Bilanz | Abschluss Volkswagen AG | 1 |
Abschluss Volkswagen AG
Bilanz der Volkswagen AG zum 31. Dezember 2019
Mio. € | Anhang | 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||||
Aktiva | |||||||
Anlagevermögen | |||||||
Immaterielle Vermögensgegenstände | 1 | 652 | 230 | ||||
Sachanlagen | 1 | 7.378 | 6.731 | ||||
Finanzanlagen | 1 | 112.793 | 112.752 | ||||
120.823 | 119.713 | ||||||
Umlaufvermögen | |||||||
Vorräte | 2 | 5.554 | 5.140 | ||||
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände | 3 | 35.748 | 36.895 | ||||
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 4 | 5.639 | 14.595 | ||||
46.940 | 56.630 | ||||||
Rechnungsabgrenzungsposten | 109 | 70 | |||||
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 0 | - | |||||
Bilanzsumme | 167.872 | 176.412 | |||||
Passiva | |||||||
Eigenkapital | |||||||
Gezeichnetes Kapital | 5 | 1.283 | 1.283 | ||||
Stammaktien | 755 | 755 | |||||
Vorzugsaktien | 528 | 528 | |||||
Kapitalrücklage | 6 | 15.021 | 15.021 | ||||
Gewinnrücklagen | 7 | 16.052 | 14.367 | ||||
Bilanzgewinn | 3.273 | 2.419 | |||||
35.629 | 33.090 | ||||||
Sonderposten mit Rücklageanteil | 8 | 18 | 19 | ||||
Rückstellungen | 9 | 42.986 | 39.870 | ||||
Verbindlichkeiten | 10 | 87.832 | 102.308 | ||||
Rechnungsabgrenzungsposten | 11 | 1.406 | 1.126 | ||||
Bilanzsumme | 167.872 | 176.412 | |||||
2 | Abschluss Volkswagen AG | Gewinn- und Verlustrechnung |
Gewinn- und Verlustrechnung der Volkswagen AG
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Mio. € | Anhang | 2019 | 2018 | |||
Umsatzerlöse | 12 | 80.621 | 78.001 | |||
Herstellungs- und Anschaffungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | - 74.700 | - 72.700 | ||||
Bruttoergebnis vom Umsatz | 5.921 | 5.301 |
Vertriebskosten
Allgemeine Verwaltungskosten
Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Aufwendungen
- 5.980 | - 5.760 | |||
- 1.968 | - 1.865 | |||
13 | 5.053 | 5.673 | ||
14 | - 5.967 | - 6.089 |
Finanzergebnis
Abschreibungen auf Finanzanlagen
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
15 | 10.638 | 8.264 | ||
- 1.523 | - | |||
- 1.215 | - 907 |
Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss | 4.958 | 4.620 |
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 3 |
Anhang zum Jahresabschluss
der Volkswagen AG
per 31.12.2019
Abschluss nach Handelsrecht
Die Volkswagen AG hat ihren Sitz in Wolfsburg, Deutschland, und ist beim Amtsgericht Braunschweig unter der Registernummer HRB 100484 eingetragen. Der Abschluss der Volkswagen AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches - unter Beachtung der Regelungen des Aktiengesetzes - aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlust- rechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlust- rechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machen sind, werden insgesamt im Anhang dargestellt. Alle Beträge sind jeweils für sich kaufmännisch gerundet, so dass sich bei Additionen geringfügige Abweichungen ergeben können.
Im Bereich des Elektrizitätssektors übt die Volkswagen AG gemeinsam mit einem Tochterunternehmen die Tätigkeiten Erzeugung und Handel/Vertrieb sowie Elektrizitätsverteilung aus. Daher ist die Volkswagen AG zusammen mit diesem Tochterunternehmen als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG einzustufen und unterliegt somit den Regelungen des EnWG. Für gewisse Tätig- keiten im Energiesektor sind gemäß § 6b Abs. 3 EnWG grundsätzlich getrennte Konten zu führen (Verpflich- tung zur Entflechtung in der Rechnungslegung). Die Volkswagen AG selbst betreibt nur Kundenanlagen gemäß
-
3 Nr. 24 b. a) EnWG (Mittel- und Niederspannungsebene). Die Elektrizitätsverteilung durch ein Netz der all- gemeinen Versorgung (Hochspannungsebene in Wolfsburg, § 3 Nr. 17 EnWG) erfolgt durch das Tochterunter- nehmen.
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes als Bestandteil des Anhangs ist zusätzlich beim elektronischen Unter- nehmensregister unter der Internetadresse www.unternehmensregister.de und auf www.volkswagenag.com/ir abrufbar.
Der Vorstand hat den Jahresabschluss am 18. Februar 2020 aufgestellt. Mit dem 18. Februar 2020 endet der Wertaufhellungszeitraum.
Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG/§ 285 Nr. 16 HGB
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Volkswagen AG haben am 15. November 2019 die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben.
Die Erklärung ist dauerhaft unter www.volkswagenag.com/ir abrufbar.
