Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 11. Mai 2021, 24:00 Uhr 
(MESZ) beziehen. 
 
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als 
Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der 
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. 
 
Im Sinne des § 10a Absatz 1 letzter Satz Aktiengesetz wird die Gesellschaft auch 
Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen) 
entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß 
tschechischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind. 
 
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt 
werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch 
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb 
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer 
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. 
 
 
BEVOLLMÄCHTIGUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI 
EINZUHALTENDE VERFAHREN 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach 
Maßgabe des Aktiengesetzes, des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt 
ist und dies der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen in dieser Einberufung 
nachgewiesen hat, hat das Recht, einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu 
bevollmächtigen. 
 
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines 
Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG 
Wiener Versicherung Gruppe am 21. Mai 2021 kann gemäß § 3 Absatz 4 COVID-19-GesV 
nur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen. 
 
Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet 
und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen: 
 
(i) Dr. Michael Knap 
c/o Interessenverband für Anleger, IVA 
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien 
E-Mail-Adresse knap.vig@hauptversammlung.at 
 
 
(ii) Rechtsanwalt Mag. Christoph Moser 
c/o Schönherr Rechtsanwälte GmbH 
Schottenring 19, 1010 Wien 
E-Mail-Adresse moser.vig@hauptversammlung.at 
 
 
(iii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M. 
c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH 
ARES-Tower, Donau-City-Straße 11, 1220 Wien 
E-Mail-Adresse nauer.vig@hauptversammlung.at [nauer.vig@hauptversammlung.at] 
 
 
(iv) Rechtsanwalt Dr. Richard Wolf 
c/o Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG Schubertring 6, 1010 Wien 
E-Mail-Adresse wolf.vig@hauptversammlung.at 
 
 
Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen 
Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen. 
 
Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung [http:// 
www.vig.com/hauptversammlung] ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar, welches 
zwingend zu verwenden ist. 
 
Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten 
und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation, die auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung abrufbar ist, enthaltenen 
Bestimmungen zu beachten. 
 
Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich 
ausgeschlossen. 
 
 
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 120 Absatz 2 Ziffer 1 
Börsegesetz) 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der 
Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in 128.000.000 auf 
den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die 
Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die 
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum vorgenannten 
Zeitpunkt 128.000.000. 
 
KEINE PHYSISCHE ANWESENHEIT 
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der 
kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der COVID-19- 
GesV weder Aktionäre noch Gäste persönlich zugelassen sind. 
 
 
 
INFORMATION ZUR DATENVERARBEITUNG FÜR AKTIONÄRE 
 
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ihrer Daten 
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere 
jene gemäß § 10a Absatz 2 Aktiengesetz, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, 
Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls 
Aktiengattung, Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung 
bezieht, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des 
oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, 
insbesondere der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) sowie des 
österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer 
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. 
 
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die 
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem 
Aktiengesetz, insbesondere die §§ 111, 113, 114, 117 und 120 Aktiengesetz, 
zwingend erforderlich. Die personenbezogenen Daten von Aktionären werden im Zuge 
der Hauptversammlung zu folgenden Zwecken verarbeitet: Organisation der 
Hauptversammlung, Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der 
Hauptversammlung, für die Ausübung von Aktionärsrechten im Rahmen der 
Hauptversammlung, Feststellung des Abstimmungsverhaltens, Anlegen eines 
Anmeldeverzeichnisses, Anlegen eines Teilnahmeverzeichnisses, Anlegen eines 
Vollmachtsverzeichnisses, Erstellen eines Hauptversammlungsprotokolls, Erfüllung 
von Compliance-Pflichten einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts- und 
Meldepflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Absatz 
1 lit c DSGVO und Artikel 6 Absatz 1 lit f DSGVO. 
 
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die VIENNA INSURANCE GROUP AG 
Wiener Versicherung Gruppe, Schottenring 30, 1010 Wien. Die Gesellschaft bedient 
sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer 
Dienstleistungsunternehmen, wie insbesondere Zählservice, Notar, Rechtsberater, 
besonderer Stimmrechtsvertreter und IT- Dienstleister. Diese erhalten von der 
Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der 
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten 
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat 
die Gesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine 
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. 
 
Die besonderen Stimmrechtsvertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, 
der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht können 
in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 Aktiengesetz) 
Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten 
(u.a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Gesellschaft ist 
zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das 
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch 
einzureichen (§ 120 Absatz 4 Aktiengesetz). 
 
Aufbewahrungsdauer Ihrer Daten 
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die 
Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, 
und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. 
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem 
Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht 
sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären 
gegen die Gesellschaft oder umgekehrt von der Gesellschaft gegen Aktionäre 
erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und 
Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit 
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten 
während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis 
zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen. Die Dauer der Verjährung richtet 
sich insbesondere nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen 
Gesetzbuches. 
 
Ihre Rechte 
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir personenbezogene 
Daten von Ihnen verarbeiten. Wenn dies der Fall ist, können Sie Auskunft über 
die Daten selbst, den Zweck der Datenverarbeitung, die Kategorien der Daten, die 
Empfänger, die Herkunft und die Speicherdauer der zu Ihrer Person von uns 
verarbeiteten Daten verlangen. 
 
Falls wir Daten zu Ihrer Person verarbeiten, die unrichtig oder unvollständig 
sind, so können Sie Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer Daten verlangen. 
Sie können auch die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten verlangen. Bitte 
beachten Sie aber, dass dies nur auf unrichtige, unvollständige oder 
unrechtmäßig verarbeitete Daten zutrifft. Ist unklar, ob die zu Ihrer Person 
verarbeiteten Daten unrichtig oder unvollständig sind oder unrechtmäßig 
verarbeitet werden, so können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten 
bis zur endgültigen Klärung dieser Frage verlangen. Auch können Sie Ihre zuvor 
erteilte Einwilligung jederzeit und ohne Grund widerrufen, um die 
Weiterverwendung Ihrer personenbezogenen Daten, die auf Grundlage einer 
Einwilligungserklärung erhoben und verwendet werden, zu verhindern. Der Widerruf 
Ihrer Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, 

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April 20, 2021 05:35 ET (09:35 GMT)