtsträger verschmolzen, es sei denn, der Unternehmenswert des anderen Rechtsträgers zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der übertragenden Gesellschaft beträgt weniger als 20 % des Unterneh-menswerts der Uniper SE. Die ab 2019 bestellten Vorstandsmitglieder haben ebenfalls einen Anspruch auf Abfindung, wenn die Aktien der Uniper SE nicht mehr an einem regulierten Markt zugelassen sind. Der Ab-findungsanspruch entsteht, wenn der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel durch einvernehmliche Beendigung oder durch Kündigung des Vorstandsmit-glieds endet; im letzteren Fall nur, wenn die Vorstandsposition infolge des Kontrollwechsels wesentlich be-rührt wird.

Im Falle eines Kontrollwechsels bestand die Abfindung der vor dem Geschäftsjahr 2019 bestellten Vor-standsmitglieder aus Grundvergütung und Zieltantieme (100 %) sowie Nebenleistungen für einen Zeitraum von zwei Jahren ab der vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags, maximal aber bis zu dem Monat, in dem das Vorstandsmitglied das 62. Lebensjahr vollendet. Für ab dem Geschäftsjahr 2019 bestellte Vorstands-mitglieder bestand die Abfindung aufgrund eines Kontrollwechsels aus Grundvergütung und Zieltantieme (100 %) sowie dem Zielwert der langfristigen variablen Vergütung (100 %) für einen Zeitraum von zwei Jah-ren, höchstens aber für die Restlaufzeit des Dienstvertrags und zusätzlich maximal bis zu dem Monat, in dem das Vorstandsmitglied das 62. Lebensjahr vollendet.

Weitere Gegenstände der §§ 289a und 315a HGB

Die übrigen, hier nicht erörterten Gegenstände der §§ 289a und 315a HGB betreffen Sachverhalte, die bei der Uniper SE nicht vorliegen.

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Uniper SE gemäß § 161 des Aktiengesetzes zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Uniper SE jährlich zu erklä-ren, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemach-ten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (nachfolgend "Ko-dex") entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden undwarum nicht.

Die letzte jährliche Erklärung wurde im Januar 2020 abgegeben.

Erklärung zur Unternehmensführung

Gemäß § 161 AktG erklären der Vorstand und der Aufsichtsrat der Uniper SE hiermit wie folgt:

Die Uniper SE ("Gesellschaft") hat seit der letzten Abgabe der Entsprechenserklärung im Januar 2020 sämt-lichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") in der Fassung vom 7. Feb-ruar 2017 ("DCGK 2017") mit Ausnahme der nachfolgend unter Ziffer 1 dargelegten, im Dezember 2020 ver-öffentlichten Abweichungen entsprochen. Die Gesellschaft entspricht außerdem allen Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 "DCGK 2019") mit Ausnahme der nachfolgend unter Ziffer 1 und 2 dargelegten Abweichungen und wird den Empfehlungen des DCGK 2019 auch künftig mit den unter Ziffer 1 und 2 dargelegten Abweichungen entsprechen:

  • 1. Gemäß Ziffer 5.3.2 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Ziffer 5.4.2 Satz 2 DCGK 2017 soll der Vorsitzende des Prü-fungsausschusses unabhängig insbesondere vom kontrollierenden Aktionär sein. Eine entspre-chende Empfehlung enthält auch Ziffer C. 10 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK 2019"). Nach Ziffer C. 9 Abs. 1 Satz 1 DCGK 2019 sol-len im Fall eines Aufsichtsrats mit mehr als sechs Mitgliedern zudem mindestens zwei Anteilseig-nervertreter unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein.

    Dr. Bernhard Günther ist Mitglied des Aufsichtsrats der Uniper SE und Vorsitzender von dessen Prüfungsausschuss. Seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied dauert noch bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Am 18. De-zember 2020 hat Fortum, der kontrollierende Aktionär der Uniper SE, bekannt gegeben, dass Dr. Bernhard Günther mit Wirkung ab dem 1. Februar 2021 zum Chief Financial Officer von Fortum bestellt wird. Da er jedenfalls mit seinem Amtsantritt als Chief Financial Officer von Fortum nicht mehr als unabhängig vom kontrollierenden Aktionär einzustufen ist, wird vorsorglich eine Abwei-chung von der Empfehlung in Ziffer 5.3.2 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Ziffer 5.4.2 Satz 2 DCGK 2017 (ent-spricht Ziffer C. 10 Satz 2 DCGK 2019) sowie von der Empfehlung in Ziffer C. 9 Abs. 1 Satz 1 DCGK 2019 erklärt.

    Der Aufsichtsrat hält es im Interesse der Uniper SE für sachgerecht und sinnvoll, dass Dr. Bern-hard Günther sein Amt als Aufsichtsratsmitglied und Vorsitzender des Prüfungsausschusses auf-grund seiner besonderen Sachkunde und Fähigkeiten bis auf Weiteres weiter ausübt. Damit soll Kontinuität in der Amtsführung gewährleistet werden. Ein Wechsel im Vorsitz des Prüfungsaus-schusses und eine Neubesetzung von Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat der Uniper SE er-folgt allerdings spätestens bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Uniper SE im

  • Jahr 2021.

  • 2. Gemäß der Empfehlung in Ziffer G.10 des DCGK 2019 sollen die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt wer-den. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können.

Der Aufsichtsrat und der Vorstand haben im März 2020 eine ambitionierte Strategie für Uniper be-schlossen, unter welcher die fossilen Geschäftsbereiche von Uniper dekarbonisiert und damit das Geschäftsmodell auf ein stabiles nachhaltiges Fundament gesetzt werden soll. Vor diesem Hinter-grund knüpft die dem Vorstand gewährte variable Vergütung in Abweichung der o.g. Empfehlung an Schlüsselindikatoren der finanziellen Performance, des strategischen Transformationserfolgs sowie bestimmte ESG-Kriterien. So setzt das System die richtigen Anreize, um die mittel- und langfristige Leistung im Einklang mit der neuen Strategie des Unternehmens zu steigern.

Der Bemessungszeitraum der langfristigen variablen Vergütung bei der Uniper SE beträgt drei Jahre, im Einklang mit unserem Geschäftszyklus und der Unternehmensplanung.

Düsseldorf, im Januar 2021

Der Aufsichtsrat Der Vorstand

Diese Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.uniper.energy/websi-tes/uniper/German/6500/corporate-governance-leitlinien.html dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Corporate Governance

Die Uniper SE ist eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea - SE). Die Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Gesellschaft hat ein dualistisches Verwal-tungs- und Aufsichtsratssystem. Der Vorstand und der Aufsichtsrat arbeiten voneinander unabhängig. Ein Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft kann grundsätzlich nicht zugleich Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein. Vor der Umwandlung im Wege des Formwechsels in die Europäische Gesellschaft konstituierte sich die Uniper SE als deutsche Aktiengesellschaft, Uniper AG.

Für die Uniper SE ist gute Corporate Governance ein elementarer Baustein der Unternehmensführung mit einem hohen Stellenwert. Gewährleistet durch eine enge und effiziente Zusammenarbeit des Vorstands und des Aufsichtsrats zum Wohle des Unternehmens ist Corporate Governance die Grundlage der Entscheidun-gen und steht für einen verantwortungsbewussten und nachhaltigen Unternehmenserfolg. Die Vorstands-mitglieder und die Mitglieder des Aufsichtsrats sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Kein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf bei seinen Entscheidungen persönliche Interessen verfolgen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft identifizieren sich mit dem Ziel des DCGK, eine verantwortungs-volle, transparente und auf nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts gerichtete Unternehmensfüh-rung und -kontrolle zu fördern. Insofern entspricht die Uniper SE auch mit zwei Ausnahmen den nur freiwil-ligen Anregungen des DCGK.

Eine vorzeitige Auszahlung von mehrjährigen variablen Vergütungsbestandteilen nach G.14 des DCGK sieht das Vergütungssystem ausschließlich für solche Fälle vor, in denen eine Fortsetzung bis zum Plandatum nicht dem Regelungszweck entspricht (d.h. "Change-of-Control"-Sachverhalt, Tod).

Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichts halten die aktuellen Mitglieder des Vorstands und des Auf-sichtsrats der Uniper SE gemeinsam 51 Aktien der Gesellschaft bei insgesamt ausgegebenen Aktien in Höhe von 365.960.000 Stück.

Integrität

Integrität und rechtmäßiges Verhalten sind unverzichtbare Grundvoraussetzungen der geschäftlichen Akti-vitäten von Uniper. Grundlage dessen ist der vom Vorstand beschlossene Verhaltenskodex ("Code of Conduct") in letzter Fassung von Oktober 2017. Dieser normiert die Bindung aller Mitarbeiter in allen Kon-zerngesellschaften an die gesetzlichen Vorschriften und die internen Richtlinien. Vorstand und Führungs-kräfte haben insofern eine Vorbildfunktion und sind dieser besonders verpflichtet. Unter anderem wird der Umgang mit Geschäftspartnern, Dritten und staatlichen Stellen grundsätzlich geregelt, insbesondere im Hinblick auf die Beachtung der Gesetze zur Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche und Terrorismusfi-nanzierung, auf die Beachtung der internationalen Wirtschaftssanktionen, auf die Beachtung des Kartell-rechts, die Gewährung und Annahme von Zuwendungen, den Umgang mit Spenden und Sponsoring, die Einschaltung von Vermittlern und die Auswahl von Lieferanten und Anbietern von Dienstleistungen. Weitere Vorschriften betreffen unter anderem die Vermeidung von Interessenkonflikten (z.B. Wettbewerbsverbot, Nebentätigkeiten, finanzielle Beteiligungen), den Umgang mit Informationen sowie mit Eigentum und Res-sourcen des Unternehmens. Die Regelungen zur Compliance-Organisation gewährleisten die Aufklärung, Bewertung, Abstellung und Sanktionierung von gemeldeten Regelverstößen durch die jeweils zuständigen Compliance Officer und den Chief Compliance Officer des Uniper-Konzerns. Über Verstöße gegen den Ver-haltenskodex kann auch anonym, z.B. durch eine Whistleblower-Meldung, informiert werden.

Diversitätskonzept

Ende des Jahres 2016 hat sich der Vorstand von Uniper mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt ver-pflichtet, sich verstärkt für das Thema Diversität und Integration im Unternehmen einzusetzen. Die Charta der Vielfalt wurde von über 3.000 Unternehmen in Deutschland unterzeichnet, die sich für die Vielfalt in den sechs Dimensionen Geschlecht, Nationalität oder ethnischer Hintergrund, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter/Generationen, sexuelle Orientierung und Identität einsetzen. Eine vielfältige Belegschaft eines Unternehmens spiegelt die moderne Gesellschaft wider, ist durch Globalisierungstrends und demo-grafische Veränderungen beeinflusst und macht nach aktuellem Forschungsstand auch wirtschaftlich Sinn. Teams aus verschiedenen Mitarbeitern mit vielfältigen Fähigkeiten sind innovativer und kreativer als eine Belegschaft aus homogenen Teams.