4 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
Wesentliche Ereignisse des Geschäftsjahres
Am 18. September 2015 veröffentlichte die US-amerikanische Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency, EPA) eine "Notice of Violation" und gab öffentlich bekannt, dass bei Abgastests an bestimmten Fahrzeugen mit 2.0 l Dieselmotoren des Volkswagen Konzerns in den USA Unregelmäßigkeiten bei Stickoxid (NOx)-Emissionen festgestellt wurden. In diesem Zusammenhang informierte die Volkswagen AG darüber, dass in weltweit rund elf Millionen Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA 189 auffällige Abweichungen zwischen Prüfstands- werten und realem Fahrbetrieb festgestellt wurden. Am 2. November 2015 gab die EPA mit einer "Notice of Violation" bekannt, dass auch bei der Software von US-Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs V6 mit 3.0 l Hubraum Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden.
In den Monaten nach Veröffentlichung einer Studie des International Council on Clean Transportation im Mai 2014 wurden die dieser Studie zugrunde liegenden Prüfanordnungen durch die Abteilung Aggregateent- wicklung der Volkswagen AG plausibilisiert und die ungewöhnlich hohen NOx-Emissionen bei bestimmten US-Fahrzeugen mit 2.0 l Dieselmotoren des Typs EA 189 bestätigt. Dieses Ergebnis wurde dem California Air Ressources Board (CARB) - einer Einheit der Umweltbehörde des US-Bundesstaates Kalifornien - mitgeteilt und gleichzeitig angeboten, im Rahmen einer ohnehin in den USA geplanten Servicemaßnahme eine Rekalibrie- rung der Motorsteuerungssoftware der Dieselmotoren des Typs EA 189 in den USA vorzunehmen. Diese Maß- nahme wurde vom Ausschuss für Produktsicherheit (APS) bewertet und beschlossen. Der APS veranlasst erfor- derliche und zweckmäßige Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Konformität der in Verkehr gebrachten Produkte der Volkswagen AG. Es gibt keine Erkenntnisse, dass dem APS oder den für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014 verantwortlichen Personen ein nach US-amerikanischem Recht unzu- lässiges "Defeat Device" als Ursache der Auffälligkeiten offengelegt wurde. Vielmehr war die Erwartung der für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014 verantwortlichen Personen zum Zeitpunkt der Aufstel- lung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014, dass die Thematik mit vergleichsweise geringem Aufwand zu beheben sei.
Im Laufe des Sommers 2015 wurde für einzelne Mitglieder des Vorstands der Volkswagen AG sukzessive erkennbar, dass die Auffälligkeiten in den USA durch eine Veränderung von Teilen der Motorsteuerungssoftware verursacht wurden, welche später als nach US-amerikanischem Recht unzulässiges "Defeat Device" identifiziert wurde. Dies mündete in der Offenlegung eines "Defeat Device" gegenüber der EPA und der CARB am 3. September 2015. Die in der Folge zu erwartenden Kosten für den Volkswagen Konzern (Rückrufkosten, Nachrüstungskosten und Strafzahlungen) bewegten sich nach damaliger Einschätzung der verantwortlichen, mit der Sache befassten Personen nicht in einem grundlegend anderen Umfang als in früheren Fällen, in die andere Fahrzeughersteller involviert waren, und erschienen deshalb mit Blick auf die Geschäftstätigkeit des Volkswagen Konzerns insge- samt beherrschbar. Diese Beurteilung der Volkswagen AG fußte unter anderem auf der Beratung einer in den USA für Zulassungsfragen beauftragten Anwaltssozietät, wonach ähnlich gelagerte Fälle in der Vergangenheit mit den US-Behörden einvernehmlich gelöst werden konnten. Die am 18. September 2015 erfolgte Veröffentli- chung der "Notice of Violation" durch die EPA, die für den Vorstand vor allem zu diesem Zeitpunkt unerwartet kam, ließ die Lage sodann völlig anders erscheinen.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden im Zusammenhang mit der Dieselthematik zusätzliche Sondereinflüsse in Höhe von 1,8 Mrd. € (Vorjahr: 2,0 Mrd. €) erfasst, die im Wesentlichen aus innerhalb der Sonstigen betrieblichen Aufwen- dungen zu erfassenden höheren Vorsorgen für Rechtsrisiken resultieren.
Darüber hinaus liegen dem Vorstand der Volkswagen AG basierend auf den vorhandenen und gewonnenen Informationen nach wie vor keine belastbaren Erkenntnisse oder Einschätzungen hinsichtlich der beschriebenen Sachverhalte vor, die zu einer anderen Bewertung der damit verbundenen Risiken führen würden.
Detaillierte Erläuterungen finden sich im Risiko- und Chancenbericht des Konzernlageberichts, Abschnitt Dieselthematik.
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 5 |
Die Volkswagen Vermögensverwaltungs-GmbH (VW VV GmbH, vormals VW Klassik GmbH) hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2018 im Zuge einer konzerninternen Umstrukturierung verschiedene Gesellschaften von der MAN SE und ihren Tochtergesellschaften erworben. Zur Finanzierung dieser Erwerbe hat die Volkswagen AG im Vorjahr eine erfolgsneutrale Einzahlung in die Kapitalrücklage der VW VV GmbH in Höhe von 2,3 Mrd. € vorge- nommen. Die Beteiligung der TRATON SE an der MAN SE war unter anderem aufgrund dieser konzerninternen Umstrukturierung in ihrem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wertzuberichtigen. Insgesamt war ein handelsrechtlicher Verlust der TRATON SE in Höhe von 4,2 Mrd. € durch die Volkswagen AG auszugleichen. Aufgrund der konzerninternen Umstrukturierung führte ein Teilbetrag von 2,6 Mrd. € zu einer erfolgsneutralen Erhöhung der Beteiligung an der VW VV GmbH; der verbleibende Betrag war aufwandswirksam innerhalb des Finanzergebnisses zu erfassen. Des Weiteren reduzierte sich die Beteiligung an der TRATON SE bei der Volkswagen AG aufgrund einer Kapitalherabsetzung der TRATON SE um 3,3 Mrd. €.
