KARLSRUHE (dpa-AFX) - Knapp fünfeinhalb Jahre nach dem Auffliegen des VW-Abgasskandals beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Rolle der Konzerntochter Audi. Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe verhandeln am Montag (13.00 Uhr) einen Musterfall aus Sachsen-Anhalt, in dem der Diesel-Käufer nicht den VW-Konzern, sondern Audi direkt auf Schadenersatz verklagt hat. Das Urteil dürfte nicht mehr am selben Tag, aber zeitnah verkündet werden. (Az. VI ZR 505/19)

Dass Volkswagen mit dem heimlichen Einsatz einer manipulierten Abgastechnik Millionen Autokäufer systematisch getäuscht hat und dafür grundsätzlich haftet, steht seit Mai 2020 fest. Damals entschieden die obersten Zivilrichter des BGH in ihrem ersten und wichtigsten Urteil zum Diesel-Skandal, dass Kläger ihr Auto an VW zurückgeben können. Sie bekommen aber nicht den vollen Kaufpreis zurück, sondern müssen sich gefahrene Kilometer anrechnen lassen.

Die Frage ist, ob auch Audi sittenwidrige Schädigung vorzuwerfen ist. Der Skandalmotor EA189 wurde bei VW entwickelt. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte dem Kläger trotzdem zuletzt rund 20 000 Euro Schadenersatz plus Zinsen zugesprochen. Die Richter meinten, dass der Ingolstädter Autobauer genauso hafte, weil er die unzulässige Technik in seinen Fahrzeugen eingesetzt und diese in Verkehr gebracht habe.

Nach Auskunft von Audi gibt es eine niedrige vierstellige Zahl solcher Verfahren. Darunter seien aber auch Fälle, in denen so spät geklagt wurde, dass die Ansprüche möglicherweise verjährt sind. Andere Kläger hätten ihren Audi erst nach Auffliegen des Abgasskandals im September 2015 gekauft. Diese Gruppe hat laut BGH keinen Anspruch auf Schadenersatz - das Thema sei seither so präsent gewesen, dass niemand sagen könne, VW habe ihn hinters Licht geführt.

Solche Kläger versuchen nun vermehrt, gegen VW wegen des Software-Updates vorzugehen, mit dem die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden musste. Sie hatte dafür gesorgt, dass die Diesel-Autos in Tests deutlich weniger giftige Stickoxide ausstießen als im Straßenverkehr. Jetzt werfen Diesel-Anwälte Volkswagen vor, die aufgespielte Technik lasse den Schadstoffausstoß je nach Außentemperatur schwanken. Das sei ebenfalls unzulässig.

VW hält die Klagen für aussichtslos und beruft sich darauf, dass die Technik von den Behörden geprüft und genehmigt wurde. Eigentlich hatte der BGH am Montag auch über diese Frage verhandeln wollen. Der Termin musste aber kurzfristig abgesagt werden, weil der klagende Käufer seine Revision zurückgezogen hatte. (Az. VI ZR 513/20)/sem/DP/zb