Daher ist die Vielfalt bei Uniper ein wesentlicher und integraler Bestandteil der Unternehmenskultur, des "Uniper Way". Vielfalt im Unternehmen zu verankern ist ein langfristiges Ziel, das durch Engagement sowohl auf Führungs- als auch auf Mitarbeiterebene erreicht werden kann.

Im Jahr 2017 beschloss der Vorstand, einen konkreten Plan zur Verbesserung der Vielfalt in sechs Dimensi-onen und die Integration bei Uniper für die Jahre 2018 bis 2020 auszuarbeiten, der für das gesamte Unter-nehmen einschließlich der Führungsebenen gelten soll. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Führungskräf-ten und Mitarbeitern aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen, wurde eingerichtet, um die unternehmensübergreifenden Maßnahmen zur Förderung einer innovativen und kreativen Unternehmens-kultur umzusetzen. Im Jahr 2019 wurden neue Prozesse und Richtlinien eingeführt, um Vielfalt und Integra-tion (V&I) bei neuen Mitarbeitern als integralen Bestandteil unserer Kultur zu verankern - und um den der-zeitigen Mitarbeitern die Bedeutung von Vielfalt und Integration für den Erfolg von Uniper noch deutlicher zu machen. Allen Mitarbeitern stehen nun neue V&I-Lernformate zur Verfügung. Darüber hinaus wurden die Uniper-HR-Prozesse hinsichtlich Berücksichtigung von Vielfalt und Integration geprüft, angepasst oder neu aufgesetzt.

Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise ihrer Ausschüsse

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus

  • Andreas Schierenbeck, dem Vorstandsvorsitzenden oder Chief Executive Officer (CEO),

  • Sascha Bibert, dem Finanzvorstand oder Chief Financial Officer (CFO),

  • Niek den Hollander, dem für kommerzielle Aktivitäten verantwortlichen Chief Commercial Officer (CCO),

  • David Bryson, dem für das operative Geschäft verantwortlichen Chief Operating Officer (COO).

Eckhardt Rümmler ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 aus dem Vorstand ausgeschieden. Keith Martin ist mit Ablauf des 30. April 2020 aus dem Vorstand ausgeschieden.

Der Vorstand der Uniper SE leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze, der Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnungen für den Vorstand und für den Aufsichtsrat so-wie unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Hauptversammlung.

Der Vorstand hat die unternehmerischen Ziele, die grundsätzliche strategische Ausrichtung, die Unterneh-menspolitik und die Konzernorganisation zu bestimmen und fortzuschreiben. Dazu gehören insbesondere die Steuerung des Konzerns und der Finanzressourcen, die Entwicklung der Personalstrategie, die Beset-zung der Führungspositionen des Konzerns und die Führungskräfteentwicklung sowie die Präsentation des Konzerns gegenüber dem Kapitalmarkt und der Öffentlichkeit.

Er ist darüber hinaus für die Koordination und Überwachung der Geschäftsbereiche gemäß der festgelegten Konzernstrategie verantwortlich.

Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten. Er führt die Geschäfte der Gesellschaft in gemein-schaftlicher Verantwortung aller seiner Mitglieder. Unbeschadet der Gesamtgeschäftsführung handelt jedes Vorstandsmitglied unabhängig und eigenverantwortlich für sein Ressort; es muss dabei die Ressortinteressen dem allgemeinen Interesse der Gesellschaft unterordnen. Jedes Vorstandsmitglied hat die anderen Vorstands-mitglieder unverzüglich über wichtige Maßnahmen, Entscheidungen, wesentliche Geschäftsvorfälle, Risiken und Verluste innerhalb seines Bereichs zu unterrichten. Die Entscheidungen, die dem Gesamtvorstand (durch Gesetz, Geschäftsordnung oder entsprechenden Beschluss) vorbehalten sind, werden in der Regel in Sitzun-gen, die vom Vorsitzenden einberufen werden, getroffen. Dabei können unmittelbar auch Personen, die nicht dem Vorstand angehören, zur Beratung über einzelne Gegenstände zugezogen werden. Der Vorstand kann grundsätzlich mit einfacher Mehrheit Beschlüsse fassen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat unter Beachtung der Altersgrenze für Vorstandsmitglieder, die an das allgemeine Renteneintrittsalter gekoppelt ist, bestellt und ist diesem gegenüber berichtspflichtig. Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung, in deren Rahmen auch auf Vielfalt (wie zuvor im Diversitätskonzept detailliert dargelegt) geachtet und insbesondere eine ange-messene Berücksichtigung von Frauen angestrebt wird. Dem am Ende dieses Kapitels beschriebenen Präsidi-alausschuss des Aufsichtsrats kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Die Nachfolgeplanung wird regelmäßig, mindestens jährlich fortgeschrieben, wobei auf interne wie im Bedarfsfall auch externe Ressourcen zurückge-griffen wird.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat unter Federführung des Vorstandsvorsitzenden regelmäßig, zeit-nah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwick-lung, der Compliance, der Risikolage und des Risikomanagements. Er geht auf Abweichungen des Ge-schäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat grundsätzlich vierteljährlich einen Bericht über die in § 90 AktG genannten Berichtsgegen-stände des Unternehmens sowie Berichte über den Konzern vorzulegen. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat außerdem die Investitions-, Finanz- und Personalplanung für den Konzern sowie die Mittelfristplanung vor-zulegen. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, sowie über auftretende Mängel in den vom Vorstand ein-zurichtenden Überwachungssystemen unterrichtet der Vorsitzende des Vorstands den Aufsichtsratsvorsit-zenden unverzüglich. Der Vorstand legt Geschäfte und Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, dem Aufsichtsrat angemessen und zeitgerecht vor. Sollte ein Vorstandsmitglied einem Interes-senkonflikt unterliegen, so hat es diesen gegenüber dem Aufsichtsrat offenzulegen und die anderen Vor-standsmitglieder darüber zu informieren.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern. Sechs Mitglieder werden von der Hauptversammlung ge-wählt und sechs Mitglieder werden nach dem in der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Uniper SE festgelegten Wahlverfahren von den Arbeitnehmern gewählt. Ehemalige Vorstandsmitglieder können während einer zweijährigen Karenzzeit nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand grundsätzlich nicht Mitglieder des Aufsichtsrats werden. Hierdurch sollen Interessenkonflikte vermieden werden. Eine Ausnahme hiervon besteht jedoch, wenn die Wahl in den Aufsichtsrat auf Vorschlag von Aktionären erfolgt, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft haben. Die Vorgabe des Gesetzes, dass sich der Aufsichtsrat zu je mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammensetzt, wurde im Berichtszeitraum durchgängig eingehalten.

Die Anteilseigner werden im Aufsichtsrat aktuell vertreten durch Prof. Dr. Klaus-Dieter Maubach (Vorsitzen-der), Markus Rauramo (stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Werner Brinker, Dr. Bernhard Günther, Sirpa-Helena Sormunen und Tiina Tuomela.

Die Arbeitnehmer werden im Aufsichtsrat vertreten durch Harald Seegatz (stellvertretender Vorsitzender), Ingrid Marie Åsander, Oliver Biniek, Barbara Jagodzinski, André Muilwijk und Immo Schlepper.

Der Aufsichtsrat soll über die nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseigner-vertreter unter namentlicher Nennung derselben im Corporate Governance Bericht informieren (Empfeh-lung C.1 DCGK). Gemäß Kompetenzprofil des Aufsichtsrats sollen neben den grundsätzlich als unabhängig angesehenen Vertretern der Arbeitnehmer mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats der Uniper SE un-abhängig sein. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist auf Seiten der Anteilseignervertreter Prof. Dr. Wer-ner Brinker als unabhängig im Sinne des DCGK zu qualifizieren. Auf Dr. Bernhard Günther traf dies bis De-zember 2020 zu.

Der Aufsichtsrat der Uniper SE bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsratsvor-sitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemä-ßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfü-gen. Im Hinblick auf § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB und § 315d HGB sowie der mittlerweile in C.1 DCGK enthaltenen Empfehlung hat der Aufsichtsrat Ziele für seine Zusammensetzung beschlossen und ein Kompetenzprofil erarbeitet und im Jahr 2020 fortgeschrieben, das wie folgt lautet:

Zielbestimmung

Ausgangspunkt

Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungs-gemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfah-rungen verfügen. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats muss diejenigen Mindestkenntnisse und -fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die es braucht, um alle in der Regel anfallenden Geschäfts-vorgänge auch ohne fremde Hilfe verstehen und beurteilen zu können.

Unabhängigkeit und Interessenkonflikte

Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Zahl unabhängiger Kandidaten angehören. Ein Mitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesell-schaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unter-nehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Die angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder ist gegeben, wenn, neben den grundsätzlich als unabhängig angesehenen Vertretern der Arbeitnehmer, mindestens zwei Anteilseignervertreter unab-hängig sind. Dabei werden die Vertreter der Arbeitnehmer grundsätzlich als unabhängig angesehen.

Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören, und die Mit-glieder sollen keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben.

Zeitliche Verfügbarkeit

Jedem Aufsichtsratsmitglied muss für die Wahrnehmung seiner Mandate genügend Zeit zur Verfügung stehen. Wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, sollte demnach nur Mitglied im Aufsichtsrat von Uniper sein oder bleiben, wenn er nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in kon-zernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in vergleichbaren konzernexternen Aufsichtsgremien wahrnimmt.

Altersgrenze

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen bei der Wahl in der Regel nicht älter als 70 Jahre sein. Ein Mit-glied soll dem Aufsichtsrat in der Regel nicht länger als drei volle Amtsperioden (15 Jahre) angehören.

Diversity

Um die Vielfalt (Diversity) des Aufsichtsrats zu vergrößern, beabsichtigt der Aufsichtsrat bei seinem Wahlvorschlag auch die Berücksichtigung weiterer Diversity-Kriterien, wenn und soweit mehrere Kan-didatinnen und Kandidaten für den Aufsichtsrat die allgemeinen und unternehmensspezifischen Qualifi-kationsanforderungen in gleicher Weise erfüllen.

Geschlechter-Diversity

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den gesetzlichen Vorgaben zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Dies wird bei Neubesetzungen im Aufsichtsrat der Uniper SE berücksichtigt.

