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  Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro 
  adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der 
  Emittent verantwortlich. 
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Finanzierung/Einladung zum Rückkauf und Anleiheemission/Absichtserklärung 
25.11.2021 
 
Wien - DIE HIERIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER 
WEITERGABE IN DIE ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, NACH ODER 
INNERHALB VON AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT. 
 
 
Der Vorstand und der Aufsichtsrat von UNIQA Insurance Group AG ("UNIQA" oder die 
"Gesellschaft") haben heute beschlossen, Inhaber der von UNIQA ausgegebenen (a) 
EUR 350.000.000,00 nachrangigen, fix zu variabel verzinslichen Anleihe mit 
vorgesehener Fälligkeit in 2043 und erstmaliger Möglichkeit der Kündigung durch 
die Gesellschaft zum Termin 31.7.2023, ISIN XS0808635436 (die "2023 Anleihe"), 
und (b) EUR 500.000.000,00 nachrangigen, fix zu variabel verzinslichen Anleihe 
mit vorgesehener Fälligkeit in 2046 und erstmaliger Möglichkeit der Kündigung 
durch die Gesellschaft zum Termin 27.7.2026, ISIN XS1117293107 (die "2026 
Anleihe"; gemeinsam mit der 2023 Anleihe die "Anleihen" und jede von diesen eine 
"Serie"), einzuladen, ihre Anleihen der Gesellschaft zum Rückkauf anzudienen 
(das "Rückkaufangebot" oder der "Rückkauf"). 
 
Der Rückkauf wird stattfinden (i) in einem Gesamtnennbetrag bis zu insgesamt 
höchstens EUR 300.000.000,00 oder jenem anderen Betrag, den die Gesellschaft in 
ihrem freien Ermessen gegebenenfalls festlegt (der "Maximale Rückkaufsbetrag"), 
(ii) (a) mit einem Yield von -0,05 % für die 2023 Anleihe und (b) mit einem 
Offer Spread von +80 Basispunkten zuzüglich der interpolierten Mid-Swap Rate der 
2026 Anleihe (wie in der von der Gesellschaft vorbereiteten Einladung zur Legung 
von Angeboten zum Rückkauf vom 25. November 2021 (die "Angebotsunterlage") 
festgelegt) für die 2026 Anleihe, sowie in jedem dieser Fälle (c) zuzüglich 
aufgelaufenen Zinsen. Die Einzelheiten sind in der Angebotsunterlage festgelegt. 
Wenn die Gesellschaft Angebote zum Rückkauf in einem Gesamtnennbetrag der 
Anleihen erhalten sollte, der den Maximalen Rückkaufbetrag überschreitet, wird 
eine Kürzung vorgenommen werden. 
 
Der Rückkauf ist bedingt mit der erfolgreichen Platzierung von neu ausgegebenen 
nachrangigen (Tier 2) fix zu variabel verzinslichen Schuldverschreibungen mit 
einer Mindeststückelung von EUR 100.000,00 (die "Neue Anleihe") im selben 
Nennbetrag wie Anleihen zurückgekauft werden. 
 
Investoren können ihre 2023 Anleihe und/oder 2026 Anleihe mit Beginn von heute, 
25. November 2021, bis zum Endtermin, 1. Dezember 2021 zum Rückkauf andienen (es 
sei denn, dass das Rückkaufangebot verlängert, frühzeitig beendet oder 
zurückgezogen werden sollte, jeweils im freien Ermessen der Gesellschaft). Die 
vorläufigen Ergebnisse des Rückkaufangebots werden voraussichtlich am oder um 
den 2. Dezember 2021 veröffentlicht werden. Die endgültigen Ergebnisse des 
Rückkaufangebots werden sobald wie möglich am oder nach 2. Dezember 2021 oder am 
oder nach dem Tag der Preisfestsetzung für die Neue Anleihe, je nachdem, welcher 
Termin der spätere ist, veröffentlicht werden. Die Abwicklung (das Settlement) 
des Rückkaufs wird erwartet für 10. Dezember 2021 oder für den Bankarbeitstag 
nach Abwicklung (Settlement) der Emission der Neuen Anleihe, je nachdem, welcher 
Termin der spätere ist. 
 
Das Rückkaufangebot wird ausschließlich auf Grundlage sowie gemäß den 
Bestimmungen und Bedingungen der Angebotsunterlage unterbreitet. Die 
Angebotsunterlage wird auf Verlangen von Lucid Issuer Services Limited (+44 20 
7704 0880 / uniqa@lucid-is.com [uniqa@lucid-is.com]) in deren Eigenschaft als 
Agent für das Rückkaufangebot ab heute zur Verfügung gestellt. 
 
