KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Donnerstag (9.00 Uhr) in vier gleich gelagerten Diesel-Verfahren Schadenersatz-Forderungen gegen die VW-Tochter Audi. Es geht jeweils um den Skandalmotor EA189, der bei Volkswagen entwickelt, aber auch in Audis eingesetzt wurde. Das allein hatte den Karlsruher Richterinnen und Richtern in zwei bereits entschiedenen Fällen nicht ausgereicht. Sie hatten konkrete Anhaltspunkte dafür verlangt, dass die Audi-Verantwortlichen zumindest von dem Abgasbetrug wussten.

Die neuen Fälle kommen vom Oberlandesgericht München, das den Klägern Schadenersatz zugesprochen hatte. Audi hat Revision eingelegt. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen. (Az. VII ZR 238/20 u.a.)

Generell haben die meisten Audi-Käufer wegen des Motors EA189 direkt gegen VW geklagt, in vielen Fällen hatten sie auch Erfolg. Gegen Audi sind zu der Frage noch Klagen im niedrigen vierstelligen Bereich anhängig. Die Fälle sind aber nicht alle miteinander vergleichbar./sem/DP/he