Kompetenzprofil im Einzelnen

Besondere Führungserfahrung

Wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung des Vorstands und dessen Beratung. Vor diesem Hintergrund sollten die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat mehrheitlich über Erfahrun-gen als Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft oder vergleichbarer Unternehmen oder Ver-bände verfügen, um die Aufgaben in qualifizierter Weise wahrnehmen zu können.

Damit verbunden sollten - neben der allgemeinen Steuerungs- und Ergebnisverantwortung sowie Per-sonal- und Führungsverantwortung - wenigstens bei einigen Mitgliedern jeweils besondere Erfahrun-gen im Bereich Unternehmensstrategie und zukünftige strategische Entwicklung, im Bereich der Rech-nungslegung und Abschlussprüfung, im Controlling sowie im Bereich der holistischen Risiko-, Compliance- und Corporate-Governance-Perspektive vorhanden sein.

Besondere energiewirtschaftliche Kompetenz

Darüber hinaus sollte der Aufsichtsrat insgesamt über ein besonderes Verständnis für die Energiewirt-schaft und die geschäftlichen Aktivitäten von Uniper verfügen.

Dazu sollten wenigstens mehrere Mitglieder über besondere Erfahrungen verfügen, die es ihnen erlau-ben, das Geschäftsmodell und die wesentlichen Geschäftsfelder (Märkte und Wettbewerb, Produkte und Kunden) entlang der Wertschöpfungskette tiefgreifend zu verstehen und - insbesondere sowohl strate-gisch wie risikobasiert - zu bewerten.

Nach Möglichkeit sollten einzelne Mitglieder weiter über besondere Erfahrungen aus verwandten oder anderen Branchen verfügen, um einen Blick von außen auf die Angelegenheiten der Gesellschaft leisten zu können.

Zu dem besonderen Verständnis der Energiewirtschaft und der geschäftlichen Aktivitäten zählen insbe-sondere auch Kenntnisse über die wesentlichen Märkte, in denen Uniper tätig ist. Hier sollten wenigs-tens mehrere Mitglieder über besondere Erfahrungen verfügen, die es ihnen erlauben, auch Entwick-lungen dieser Märkte nachzuvollziehen.

Aufgrund der internationalen Ausrichtung des Uniper-Konzerns mit seinen Schwerpunkten in Westeu-ropa und Russland sollten wenigstens einzelne Mitglieder in diesen Regionen besondere Erfahrungen mitbringen.

Allgemeine fachliche Kompetenzen

Grundlegende Kenntnisse über die Branche, die verschiedenen Geschäftsmodelle, die Rechnungsle-gung und die wesentlichen Faktoren für das Unternehmensergebnis, die rechtlichen Rahmenbedingun-gen und Compliance-Anforderungen sollte bis auf begründete Ausnahmen jedes Mitglied des Aufsichts-rats besitzen. In einer begründeten Ausnahme sollte das Mitglied in der Lage sein, sich diese grundlegenden Kenntnisse kurzfristig angemessen anzueignen.

Zudem sollte jedes Mitglied des Aufsichtsrats die Fähigkeit haben, den Jahresabschluss der Gesell-schaft allgemein zu plausibilisieren und im Einzelfall - mit Unterstützung des Abschlussprüfers - auch angemessen in die Tiefe gehend zu prüfen. Jedes Mitglied sollte in der Lage sein, die Berichte des Vor-stands wenigstens auf ihre Schlüssigkeit hin zu prüfen, kritisch zu hinterfragen und zu diskutieren. Weiter sollte jedes Mitglied die Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit der zu tref-fenden Geschäftsentscheidungen - gegebenenfalls mit Unterstützung durch erforderlichen Expertenrat - bewerten können, wenigstens auf ihre Schlüssigkeit hin prüfen, kritisch hinterfragen und diskutieren können.

Mit Blick auf die internationale Ausrichtung von Uniper soll darauf geachtet werden, dass dem Auf-sichtsrat eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern angehört, die einen wesentlichen Teil ihrer berufli-chen Tätigkeit im Ausland verbracht hat.

Allgemeine persönliche Kompetenzen

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats sollte von seiner Persönlichkeit über Unabhängigkeit und Integrität verfügen, um den Überwachungs- und Prüfungsaufgaben gerecht zu werden. Zur Beratung und Über-wachung des Vorstands in der Führungsverantwortung der Gesellschaft sollte jedes Mitglied des Auf-sichtsrats selbst auch über angemessene Erfahrungen aus Führungsfunktionen verfügen oder die er-forderlichen Fähigkeiten auf andere Weise gewonnen haben. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats sollte in besonderem Maße professionell, verschwiegen, diskussionsfähig, lösungsorientiert und kooperations-fähig sein.

Zudem sollte jedes Mitglied die Bereitschaft haben, sich den Aufgaben aus der Aufsichtsratstätigkeit einschließlich der Tätigkeit in den Ausschüssen hinreichend zuzuwenden und die relevanten Themen auch außerhalb der konkreten Aufsichtsratstätigkeit zu verfolgen. Jedes Mitglied sollte bereit sein, bei Eilbedürftigkeit kurzfristig mit der gebotenen Flexibilität zur Verfügung zu stehen und die Erfordernisse der Tätigkeit im Aufsichtsrat von Uniper angemessen zu priorisieren.

Aufsichtsratsvorsitzender

Der Aufsichtsratsvorsitzende sollte wesentliche Elemente der besonderen Kompetenzen, die an das ganze Gremium und damit nur an einige Mitglieder gestellt werden, unmittelbar selbst erfüllen. Insbe-sondere sollte der Aufsichtsratsvorsitzende über besondere relevante Führungserfahrung verfügen und sollte grundsätzlich selbst relevante Vorstandserfahrung haben, um der Beratungs- und Überwa-chungsaufgabe voll gerecht werden zu können.

Wenn der Aufsichtsratsvorsitzende nicht auch über besondere energiewirtschaftliche Kompetenz ver-fügt, sollte er über besondere Erfahrungen aus verwandten oder anderen Branchen verfügen. Den all-gemeinen fachlichen und persönlichen Kompetenzen sollte der Aufsichtsratsvorsitzende ausnahmslos und in besonderem Maße entsprechen.

Die gegenwärtige Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird diesen eigenen Zielsetzungen nach dem Kompetenzprofil mit einer Ausnahme bei der Unabhängigkeit gerecht. Diese Einschränkung ist im Inte-resse der Kontinuität in der Amtsführung begründet. Ein Wechsel im Vorsitz des Prüfungsausschusses und eine Neubesetzung von Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat der Uniper SE erfolgt allerdings spätestens bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2021.

Jedes Aufsichtsratsmitglied ist verpflichtet, Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund ei-ner Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entste-hen können, dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung.

Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmit-glieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig, grundsätzlich alle zwei Jahre, die Effizienz seiner Tätigkeit. Nach der letzten Effizienzprüfung im Juli 2018, die in Rah-men einer Selbstevaluation die Effizienz der Aufsichtsratstätigkeit bestätigt hat, hat der Aufsichtsrat beschlossen, die turnusmäßige Effizienzprüfung für das Jahr 2020 um ein Jahr zu verschieben. Damit wird der Neubesetzung der Anteilseigerseite Rechnung getragen, angesichts derer eine Evaluierung im Jahr 2020 zu früh gewesen wäre.

Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse regelmäßig in Sitzungen. Der Vorstand nimmt regelmäßig da-ran teil, soweit nicht vom Aufsichtsrat entschieden wird, unter Ausschluss des Vorstands zu tagen. Zu-dem können zur Beratung über einzelne Gegenstände auch Dritte zugezogen werden. Der Aufsichtsrat kann grundsätzlich mit einfacher Mehrheit Beschlüsse fassen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden, denen, soweit gesetzlich zulässig, Entschei-dungsbefugnisse des Aufsichtsrats übertragen werden können. Aufgaben, Befugnisse und Verfahren der Ausschüsse werden vom Aufsichtsrat festgelegt. Der Aufsichtsrat hat die folgenden Ausschüsse mit den nachfolgend beschriebenen Aufgaben gebildet:

Präsidialausschuss

Der Präsidialausschuss koordiniert die Arbeit des Aufsichtsrats, bereitet die Aufsichtsratssitzungen vor und ist gleichzeitig auch für Personalthemen des Vorstands zuständig. Dabei berücksichtigt er die Führungs-kräfteplanung des Unternehmens. Ihm obliegt auch die Vorbereitung der Bestellung von Vorstandsmitglie-dern sowie der Verhandlung der Bedingungen des Anstellungsvertrags einschließlich der Vergütung. Der Präsidialausschuss unterbreitet dem Aufsichtsratsplenum Vorschläge für das Vergütungssystem und die Festsetzung der Gesamtvergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder. Der Präsidialausschuss hat ferner insbesondere die folgenden Aufgaben: (i) Erteilung der Zustimmung zur Übernahme weiterer Mandate oder zu weiteren wesentlichen Anstellungsverhältnissen der Vorstandsmitglieder sowie von Ausnahmen vom Wettbewerbsverbot, (ii) Vorbereitung der Entscheidung über Darlehensgewährungen an Vorstands- und Auf-sichtsratsmitglieder und ihre Angehörigen und (iii) Zustimmung zu Verträgen zwischen der Gesellschaft und mit ihr verbundenen Unternehmen auf der einen Seite und einem Mitglied des Vorstands oder einer diesem nahestehenden Person auf der anderen Seite.

Der Präsidialausschuss besteht aus sechs Mitgliedern: Prof. Dr. Klaus-Dieter Maubach (Ausschussvorsit-zender), Harald Seegatz (stellvertretender Ausschussvorsitzender), Prof. Dr. Werner Brinker, Barbara Jago-dzinski, Markus Rauramo und Immo Schlepper.

Prüfungs- und Risikoausschuss

Der Prüfungs- und Risikoausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei dessen Aufgabe, die Abläufe der Rech-nungslegung und Finanzberichterstattung zu überwachen. Hierzu gehören die Vorbereitung der Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Jahres- und Konzernabschlüsse und der damit zusammenhängenden Veröffentlichungen sowie die Überwachung des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, der Compliance und der internen Revision. Der Ausschuss überwacht ferner Leistung, Qualifikationen und Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und erörtert den Halbjahresbericht und die Quartalsmitteilungen mit dem Vorstand.

Der Prüfungs- und Risikoausschuss besteht aus vier Mitgliedern: Dr. Bernhard Günther (Ausschussvorsit-zender), André Muilwijk (stellvertretender Ausschussvorsitzender), Oliver Biniek und Tiina Tuomela.

Nominierungsausschuss

Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, die Entscheidung des Aufsichtsrats über Vorschläge an die Hauptversammlung für die Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat vorzubereiten.

