Nutzungsbedingungen für den

Online-Service zur außerordentlichen

Hauptversammlung der Uniper SE

I. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Aktionäre der Uniper SE, die den passwortgeschützten Online-Service unter www.uniper.energy/hv-service zur außerordentlichen Hauptversammlung der Uniper SE (Hauptversammlung) nutzen. Die Nutzungsbedingungen regeln u.a. die Registrierung für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung, die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie die Ausübung des Stimmrechts über den Online-Service.

Für die allgemeinen Hinweise zur Einladung zur Hauptversammlung, zur Anmeldung und zur Teilnahme an der Abstimmung sowie zur Briefwahl beachten Sie bitte den Text der Einladung zur Hauptversammlung, wie er bekanntgemacht und im Rahmen der Einladungsschreiben übersandt wurde.

Im Fall von Abweichungen zwischen den Inhalten dieser Nutzungsbedingungen und den Inhalten der Einladung zur jeweiligen Hauptversammlung gehen die Bestimmungen der Einladung stets vor.

II. E-Mail-Versand

1. Registrierung und Teilnahme am E-Mail-Versand

Damit wir Ihnen Ihre Einladung zu Hauptversammlungen der Uniper SE per E-Mail zusenden können, benötigen wir Ihre ausdrückliche Einwilligung. Ihre Einwilligung können Sie über den Online-Service erteilen, indem Sie sich für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registrieren. Bitte beachten Sie, dass wir E-Mails grundsätzlich unverschlüsselt versenden.

Minderjährige Personen können nur durch die gesetzlichen Vertreter oder sonstige vertretungsberechtigte Personen im Rahmen ihrer jeweiligen Vertretungsmacht für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert werden. Mit der Registrierung einer minderjährigen Person bestätigen Sie gegenüber der Uniper SE, dass Sie mit der erforderlichen Vertretungsbefugnis für die entsprechende minderjährige Person handeln.

Um den Einladungsversand zur Hauptversammlung vorzubereiten, ermitteln wir etwa sieben Wochen vor jeder Hauptversammlung der Uniper SE für welche der für den E-Mail-Versand registrierten Personen Aktien im Aktienregister der Uniper SE eingetragen sind. Wenn Sie sich vor diesem Zeitpunkt für den E-Mail-Versand registrieren, erhalten Sie erstmals für die auf Ihre Registrierung folgende Hauptversammlung der Uniper SE die Einladung zur Hauptversammlung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. Spätere Registrierungen können erst für die nächste Hauptversammlung berücksichtigt werden, die der auf Ihre Registrierung folgenden Hauptversammlung folgt.

Falls Sie sich rechtzeitig im Vorfeld für den E-Mail-Versand registriert haben, Ihre Einladung zur Hauptversammlung aber nicht elektronisch erhalten haben, möchten wir Sie bitten, uns über unsere Aktionärshotline, unter +49 (0)180-28 64 26 6 (Montag bis Freitag von 9 - 17 Uhr), per E-Mail unter hv- service.uniper@adeus.de oder schriftlich unter Uniper SE, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, 20558 Hamburg zu informieren.

Die Uniper SE behält sich die Entscheidung darüber vor, ob und welche elektronischen Versandwege angeboten werden.

2. Angabe der Registrierungsdaten E-Mail-Adresse

Bitte geben Sie als Versandadresse eine gültige E-Mail-Adresse an, die Sie regelmäßig verwenden. Sollten wir beim Versand der Einladung zur Hauptversammlung die technische Rückmeldung erhalten, dass die E-Mail nicht zugestellt werden kann, senden wir Ihnen die Einladung zur Hauptversammlung per Post an die im Aktienregister hinterlegte postalische Anschrift zu. Im Übrigen ist jeder Aktionär selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse funktionsfähig ist und eingehende E-Mails gelesen werden. Sollte sich Ihre E-Mail-Adresse ändern, teilen Sie uns dies bitte über den Online-Service mit.

