BERLIN (Dow Jones)--Bürger sollen künftig einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet erhalten. Das sieht der Entwurf für das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz vor, den die Ressorts Verkehr und Wirtschaft vorlegten und den das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss. Er soll ausdrücklich auch die Nutzung von Video-Streaming-Diensten oder die Arbeit im Homeoffice ermöglichen.

"Wenn Techniker-Termine platzen oder zugesagte Bandbreiten nicht eingehalten werden, ist das nicht nur ärgerlich für den einzelnen, sondern in Zeiten des Homeoffices auch ein wirtschaftlicher Hemmschuh", erklärte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). "Hier wollen wir Abhilfe schaffen." Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ergänzte, damit würden gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land geschaffen.

Der Rechtsanspruch soll vor allem Bürgern in besonders schwer erschließbaren Randlagen zugute kommen. Hierzu legt die Bundesnetzagentur Mindestanforderungen fest. Künftig gilt nicht mehr die veraltete Mindest-Übertragungsrate von 50 Mbit pro Sekunde, Ziel ist vielmehr der schnellere und flächendeckende Ausbau von Gigabitnetzen. Dazu setzt das Gesetz Fristen, bis wann der Anschluss realisiert sein muss.

Mit der Reform entfällt auch die Pflicht für Netzanbieter, Telefonzellen oder Telefonbücher bereitzustellen. Die Große Koalition setzt mit dem Entwurf nun eine entsprechende EU-Vorgabe um, die bereits Ende 2018 in Kraft getreten ist.

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December 16, 2020 09:28 ET (14:28 GMT)