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21.05.2021 
 
Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der VIENNA INSURANCE GROUP AG 
Wiener Versicherung Gruppe zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 
Ziffer 8 und Absatz 1a und 1b AktG sowie zur Veräußerung eigener Aktien auf eine 
andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot (§ 65 Absatz 
1b AktG) 
 
Veröffentlichung gemäß § 119 Absatz 9 BörseG 2018 iVm §§ 2 und 3 
VeröffentlichungsV 2018 
 
Die Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, 
Schottenring 30, 1010 Wien, FN 75687 f, vom 21. Mai 2021 hat den folgenden 
Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 65 Absatz 1a AktG iVm § 119 Absatz 9 
BörseG 2018 und gemäß §§ 2 und 3 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht 
wird: 
 
Die in der 28. ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2019 beschlossene 
Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und 8 und Absatz 1a und 
1b Aktiengesetz eigene Aktien zu erwerben und diese eigenen Aktien wieder zu 
veräußern, wird widerrufen und durch die folgende neue Ermächtigung ersetzt: 
 
Der Vorstand wird ermächtigt, gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 1a und 1b 
Aktiengesetz im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber 
lautende eigene Stammaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem 
Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der beim Rückerwerb 
zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 50% unter und nicht 
höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten 
Börseschlusskurs an der Wiener Börse der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn 
Börsetage betragen. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstandes über die Börse oder 
durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige, 
zweckmäßige Art erfolgen. Im Falle des Rückerwerbs über ein öffentliches Angebot 
ist der Stichtag für das Ende des Durchrechnungszeitraums der Tag, an dem die 
Absicht bekannt gemacht wird, ein öffentliches Angebot zu stellen (§ 5 Absatz 2 
und 3 Übernahmegesetz). 
 
Der Vorstand wird weiters für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung 
ermächtigt, eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes 
 
a) zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen, die auf Grundlage des 
Beschlusses der Hauptversammlung am 21. Mai 2021 ausgegeben werden, zu 
verwenden; und 
 
b) auf eine andere gesetzlich zulässige Art als über die Börse oder durch ein 
öffentliches Angebot zu veräußern. 
 
 
 
Wien, im Mai 2021 
 
                                  Der Vorstand 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
VIENNA INSURANCE GROUP AG 
Wiener Versicherung Gruppe 
1010 Wien, Schottenring 30 
 
 
Nina Higatzberger-Schwarz 
Leiterin Investor Relations 
Tel.: +43 (0)50 390-21920 
Fax: +43 (0)50 390 99-21920 
E-Mail: nina.higatzberger@vig.com 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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May 21, 2021 10:43 ET (14:43 GMT)