Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Ettlingen (pta017/16.04.2021/10:15) - Zum 31.03.2021 liegen wir mit einem ungeprüften Umsatz von 1,4 Mio. EUR (Vj. 2,8 Mio. EUR) in der Planung für das Gesamtjahr.

Das ungeprüfte Ergebnis zum Ende des 1. Quartals 2021 beläuft sich auf rd. 25 TEUR (Vj. -245 TEUR), wobei wir zum Jahresende mit einem Ergebnis von 100 TEUR, vor eventueller Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken, planen.

Zum Stichtag ergibt sich ein Ertrag aus saldierten Zu- und Abschreibungen des Handels- und des Anlagebuches von 20 TEUR. (Vj. Abschreibungen 291 TEUR).

Beteiligungen ab 100 TEUR je Position

Bei unseren Beteiligungen sind die Positionen ab einem stichtagsbezogenen Wert von EUR 100.000 die Albis AG, die Fleischer-Einkauf AG sowie die Freenet AG. Die jeweiligen Bestände haben eine Höhe von max. 13% des haftenden Eigenkapitals der VEH AG (31.12.2020).

Perspektiven 2021

Aus diversen Paketgeschäften im Jahr 2020 stehen uns noch Nachbesserungsansprüche zu, aus denen zukünftig eventuell signifikante Erträge entstehen könnten. Zu Beginn des Jahres 2021 haben wir den Lieferanspruch von 400 kg Silber gegenüber der Allg. Gold- & Silberscheideanstalt AG, Pforzheim mit einem Gewinn von über 20% bezogen auf die gesamte Haltedauer von rd. 4,5 Jahren veräußert. Dies entspricht einer Rendite von ca. 4,5% p.a..

Für 2021 planen wir Umsätze im Bereich von 4 - 6 Mio. EUR und einen Jahresüberschuss von 100.000 EUR, vor eventueller Zuführung zum "Fonds für allgemeine Bankrisiken". Die Anzahl der öffentlichen Kaufangebote über unser Haus, die Wertentwicklung unserer Beteiligungspositionen und die aktuell nicht kalkulierbaren Kosten für die Rechtsberatung werden hierbei eine wichtige Rolle spielen.

Insbesondere zum Punkt Rechtsberatungskosten haben wir in der Vergangenheit wiederholt über aktienrechtliche Streitigkeiten informiert. Im März 2021 ergingen in fünf dieser Verfahren für uns positive Entscheidungen des Landgerichts Mannheim. Das Gericht wies drei Anfechtungsklagen der sog. "Reich-Gruppe" gegen Beschlüsse der VEH-Hauptversammlungen 2017 (Az. 24 O 28/19), 2018 (Az.: 24 O 36/19) und 2019 (Az.: 24 O 92/19) sowie zwei Auskunftserzwingungsverfahren wegen angeblich in den Hauptversammlungen 2018 und 2019 nicht erteilter Auskünfte zurück (Az. 23 O 39/18 und Az. 24 O 95/19).

Es stützt sich dabei mehrfach darauf, dass die Kläger/Antragssteller einem Rechtsverlust gem. § 44 WpHG unterlägen, da sie im Hinblick auf ihre Stimmrechte Meldeschwellenüber- und Unterschreitungen nicht mitgeteilt hätten. Zudem betrachtete das Landgericht die Klagen/Anträge wiederholt als rechtsmissbräuchlich. Diese Entscheidungen sind soweit bekannt noch nicht rechtskräftig.

Liquiditätsrisiken sind aufgrund der hohen Eigenkapitalfinanzierung für das Geschäftsjahr 2021 nicht erkennbar.

Klaus Helffenstein - Vorstand

(Ende)

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April 16, 2021 04:15 ET (08:15 GMT)