ZWICKAU (dpa-AFX) - Das Arbeitsgericht Zwickau hat die Betriebsratswahl im sächsischen VW-Werk in Zwickau für unwirksam erklärt. Das Gericht gehe davon aus, dass bei der Wahl in diesem Frühjahr gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen wurde, teilte Sprecher Lars Brügmann am Montag mit. Damit setzten sich Arbeitnehmer durch, die die Betriebsratswahl angefochten hatten.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Betriebsrat könne gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Landesarbeitsgericht einlegen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibe das Gremium im Amt. Betriebsratschef Jens Rothe sagte auf Anfrage, die Entscheidung prüfen zu wollen.

Das Arbeitsgericht sah vor allem einen formellen Fehler. Der Wahlvorstand sei bei der Stimmauszählung nicht ständig vollzählig anwesend gewesen. Damit sei die Öffentlichkeit der Stimmauszählung nicht durchgehend gewahrt gewesen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass dies Auswirkungen auf das Wahlergebnis gehabt habe.

"Wir müssen erst einmal die schriftliche Begründung abwarten und werden danach sehen, ob wir gegen die Entscheidung vorgehen", sagte der Betriebsratsvorsitzende Rothe. "Ich gehe aber davon aus, dass es in die nächste Instanz geht. Wichtig ist, dass die Wahl für unwirksam erklärt wurde, nicht für nichtig. Das heißt, das Gremium bleibt erst mal im Amt, bis die Entscheidung rechtskräftig ist." Nachteile für die Beschäftigten sehe er erst einmal nicht.

Bei der Wahl hatten Kandidaten, die der Gewerkschaft IG Metall angehören, 35 von 37 Mandaten errungen. Angefochten hatten die Wahl die Mitglieder einer gegnerischen Liste.

Zwickau ist nicht der einzige Standort im Volkswagen-Konzern, an dem die Betriebsratswahl angefochten wurde. Auch bei der Wahl im Stammwerk Wolfsburg stellte ein Gericht nach Beschwerden mehrerer VW-Beschäftigter Mängel im Ablauf fest und erklärte diese vorerst für unwirksam. Auch dort wollte der Betriebsrat gegen die Entscheidung vorgehen./bz/DP/men