Seit dem 28. Juni werden 51 Mio. Aktien der TRATON SE in den regulierten Märkten der Frankfurter Wertpa- pierbörse und der Nasdaq Stockholm gehandelt. Der Platzierungspreis wurde auf 27,00 € je Aktie festgelegt. Daraus entstand bei der Volkswagen AG ein Abgangsverlust in Höhe von 0,8 Mrd. €, der im Finanzergebnis unter den Sonstigen Beteiligungsaufwendungen ausgewiesen wird.
6 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Erträge aus Beteiligungen, die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sowie das Zinsergebnis werden in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst als Finanzergebnis dargestellt. Der Posten wird unter (15) Finanzergebnis weiter erläutert.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig linear über grundsätzlich drei bis fünf Jahre abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögens- gegenstände werden nicht aktiviert. Geleistete Zuschüsse zu im Eigentum Dritter stehender Vermögensgegen- stände werden als entgeltlich erworbene Nutzungsrechte aktiviert und grundsätzlich über fünf Jahre planmäßig abgeschrieben. Nach Vollabschreibung werden Software und geleistete Zuschüsse ausgebucht.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten angesetzt und um Abschreibungen vermindert. Erhaltene Investitionszuschüsse werden abgesetzt.
Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zu Grunde:
Gebäude
Gebäude- und Grundstückseinrichtungen
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Spezialwerkzeuge
Nutzungsdauer
14 bis 50 Jahre
10 bis 35 Jahre
5 bis 20 Jahre
4 bis 30 Jahre
Für Zugänge bis zum 31.12.2009 werden im steuerrechtlich zulässigen Umfang grundsätzlich degressive plan- mäßige Abschreibungen auf bewegliche Sachanlagen mit späterem planmäßigen Übergang auf die lineare Methode unter Berücksichtigung des Einsatzes im Mehrschichtbetrieb vorgenommen. Für das am 31.12.2009 vorhandene Sachanlagevermögen wird das Beibehaltungs- und Fortführungswahlrecht gemäß Artikel 67 Abs. 4 EGHGB ausgeübt. Ab dem 01.01.2010 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Gegenstände des Sachanlagever- mögens werden linear abgeschrieben.
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen werden zum Nennbetrag bewertet.
Bei Zugängen von Vermögensgegenständen werden die Abschreibungen grundsätzlich im Zugangsjahr pro rata temporis verrechnet.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben und aus- gebucht. Des Weiteren werden bestimmte Anlagegegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung mit Anschaf- fungskosten bis zu 1.500€, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erreicht ist, im Einzelfall als Abgang behandelt.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei Vorliegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen vor- genommen; Zuschreibungen erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten, sobald die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Der beizulegende Zeitwert wird vorrangig im Wege des Discounted- Cashflow-Verfahrens auf der Basis vorliegender Unternehmensplanungen ermittelt oder in Ermangelung dieser aus beobachtbaren Börsenkursen abgeleitet.
Basis für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren ist die vom Management erstellte aktuelle Planung. Diese basiert auf Erwartungen im Hinblick auf die zukünftige wirtschaft- liche Entwicklung. Die Planungsperiode erstreckt sich grundsätzlich über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Abzinsung der erwarteten Cash-Flows erfolgt mittels gewichteter Kapitalkosten "WACC" (Weighted Average Cost of Capital).
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 7 |
Grundsätzlich werden sämtliche Ausleihungen zum Nennbetrag bewertet. Nicht- oder geringverzinsliche Aus- leihungen werden zum Barwert bewertet.
Wertpapiere des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten bzw. bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung mit den niedrigeren Zeitwerten bewertet.
Wertpapiere, die als Deckungsvermögen für Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizu- legenden Zeitwert bewertet und mit den entsprechenden Rückstellungen verrechnet. Bei diesen Wertpapieren handelt es sich um Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und die ausschließ- lich der Erfüllung der Verbindlichkeiten aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen. Der beizulegende Zeit- wert dieser Vermögensgegenstände entspricht dem Marktpreis (§ 255 Abs. 4 HGB).
Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren zu durchschnittlichen Anschaffungs- oder zu niedrigeren Wiederbeschaffungskosten bewertet. Der Wertansatz der unfertigen Leistun- gen und Erzeugnisse sowie der fertigen Erzeugnisse enthält neben Fertigungsmaterial und Fertigungslohn auch die anteiligen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen im erforderlichen Umfang. Durch ausreichend bemessene Wertkorrekturen wird allen erkennbaren Lagerungs- und Bestandsrisiken Rech- nung getragen. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte werden zum Nennbetrag angesetzt.
