DGAP-News: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.07.2021 in Berlin mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
2021-06-14 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
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Wolfsburg WKN: 766400, 766403 
ISIN: DE0007664005, DE0007664039 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
Wir laden hiermit unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre ein, die ordentliche virtuelle Hauptversammlung am Donnerstag, 22. 
Juli 2021, ab 10:00 Uhr (MESZ) online zu verfolgen. 
I. Tagesordnung 
              Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
              Lageberichts sowie des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts des Volkswagen Konzerns 
              und der Volkswagen Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das 
              Geschäftsjahr 2020 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a 
              Handelsgesetzbuch 
              Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung 
              vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
1.            Der Jahresabschluss und Konzernabschluss der Volkswagen Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 
              sowie weitere Unterlagen sind unter 
              www.volkswagenag.com/ir/hv 

im Internet zugänglich.

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen Aktiengesellschaft

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, vom Bilanzgewinn der Volkswagen Aktiengesellschaft aus dem

Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 4.028.083.416,90 Euro jeweils einen Teilbetrag von


                            1.416.431.126,40 Euro zur Zahlung einer Dividende von 4,80 Euro je dividendenberechtigter 
                            Stammaktie 
              a) 
                            und 
2.                          1.002.158.462,70 Euro zur Zahlung einer Dividende von 4,86 Euro je dividendenberechtigter 
                            Vorzugsaktie 
              b) 
                            zu verwenden sowie 
              c)            1.609.493.827,80 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. 

Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den

Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag und somit am 27. Juli 2021 fällig.

Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitglieder des Vorstands

für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des 3. Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, wird

eine Einzelentlastung durchführen lassen.

Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitglieder des

Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des 4. Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, wird

eine Einzelentlastung durchführen lassen.

Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft endet die Amtszeit der

Mitglieder des Aufsichtsrats Frau Dr. Louise Kiesling und Herr Hans Dieter Pötsch mit Beendigung der

diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. Er setzt sich nach § 7 Absatz 1 Mitbestimmungsgesetz und

den §§ 96, 101 Aktiengesetz aus 10 Vertretern der Anteilseigner und 10 Vertretern der Arbeitnehmer

zusammen.

Nach § 11 Absatz 1 Satz 2 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft ist das Land Niedersachsen

berechtigt, zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange dem Land Niedersachsen unmittelbar

oder mittelbar mindestens 15 Prozent der Stammaktien der Gesellschaft gehören. Da das Land Niedersachsen

diese Voraussetzung erfüllt, werden acht Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung

bestellt.

Es müssen insgesamt mindestens sechs Sitze im Aufsichtsrat jeweils von Frauen und Männern besetzt

sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz zu erfüllen. Der Gesamterfüllung

nach § 96 Absatz 2 Satz 3 Aktiengesetz wurde widersprochen. Danach müssen dem Aufsichtsrat jeweils

mindestens drei weibliche und mindestens drei männliche Mitglieder auf der Seite der Anteilseigner und

auf der Seite der Arbeitnehmer angehören. Das ist zurzeit der Fall.

Gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft endet die Amtszeit der in der

diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung für eine volle Amtszeit zu wählenden Mitglieder des

Aufsichtsrats mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025

entscheidet. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung, gestützt auf die Empfehlung seines

Nominierungsausschusses, vor, mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Juli

2021 folgende Personen für eine volle Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen: 5. Frau Dr. Louise Kiesling

Klosterneuburg, Österreich (Nationalität: österreichisch)

Geschäftsführerin der Mainspring UK Ltd., London, Großbritannien

Vorsitzende des Stiftungsvorstands der Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg, Österreich

Geschäftsführerin der Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald

Geschäftsführerin der Backhausen GmbH, Hoheneich, Österreich

Herr Hans Dieter Pötsch

Wolfsburg, Deutschland (Nationalität: österreichisch)

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg

Vorsitzender des Vorstands und Finanzvorstand der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

Der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Hans Dieter Pötsch im Falle seiner Wahl zum Aufsichtsratsmitglied

erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft zu wählen.

Der Vorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele, das

im Hinblick auf seine Zusammensetzung verfolgte Diversitätskonzept und strebt die Ausfüllung des

Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt,

beabsichtigt, eine Einzelwahl durchführen zu lassen.

Die Lebensläufe von Frau Dr. Kiesling und Herrn Pötsch sowie weitere Informationen zu den

Wahlvorschlägen sind in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 5 dargestellt, die auch im Internet unter


              www.volkswagenag.com/ir/hv 

zur Verfügung steht.

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wurde das Aktiengesetz

unter anderem um die Vorschrift des § 120a Aktiengesetz ergänzt. § 120a Absatz 1 Aktiengesetz sieht vor,

dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens

jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die

Mitglieder des Vorstands beschließt. 6.

Der Aufsichtsrat der Volkswagen Aktiengesellschaft hat beschlossen, das Vorstandsvergütungssystem mit

Wirkung zum 1. Januar 2021 weiterzuentwickeln.

Das weiterentwickelte Vorstandsvergütungssystem ist in den weiteren Informationen zur Tagesordnung

enthalten. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, dieses neue Vorstandsvergütungssystem gemäß

§ 120a Absatz 1 Aktiengesetz zu billigen.

Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und über das Vergütungssystem für die Mitglieder

des Aufsichtsrats

Der durch das ARUG II ebenfalls neugefasste § 113 Absatz 3 Aktiengesetz sieht vor, dass bei

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June 14, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)