Testatsexemplar

Volkswagen Group Services GmbH

(vormals AutoVision GmbH)

Wolfsburg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Inhaltsverzeichnis

Seite

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017.................................

1

1.

Bilanz zum 31. Dezember 2017..............................................................................................

2

2.

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017...................

5

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS....................................

1

0.0833373.001

1

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

M4PDFUtilitiesV1.00

2

Volkswagen Group Services GmbH, Wolfsburg

(vormals AutoVision GmbH, Wolfsburg)

HRB 100516 beim Amtsgericht Braunschweig

Bilanz zum 31. Dezember 2017

Aktiva

31.12.2017

31.12.2016

  1. Anlagevermögen
    1. Immaterielle Vermögensgegenstände
      Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie

Lizenzen an solchen Rechten und Werten

383.430,00

197.832,00

  1. Sachanlagen
    1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte

2.

und Bauten, Bauten auf fremden Grundstücken

116.661,00

23.036,00

Technische Anlagen und Maschinen

4.412.794,00

4.974.551,00

3.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

5.864.183,00

4.647.346,16

4.

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

60.800,25

1.197.311,70

III. Finanzanlagen

10.454.438,25

10.842.244,86

1.

Anteile an verbundenen Unternehmen

18.301.718,11

17.563.316,08

2.

Beteiligungen

4.234.134,44

4.234.134,44

22.535.852,55

21.797.450,52

33.373.720,80

32.837.527,38

  1. Umlaufvermögen I. Vorräte

1.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

491.911,92

395.890,59

2.

unfertige Erzeugnisse

4.598,54

0,00

3.

Waren

0,00

5.316,53

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

496.510,46

401.207,12

1.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.307.098,12

475.499,03

2.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

430.049.551,82

500.881.194,50

(davon gegen die Gesellschafterin € 96.087.434,14;

Vorjahr € 153.514.944,49)

(davon aus Lieferungen und Leistungen

€ 60.032.748,60; Vorjahr € 45.987.155,69)

(davon aus dem Finanzverkehr € 50.135.744,36;

Vorjahr € 119.726.665,05)

3.

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein

Beteiligungsverhältnis besteht

2.477.271,96

8.008.076,40

(davon aus Lieferungen und Leistungen

€ 362.652,93; Vorjahr € 570.541,89)

(davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

€ 241.743,46; Vorjahr € 261.356,35)

4.

Sonstige Vermögensgegenstände

1.431.813,14

594.583,47

(davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

€ 6.200,00; Vorjahr € 7.642,87)

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

435.265.735,04

509.959.353,40

9.194.633,04

7.719.689,00

C. Rechnungsabgrenzungsposten

444.956.878,54

518.080.249,52

141.205,82

88.914,71

478.471.805,16

551.006.691,61

Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittl. Marktzinssatzes aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren und dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittl. Marktzinssatzes aus den ver-

gangenen 7 Geschäftsjahren: 0,00 € (Vorjahr 0,00 €)

3

Passiva

31.12.2017

31.12.2016

A.

Eigenkapital

I.

Gezeichnetes Kapital

102.000,00

102.000,00

II.

Kapitalrücklage

37.498.000,00

37.498.000,00

III. Gewinnvortrag

30.365,55

30.365,55

B. Rückstellungen

37.630.365,55

37.630.365,55

1.

Steuerrückstellungen

103.083,00

92.139,00

2.

Sonstige Rückstellungen

43.849.910,02

38.302.929,96

C.

Verbindlichkeiten

43.952.993,02

38.395.068,96

1.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1

2.814.484,04

2.189.552,02

2.

(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

€ 2.814.484,04; Vorjahr € 2.189.552,02)

3.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1

388.818.957,54

468.532.644,04

(davon gegenüber der Gesellschafterin

€ 385.145.564,22; Vorjahr € 463.231.856,45)

(davon aus Lieferungen und Leistungen € 21.085.875,48;

Vorjahr € 21.628.001,78)

(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

€ 388.818.957,54; Vorjahr € 468.532.644,04)

4.

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,

35.238,15

2.615,05

mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1

(davon aus Lieferungen und Leistungen € 35.238,15;

Vorjahr € 2.615,00)

(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

€ 35.238,15; Vorjahr € 2.615,00)

5.

Sonstige Verbindlichkeiten 1

3.558.060,76

3.679.788,81

(davon aus Steuern € 2.959.622,65; Vorjahr € 3.198.455,02)

(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 0,00;

Vorjahr € 66.554,67)

(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

€ 3.558.060,76; Vorjahr € 3.679.788,81)

395.226.740,49

474.404.599,92

D. Rechnungsabgrenzungsposten

1.661.706,10

576.657,18

478.471.805,16 551.006.691,61

1 Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über einem Jahr bestehen nicht.

Haftungsverhältnisse

Die AutoVision GmbH hat mit Datum vom 23. Januar 2018 gegenüber der AutoVision S.A., Brüssel/Belgien eine Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich verpflichtet, die Liquidität der Gesellschaft bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 in 2018 aufrecht zu erhalten.

Die Volkswagen Group Services GmbH hat mit Datum vom 11. September 2017 gegenüber der AutoVision Lifestyle S.A., Verona/Italien einen Letter of Comfort abgegeben, in der sie sich verpflichtet, für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft bis zur endgültigen Liquidation in 2018 aufzukommen.

1

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Volkswagen Group Services GmbH, Wolfsburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Volkswagen Group Services GmbH, Wolfsburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäfts- jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vor- schriften.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beach- tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs- mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresab- schlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unterneh- men unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtli- chen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach- weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab- schluss zu dienen.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt

Unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB wurden kein Anhang und kein Lagebericht aufgestellt. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Abschlussprüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 Satz 1 sowie Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. c) bis e) HGB ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert.

2

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsich- tigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss bein- haltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab- schlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund- haltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtig- ter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und ge- eignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei- ten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

Leerseite aus bindetechnischen Gründen

20000003393920

M4PDF-Engine V13.20

Volkswagen AG veröffentlichte diesen Inhalt am 18 März 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 18 März 2020 14:55:06 UTC.

Originaldokumenthttps://www.volkswagenag.com/presence/investorrelation/publications/sonstrechtlangelegentheiten/2020/announcement-125-62/Prüfungsbericht_Volkswagen_Group_Services_2017.pdf

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