Die Volkswagen AG bilanziert Emissionszertifikate im Zuteilungs- bzw. Erwerbszeitpunkt. Eine Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten, bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Kostenlos zugeteilte Emissions- zertifikate werden zum Erinnerungswert angesetzt. Der Wert am Stichtag je Zertifikat beträgt 26,10€ pro Tonne CO2.
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzel- risiken sind durch entsprechende Wertkorrekturen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert berücksichtigt.
Forderungen mit Fälligkeiten von mehr als einem Jahr werden unter Anwendung eines laufzeitadäquaten Zinssatzes mit dem Barwert zum Bilanzstichtag ausgewiesen.
Auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem Mittelkurs des Tages umgerechnet. Forderungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden zum Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei längerfristigen Forderungen schlägt sich ein geringerer Kurs am Bilanzstichtag in einer niedrigeren Bewertung der Forderung aufwandswirk- sam nieder, während ein höherer Kurs (Bewertungsgewinn) unberücksichtigt bleibt. Bei kursgesicherten Forde- rungen wird von einer Stichtagskursbewertung abgesehen (Einfrierungsmethode).
Erworbene Devisenoptionsrechte werden bis zur Fälligkeit mit ihren Anschaffungskosten beziehungsweise niedrigeren Zeitwerten angesetzt.
Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizu- legenden Wert.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag bewertet.
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag erfasst, die Aufwand innerhalb eines bestimmten Zeitraums danach darstellen.
Latente Steuern erfassen zeitliche Unterschiede für Differenzen zwischen den handels- und steuerrecht- lichen Wertansätzen aller Bilanzposten. Da die Volkswagen AG als Organträgerin auch Steuerschuldnerin für die verbundenen Unternehmen ist, mit denen ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, werden bei der Ermitt- lung der latenten Steuern auch deren Differenzen berücksichtigt. Die Volkswagen AG ist außerdem als Mitunter- nehmer an Personengesellschaften beteiligt. Die latenten Steuern auf die Differenz zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen sind, soweit es die Körperschaftsteuer betrifft, ebenfalls bei der Volkswagen AG auszuweisen. Die Ermittlung der latenten Steuern auf diese Differenzen erfolgt mit einem durchschnittlichen Ertragsteuersatz von 29,8% beziehungsweise mit 15,8% bei temporären Differenzen, die auf unterschiedliche Bilanzansätze bei Personengesellschaften zurückgehen, an denen die Volkswagen AG beteiligt ist. Auf die Akti- vierung aktiver Überhänge latenter Steuern wird entsprechend des Wahlrechts des § 274 HGB verzichtet.
Die Unterschiedsbeträge zwischen den handelsrechtlich gebotenen und den steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Wertansätzen wurden in den Sonderposten mit Rücklageanteil auf der Passivseite der Bilanz ein- gestellt.
Bestehende Sonderposten werden beibehalten, da diese vor dem Umstellungsjahr auf die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes gebildet wurden. Ihre Abwicklung erfolgt planmäßig erfolgswirksam; sie basieren auf den Vorschriften des § 3 Abs. 2 Zonenrandförderungsgesetz, des § 6b EStG/R 6.6 EStR, des § 7d EStG, des § 82d EStDV und des R 35 EStR. Seit dem 1. Januar 2010 werden keine Sonderposten neu gebildet.
8 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet, wobei das Anwart- schaftsbarwertverfahren für leistungsorientierte Zusagen (Projected Unit Credit Method) verwendet wird. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leis- tungsansprüche bewertet. Neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften werden auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten sowie weitere relevante Größen berücksichtigt. Der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Abzinsungssatz (10 Jahresdurchschnittssatz) zum 31. Dezember 2019 wird verwendet. Dieser Wert wird gemäß § 253 Abs. 2 HGB als Rechnungszinssatz in Höhe von 2,71% bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren der Bewertung der Pensionsrückstellungen zu Grunde gelegt.
Jubiläums- und Sterbegeldrückstellungen werden ebenfalls unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertver- fahrens bewertet.
Steuerrückstellungen werden nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Bewertung ermittelt. Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit einem laufzeitadä-
quaten Zinssatz abgezinst worden.
Die Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen werden unter Zugrundelegung des bisherigen bezie- hungsweise des geschätzten Schadensverlaufs bei den ausgelieferten Fahrzeugen gebildet. Bei den im Zusammen- hang mit der Dieselthematik gebildeten Gewährleistungsrückstellungen wurden in Abhängigkeit von Baureihe, Modelljahr und Land vor allem Annahmen zu den Arbeitszeiten, Materialkosten und Lohnstundensätzen bezie- hungsweise Fahrzeugwerten bei einem Rückkauf getroffen. Diesen Annahmen liegen qualifizierte Schätzungen zugrunde. Diese beruhen auf externen Daten unter Berücksichtigung intern vorliegender Zusatzinformationen, wie beispielsweise historische Erfahrungswerte zu den oben genannten Parametern.
Der Ermittlung der Rückstellung für Rechtstreitigkeiten aus der Dieselthematik, die straf- und verwaltungs- rechtliche Verfahren sowie produktbezogene Klagen einschließlich angemessener Verteidigungs- und Rechtsbe- ratungsaufwendungen umfasst, wurde der auf der Basis des gegenwärtigen Kenntnisstands und aktueller Ein- schätzungen wahrscheinlichste Betrag zugrunde gelegt.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Verbindlichkeiten in fremder Währung werden bei ihrer Erfassung mit dem Mittelkurs des Tages umgerechnet. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden aufwandswirksam höher angesetzt, wenn der Kurs am Bilanzstichtag höher ist. Ein niedrigerer Kurs (Bewertungsgewinn) wird nicht berücksichtigt.
Erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten wird auf Basis einer vernünftigen kaufmänni- schen Beurteilung durch ausreichende Dotierung von Rückstellungen zum Erfüllungsbetrag unter Berück- sichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen Rechnung getragen. Sie decken in diesem Rah- men alle erkennbaren Risiken aus zukünftigen Inanspruchnahmen ab.
Der Ansatz der Eventualverbindlichkeiten entspricht dem Haftungsumfang.
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 9 |
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Erträge innerhalb eines bestimmten Zeitraums danach darstellen.
Zur Bewertung von Devisen- und Warentermingeschäften wird jeweils der vereinbarte Kurs mit dem Terminkurs gleicher Fälligkeit zum Bilanzstichtag verglichen. Ein sich daraus ergebender unrealisierter Verlust wird zurückgestellt. Eine positive Differenz (Bewertungsgewinn) wird nicht berücksichtigt. Eine Aufrechnung von Gewinnen und Verlusten erfolgt nicht. Das Bewertungsergebnis wird auf den Barwert abgezinst.
Soweit möglich und sinnvoll werden zu Sicherungszwecken geschlossene derivative Finanzinstrumente mit vergleichbaren Risiken der Grundgeschäfte zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Diese werden nach der Einfrierungsmethode bilanziert; d.h. in dem Umfang und für den Zeitraum, in dem sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme ausgleichen, findet keine buchmäßige Erfassung der Bewertung statt. In einigen Fällen wird die Durchbuchungsmethode angewendet; d.h. gegenläufige Wertänderungen oder Zahlungs- ströme werden buchmäßig erfasst und gleichen sich aus.
Die Bewertung der nicht in Bewertungseinheiten einbezogenen Geschäfte erfolgt einzeln zu Marktwerten. Sich ergebende unrealisierte Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt. Durch kombinierte Zins- und Währungstauschvereinbarungen (Cross-Currency-Interest-Rate-Swaps) und Devisentermingeschäfte unterlegte Vermögensgegenstände oder Schulden werden bei ihrer erstmaligen Erfassung zu den vertraglich vereinbarten Kursen umgerechnet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit den jeweiligen Tageskursen oder den dazu vereinbarten Kursen in Ansatz gebracht. Drohende Kursverluste am Bilanzstichtag werden bei der Bewer- tung berücksichtigt. Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr, die auf fremde Währung lauten, werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Der Ansatz der Herstellungskosten erfolgt auf Basis der direkt zurechenbaren Material- und Lohnkosten sowie anteiliger Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen. Verwaltungskostenanteile blei- ben außer Ansatz.
Die Herstellungs- und Anschaffungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen enthalten sämtliche Aufwendungen aus dem Materialbeschaffungs- und Herstellungsbereich und für Handelswaren, die Kosten für Forschung und Entwicklung sowie Aufwendungen für Gewährleistungen und Produkthaftpflicht inklusive der von Tochterunternehmen weiterberechneten Beträge.
In den Vertriebskosten werden Personal- und Sachkosten der Vertriebsstellen sowie Versand-,Werbe-, Verkaufs- förderungs-, Marktforschungs- und Kundendienstkosten ausgewiesen.
Zu den Allgemeinen Verwaltungskosten gehören Personal- und Sachkosten der Verwaltungsstellen. Die Sonstigen Steuern werden den Funktionsbereichen zugeordnet.
10 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
Erläuterungen zur Bilanz
(1) A N L AGEVE R MÖGE N
Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen und ihre Entwicklung im Berichtsjahr sind auf den Seiten 12 bis 13 dargestellt.
Die Investitionen betragen:
Mio. € | 2019 | 2018 | ||
Immaterielle Vermögensgegenstände | 522 | 89 | ||
Sachanlagen | 2.699 | 1.919 | ||
Finanzanlagen | 29.009 | 9.476 | ||
32.230 | 11.484 | |||
Den Zugängen in Höhe von 29,0 Mrd. € (Vorjahr: 9,5 Mrd. €) stehen Abgänge in Höhe von 27,5 Mrd. € (Vorjahr: 3,5 Mrd. €) gegenüber. Ursächlich hierfür sind konzerninterne Umhängungen zur Optimierung des Beteiligungs- portfolios.
Abschreibungen wurden vorgenommen auf:
Mio. € | 2019 | 2018 | ||
Immaterielle Vermögensgegenstände | 99 | 126 | ||
Sachanlagen | 2.040 | 2.143 | ||
Finanzanlagen | 1.523 | - | ||
3.662 | 2.269 |
Degressive Abschreibungen werden weiterhin auf Vermögenswerte vorgenommen, die vor Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aktiviert wurden. Die Abschreibungen auf Sachanlagen enthalten in Höhe von 9,8 Mio. € (Vorjahr: 36,8 Mio. €) außerplanmäßige Abschreibungen auf Spezialwerkzeuge und in Höhe von 99,9 Mio. € (Vorjahr: - Mio. €) auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie in Höhe von 6,9 Mio. € (Vorjahr: 9,1 Mio. €) degressive Abschreibungen.
Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen im Wesentlichen notwendige Wertmin- derungen auf Beteiligungen, die auf Basis aktualisierter Unternehmensplanungen beziehungsweise erwarteter Veräußerungspreise erforderlich waren.
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 11 |
Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB
Wertpapier-Fonds (Werte zum 31.12.2019)
Buchwert (BW) | Marktwert (MW) | MW-BW | Ausschüttung 2019 | Tägliche Rückgabe | Unterlassene | ||||||||
Mio. € | möglich | Abschreibung | |||||||||||
UI-TV Fonds1 | 8.561 | 8.175 | - 386 | 88 | ja | ja | |||||||
UI-ZW Fonds1 | 2.144 | 2.144 | - | 46 | ja | nicht anwendbar | |||||||
UI-BA Fonds1 | 4.586 | 4.586 | - | 102 | ja | nicht anwendbar | |||||||
DWS Institutional ESG | |||||||||||||
Euro Money Market | |||||||||||||
Fund IC | 438 | 438 | - | - | ja | nicht anwendbar | |||||||
1 Ausschüttungen des Geschäftsjahres 2019 betreffen 2018.
Die Anlageziele der Fonds sind eine laufzeitadäquate Verzinsung bei entsprechender Risikostreuung über die Wertpapierklassen Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Geldvermögen und sonstige Vermögenswerte. Diese werden national wie auch international angelegt, wobei die Fondsanteile täglich zurückgegeben werden können. Die Ermittlung der Marktwerte erfolgt anhand von Börsenkursen.
Bei dem DWS-Fonds handelt es sich um einen institutionellen Publikumsfonds, der nur in Geldmarktinstru- mente investiert.
Der UI-TV Fonds (Treasury-Fonds) wird bei der Volkswagen AG dem Anlagevermögen zugeordnet und zu Anschaffungskosten bewertet. Eine Wertberichtigung des UI-TV Fonds auf den niedrigeren beizulegenden Zeit- wert wurde in 2019 nicht vorgenommen, weil keine voraussichtlich dauernde Wertminderung gegeben war.
Bei dem UI-ZW Fonds (Zeit-Wert-Fonds), dem DWS-Fonds und dem UI-BA Fonds (BAV-Sondervermögen) handelt es sich um zum Zeitwert bewertete Sondervermögen, die ausschließlich zur Erfüllung von Verpflich- tungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen. Beide Fonds werden mit den dazugehörigen Verpflichtungen saldiert. Auf Grund des absinkenden Rech- nungszinssatzes für die Altersversorgungsverpflichtung übersteigt der Erfüllungsbetrag den Zeitwert des UI-BA Fonds, sodass eine Rückstellung auszuweisen ist. Aus der Zeitwertbewertung der Fonds resultierende Aufwen- dungen und Erträge werden sofort ergebniswirksam erfasst.
12 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
Entwicklung des Anlagevermögens
BRUTTOBUCHWERTE | ||||||||||
Anschaffungs-/ | Anschaffungs-/ | |||||||||
Herstellungskosten | ||||||||||
Herstellungskosten | ||||||||||
Mio. € | 31.12.2019 | |||||||||
01.01.2019 | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | |||||||
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Gewerbliche | ||||||||
Schutzrechte und | ||||||||
ähnliche Rechte und | ||||||||
Werte sowie Lizenzen an | ||||||||
solchen Rechten und | ||||||||
Werten | 419 | 455 | 5 | 50 | ||||
Geleistete Anzahlungen | 7 | 67 | - 6 | - | ||||
426 | 522 | - 1 | 50 | |||||
Sachanlagen | ||||||||
Grundstücke, | ||||||||
grundstücksgleiche | ||||||||
Rechte und Bauten | ||||||||
einschl. der Bauten auf | ||||||||
fremden Grundstücken | 5.984 | 91 | 58 | 1 | ||||
Technische Anlagen und | ||||||||
Maschinen | 12.126 | 308 | 190 | 279 | ||||
Andere Anlagen, | ||||||||
Betriebs- und | ||||||||
Geschäftsausstattung | 21.795 | 1.247 | 190 | 257 | ||||
Geleistete Anzahlungen | ||||||||
und Anlagen im Bau | 974 | 1.053 | - 436 | 0 | ||||
40.879 | 2.699 | 1 | 537 | |||||
Finanzanlagen | ||||||||
Anteile an verbundenen | ||||||||
Unternehmen | 99.850 | 28.387 | - | 27.438 | ||||
Ausleihungen an | ||||||||
verbundene | ||||||||
Unternehmen | 4.210 | - | - | - | ||||
Beteiligungen | 916 | 47 | - | - | ||||
Ausleihungen an | ||||||||
Unternehmen, mit | ||||||||
denen ein | ||||||||
Beteiligungsverhältnis | ||||||||
besteht | 3 | - | - | 3 | ||||
Wertpapiere des | ||||||||
Anlagevermögens | 8.015 | 575 | - | 15 | ||||
Sonstige Ausleihungen | 19 | - | - | 1 | ||||
113.012 | 29.009 | - | 27.456 | |||||
Gesamt | ||||||||
Anlagevermögen | 154.317 | 32.230 | - | 28.044 | ||||
828
68
897
6.132
12.345
22.974
1.591
43.042
100.800
4.210
963
-
8.575
18
114.565
158.503
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 13 |
WERTBERICHTIGUNGEN | ||||||||||||||
