DGAP Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen: United Internet AG / Veröffentlichung gemäß § 111c AktG
United Internet AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
2021-02-16 / 21:30
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EQS Group AG.
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United Internet-Tochter 1&1 Telecom weitet Glasfaser-Angebot aus und vertieft Zusammenarbeit mit 1&1 Versatel und
Deutsche Telekom
Montabaur, 16. Februar 2021. Am 15. Februar 2021 hat die 1&1 Telecom GmbH ("1&1") mit der 1&1 Versatel Deutschland GmbH
("1&1 Versatel") einen Vertrag über die langfristige Nutzung von Glasfaseranschlüssen für Haushalte (fibre to the home
- "FTTH") und VDSL/Vectoring-Anschlüssen vereinbart ("Intercompany-Vertrag"). Die United Internet AG ist mittelbar mit
100% an 1&1 Versatel beteiligt. Die 1&1 Drillisch AG ist mittelbar mit 100% an 1&1 beteiligt. Die Aktien der 1&1
Drillisch AG werden zu rund 75% von der United Internet AG gehalten. Ab dem 1. April 2021 weitet 1&1 damit nicht nur
ihr Glasfaser-Angebot aus, sondern wird zudem sämtliche VDSL- und FTTH-Vorleistungen konzernintern von der
Schwestergesellschaft 1&1 Versatel beziehen.
Zu diesem Zweck haben 1&1 Versatel und 1&1 ebenfalls am 15. Februar 2021 eine Rahmenvereinbarung mit der Telekom
Deutschland GmbH ("Deutsche Telekom") abgeschlossen ("Rahmenvereinbarung"). Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass 1&1
ihren bislang unmittelbar mit der Deutschen Telekom bestehenden VDSL-Vertrag, dessen Laufzeit am 31. März 2021 endet,
nicht mehr nutzen wird. Stattdessen wird die Deutsche Telekom beginnend am 1. April 2021 1&1 Versatel mit FTTH- und
VDSL-Anschlüssen versorgen.
Die neue Rahmenvereinbarung löst den bisher bestehenden VDSL-Vertrag zwischen Deutsche Telekom und 1&1 Versatel (Layer
2) und den bisher bestehenden VDSL-Vertrag zwischen Deutsche Telekom und 1&1 (Layer 3) ab und ersetzt diese Verträge
durch einen Kontingentvertrag Layer 2, Layer 3/WIA und FTTH. Durch die Zusammenlegung der Kontingentverträge können
technische und prozessuale Synergien optimierend gesteuert und somit Leerkapazitäten vermieden werden. Seit 2017 werden
darüber hinaus konzerninterne Wertschöpfungsanteile durch die unmittelbare Nutzung des 1&1 Versatel-eigenen
Transportnetzes generiert. 1&1 bezieht so auch zukünftig gebündelte Vorleistungsprodukte von 1&1 Versatel.
Durch den Intercompany-Vertrag zwischen 1&1 Versatel und 1&1 hat 1&1 neben dem Zugriff auf FTTH-Anschlüsse führender
City Carrier nun auch Zugang zu 750.000 FTTH-Anschlüssen der Deutschen Telekom. Die Zahl der vermarktbaren
FTTH-Anschlüsse der Deutschen Telekom soll sich in den nächsten Jahren um durchschnittlich 2 Mio. Haushalte jährlich
erhöhen. Damit wird gewährleistet, dass 1&1 ihren Kunden eine höhere FTTH-Reichweite anbieten kann als bisher. Die
FTTH-Anbindung ermöglicht Internet-Geschwindigkeiten mit Bandbreiten von bis zu 1 Gbit/s. Bis zur flächendeckenden
FTTH-Versorgung wird VDSL/Vectoring angeboten. Die Laufzeit des Intercompany-Vertrags ist synchron zur Vertragslaufzeit
mit der Deutschen Telekom.
1&1 Versatel wird die von der Deutschen Telekom über die Rahmenvereinbarung bezogenen kombinierten Leistungen im
Wesentlichen zu den mit der Deutschen Telekom vereinbarten (in weiten Teilen regulierten) Preisen über den
Intercompany-Vertrag an 1&1 weitergeben. Für die von 1&1 Versatel gegenüber 1&1 seit 2017 erbrachten, erforderlichen
Netzleistungen (Layer 2) zahlt 1&1 konzerninterne Verrechnungspreise (Kostenersatz einschließlich eines marktüblichen
Aufschlags), welche jedoch für 1&1 insgesamt eine Ersparnis gegenüber einem Direktbezug gebündelter
Vorleistungsprodukte bei der Deutschen Telekom darstellt. 1&1 trägt überdies die Verwaltungskosten, die auf Seiten von
1&1 Versatel aufgrund der Verwaltung des Intercompany-Vertrags und des Weiterleitens der unter der Rahmenvereinbarung
bezogenen Leistungen entstehen (Kostenersatz einschließlich eines marktüblichen Aufschlags). Es wird erwartet, dass
sich die von 1&1 an 1&1 Versatel unter dem Intercompany-Vertrag zu zahlenden Netzleistungs- sowie Verwaltungskosten
zuzüglich der konzerninternen Verrechnungspreise auf einen Betrag in Höhe von ca. EUR 50 Mio. jährlich belaufen werden.
Hinzu kommen die mit der Deutschen Telekom in der Rahmenvereinbarung vereinbarten Entgelte, die von 1&1 Versatel an 1&1
ohne Aufschlag weiterbelastet werden.
Die 1&1 Drillisch AG übernimmt die gesamtschuldnerische Haftung für die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen von 1&1
gegenüber 1&1 Versatel. 1&1 Versatel ist danach verpflichtet, fällige Zahlungsforderungen zunächst bei 1&1 geltend zu
machen und nur sekundär bei der 1&1 Drillisch AG einzufordern.
Sämtliche für den Abschluss der Rahmenvereinbarung und des Intercompany-Vertrags erforderlichen Gremienzustimmungen auf
Seiten der United Internet AG und ihrer Tochtergesellschaften wurden erteilt.
Die Rahmenvereinbarung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Bundesnetzagentur als zuständige
Regulierungsbehörde.
Montabaur, 16. Februar 2021
United Internet AG
Der Vorstand
Weitere Informationen:
Über United Internet
Die United Internet AG ist mit über 25 Mio. kostenpflichtigen Kundenverträgen und über 39 Mio. werbefinanzierten
Free-Accounts ein führender europäischer Internet-Spezialist. Kern von United Internet ist eine leistungsfähige
"Internet-Fabrik" mit über 9.600 Mitarbeitern, ca. 3.000 davon in Produkt-Management, Entwicklung und Rechenzentren.
Neben einer hohen Vertriebskraft über etablierte Marken wie 1&1, GMX, WEB.DE, IONOS, STRATO, 1&1 Versatel sowie die
Marken von Drillisch Online steht United Internet für herausragende Operational Excellence bei weltweit rund 65 Mio.
Kunden-Accounts.
Ansprechpartner
United Internet AG
Phone +49 2602 96-1616
presse@united-internet.de
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2021-02-16 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: United Internet AG
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Deutschland
Internet: www.united-internet.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1168844 2021-02-16
(END) Dow Jones Newswires
February 16, 2021 15:30 ET (20:30 GMT)