Zugangspasswort

Um sich für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung zu registrieren, müssen Sie - nach der erstmaligen Registrierung mit Ihrer Aktionärsnummer und dem im Einladungsschreiben angegebenen Zugangspasswort - zudem ein persönliches Zugangspasswort festlegen. Verwahren Sie dieses Zugangspasswort bitte sicher vor Zugriffen Dritter. Das Zugangspasswort dient Ihnen künftig sowohl zur Änderung Ihrer Registrierungsdaten, als auch zur Nutzung des Online-Service für Aktionäre der Uniper SE.

3. Änderung Ihrer Registrierungsdaten

Der Online-Service für Aktionäre steht Ihnen ganzjährig unter www.uniper.energy/hv-service zur Verfügung. Sie können über den Online-Service Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Zugangspasswort ändern.

4. Widerruf Ihrer Einwilligung

Sie können Ihre Einwilligung zum E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung über den Online-Service jederzeit widerrufen. In Folge des Widerrufs erhalten Sie die Einladung zur Hauptversammlung wieder per Post an die im Aktienregister hinterlegte postalische Anschrift. Erfolgt der Widerruf allerdings erst, nachdem die technischen Vorbereitungen für den Versand der Einladungen zur Hauptversammlung bereits begonnen haben, können wir Ihren Widerruf erst für die darauf folgende Hauptversammlung berücksichtigen. In diesem Fall werden wir uns bemühen, Ihnen die Einladung zur Hauptversammlung zusätzlich auch per Post zuzusenden.

5. Veräußerung Ihrer Uniper Aktien und Erwerb neuer Uniper Aktien

Falls Sie zwischen zwei Hauptversammlungen der Uniper SE zu einem Zeitpunkt alle Ihre Uniper Aktien verkauft haben und bis etwa sieben Wochen vor der nächsten Hauptversammlung der Uniper SE wieder Uniper Aktien erwerben, gilt Ihre vor Veräußerung Ihrer Aktien erteilte Einwilligung zur Teilnahme am E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung weiter fort.

Um den Einladungsversand zur Hauptversammlung vorzubereiten, ermitteln wir etwa sieben Wochen vor jeder Hauptversammlung, für welche der für den E-Mail-Versand registrierten Personen Aktien im Aktienregister der Uniper SE eingetragen sind. Sind zu diesem Zeitpunkt keine Aktien auf Ihren Namen im Aktienregister der Uniper SE eingetragen, erlischt Ihre Einwilligung zur Teilnahme am E-Mail- Versand der Einladung zur Hauptversammlung automatisch. Erwerben Sie später erneut Uniper Aktien, erhalten Sie die Einladungen zu Hauptversammlungen der Uniper SE per Post, sofern Sie sich nicht erneut für den E-Mail-Versand registrieren.

III. Anmeldung zur Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

1. Online-Anmeldung zur Hauptversammlung

Die Anmeldung zur Hauptversammlung über den Online-Service ist - entsprechend den allgemeinen Fristbestimmungen zur Anmeldung - bis zum in der Einladung genannten Anmeldeschluss möglich. Nach erfolgter fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung können Sie über den Online-Service per Online-Briefwahl abstimmen, die von der Uniper SE benannten Stimmrechtsvertreter oder die Intermediäre (einschließlich Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater, die am Online-Service teilnehmen, zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen und ihnen Weisungen zu den Tagesordnungspunkten erteilen.

Falls Sie mehrere Einladungen mit unterschiedlichen Aktionärsnummern erhalten haben, führen Sie bitte die Online-Anmeldung zur Hauptversammlung für jede dieser Aktionärsnummern gesondert durch. Andernfalls erfolgt nur eine teilweise Anmeldung für die unter denjenigen Aktionärsnummern geführten Aktien, für die diese Anmeldung erfolgt ist, während die unter den weiteren Aktionärsnummern geführten Aktien nicht angemeldet werden.

Wir empfehlen Ihnen, den Online-Service für die Anmeldung zur Hauptversammlung frühzeitig zu nutzen, damit Sie sich bei eventuellen technischen Störungen noch rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss per Post oder E-Mail anmelden können. Aktionäre, die sich für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben und deshalb keine Anmeldeunterlagen per Post erhalten, bitten wir, sich bei Störungen an die Uniper Aktionärshotline zu wenden, die von Montag bis Freitag von 9 - 17 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0)180-28 64 26 6 zur Verfügung steht.