Kumulierte | Kumulierte | Buchwerte | ||||||||||||
Abschreibungen | Abschreibungen | Abschreibungen | Buchwerte | |||||||||||
31.12.2018 | ||||||||||||||
01.01.2019 | laufendes Jahr | Abgänge | Umbuchungen | Zuschreibungen | 31.12.2019 | 31.12.2019 | ||||||||
196 | 99 | 50 | - | - | 245 | 584 | 223 | |||||||
- | - | - | - | - | - | 68 | 7 | |||||||
196 | 99 | 50 | - | - | 245 | 652 | 230 | |||||||
4.420 | 112 | 1 | 0 | - | 4.530 | 1.602 | 1.565 | |||||||
10.863 | 545 | 276 | 1 | - | 11.132 | 1.213 | 1.263 | |||||||
18.866 | 1.383 | 248 | - 1 | - | 20.001 | 2.973 | 2.929 | |||||||
- | - | - | - | - | - | 1.591 | 974 | |||||||
34.149 | 2.040 | 525 | - | - | 35.663 | 7.378 | 6.731 | |||||||
31 | 1.463 | 10 | - | - | 1.484 | 99.316 | 99.819 | |||||||
- | - | - | - | - | - | 4.210 | 4.210 | |||||||
214 | 60 | - | - | - | 274 | 689 | 702 | |||||||
- | - | - | - | - | - | - | 3 | |||||||
14 | - | - | - | 0 | 14 | 8.561 | 8.001 | |||||||
- | - | - | - | - | - | 18 | 19 | |||||||
259 | 1.523 | 10 | - | 0 | 1.772 | 112.793 | 112.752 | |||||||
34.604 | 3.662 | 586 | - | 0 | 37.680 | 120.823 | 119.713 | |||||||
14 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
(2) VORRÄTE
Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||||
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1.436 | 1.156 | ||||
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 1.200 | 1.227 | ||||
Fertige Erzeugnisse und Waren | 2.696 | 2.727 | ||||
Geleistete Anzahlungen | 222 | 29 | ||||
5.554 | 5.140 | |||||
(3) F OR DERU N GE N U N D SON STI GE VERM ÖG EN SGE GEN STÄ N D E | ||||||
Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.297 | 1.293 | ||||
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 7 | 4 | ||||
Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 30.900 | 31.003 | ||||
davon aus Lieferungen und Leistungen | 4.342 | 5.069 | ||||
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 4.605 | 5.728 | ||||
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.673 | 2.206 | ||||
davon aus Lieferungen und Leistungen | 1.635 | 2.177 | ||||
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | - | - | ||||
Sonstige Vermögensgegenstände | 1.878 | 2.393 | ||||
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 133 | 190 | ||||
35.748 | 36.895 | |||||
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen neben den Forderungen aus Lieferungen und Leis- tungen hauptsächlich aus Darlehen mit kurz- und mittelfristigen Laufzeiten sowie aus Forderungen im Zusam- menhang mit Gewinnausschüttungen inklusive weiterberechneter Ertragsteuern.
Die Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten vor allem noch nicht fällige Steuererstattungen in Höhe von 816 Mio. € (Vorjahr: 1.522 Mio. €), geleistete Anzahlungen in Höhe von 409 Mio. € (Vorjahr: 383 Mio. €), gezahlte Optionsprämien in Höhe von 280 Mio. € (Vorjahr: 366 Mio. €) und Forderungen aus dem Gebrauchtwagen- verkauf im Auftrag für Tochtergesellschaften in Höhe von 196 Mio. € (Vorjahr: 195 Mio. €).
(4) KA SSEN B E STAN D, GUTHAB E N B EI KRED IT I N STI TUTEN
Von den Guthaben bei Kreditinstituten (5,6 Mrd. €; Vorjahr: 14,6 Mrd. €) werden insgesamt 3,0 Mrd. € (Vorjahr: 2,6 Mrd. €) bei einem verbundenen Unternehmen gehalten. Bei dem verbundenen Unternehmen bestehen Verpfändungen in Höhe von 2,4 Mrd. € (Vorjahr: 2,4 Mrd. €). Bei den Guthaben bei Kreditinstituten bestehen verfügungsbeschränkte Guthaben in Höhe von 21,8 Mio. € (Vorjahr: 287,2 Mio. €).
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 15 |
(5) G EZ EI CH N ET ES KAP ITA L
Das Gezeichnete Kapital der Volkswagen AG ist durch auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unter- legt. Eine Aktie gewährt einen rechnerischen Anteil von 2,56 € am Grundkapital. Neben Stammaktien existieren Vorzugsaktien, die mit dem Recht auf eine um 0,06 € höhere Dividende als die Stammaktien, jedoch nicht mit einem Stimmrecht ausgestattet sind.
Das Gezeichnete Kapital setzte sich unverändert aus 295.089.818 nennwertlosen Stammaktien und 206.205.445 nennwertlosen Vorzugsaktien zusammen und beträgt 1.283 Mio.€ (Vorjahr: 1.283 Mio.€).
Der Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen, der sich nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergeben würde, übersteigt den in der Bilanz angesetzten Betrag um 3,1 Mrd. €. Dieser Betrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt.
