Die Schadensersatzleistungen gehen zurück auf die im Oktober 2015 durch den Aufsichtsrat eingeleitete Untersuchung der Ursachen und Verantwortlichkeiten für die Dieselkrise. Im Ergebnis hatte das Gremium im März beschlossen, Prof. Winterkorn und Herrn Stadler wegen aktienrechtlicher Sorgfaltspflichtverletzungen auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Pflichtverletzungen anderer Mitglieder des Konzernvorstands wurden nicht festgestellt. Die Hauptversammlung, die für den 22. Juli einberufen wird, muss den Vereinbarungen noch zustimmen. Der Bericht von Aufsichtsrat und Vorstand an die Hauptversammlung zu den getroffenen Vereinbarungen ist unter https://www.volkswagenag.com/de/news/2021/06/Joint_Report.html zu finden.

Die Volkswagen AG hat in diesem Zusammenhang auch eine Einigung über Entschädigungszahlungen aus der Managerhaftpflichtversicherung erzielt. Die D&O-Versicherer werden eine Summe von 270 Mio EUR erbringen.

Im Auftrag des Aufsichtsrats hatte die Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz eine umfassende Prüfung von Haftungsansprüchen durchgeführt und dem Gremium im März die abschließenden Untersuchungsergebnisse vorgelegt. Es war die mit Abstand umfangreichste und aufwändigste Untersuchung in einem Unternehmen in der deutschen Wirtschaftsgeschichte.

Als Ergebnis dieser Untersuchung steht nach Überzeugung des Aufsichtsrats fest, dass Prof. Winterkorn seine Sorgfaltspflichten als damaliger Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen AG verletzt hat, indem er es in der Zeit ab dem 27. Juli 2015 unterließ, die Hintergründe des Einsatzes unzulässiger Softwarefunktionen in 2,0 I TDI-Dieselmotoren, die in den Jahren 2009 bis 2015 im nordamerikanischen Markt vertrieben wurden, unverzüglich und umfassend aufzuklären. Außerdem hat Prof. Winterkorn es unterlassen, dafür zu sorgen, dass in diesem Zusammenhang gestellte Fragen der US-amerikanischen Behörden umgehend wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.

Rupert Stadler hat nach Überzeugung des Aufsichtsrats seine Sorgfaltspflichten verletzt, indem er es in der Zeit ab dem 21. September 2016 unterließ, dafür zu sorgen, dass von AUDI entwickelte 3,0 I und 4,2 I V-TDI-Dieselmotoren, die in EU-Fahrzeugen von Volkswagen, AUDI und Porsche verbaut waren, im Hinblick auf unzulässige Softwarefunktionen untersucht werden.

Auch die Aufsichtsräte der AUDI AG sowie der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG haben sich mit den Ergebnissen aus den Untersuchungen der Aufsichtsräte ihrer Gesellschaften befasst und ihre Beschlussfassungen auf Gutachten von Gleiss Lutz, in denen fahrlässige Pflichtverletzungen festgestellt werden, gestützt. In diesem Zusammenhang wurde eine Einigung mit dem ehemaligen Vorstand der AUDI AG Dr. Stefan Knirsch über eine Summe von 1 Mio EUR sowie mit dem früheren Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz über eine Summe von 1,5 Mio EUR erzielt.

Sämtliche Einigungen erfolgten jeweils ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durch die betroffenen Vorstände.

Der ehemalige AUDI-Vorstand Prof. Ulrich Hackenberg war nicht zu einer Einigung bereit. Der Aufsichtsrat der AUDI AG hat den Auftrag erteilt, gerichtliche Schritte gegen Prof. Ulrich Hackenberg vorzubereiten.

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Volkswagen AG published this content on 09 June 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 09 June 2021 11:08:05 UTC.