UNIQA erwartet für den Fall eines Rückkaufs einen Anstieg der 
Finanzierungskosten, weil der Rückkauf mit einem Aufschlag auf den Nennbetrag 
erfolgen wird, der vollumfänglich in 2021 verbucht wird. Ungeachtet dessen 
belässt UNIQA den aktuellen Ausblick für das Geschäftsjahr 2021 unverändert. 
 
Die Emission und die Platzierung der Neuen Anleihe sind, abhängig von den 
Marktgegebenheiten, am oder um den 2. Dezember 2021 in Aussicht genommen und 
werden sich ausschließlich an institutionelle Anleger in Österreich und im 
Ausland richten. Inhaber der bestehenden Anleihen können eine bevorzugte 
Zuteilung im Angebot der Neuen Anleihe erhalten (gemäß den Bestimmungen und 
Bedingungen der Angebotsunterlage). Um eine bevorzugte Zuteilung der Neuen 
Anleihe zu erhalten, mögen interessierte Anleger mit einem Dealer Manager 
Verbindung aufnehmen, um die Vormerkung ihres Interesses zu veranlassen und eine 
individualisierte Referenznummer (Allocation Code) zu erhalten. Die Zulassung 
der Neuen Anleihe zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse ist beabsichtigt, 
abhängig von der Billigung des Zulassungsprospekts. 
 
UNIQA beabsichtigt zu arrangieren, dass ein Betrag in gleicher Höhe wie der 
Netto-Erlös aus der Emission der Neuen Anleihe so rasch wie praktisch möglich, 
jedenfalls aber vor dem Laufzeitende der Neuen Anleihe, zur Gänze oder 
teilweise, zur Finanzierung und/oder Refinanzierung geeigneter Assets gemäß dem 
UNIQA Green Bond Framework verwendet wird. 
 
J.P. Morgan AG und Raiffeisenbank International AG sind als Dealer Manager und 
Lucid Issuer Services Limited als Agent für das Rückkaufangebot beauftragt 
worden. 
 
J.P. Morgan AG und Raiffeisenbank International AG sind als Joint Bookrunners 
für die Neue Anleihe beauftragt worden. 
 
Rechtlicher Hinweis/Disclaimer: 
Diese Mitteilung ist eine Pflichtmitteilung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 
Nr 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über 
Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung). 
 
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und ist kein Angebot 
zum Verkauf und keine Einladung, Aufforderung oder Angebot zum Kauf oder zur 
Zeichnung von Wertpapieren sowie keine Finanzanalyse und keine auf 
Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung. Die Wertpapiere wurden 
nicht und werden nicht gemäß ausländischen Wertpapiergesetzen, insbesondere 
nicht gemäß dem U.S. Securities Act of 1933 in der derzeit geltenden Fassung 
("Securities Act"), bei ausländischen Wertpapierbehörden registriert und dürfen 
insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") nicht ohne 
Registrierung oder Ausnahme von den Registrierungserfordernissen gemäß dem 
Securities Act angeboten oder verkauft werden. 
 
Diese Mitteilung ist nicht zur Weitergabe in die oder innerhalb der USA, 
Australien, Kanada oder Japan oder einem anderen Staat, in dem die Weitergabe 
oder Verbreitung unzulässig wäre, bestimmt und darf nicht an Publikationen mit 
allgemeiner Verbreitung in den USA verteilt oder weitergeleitet werden. Ein 
öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA findet nicht statt. 
 
Diese Mitteilung ist kein Angebot und keine Einladung oder Aufforderung an die 
Öffentlichkeit in Zusammenhang mit einem Angebot im Sinn der europäischen 
Prospektverordnung (EU) 2017/1129 (die "Prospektverordnung"). Das Angebot und 
der Verkauf der Neuen Anleihe erfolgen aufgrund einer Ausnahme gemäß der 
Prospektverordnung von der Verpflichtung, einen Prospekt für Angebote von 
Wertpapieren zu erstellen. 
 
Ein Zulassungsprospekt wird ausschließlich zum Zweck der Zulassung der Neuen 
Anleihe zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse erstellt. Der Prospekt wird, 
wenn und sobald von der Finanzmarktaufsichtsbehörde gebilligt, in elektronischer 
Form auf der Internetseite der Emittentin unter https://www.uniqagroup.com/ 
gruppe/versicherung/investor-relations/Anleihen.en.html [https:// 
www.uniqagroup.com/gruppe/versicherung/investor-relations/Anleihen.en.html] 
kostenlos zum Download verfügbar sein. 
 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
UNIQA Insurance Group AG 
 
Investor Relations: 
 
Michael Oplustil, Investor Relations, +43 1 21175 3236, 
+43 664 88915215, michael.oplustil@uniqa.at 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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(END) Dow Jones Newswires

November 25, 2021 04:40 ET (09:40 GMT)