FRANKFURT (Dow Jones)--Der Energieversorger Uniper hat Beschwerde dagegen eingereicht, dass er keine Revision gegen ein Urteil im Zusammenhang mit der Genehmigung für sein Steinkohlekraftwerk Datteln 4 einlegen darf. Das Oberverwaltungsgerichts (OVG) für Nordrhein-Westfalen hatte den Bebauungsplan der Stadt Datteln für das Kraftwerk aus dem Jahr 2014 am 26. August für unwirksam erklärt. Das OVG Münster entschied damit in drei Parallelverfahren über Anträge der Stadt Waltrop, des Bund NRW sowie von vier Privatpersonen.

"Nach Analyse der Urteilsbegründung ist für uns klar, dass die vom OVG in seinen Urteilen aufgeworfenen Fragen höchstrichterlicher Klärung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bedürfen", sagte Sirpa-Helena Sormunen, Leiterin Recht und Compliance bei Uniper, laut Mitteilung. Die Uniper SE gehe weiterhin von der Rechtmäßigkeit der Genehmigung für Datteln 4 aus. Auch die Stadt Datteln hat der Mitteilung zufolge bereits Beschwerde eingelegt.

Das Kraftwerk wird seit 2020 auf der Grundlage einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung aus dem Jahr 2017 betrieben.

Konkret hatte das OVG beanstandet, dass der Bebauungsplan der Stadt Datteln auf einer fehlerhaften Prüfung möglicher alternativer Standorte auf der Ebene der Regionalplanung beruhe. Eine Revision hatte das Gericht nicht zugelassen.

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October 13, 2021 08:02 ET (12:02 GMT)