2. Eintrittskartenbestellung

Die Bestellung von Eintrittskarten ist in diesem Jahr nicht möglich. Die diesjährige Hauptversammlung wird als rein virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden.

3. Stimmabgabe per Online-Briefwahl

Im Online-Service können Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben (Online-Briefwahl).

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung rechtzeitig angemeldet haben, können Sie Ihre Briefwahl- Stimmen noch bis zu dem Zeitpunkt über den Online-Service abgeben oder ändern, zu dem der Versammlungsleiter am Tag der Hauptversammlung - nach vorheriger Ankündigung - die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte schließt. Bis zu diesem Zeitpunkt können auch außerhalb des Online- Service abgegebene Briefwahlstimmen über den Online-Service noch geändert werden.

Sollten Sie sowohl über den Online-Service als auch auf anderem Wege Briefwahlstimmen abgegeben haben, so gilt Ihre zuletzt erteilte Stimmabgabe.

4. Bevollmächtigung der von der Uniper SE benannten Stimmrechtsvertreter

Die von der Uniper SE benannten Stimmrechtsvertreter können Sie über den Online-Service bevollmächtigen.

Die Stimmrechtsvertreter sind neutral und üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von Ihnen erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt (z.B. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats) eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt.

Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ermöglicht Ihnen weitgehend die Wahrnehmung Ihrer Aktionärsrechte in der Hauptversammlung. Stimmrechtsvertreter können jedoch keine Aufträge zum

Stellen von Fragen oder Anträgen und zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.

Die Stimmrechtsvertreter vertreten Sie anonym, d.h. ohne Nennung Ihres Namens.

Wenn Sie sich rechtzeitig angemeldet haben, können Sie den Stimmrechtsvertretern noch bis zu dem Zeitpunkt über den Online-Service Vollmacht und Weisungen erteilen sowie Weisungen ändern, zu dem der Versammlungsleiter am Tag der Hauptversammlung - nach vorheriger Ankündigung - die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte schließt. Bis zu diesem Zeitpunkt können auch außerhalb des Online-Service erteilte Weisungen über den Online-Service noch geändert werden. Der Widerruf einer Vollmacht ist ausschließlich unter der in der Einberufung genannten Anschrift möglich. Der Online- Service steht hierfür nicht zur Verfügung.

Sollten Sie sowohl über den Online-Service als auch auf anderem Wege Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter erteilt und Weisungen abgegeben haben, so gilt Ihre zuletzt abgegebene Weisung.

5. Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatern über den Online-Service

Am Online-Service teilnehmende Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater können Sie im Online-Service bevollmächtigen. Wählen Sie dort "Vollmacht und Weisung an einen Intermediär / eine Aktionärsvereinigung / einen Stimmrechtsberater".

Wenn Sie einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater rechtzeitig bis zum in der Einladung genannten Anmeldeschluss bevollmächtigen, können Sie die dem Intermediär / der Aktionärsvereinigung / dem Stimmrechtsberater über den Online-Service erteilten Weisungen noch bis zu dem Zeitpunkt über den Online-Service ändern, zu dem der Versammlungsleiter am Tag der Hauptversammlung - nach vorheriger Ankündigung - die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte schließt. Dies gilt auch, wenn Sie einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater außerhalb des Online-Service rechtzeitig bevollmächtigt haben.

Bitte beachten Sie, dass unter den Intermediären viele Kreditinstitute nicht mehr bereit sind, Stimmrechte zu vertreten. Sprechen Sie Ihr Kreditinstitut an, um zu vermeiden, dass Ihre Stimmen verloren gehen.

Sollten Sie sowohl über den Online-Service als auch auf anderem Wege Vollmacht an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater erteilt und Weisungen abgegeben haben, so gilt Ihre letzte Vollmacht und Weisung.

