Zudem kann für die Erteilung der Vollmacht auf der Anmeldebestätigung der hierfür vorgesehene

Textabschnitt verwendet werden. Das ausgefüllte Formular muss spätestens am 21. Juli 2021, 24:00 Uhr

(MESZ), in Papierform, via Telefax oder E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen sein:

Volkswagen Aktiengesellschaft

c/o Computershare Operations Center

80249 München

Telefax: +49-89-30903-74675

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/oder ihr Stimmrecht nicht

persönlich ausüben möchten, können sich auch durch einen Bevollmächtigten (z.B. durch einen Intermediär,

eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten) vertreten lassen, allerdings nicht in deren

Namen. Die Vollmacht kann entweder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft oder durch Erklärung

gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt werden. Erfolgt die Erklärung gegenüber dem zu

Bevollmächtigenden, bedarf es eines Nachweises der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft.

Wer Aktionäre geschäftsmäßig vertritt, darf das Stimmrecht nur ausüben, wenn der Aktionär ihm

Vollmacht erteilt hat. Weisungen dürfen eingeholt werden.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der

Gesellschaft bedürfen der Textform und können elektronisch mit den Zugangsdaten der Anmeldebestätigung

bis zur Schließung der Hauptversammlung am 22. Juli 2021 über den Online-Aktionärsservice der

Gesellschaft unter

erfolgen.

Zudem kann für die Erteilung der Vollmacht auf der Anmeldebestätigung der hierfür vorgesehene

Textabschnitt verwendet werden. Das ausgefüllte Formular muss spätestens am 21. Juli 2021, 24:00 Uhr

(MESZ), in Papierform, via Telefax oder E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen sein:

Volkswagen Aktiengesellschaft

c/o Computershare Operations Center

80249 München

Telefax: +49-89-30903-74675

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nachweis der Stimmzählung

Der Abstimmende kann gemäß § 129 Absatz 5 Satz 1 Aktiengesetz innerhalb eines Monats nach dem Tag der

Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Die

Abstimmbestätigung ist für den gesetzlichen Zeitraum im Online-Aktionärsservice abrufbar sowie auf

Anfrage bei der Gesellschaft unter 5.

erhältlich. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach §

129 Absatz 5 Satz 3 Aktiengesetz unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet

Angemeldete Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung am 22. Juli 2021 mit den Zugangsdaten ihrer

Anmeldebestätigung über den Online-Aktionärsservice der Gesellschaft unter

verfolgen. Die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet ermöglicht keine Teilnahme im Sinne von §

118 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz. 6.

Die interessierte Öffentlichkeit kann die einleitenden Ausführungen des Aufsichtsratsvorsitzenden

sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden am 22. Juli 2021 ab 10:00 Uhr (MESZ) live auf der Internetseite

der Gesellschaft unter

verfolgen. Nach Beendigung der virtuellen Hauptversammlung stehen diese Reden auf der Internetseite

der Gesellschaft als Aufzeichnung zur Verfügung.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Aktiengesetz, § 1 COVID-19-Gesetz

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag

von 500.000,- Euro erreichen (das entspricht einer Aktienanzahl von 195.313 Stück), können nach Maßgabe

des § 122 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Aktiengesetz verlangen, dass Gegenstände auf die

Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine

Beschlussvorlage beiliegen.

Das Verlangen muss der Gesellschaft mit dem durch das depotführende Institut ausgestellten Nachweis

über das Erreichen der Mindestaktienzahl bis zum 21. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter

folgender Adresse zugehen:

Volkswagen Aktiengesellschaft

Der Vorstand

c/o HV-Stelle

Brieffach 1848/3

38436 Wolfsburg

Telefax: +49-5361-95600100

oder per E-Mail an: hvstelle@volkswagen.de

Ergänzungsanträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache

veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen.

Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des

Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den

Antrag halten. Auf § 70 Aktiengesetz zur Berechnung der Aktienbesitzzeit wird hingewiesen.

Veröffentlichungspflichtige Ergänzungsanträge zur Tagesordnung werden unverzüglich im Bundesanzeiger

bekannt gemacht und europaweit verbreitet.

Außerdem werden die Ergänzungsanträge auf der Internetseite der Gesellschaft unter

veröffentlicht.

Aktionären wird entsprechend §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz die Möglichkeit eingeräumt,

Gegenanträge mit Begründung und Wahlvorschläge mit Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 7. Juli

2021, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:

Volkswagen Aktiengesellschaft

HV-Stelle

Brieffach 1848/3

38436 Wolfsburg

Telefax: +49-5361-95600100

oder per E-Mail an: hvstelle@volkswagen.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer

Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens

des Aktionärs entsprechend §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz unverzüglich auf der Internetseite der

Gesellschaft unter

bekannt gemacht. Weitere personenbezogene Daten werden nicht veröffentlicht, es sei denn, der 7. Antragsteller fordert die Veröffentlichung der Daten ausdrücklich.

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf der genannten Internetseite

veröffentlicht.

Gemäß § 1 Absatz 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz und §§ 126, 127 Aktiengesetz gelten zugänglich gemachte

Gegenanträge und Wahlvorschläge in der virtuellen Hauptversammlung als gestellt, wenn der antragstellende

oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung

angemeldet ist.

Anträge von Aktionären, die sich auf die Ablehnung der Vorschläge der Verwaltung bzw. des

Aufsichtsrats beziehen, können unterstützt werden, indem auf der Anmeldebestätigung oder über den

Online-Aktionärsservice unter

zu dem entsprechenden Tagesordnungspunkt 'Nein' angekreuzt wird. Diese Anträge von Aktionären sind

jeweils ohne Großbuchstaben aufgeführt und werden unter der o.g. Internetadresse bekannt gemacht.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die sich nicht auf Ablehnung der Vorschläge der Verwaltung

bzw. des Aufsichtsrats beziehen, sind jeweils mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet. Diesen Anträgen

können sich Aktionäre oder deren Bevollmächtigte anschließen, indem Sie auf der Anmeldebestätigung oder

über den Online-Aktionärsservice unter

unter dem Punkt 'Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären' das entsprechende Kästchen hinter dem

betreffenden Großbuchstaben mit 'Ja' oder 'Nein' ankreuzen.

Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung

abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen

Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.

Im Falle offensichtlicher Widersprüche zwischen der Abstimmung eines Aktionärs oder seines

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 14, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)