KARLSRUHE (AFP)--Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Montag (12.30 Uhr) über die Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen VW. Der Kläger kaufte 2013 einen VW Touran, erfuhr 2015 vom Dieselskandal und verklagte den Autobauer 2019 auf Erstattung des Kaufpreises. VW hält mögliche Ansprüche für verjährt. (Az. VI ZR 739/20)

Das Landgericht Stuttgart gab der Klage teilweise statt, das Oberlandesgericht wies sie im Berufungsverfahren aber ab mit der Begründung, dass der Autokäufer bereits 2015 hätte klagen können. Nun muss der BGH entscheiden.

Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com

DJG/kla

(END) Dow Jones Newswires

December 14, 2020 00:15 ET (05:15 GMT)