Für die Ausübung des Stimmrechts sind ausschließlich die bevollmächtigten Intermediäre, Aktionärsvereinigungen bzw. Stimmrechtsberater verantwortlich.

6. Änderung des Bevollmächtigten

Wenn Sie einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater, die am Online- Service teilnehmen, bevollmächtigt haben, können Sie statt des Intermediärs, der Aktionärsvereinigung oder des Stimmrechtsberaters über den Online-Service bis zum in der Einladung genannten Anmeldeschluss Vollmacht an andere am Online-Service teilnehmende Intermediäre, Aktionärsvereinigungen bzw. Stimmrechtsberater erteilen. Dabei gilt die zuletzt erteilte Vollmacht. Zuvor erteilte Vollmachten gelten als widerrufen und werden nicht mehr berücksichtigt.

Der reine Widerruf einer Vollmacht (d.h. ohne Erteilung einer neuen Vollmacht) ist ausschließlich unter der in der Einberufung genannten Anschrift bis zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem der Versammlungsleiter am Tag der Hauptversammlung - nach vorheriger Ankündigung - die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte schließt. Der Online-Service steht hierfür nicht zur Verfügung.

7. Live-Übertragung der Hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre der Uniper SE live über den Online-Service im Internet übertragen (www.uniper.energy/hv-service). Den Online-Zugang erhalten Sie durch Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihres Zugangspassworts. Ihre Aktionärsnummer und Ihr Zugangspasswort finden Sie in den Ihnen zugesandten Unterlagen. Falls Sie sich bereits mit einem selbst gewählten Zugangspasswort für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, verwenden Sie bitte dieses Zugangspasswort.

8. Fragerecht

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, Fragen einzureichen. Die Fragen können über den Online-Service unter www.uniper.energy/hv-service an den Vorstand gerichtet werden.

Fragen von Aktionären müssen der Gesellschaft bis spätestens zum17. Dezember 2022, 24.00 Uhr, über den Online-Service zugehen. Aus technischen Gründen ist der Umfang der einzelnen Frage auf eine bestimmte Zeichenzahl begrenzt, die Zahl der möglichen Fragen wird dadurch jedoch nicht beschränkt.

Bitte beachten Sie, dass der Name des Fragestellers grundsätzlich bei der Beantwortung von Fragen während der Hauptversammlung nicht offengelegt wird. Der Name des Fragestellers wird (soweit Fragen individuell beantwortet werden) nur dann offengelegt, wenn mit der Übermittlung der Frage das Einverständnis und der Wunsch zur Offenlegung des Namens erklärt wurden. Gleiches gilt für eine etwaige Vorabveröffentlichung von Fragen und gegebenenfalls Antworten auf der Internetseite der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung. Auch in diesem Fall wird der Name des Fragestellers nur offengelegt, wenn er mit Übersendung der Frage sein Einverständnis mit der Offenlegung seines Namens und einen entsprechenden Wunsch erklärt hat.

9. Widerspruch

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung bei dem mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notar über den Online-Service unter www.uniper.energy/hv-service zu erklären.

Die Übermittlung ist ab der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.

IV. Personengemeinschaften / Juristische Personen

Bitte beachten Sie, dass bei im Aktienregister eingetragenen Personengemeinschaften (z.B. Ehepaaren, Erbengemeinschaften), Personengesellschaften oder juristischen Personen diejenige Person, die die Registrierung oder eine Änderung der Registrierungsdaten, die Briefwahl, die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter oder am Online-Service teilnehmender Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater sowie die Erteilung bzw. Änderung von Weisungen vornimmt, von allen Mitgliedern der Personengemeinschaft bzw. von der Personengesellschaft / juristischen Person, für die sie handelt, hierzu bevollmächtigt bzw. für die Personengesellschaft / juristische Person vertretungsberechtigt sein muss. Als Nutzer des Online-Service bestätigen Sie gegenüber der Uniper SE, dass Sie in der erforderlichen Art und Weise autorisiert sind.

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Uniper SE published this content on 24 November 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 November 2022 18:30:04 UTC.