Der Nominierungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern: Prof. Dr. Klaus-Dieter Maubach (Ausschussvorsit-zender), Prof. Dr. Werner Brinker und Markus Rauramo.

Sonderausschuss

Der für Übernahmesachverhalte gebildete Sonderausschuss ist im Jahr 2020 aufgelöst worden, da der Be-darf für diesen Ausschuss entfallen ist.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Hauptversammlung der Uniper SE ist die Versammlung ihrer Aktionäre, in der diese ihre Rechte ausü-ben. Sie findet am Sitz der Gesellschaft oder in einer anderen deutschen Stadt mit mindestens

100.000 Einwohnern statt. Nach der SE-VO muss die Hauptversammlung mindestens einmal pro Kalender-jahr innerhalb der ersten sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres stattfinden. Sie wird im Regel-fall durch den Vorstand einberufen. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zur Teil-nahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus und der damit verbundenen Einschränkungen wurde die Hauptversammlung 2020 der Uniper SE als rein virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.

Die Hauptversammlung beschließt insbesondere über die Bestellung der Vertreter der Aktionäre im Auf-sichtsrat, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Auf-sichtsrats, die Bestellung des Abschlussprüfers, Satzungsänderungen, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung (soweit nicht bereits eine Ermächtigung - etwa durch bedingtes oder geneh-migtes Kapital - gegeben ist) und die Auflösung der Gesellschaft.

Abschlussprüfer

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wurde von der Hauptver-sammlung am 20. Mai 2020 zum Abschlussprüfer der Uniper SE gewählt. Das Prüfungsmandat besteht bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Mai 2021. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, ist ununterbrochen, seitdem die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2016 erstmals die Anforderungen als Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB erfüllte, als Abschlussprüfer der Uniper SE tätig. Der für die Prüfung verantwortliche Wirt-schaftsprüfer ist seit dem Jahr 2020 Ralph Welter.

Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktien-gesetzes und die Angabe, ob bei der Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern die jeweiligen Mindestanteile eingehalten wurden

Mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist auch die Uniper SE verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenan-teil im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den beiden Führungsebenen der Uniper SE (als oberste Führungs-gesellschaft des Uniper-Konzerns) unterhalb des Vorstands festzulegen.

Für den Aufsichtsrat wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 eine Zielgröße des Frauenanteils von 30 % und für den Vorstand eine Zielgröße des Frauenan-teils von 20 % festgelegt. Zum 31. Dezember 2020 ist die Zielgröße für den Aufsichtsrat wie im Vorjahr über-schritten, für den Vorstand ist die Zielgröße wie im Vorjahr nicht erreicht.

Für die beiden Führungsebenen der Uniper SE unterhalb des Vorstands wurde eine Zielgröße für den Frau-enanteil von 30 % für die erste Führungsebene und von 30 % für die zweite Führungsebene für den Zeit-raum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 formuliert. Zum 31. Dezember 2020 ist die Zielgröße für die erste Führungsebene nicht erreicht, für die zweite Führungsebene ist die Zielgröße überschritten.

Vergütungsbericht gemäß §§ 289a Abs. 2 bzw.

315a Abs. 2 HGB in der Fassung bis zum 31. Dezember 2019

Der Vergütungsbericht stellt die Grundzüge der Vergütungssysteme für die Vorstands- und Aufsichtsrats-mitglieder dar und gibt über die im Geschäftsjahr 2020 gewährten und zugeflossenen Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Uniper SE im Geschäftsjahr 2020 Auskunft. Der Bericht folgt den Rechnungslegungsvorschriften für kapitalmarktorientierte Unternehmen (DRS und IFRS sowie gemäß §§ 2 89a Abs. 2 bzw. 315a Abs. 2 HGB in der Fassung bis zum 31. Dezember 2019) und aus Gründen einer trans-parenten, vergleichbaren sowie konsistenten Darstellung auch weiterhin den Empfehlungen und Anregun-gen des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017.

Ein Vergütungsbericht nach § 162 AktG wird im Einklang mit der Übergangsregelung des § 26j Abs. 2 EG AktG erstmals für das Geschäftsjahr 2021 erstellt.

Die Grundzüge des Vorstandsvergütungssystems

Das System der Vorstandsvergütung der Uniper SE soll Anreize für eine leistungsorientierte und nachhal-tige Unternehmensführung setzen. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich grundsätzlich aus ei-ner erfolgsunabhängigen Grundvergütung, einer jährlichen erfolgsabhängigen Tantieme sowie einer lang-fristigen erfolgsabhängigen variablen Vergütung zusammen.

Das System ist so ausgestaltet, dass es wettbewerbsfähig ist und den regulatorischen Anforderungen ent-spricht.

Vergütungsstruktur der Vorstandsmitglieder (auf Basis 100%-Zielerreichung)

GrundvergütungJährliche TantiemeLangfristige variable Vergütung

35 %

25 %

40 %

Vorstandsvorsitzender

Ø ordentliche Vorstandsmitglieder

Zugleich bringt das Vergütungssystem die Interessen und Zielsetzungen von Management und Aktionären in Einklang, indem es für die langfristige variable Vergütung auf dem sogenannten Total Shareholder Re-turn, also der Entwicklung des Kurses der Uniper Aktie zuzüglich der gezahlten Dividenden, beruht.

Der Aufsichtsrat beschließt das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder. Er überprüft das System und die Angemessenheit der Gesamtvergütung sowie der einzelnen Vergütungsbestandteile regelmäßig und passt diese, soweit notwendig, an. Er beachtet dabei die Vorgaben des AktG und folgt den Grundsätzen, Empfehlungen und Anregungen des DCGK in der jeweils geltenden Fassung.

Vergütungsbericht

Erfolgsunabhängige Vergütung

Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine feste Grundvergütung, die monatlich als Gehalt ausgezahlt wird.

Zusätzlich werden Sachbezüge und marktübliche Nebenleistungen gewährt, wie beispielsweise die Fort-zahlung der Bezüge bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, die Bereitstellung eines Dienstwagens (für den Vorstandsvorsitzenden mit Fahrer), die Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit Vorsorgeuntersu-chungen sowie eine Unfallversicherung und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbe-halt.

Dem Aktiengesetz folgend sieht die Versicherungspolice der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einen Selbstbehalt in Höhe von 10 % des jeweiligen Schadens für die Vorstandsmitglieder vor, der pro Jahr auf 150 % der jährlichen festen Grundvergütung begrenzt ist.

Erfolgsabhängige Vergütung

Im Rahmen des Vergütungssystems für den Uniper-SE-Vorstand sind rund 60 % der variablen Vergütung von langfristigen Zielgrößen abhängig, so dass die Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Uniper SE im Sinne von § 87 AktG ausgerichtet ist. Die erfolgsabhängige Vergütung besteht aus der jährlichen Tantieme und der langfristigen variablen Vergütung.

Jährliche Tantieme

Die jährliche Tantieme ist vom geschäftlichen Erfolg des Unternehmens (Unternehmens-Performance) im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr abhängig. Darüber hinaus bewertet der Aufsichtsrat die individuelle Leistung des einzelnen Vorstandsmitglieds (Faktor 0,7-1,3). Zur Bestimmung der Unternehmens-Perfor-mance legt der Aufsichtsrat zu Beginn jedes Geschäftsjahres die Bemessungsgrößen sowie geeignete Ziele fest. Seit dem Geschäftsjahr 2020 ist dies das Adjusted Net Income (Adjusted NI - bereinigter Konzernüber-schuss).

Bei dem Adjusted NI handelt es sich um das gemäß IFRS ermittelte Ergebnis nach Finanzergebnis sowie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, welches zur Erhöhung der Aussagekraft um bestimmte nicht operative Effekte bereinigt wird. Eine detaillierte Definition ist dem Lagebericht zu entnehmen, da das Ad-justed NI zur finanziellen Steuerung des Uniper-Konzerns herangezogen wird. Das Adjusted NI gilt als wich-tiger Indikator für die Ertragskraft der Geschäftstätigkeit des Uniper Konzerns und eignet sich daher als Be-messungsgröße in der jährlichen Tantieme. Zu Beginn eines Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat einen ambitionierten, aus der Budgetplanung abgeleiteten Zielwert für das Adjusted NI fest. Die Zielerreichung be-trägt 100 %, wenn das tatsächlich erzielte Adjusted NI diesem Zielwert entspricht. Fällt es um 50 % oder mehr dahinter zurück, dann beträgt die Zielerreichung 0 %. Liegt das tatsächlich erzielte Adjusted NI um 50 % oder mehr über dem Zielwert, beträgt die Zielerreichung 200 %. Weitere Steigerungen des tatsächlich erzielten Adjusted NI führen zu keiner weiteren Erhöhung der Zielerreichung. Zwischenwerte werden linear interpoliert.

Zur Bestimmung des individuellen Performance-Faktors bewertet der Aufsichtsrat anhand konkreter Krite-rien sowohl den persönlichen Beitrag der Vorstandsmitglieder zur Erfüllung kollektiver Ziele als auch die Erreichung individueller Ziele. Die kollektiven und individuellen Ziele werden in einer Zielvereinbarung zwi-schen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich im Voraus vereinbart. Für das Geschäftsjahr 2020 wurden unter anderem Ziele der Strategieentwicklung und -umsetzung, Nachhaltigkeit, Innovation, Unternehmenskultur, Compliance, Kundenorientierung sowie Personalentwicklung vereinbart. Für das Geschäftsjahr 2021 wur-den unter anderem Ziele in den Bereichen nachhaltige Portfolioentwicklung, Personalentwicklung, Strate-gieentwicklung und -umsetzung, Zusammenarbeit mit Fortum sowie Unternehmenskultur beschlossen.

Die Zielerreichung hinsichtlich des individuellen Performance-Faktors wird auf Basis des jeweiligen Erfül-lungsgrads für die im Voraus definierten individuellen sowie kollektiven Ziele nach Ablauf des Geschäftsjah-res durch den Aufsichtsrat festgestellt. Dabei berücksichtigt der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 insbesondere die Kriterien von § 87 AktG und des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017.

Nach den Vorstandsverträgen kann der Aufsichtsrat bei der Festsetzung der Tantieme im Falle außeror-dentlicher Entwicklungen weitere Aspekte berücksichtigen. Dies kann zu einer entsprechend höheren oder niedrigeren Festsetzung der Tantieme führen. Die nachträgliche Änderung der zuvor beschriebenen Er-folgsziele und Vergleichsparameter ist entsprechend der Empfehlung des DCGK in der Fassung vom 7. Feb-ruar 2017 bzw. 16. Dezember 2019 ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat kann den Vorstandsmitgliedern au-ßerdem Sondervergütungen für außergewöhnliche Leistungen als Teil der Tantieme gewähren. Für das Geschäftsjahr 2020 wurden weder weitere Aspekte berücksichtigt noch wurde eine Sondervergütung für die Vorstandsmitglieder gewährt.

