KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der VW-Abgasskandal beschäftigt am Montag (12.30 Uhr) erneut den Bundesgerichtshof (BGH). Diesmal geht es um die Frage, ob betroffenen Diesel-Käufern auch dann Schadenersatz von Volkswagen zusteht, wenn sie ihre Klage erst 2019 oder 2020 erhoben haben. VW geht davon aus, dass die Ansprüche mit Ablauf des Jahres 2018 verjährt sind. Der Dieselskandal war im Herbst 2015 aufgeflogen. Die gesetzlich vorgesehene Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn die Rechtslage so unsicher und zweifelhaft ist, dass die Erhebung einer Klage unzumutbar wäre. Bei dem Kläger, dessen Fall nun in Karlsruhe verhandelt wird, hatte das Stuttgarter Oberlandesgericht zuletzt keinen Anlass für eine Ausnahme gesehen. Das Urteil wird voraussichtlich nicht mehr am Montag, aber wohl noch vor Weihnachten verkündet. Laut VW ist der Ausgang entscheidend für rund 9000 noch offene Verfahren. (Az. VI ZR 739/20)/sem/DP/nas