Die Tantieme ist inklusive eventueller Sondervergütungen auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt (Auszahlungsdeckelung). Abzüglich etwaiger Steuern wird die Tantieme im April des Folgejahres ausbe-zahlt.

Jährliche Tantieme

Individueller Performance-Faktor

(0,7-1,3)

Bewertung der individuellen Leistung

  • Strategieentwicklung und -umsetzung

  • Nachhaltigkeit

  • Innovation

  • Unternehmenskultur

  • Compliance

  • Kundenorientierung

  • Personalentwicklung

  • Schwerpunkte im jeweiligen Bereich

Vor dem Geschäftsjahr 2020 wurde der Adjusted FFO zur Beurteilung der Unternehmens-Performance her-angezogen. Der Adjusted FFO wird künftig nicht mehr als wesentliche finanzielle Kennzahl zur Steuerung des operativen Geschäfts verwendet. Dementsprechend wurde auch die jährliche Tantieme des Vorstands auf die neue Steuerungslogik angepasst. Seit dem Geschäftsjahr 2020 zieht Uniper das Adjusted NI zur Be-urteilung der Unternehmens-Performance im Rahmen der jährlichen Tantieme heran.

Langfristige variable Vergütung

Für das Geschäftsjahr 2020 wird den Vorstandsmitgliedern ein neuer Long-Term Incentive (LTI) in Form ei-nes Performance Share Plan gewährt. Mit der Einführung des Performance Share Plan wurde der zuvor gewährte Performance Cash Plan ersetzt. Die jährlichen Tranchen des Performance Share Plan werden in Form von virtuellen Aktien gewährt und unterliegen einem Leistungszeitraum von jeweils vier Jahren. Zur Festlegung der zu Beginn gewährten Anzahl an virtuellen Aktien wird ein individueller Zielbetrag durch den gleichgewichteten durchschnittlichen Schlusskurs (arithmetisches Mittel) der letzten 60 Handelstage vor Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums dividiert ("Uniper - Startaktienkurs"). Dies reduziert den Effekt von zufälligen, nicht nachhaltigen Kursentwicklungen.

Die zu Beginn des Leistungszeitraums gewährte Anzahl virtueller Aktien wird nach Ablauf des vierjährigen Leistungszeitraums mit einem Performance-Faktor multipliziert, um die finale Anzahl virtueller Aktien zu errechnen. Er bemisst sich anhand eines Vergleichs des Total Shareholder Return (TSR) der Uniper SE mit dem Vergleichsindex STOXX® Europe 600 Utilities. Der TSR bezeichnet die Aktienkursentwicklung zuzüglich fiktiv reinvestierter Brutto-Dividenden während des vierjährigen Leistungszeitraums. Damit wird die Kapi-talmarktperformance der Uniper SE weitestgehend um exogene Faktoren und allgemeine Marktentwicklun-gen bereinigt. Zudem spiegelt der relative TSR die Gesamtperformance des Unternehmens im Verhältnis zum Wettbewerb wider und bringt somit Interessen von Management und Aktionären in Einklang. Der Per-formance-Faktor bestimmt sich auf Basis der Differenz zwischen der TSR-Entwicklung der Uniper SE und der TSR-Entwicklung des STOXX® Europe 600 Utilities. Bei einer Differenz von -10 %-Punkten oder niedriger beträgt der Performance-Faktor 0. Der Performance-Faktor beträgt 1, wenn die TSR Entwicklung von Uniper exakt der TSR-Entwicklung des STOXX® Europe 600 Utilities entspricht (Differenz von 0 %-Punkten). Bei einer Differenz von +30 %-Punkten beträgt der Performance-Faktor 2,5. Zwischenwerte werden linear interpoliert bzw. oberhalb einer Differenz von +30 %-Punkten linear extrapoliert.

Der Brutto-Geldbetrag (Auszahlungsbetrag) bestimmt sich, indem die finale Anzahl virtueller Aktien mit dem gleichgewichteten durchschnittlichen Schlusskurs (arithmetisches Mittel) der letzten 60 Handelstage vor dem Ende des Leistungszeitraums multipliziert wird ("Uniper - Endaktienkurs"). Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder ein Dividendenäquivalent, das sich an der Summe der über den Leistungszeitraum ge-zahlten kumulierten Dividenden für jede gewährte virtuelle Aktie bemisst. Die Auszahlung ist insgesamt auf 250 % des individuellen Zielbetrags begrenzt (Auszahlungsdeckelung) und erfolgt grundsätzlich am Ende des vierjährigen Leistungszeitraums.

Malus- und Clawback-Regelung

Die Verträge der ab dem Geschäftsjahr 2019 bestellten Vorstandsmitglieder sehen Malus- und Clawback-Regelungen für die variable Vergütung (jährliche Tantieme und LTI) vor. Sofern sich die für die Festsetzung der Auszahlungsbeträge der variablen Vergütung relevanten Aspekte als falsch herausstellen, kann der Aufsichtsrat die noch nicht ausbezahlte variable Vergütung reduzieren bzw. vollständig entfallen lassen (Malus) und die Rückzahlung der zu viel gezahlten Vergütung verlangen (Clawback). Relevante Aspekte um-fassen z.B. alle finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien, die für die Gewährung variabler Vergü-tungsbestandteile maßgeblich sind. Die Rückforderungsmöglichkeit besteht auch dann, wenn das Vor-standsmitglied zum Zeitpunkt der Geltendmachung nicht mehr Mitglied des Vorstands ist. Eine Rückforderung ist nach einem Zeitraum von fünf Jahren nach Zahlung der variablen Vergütung ausge-schlossen.

Versorgungszusagen

Die Uniper SE hat mit den Vorstandsmitgliedern eine beitragsorientierte Altersversorgung nach dem Bei-tragsplan Uniper-Vorstand vereinbart.

Die Uniper SE stellt den Mitgliedern des Vorstands Beiträge in Höhe von maximal 18 % der beitragsfähigen Bezüge (Grundvergütung und Zieltantieme) bereit. Die Höhe der jährlichen Beiträge setzt sich aus einem festen Basisprozentsatz (14 %) und einem Matchingbeitrag (4 %) zusammen. Voraussetzung für die Gewäh-rung des Matchingbeitrags ist, dass das Vorstandsmitglied seinerseits einen Mindestbeitrag in gleicher Höhe durch Entgeltumwandlung leistet. Der durch das Unternehmen finanzierte Matchingbeitrag wird aus-gesetzt, wenn der durch den Aufsichtsrat festgesetzte Korridor für die Dividendenausschüttung in drei auf-einander folgenden Jahren unterschritten wird. Die Gutschriften werden nach versicherungsmathemati-schen Grundsätzen in einen Kapitalbaustein (bezogen auf das 62. Lebensjahr) umgerechnet und den Versorgungskonten der Vorstandsmitglieder gutgeschrieben. Der hierzu verwendete Zinssatz wird in jedem Jahr abhängig vom Renditeniveau langfristiger Bundesanleihen ermittelt. Das auf dem Versorgungskonto angesammelte Guthaben kann nach Wahl des Vorstandsmitglieds (frühestens im Alter von 62 Jahren) oder der Hinterbliebenen als lebenslange Rente, in Raten oder als Einmalbetrag ausgezahlt werden.

Andreas Schierenbeck wurde die sofortige Unverfallbarkeit seiner Altersversorgungsansprüche zugesagt. Darüber hinaus erhält er rund 1,2 Mio € in vier Jahresbeträgen von rund 0,3 Mio €, jeweils nach Ablauf eines Dienstjahres; beginnend mit seinem Eintritt in 2019; als zusätzlichen Beitrag in die Altersversorgung, sofern seine Tätigkeit bei der Uniper SE zu dem jeweiligen Zeitpunkt nicht beendet wurde.

Der Aufsichtsrat überprüft das Versorgungsniveau der Vorstandsmitglieder und den daraus abgeleiteten jährlichen und langfristigen Versorgungsaufwand nach der Empfehlung des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 regelmäßig und passt die Zusagen bei Bedarf an.

Beendigung der Vorstandstätigkeit

Die Verträge der seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 bestellten Vorstandsmitglieder sehen eine soge-nannte Koppelungsklausel vor. Hiernach endet im Falle des Widerrufs der Bestellung nach Maßgabe der Frist des § 622 BGB automatisch auch der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds.

Zusagen im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandstätig-keit

Die Vorstandsdienstverträge sehen eine Abfindungsobergrenze entsprechend der Empfehlung des DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 vor.

Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Vorstandsbestellung sowie des Dienstvertrags ohne wichtigen Grund ist eine gegebenenfalls zu zahlende Abfindung auf die Vergütung für einen Zeitraum von zwei Jahren, in jedem Fall auf die Vergütung der Restlaufzeit des Dienstvertrages begrenzt. Die Berechnung dieser Abfin-dungsobergrenze erfolgt auf Basis der Grundvergütung, der Zieltantieme (100 %) sowie des Zielwerts

(100 %) der langfristigen variablen Vergütung. Bei Vorliegen eines wichtigen Grunds im Sinne von § 626 BGB ist keine Abfindung zu zahlen.

Im Fall eines Kontrollwechsels gelten die folgenden Sonderregelungen:

Bei vorzeitigem Verlust der Vorstandsposition aufgrund eines Kontrollwechsels (Change-of-Control-Ereig-nis) haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf eine Abfindung.

Die Change-of-Control-Regelung nimmt einen Kontrollwechsel in folgenden drei Fallgestaltungen an: (i) Ein Dritter erwirbt mittelbar oder unmittelbar mindestens 30 % der Stimmrechte und erreicht damit die Kon-trollschwelle gemäß dem WpÜG, (ii) die Uniper SE schließt als abhängiges Unternehmen einen Unterneh-mensvertrag ab oder (iii) die Uniper SE wird gemäß §§ 2 ff. UmwG mit einem anderen nicht konzernverbun-denen Rechtsträger verschmolzen, es sei denn, der Unternehmenswert des anderen Rechtsträgers zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der übertragenden Gesellschaft beträgt weniger als 20 % des Unterneh-menswerts der Uniper SE. Die seit Beginn des Jahres 2019 bestellten Vorstandsmitglieder haben zudem einen Anspruch auf Abfindung, wenn die Aktien der Uniper SE nicht mehr an einem regulierten Markt zuge-lassen sind (De-Listing). Der Abfindungsanspruch entsteht, wenn der Dienstvertrag des Vorstandsmitgliedsinnerhalb von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel oder De-Listing durch einvernehmliche Beendi-gung oder durch Kündigung des Vorstandsmitglieds endet; bei Eigenkündigung des Vorstands nur, wenn die Vorstandsposition infolge des Kontrollwechsels bzw. De-Listing wesentlich berührt wird.

Im Falle eines Kontrollwechsels besteht die Abfindung der vor Beginn des Geschäftsjahres 2019 bestellten Vorstandsmitglieder aus Grundvergütung und Zieltantieme (100 %) sowie Nebenleistungen für einen Zeit-raum von zwei Jahren ab der vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags, maximal aber bis zu dem Monat, in dem das Vorstandsmitglied das 62. Lebensjahr vollendet. Für seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 be-stellte Vorstandsmitglieder besteht die Abfindung aus Grundvergütung und Zieltantieme (100 %) sowie dem Zielwert der langfristigen variablen Vergütung (100 %) für einen Zeitraum von zwei Jahren, höchstens aber für die Restlaufzeit des Dienstvertrags und zusätzlich maximal bis zu dem Monat, in dem das Vorstandsmit-glied das 62. Lebensjahr vollendet.

Nach Beendigung der Vorstandsdienstverträge besteht ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, es sei denn, die Uniper SE verzichtet darauf. Den Mitgliedern des Vorstands ist es untersagt, für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Beendigung des Dienstvertrags mittelbar oder unmittelbar für ein Unternehmen tätig zu werden, das im direkten oder indirekten Wettbewerb zur Uniper SE oder mit ihr verbundenen Unter-nehmen steht. Die Vorstandsmitglieder erhalten während dieser Zeit eine zeitanteilige Karenzentschädi-gung in Höhe von 100 % der vertragsmäßigen Jahreszielvergütung (Grundvergütung, Zieltantieme und bei den vor Beginn des Geschäftsjahres 2019 bestellten Vorstandsmitgliedern ohne Zielwert der langfristigen variablen Vergütung, bei den seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 bestellten Vorstandsmitgliedern ein-schließlich Zielwert der langfristigen variablen Vergütung), mindestens aber 60 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen. Die Entschädigung wird auf anderweitige, für die Zeit nach Beendigung des Dienstvertrages von der Gesellschaft geschuldete Leistungen angerechnet.

Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem und die einzelnen Vergütungsbestandteile für die Vorstandsmit-glieder überprüft. Er hat die Angemessenheit der Vergütung des Vorstands in horizontaler und vertikaler Hinsicht festgestellt und die nachfolgend dargestellten erfolgsabhängigen Vergütungen beschlossen. Dabei hat er die horizontale Üblichkeit geprüft, indem er die Vergütung einem Marktvergleich mit den weiteren Un-ternehmen des MDAX unterzogen hat. Außerdem hat der Aufsichtsrat einen vertikalen Vergleich der Vergü-tung der Vorstandsmitglieder zum oberen Führungskreis und zur sonstigen Belegschaft aufgestellt und in seine Angemessenheitsüberprüfung miteinbezogen.

Erfolgsabhängige Vergütung für das Geschäftsjahr 2020

Die Gesamtsumme der auszuzahlenden jährlichen Tantieme beträgt für das Geschäftsjahr 2020 rund

2,8 Mio € (2019: 3,8 Mio €). Der Aufsichtsrat hatte zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 festgelegt, dass bei einem tatsächlich erzielten Adjusted NI von 656 Mio € das Unternehmensziel zu 100 % erreicht wird. Das tatsächlich erzielte Adjusted NI lag für das Geschäftsjahr 2020 bei 774 Mio €. Die Zielerreichung der Unter-nehmens-Performance beträgt damit für alle Vorstandsmitglieder 136 % (2019: 145 %). Der Aufsichtsrat hat bei der Festlegung der individuellen Zielerreichung der Vorstandsmitglieder deren persönliche Leistung be-wertet und insbesondere berücksichtigt, dass alle wesentlichen mit dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 vereinbarten Ziele erreicht wurden. Der Aufsichtsrat hat je Vorstandsmitglied einen individuellen Per-formance-Faktor in Höhe von 1,0 bis 1,1 für das Geschäftsjahr 2020 beschlossen. Für das Geschäftsjahr 2019 hatte der Aufsichtsrat je nach Vorstandsmitglied einen individuellen Performance-Faktor in Höhe von 1,0 bis 1,2 beschlossen. Für Niek den Hollander fand weder die Zielerreichung der Unternehmens-Perfor-mance noch der individuelle Performance-Faktor Anwendung, da mit ihm im Zuge seiner Bestellung und aufgrund seines unterjährigen Eintritts eine vorab definierte Zielerreichung von 100 % für die jährliche Tan-tieme 2020 vereinbart wurde.

Der Aufsichtsrat hat für das Geschäftsjahr 2020 die erste Tranche (geplanter Leistungszeitraum 2020-2023) im Rahmen des neuen Uniper Performance Share Plan aufgelegt sowie den Vorstandsmitgliedern Zutei-lungswerte bzw. virtuelle Aktien im Rahmen dieses Plans zugesagt. Die Wertentwicklung der laufenen Tran-chen des Uniper Performance Share Plan hängt maßgeblich von der Entwicklung des Uniper-Aktienkurses und den Dividendenzahlungen in den nächsten Jahren ab. Die Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder können daher - unter Umständen erheblich - von den dargestellten Werten abweichen.

Der vertraglich zugesagte LTI-Zielbetrag (100 %) beträgt für das volle Geschäftsjahr 2020 bei Andreas Schierenbeck rund 1,0 Mio € und für Sascha Bibert, David Bryson und Niek den Hollander jeweils rund 0,6 Mio €. Aufgrund seines unterjährigen Eintritts hat Niek den Hollander für das Geschäftsjahr 2020 eine zeitanteilige Zuteilung in Höhe von rund 0,4 Mio € erhalten. Auf Basis des Uniper-Startaktienkurses wurden Andreas Schierenbeck 37.696, Sascha Bibert und David Bryson jeweils 21.367 und Niek den Hollander 12.464 virtuelle Aktien für das Geschäftsjahr 2020 gewährt.

Die Fortum Deutschland SE hat durch den Erwerb weiterer Stimmrechtsanteile an der Uniper SE ihre Betei-ligung an der Uniper SE zum 17. August 2020 auf 75,01 % erhöht. Damit trat zu diesem Zeitpunkt ein Change-of Control-Ereignis im Sinne der Planbedingungen des Performance Cash Plan und des Perfor-mance Share Plan ein. Dies führte zur vorzeitigen Beendigung der Laufzeiten der in 2018 und 2019 erfolg-ten Zuteilungen des damaligen Performance Cash Plan sowie zur vorzeitigen Beendigung der für das Ge-schäftsjahr 2020 erfolgten Zuteilung des neuen Performance Share Plan.

Die korrespondierenden Verpflichtungen waren zum Stichtag 31. Juli 2020 neu zu bewerten und hierbei vorgezogen die gesamten noch resultierenden Aufwendungen für den zuvor noch offenen Leistungszeit-raum einmalig als Aufwand zu berücksichtigen. Die Auszahlung erfolgte im dritten Quartal 2020 und ist da-her im Vergütungsbericht als Zufluss für 2020 aufzunehmen.

Für das Geschäftsjahr 2020 ergeben sich damit die folgenden Aufwendungen für den Performance Cash Plan sowie Performance Share Plan der im Geschäftsjahr 2020 ausgeschiedenen und aktiven Vorstands-mitglieder:

Gesamtaufwand für die aktienbasierte Vergütung

in Tausend € Andreas Schierenbeck (seit 1. Juni 2019) Sascha Bibert (seit 1. Juni 2019) David Bryson

(seit 1. November 2019)

Eckhardt Rümmler

(bis 31. Januar 2020)

Keith Martin

(bis 30. April 2020)

Niek den Hollander (seit 1. Juni 2020)

Total

Aufwand 2020

Aufwand 2020¹

Aufwand 2019²

(Tranche 2018-2021) (Tranche 2019-2022) (Tranche 2019-2023)

(Gesamt)

(Gesamt)

1.614

74

915

42

712

6

39

604

39

604

363

-

3.683

1.330

- - -

515 292

89

1.099 623 623

39 39

- 78

- - - 896

- -

363 2.709

1) Durch den Erwerb weiterer Stimmrechtsanteile der Uniper SE durch die Fortum Deutschland SE trat am 17. August 2020 durch das

Überschreiten der 75 %-Schwelle ein Change-of-Control-Ereignis im Sinne der Planbedingungen der mehrjährigen variablen Vergütung ein. Dies führte zur vorzeitigen Beendigung der Laufzeiten der in 2018 und 2019 erfolgen Zuteilungen des damaligen Performance Cash Plan sowie zur vorzeitigen Beendigung der für das Geschäftsjahr 2020 erfolgten Zuteilung des neuen Performance Share Plan. Die korrespondierenden Verpflichtungen waren zum Stichtag des 31. Juli 2020 neu zu bewerten und hierbei vorgezogen die gesamten noch resultierenden Aufwendungen für den zuvor noch offenen Leistungszeitraum einmalig als Aufwand zu berücksichtigen.

2) Mit der einvernehmlichen Beendigung der Dienstverträge von Eckhardt Rümmler und Keith Martin sind die Zuteilungen für die Tranche 2018-2021 unverfallbar geworden. Daher wurden im Geschäftsjahr 2019 bereits Rückstellungen für den gesamten Leistungszeitraum gebildet.

Vorstandspensionen für das Geschäftsjahr 2020

Nachfolgend sind die aktuellen Ruhegeldanwartschaften der im Geschäftsjahr 2020 ausgeschiedenen und aktiven Vorstandsmitglieder, die Aufwendungen und der Barwert der Pensionsverpflichtungen dargestellt. Der Barwert der Pensionsverpflichtungen ist nach den Vorgaben der IFRS und des HGB ermittelt worden. Die Abzinsung erfolgte mit einem IFRS-Rechnungszins von 0,80 % (2019: 1,50 %) und einem HGB-Rech-nungszins von 2,30 % (2019: 2,71 %).

Vorstandspensionen nach IFRS

Aufwand im Geschäftsjahr

Barwert derGesamt

davon Zinsaufwand¹

Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember

in Tausend € Andreas Schierenbeck (seit 1. Juni 2019) Sascha Bibert (seit 1. Juni 2019) David Bryson

(seit 1. November 2019)

Eckhardt Rümmler

(bis 31. Januar 2020) Keith Martin¹

(bis 30. April 2020) Niek den Hollander (seit 1. Juni 2020)

Summe

1) Die für die arbeitgeberfinanzierten Pensionsansprüche von Keith Martin gebildeten Rückstellungen in Höhe von rund 0,6 Mio € wurden im Geschäftsjahr 2019 aufgelöst, da die Unverfallbarkeit des arbeitgeberfinanzierten Anteils der Versorgungsansprüche nicht erreicht wurde. Daher ist im Geschäftsjahr 2020 kein weiterer Aufwand entstanden.

Vorstandspensionen nach HGB

Aufwand im GeschäftsjahrGesamt

davon Zinsaufwand¹

Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember

in Tausend € Andreas Schierenbeck (seit 1. Juni 2019) Sascha Bibert (seit 1. Juni 2019) David Bryson

(seit 1. November 2019)

Eckhardt Rümmler

(bis 31. Januar 2020) Keith Martin¹

(bis 30. April 2020) Niek den Hollander (seit 1. Juni 2020)

Summe

1) Die für die arbeitgeberfinanzierten Pensionsansprüche von Keith Martin gebildeten Rückstellungen in Höhe von rund 0,6 Mio € wurden im Geschäftsjahr 2019 aufgelöst, da die Unverfallbarkeit des arbeitgeberfinanzierten Anteils der Versorgungsansprüche nicht erreicht wurde. Daher ist im Geschäftsjahr 2020 kein weiterer Aufwand entstanden.

Gesamtbezüge für das Geschäftsjahr 2020

Für das Geschäftsjahr 2020 betrugen die Gesamtbezüge der im Geschäftsjahr 2020 ausgeschiedenen und aktiven Vorstandsmitglieder nach HGB rund 9,3 Mio € (2019: 9,3 Mio €).

Die Dienstverträge von Eckhardt Rümmler und Keith Martin wurden zum 31. Januar 2020 bzw. 30. Ap-ril 2020 beendet. Mit Wirkung vom 1. Juni 2020 wurde Niek den Hollander zum Chief Commercial Officer im Vorstand der Uniper SE ernannt. Seine Bestellung als Vorstand der Uniper SE erfolgt für die Zeit vom

1. Juni 2020 bis zum 31. Mai 2023.

Im Zuge der Bestellungen von Sascha Bibert, David Bryson sowie Niek den Hollander hat die Uniper SE die zeitlich begrenzte Übernahme von Umzugskosten bzw. Mietkosten zugesagt. Darüber hinaus wurden Sa-scha Bibert seine verfallenden LTI-Ansprüche bei seinem Vorarbeitgeber in zwei Zahlungen, zum

30. Juni 2019 sowie zum 30. Juni 2020, in Höhe von jeweils rund 0,5 Mio € ausgeglichen.

Für die einzelnen im Geschäftsjahr 2020 ausgeschiedenen und aktiven Vorstandsmitglieder ergibt sich fol-gende Vergütung gemäß HGB:

Gesamtvergütung des Vorstands

Grundvergütung

Mehrjährige

Jährliche

Einmalige Sonder-

variable

Tantieme¹

inzentivierung²

Vergütung4

Sonstige Bezüge³

Gesamtbezüge

in Tausend € Andreas Schierenbeck (seit 1. Juni 2019) Sascha Bibert (seit 1. Juni 2019) David Bryson

(seit 1. November 2019)

Eckhardt Rümmler

(bis 31. Januar 2020) Keith Martin

(bis 30. April 2020) Niek den Hollander (seit 1. Juni 2020)

Summe

1) Im Zuge der Bestellung und aufgrund des unterjährigen Eintritts wurde mit Niek den Hollander eine vorab definierte Zielerreichung von 100 % für die jährliche Tantieme 2020 vereinbart.

2) Die Sonderinzentivierung ist im Dezember 2016 an die damaligen Vorstandsmitglieder ausgezahlt worden und war vom Erfolg der Abspaltung von der E.ON SE abhängig. Für das Geschäftsjahr 2016 ist jedoch aufgrund der gestaffelten, auflösenden Bedingungen (Rückzahlungsregelungen) noch kein Teilbetrag unverfallbar geworden. Dementsprechend war die Sonderinzentivierung in 2016 noch nicht in die Gesamtbezüge einzubeziehen. Für 2019 waren für Eckhardt Rümmler und Keith Martin jeweils 25 % der Sonderinzentivierung unverfallbar geworden und daher anteilig abgebildet. Die Details zur Sonderinzentivierung sind dem Geschäftsbericht 2016 zu entnehmen.

3) Neben den üblichen Nebenleistungen enthalten die sonstigen Bezüge ebenfalls die im Zuge der Bestellungen von Sascha Bibert, David Bryson sowie Niek den Hollander zugesagten Übernahmen der Umzugs- bzw. Mietkosten sowie die mit Sascha Bibert vereinbarten Sonderzahlungen im Rahmen der verfallenden LTI-Ansprüche bei seinem Vorarbeitgeber E.ON.

4) Beizulegender Zeitwert der mehrjährigen variablen Vergütung zum Zeitpunkt der Gewährung.

Die gewährte sowie zugeflossene Vorstandsvergütung stellt sich wie folgt dar:

Gewährte Zuwendungen

Andreas Schierenbeck - seit 1. Juni 2019 Sascha Bibert - seit 1. Juni 2019

(Vorstandsvorsitzender - CEO) (Mitglied des Vorstands - CFO)

Zielwert

Min.

Max.

Zielwert

Zielwert

Min.

Max.

Zielwert

in Tausend €

2020

2020

2020

2019

2020

2020

2020

2019

Grundvergütung

1.240

1.240

1.240

723

700

700

700

408

Nebenleistungen¹

27

27

27

23

63

63

63

1.013

Summe

1.267

1.267

1.267

747

763

763

763

1.421

Einjährige variable Vergütung

775

0

1.550

452

435

0

870

254

Jährliche Tantieme

775

0

1.550

452

435

0

870

254

Mehrjährige variable Vergütung²

998

0

2.713

526

566

0

1.538

298

Performance Cash Plan (2019-2022)

-

-

-

526

-

-

-

298

Performance Cash Plan (2020-2023)

998

0

2.713

-

566

0

1.538

-

Summe

3.040

1.267

5.529

1.725

1.764

763

3.171

1.973

Versorgungsaufwand (service cost)

553

553

553

424

250

250

250

166

Gesamtvergütung

3.593

1.820

6.082

2.149

2.014

1.013

3.421

2.139

1) Neben den üblichen Nebenleistungen sind hier ebenfalls die im Zuge der Bestellung von Sascha Bibert zugesagten Übernahmen der Umzugs- bzw. Mietkosten enthalten. Die vereinbarten Sonderzahlungen (zwei Zahlungen in Höhe von jeweils 0,5 Mio € zum 30. Juni 2019 sowie zum 30. Juni 2020) im Rahmen der verfallenen LTI-Ansprüche bei seinem Vorarbeitgeber E.ON sind in den Nebenleistungen für das Geschäftsjahr 2019 angegeben.

2) Beizulegender Zeitwert der mehrjährigen variablen Vergütung zum Zeitpunkt der Gewährung.

Gewährte Zuwendungen

David Bryson - seit 1. November 2019 Eckhardt Rümmler - bis 31. Januar 2020

(Mitglied des Vorstands - COO) (Mitglied des Vorstands - COO)

Zielwert

Min.

Max.

Zielwert

Zielwert

Min.

Max.

Zielwert

in Tausend €

2020

2020

2020

2019

2020

2020

2020

2019

Grundvergütung

700

700

700

117

58

58

58

686

Nebenleistungen¹

101

101

101

3

2

2

2

22

Summe

801

801

801

120

60

60

60

708

Einjährige variable Vergütung

435

0

870

73

36

0

73

426

Jährliche Tantieme

435

0

870

73

36

0

73

426

Mehrjährige variable Vergütung²

566

0

1.538

85

0

0

0

0

Performance Cash Plan (2019-2022)

-

-

-

85

-

-

-

-

Performance Cash Plan (2020-2023)

566

0

1.538

-

-

-

-

-

Summe

1.802

801

3.208

278

96

60

133

1.134

Versorgungsaufwand (service cost)

329

329

329

102

0

0

0

206

Gesamtvergütung

2.131

1.130

3.537

379

96

60

133

1.339

  • 1) Neben den üblichen Nebenleistungen ist hier ebenfalls die im Zuge der Bestellung von David Bryson zugesagte Übernahme der Mietkosten enthalten.

  • 2) Beizulegender Zeitwert der mehrjährigen variablen Vergütung zum Zeitpunkt der Gewährung.

Gewährte Zuwendungen

Keith Martin - bis 30. April 2020 Niek den Hollander - seit 1. Juni 2020 (Mitglied des Vorstands - CCO) (Mitglied des Vorstands - CCO)

Zielwert

Min.

Max.

Zielwert

Zielwert

Min.

Max.

Zielwert

in Tausend €

2020

2020

2020

2019

2020

2020

2020

2019

Grundvergütung

233

233

233

686

408

408

408

-

Nebenleistungen¹

37

37

37

20

15

15

15

-

Summe

270

270

270

706

423

424

424

-

Einjährige variable Vergütung

145

0

290

426

254

254

254

-

Jährliche Tantieme²

145

0

290

426

254

254

254

-

Mehrjährige variable Vergütung³

0

0

0

0

344

0

897

-

Performance Cash Plan (2020-2023)

-

-

-

-

344

0

897

-

Summe

415

270

560

1.132

1.021

677

1.575

-

Versorgungsaufwand (service cost)

0

0

0

212

322

322

322

-

Gesamtvergütung

415

270

560

1.344

1.344

1.000

1.897

-

1) Neben den üblichen Nebenleistungen ist hier ebenfalls die im Zuge der Bestellung von Niek den Hollander zugesagte Übernahme der Mietkosten enthalten.

2) Im Zuge der Bestellung und aufgrund des unterjährigen Eintritts wurde mit Niek den Hollander eine vorab definierte Zielerreichung von 100 % für die jährliche Tantieme 2020 vereinbart.

3) Beizulegender Zeitwert der mehrjährigen variablen Vergütung zum Zeitpunkt der Gewährung.

Zufluss

Andreas Schierenbeck -

Sascha Bibert -

David Bryson -

seit 1. Juni 2019

seit 1. Juni 2019

seit 1. November 2019

(Vorstandsvor-

(Mitglied des Vor-

(Mitglied des Vor-

sitzender - CEO)

stands - CFO)

stands - COO)

in Tausend €

2020

2019

2020

2019

Grundvergütung

1.240

723

700

117

Nebenleistungen¹

101

3

Summe

1.267

747

1.236

948

801

120

Einjährige variable Vergütung

1.054

787

592

651

105

Jährliche Tantieme

1.054

787

592

651

105

Mehrjährige variable Vergütung

1.688

0

957

718

0

Performance Cash Plan (2018-2021)²

-

0

-

0

-

0

Performance Cash Plan (2019-2022)²

589

0

334

0

95

0

Performance Cash Plan (2020-2023)²

1.099

0

623

0

623

0

Summe

4.008

1.533

2.785

1.316

2.170

225

Versorgungsaufwand (service cost)

553

424

250

166

329

102

Gesamtvergütung

4.562

1.958

3.035

1.482

2.499

327

2020 2019 700

2020

2019

2020

2019

2020

1.240

723

700

408

700

27

23

536

540

101

1.267

747

1.236

948

801

1.054 1.054

787 787

592 592

368 368

651 651

1.688 - 589 1.099

0 0 0 0

957 - 334 623

0 0 0 0

718 - 95 623

4.008

1.533

2.785

1.316

2.170

553

424

250

166

329

4.562

1.958

3.035

1.482

2.499

1) Neben den üblichen Nebenleistungen sind hier ebenfalls die zugesagten Übernahmen der Umzugs- bzw. Mietkosten von Sascha Bibert sowie David

Bryson enthalten. Die mit Sascha Bibert vereinbarten Sonderzahlungen (zwei Zahlungen in Höhe von jeweils 0,5 Mio € zum 30. Juni 2019 sowie zum 30. Juni 2020) im Rahmen der verfallenen LTI-Ansprüche bei seinem Vorarbeitgeber E.ON sind in den Nebenleistungen für die Geschäftsjahre 2019 sowie 2020 angegeben.

2) Durch den Erwerb weiterer Stimmrechtsanteile der Uniper SE durch die Fortum Deutschland SE trat am 17. August 2020 durch das Überschreiten der 75 %-Schwelle ein Change-of-Control-Ereignis im Sinne der Planbedingungen des Performance Cash Plan und des Performance Share Plan ein. Dies führte zur vorzeitigen Beendigung der Laufzeiten der in 2018 und 2019 erfolgten Zuteilungen des damaligen Performance Cash Plan sowie zur vorzeitigen Beendigung der für das Geschäftsjahr 2020 erfolgten Zuteilung des neuen Performance Share Plan. Die korrespondierenden Verpflichtungen waren zum Stichtag des 31. Juli 2020 neu zu bewerten und hierbei vorgezogen die gesamten noch resultierenden Aufwendungen für den zuvor noch offenen Leistungszeitraum einmalig als Aufwand zu berücksichtigen. Die Auszahlungen erfolgten im dritten Quartal 2020 und sind daher als Zufluss für 2020 aufzunehmen.

Zufluss

Eckhardt Rümmler -

Keith Martin -

Niek den Hollander -

bis 31. Januar 2020

bis 30. April 2020

seit 1. Juni 2020

(Mitglied des Vor-

(Mitglied des Vor-

(Mitglied des Vor-

stands - COO)

stands - CCO)

stands - CCO)

in Tausend €

2020

2019

2020

2019

2020

2019

Grundvergütung

58

686

233

686

408

-

Nebenleistungen¹

2

22

37

20

15

-

Summe

60

708

270

706

424

0

Einjährige variable Vergütung

49

741

197

741

254

0

Jährliche Tantieme²

49

741

197

741

254

-

Mehrjährige variable Vergütung

643

0

643

0

363

0

Performance Cash Plan (2018-2021)³

643

0

643

0

-

-

Performance Cash Plan (2019-2022)³

-

0

-

0

-

-

Performance Cash Plan (2020-2023)³

-

0

-

0

363

-

Sonstiges

(einmalige Sonderinzentivierung)4

0

-193

0

-193

0

0

Summe

752

1.256

1.110

1.254

1.041

0

Versorgungsaufwand (service cost)

0

206

0

212

322

-

Gesamtvergütung

752

1.461

1.110

1.466

1.363

-

  • 1) Neben den üblichen Nebenleistungen ist hier ebenfalls die zugesagte Übernahme der Mietkosten für Niek den Hollander enthalten.

  • 2) Im Zuge der Bestellung und aufgrund des unterjährigen Eintritts wurde mit Niek den Hollander eine vorab definierte Zielerreichung von 100 % für die jährliche Tantieme 2020 vereinbart.

3) Durch den Erwerb weiterer Stimmrechtsanteile der Uniper SE durch die Fortum Deutschland SE, trat am 17. August 2020 durch das Überschreiten der 75 %-Schwelle ein Change-of Control-Ereignis im Sinne der Planbedingungen des Performance Cash Plan und des Performance Share Plan ein. Dies führte zur vorzeitigen Beendigung der Laufzeiten der in 2018 und 2019 erfolgten Zuteilungen des damaligen Performance Cash Plan sowie zur vorzeitigen Beendigung der für das Geschäftsjahr 2020 erfolgten Zuteilung des neuen Performance Share Plan. Die korrespondierenden Verpflichtungen waren zum Stichtag des 31. Juli 2020 neu zu bewerten und hierbei vorgezogen die gesamten noch resultierenden Aufwendungen für den zuvor noch offenen Leistungszeitraum einmalig als Aufwand zu berücksichtigen. Die Auszahlungen erfolgten im dritten Quartal 2020 und sind daher als Zufluss für 2020 aufzunehmen.

4) Die für die erfolgreiche Abspaltung der Uniper SE von der E.ON SE im September 2016 den damaligen Mitgliedern des Vorstands gewährte sowie ausgezahlte Sonderinzentivierung wird nach Ablauf eines jeden vollen Jahres ab Wirksamwerden der Abspaltung der Uniper SE von der E.ON SE zu jeweils 25 % unverfallbar. Eckhardt Rümmler und Keith Martin waren verpflichtet, rund 0,2 Mio € zurückzuzahlen. Diese Rückzahlungsbeträge wurden gegen die Abfindungszahlungen aufgerechnet.

Bezüge im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandstätig-keit

Eckhardt Rümmler und Keith Martin hatten einen Anspruch auf Abfindungszahlungen gemäß den in den Dienstverträgen festgelegten Abfindungsregelungen im Rahmen des Change-of-Control in Höhe von jeweils rund 2,3 Mio €. Die Abfindungen wurden bereits im September 2019 bzw. im November 2019 ausgezahlt und waren damit im Geschäftsjahr 2019 als Vorschüsse zu klassifizieren. Für die erfolgreiche Abspaltung der Uniper SE von der E.ON SE im September 2016 wurde den damaligen Mitgliedern des Vorstands eine Sonderinzentivierung gewährt, die nach Ablauf eines jeden vollen Jahres ab Wirksamwerden der Abspal-tung der Uniper SE von der E.ON SE zu jeweils 25 % unverfallbar wurde. Für Eckhardt Rümmler und Keith Martin waren jeweils 75 % der Sonderinzentivierung unverfallbar geworden. Damit waren sie verpflichtet, jeweils 25 % der Sonderinzentivierung (rund 0,2 Mio €) zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsbeträge wurden gegen die Abfindungszahlungen aufgerechnet.

Die Uniper SE und ihre Tochtergesellschaften haben den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2020 keine weiteren Vorschüsse oder Kredite gewährt oder sind zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen. Weitere Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands enthält der Anhang zum Konzernabschluss.

Bezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder

Aufgrund der vorzeitig ausgezahlten Abfindung an Eckhardt Rümmler und Keith Martin belaufen sich die Gesamtbezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020 auf rund 4,6 Mio € (2019:

6,4 Mio € für die Abfindungszahlungen für Klaus Schäfer sowie Christopher Delbrück). Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen (HGB) für ehemalige Vorstandsmitglieder liegt zum 31. Dezember 2020 bei rund 9,2 Mio € (2019: 6,6 Mio €).

Das Aufsichtsratsvergütungssystem

Die von der Hauptversammlung festgelegte Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 15 der Satzung der Uniper SE geregelt. Ziel des Vergütungssystems ist es, die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats als Überwachungsorgan zu stärken. Daher erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats - neben der Erstattung ihrer Auslagen - eine feste Vergütung sowie eine Vergütung für Ausschusstätigkeiten. Damit der Aufsichts-rat am langfristigen Unternehmenserfolg der Uniper SE partizipiert, wird ferner ein Teilbetrag von 20 % der zuvor genannten Vergütung in virtuelle Aktien der Uniper SE umgewandelt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine Vergütung in Höhe von 210 T€, seine Stellvertreter eine Ver-gütung in Höhe von 140 T€. Den übrigen Mitgliedern des Aufsichtsrats steht eine Vergütung in Höhe von 70 T€ zu. Zusätzlich erhalten der Vorsitzende des Prüfungs- und Risikoausschusses 70 T€, die Mitglieder dieses Ausschusses 35 T€, der Vorsitzende anderer Ausschüsse 35 T€ und die Mitglieder dieser anderen Ausschüsse 15 T€. Bei Mitgliedschaft in mehreren Ausschüssen wird nur die jeweils höchste Ausschussver-gütung gezahlt. Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats erhalten keine zusätzliche Vergütung für ihre Tätigkeit in Ausschüssen. Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe ei-nes Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, wird eine zeitanteilige Vergütung gezahlt.

Einen Teilbetrag in Höhe von 20 % der zuvor beschriebenen Vergütung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder in Form einer variablen Vergütung. Diese wird als zukünftiger Zahlungsanspruch in Form von virtuellen Ak-tien gewährt, wobei der zuvor genannte Teilbetrag den Zielwert bildet. Bei den virtuellen Aktien handelt es sich um reine Rechenposten, die dem Begünstigten keine Ansprüche oder Gesellschaftsrechte, insbeson-dere keine Stimm- oder Dividendenrechte, vermitteln. Um die Anzahl der virtuellen Aktien zu ermitteln, wird im Januar eines jeden Kalenderjahres die variable Vergütung aus dem Vorjahr durch den volumengewichte-ten Durchschnittskurs der Aktie der Uniper SE aus den letzten 60 Börsenhandelstagen vor dem Januar des laufenden Jahres geteilt. Nach Ablauf von vier Kalenderjahren werden die virtuellen Aktien mit dem Durch-schnittskurs der Aktie der Uniper SE aus den letzten 60 Börsenhandelstagen vor dem 1. Januar des vierten Kalenderjahres multipliziert und um die Summe der während der letzten vier Jahre an die Aktionäre pro Aktie der Uniper SE ausgezahlten Dividenden erhöht. Die variable Vergütung wird innerhalb des ersten Mo-nats nach Ablauf der vier Jahre ausgezahlt und ist auf insgesamt 200 % der zuvor beschriebenen Vergütung begrenzt (Auszahlungsdeckelung).

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Uniper SE published this content on 04 March 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 08 March 2021 08:48:00 UTC.