Der nach § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB ausschüttungsgesperrte Betrag beläuft sich auf 0,2 Mio. €.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Mai 2019 besteht bis zum 13. Mai 2024 ein Genehmigtes Kapital zur Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien von bis zu 179 Mio.€.
(6) KAP ITA LRÜC K L AGE
Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
Kapitalrücklage | 15.021 | 15.021 | |||
Die Kapitalrücklage setzt sich aus den Aufgeldern aus diversen Kapitalerhöhungen (14.695 Mio. €), der Begebung von Optionsanleihen (219 Mio.€) sowie einem Einstellungsbetrag von 107 Mio.€ aufgrund der in 2006 durchgeführten Kapitalherabsetzung zusammen.
(7) G EW I N N RÜ C KL AGE N
Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
Gesetzliche Rücklage | 31 | 31 | |||
Andere Gewinnrücklagen | 16.021 | 14.336 | |||
16.052 | 14.367 | ||||
In die Anderen Gewinnrücklagen wurden 1.685 Mio. € aus dem Jahresergebnis gemäß § 58 Abs. 2 AktG eingestellt.
16 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
(8) SO N D ERPO ST EN MI T RÜCK L AG EANT EI L
Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
Steuerrechtliche Abschreibungen | 18 | 19 | ||
18 | 19 | |||
(9) RÜCKSTE LLU NGEN | ||||
Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 17.780 | 16.125 | ||
Steuerrückstellungen | 3.842 | 3.699 | ||
Sonstige Rückstellungen | 21.364 | 20.045 | ||
42.986 | 39.870 | |||
kurzfristig (bis 1 Jahr) | 15.156 | 12.260 | ||
mittelfristig (über 1 bis 5 Jahre) | 10.364 | 11.493 | ||
langfristig (über 5 Jahre) | 17.466 | 16.117 | ||
42.986 | 39.870 |
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Leistungen hängen in der Regel von der Beschäftigungs- dauer und dem Entgelt der Mitarbeiter ab. Bei der Volkswagen AG basieren die Altersversorgungssysteme auf Leistungszusagen, wobei zwischen rückstellungsfinanzierten (nicht wertpapiergebundenen) und extern finanzierten (wertpapiergebundenen) Versorgungssystemen unterschieden wird.
Der Bewertung der Pensionsrückstellungen liegen folgende Annahmen zugrunde:
31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
Rechnungszins | 2,71% | 3,21% | ||
Lohn- und Gehaltstrend | 3,70% | 3,50% | ||
Rententrend | 1,50% | 1,50% | ||
Fluktuation | 1,10% | 1,00% | ||
Rechnungsgrundlagen | Richttafeln 2018 G | Richttafeln 2018 G | ||
RV-Altersgrenzen- | RV-Altersgrenzen- | |||
Altersgrenzen | anpassungsgesetz | anpassungsgesetz | ||
2007 | 2007 |
Bei der Ermittlung des Prozentsatzes für den Gehaltstrend wird der Karrieretrend als Zuschlag auf die Regel- gehaltserhöhung berücksichtigt. Der zur Abzinsung verwendete Rechnungszins basiert auf dem durchschnitt- lichen Marktzinssatz, der sich aus den vorangegangenen zehn Geschäftsjahren ergibt.
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 17 |
Die in der Bilanz ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:
Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
Wertpapiergebundene Pensionsverpflichtungen | |||||
Anschaffungskosten des Pensionsfonds | 4.610 | 4.176 | |||
Zeitwert des Pensionsfonds | 4.586 | 4.006 | |||
Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen im Pensionsfondsmodell (Zeitwert) | 6.068 | 4.907 | |||
Saldierung mit Zeitwert des Pensionsfonds (gem. § 246 Abs. 2 HGB) | 1.482 | 901 | |||
Nicht wertpapiergebundene Pensionsverpflichtungen | |||||
Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen außerhalb des Pensionsfondsmodells | 16.298 | 15.224 | |||
In der Bilanz ausgewiesene Pensionsrückstellungen | 17.780 | 16.125 | |||
Wertpapiergebundene Altersversorgungszusage
Das Fondsvermögen der wertpapiergebundenen Pensionsverpflichtungen wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Erfüllungsbetrag der Verpflichtung übersteigt aufgrund des absinkenden Rechnungszinssatzes den Zeitwert des Pensionsfonds, sodass eine Rückstellung auszuweisen ist. Die betriebliche Altersversorgung bei der Volkswagen AG beruht seit 1996 in Deutschland auf einer Rentenbausteinzusage. Seit dem 1. Januar 2001 ist dieses Modell zu einem Pensionsfonds weiterentwickelt worden. Dabei wird der jährliche vergütungsabhängige Versorgungsaufwand treuhänderisch durch den Volkswagen Pension Trust e.V., Wolfsburg, in Fonds angelegt. Dieses Modell bietet durch die Fondsanlage die Chance zu einer Steigerung der Versorgungsansprüche und sichert diese zusätzlich vollständig ab.
Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung verrechnet:
Mio. € | 2019 | 2018 | |||
Wiederangelegte Ausschüttungen aus dem Pensionsfonds | 102 | 34 | |||
Bewertung des Pensionsfonds | 147 | - 140 | |||
Wertentwicklung | 249 | - 105 | |||
Ergebniswirksame Anpassung der wertpapiergebundenen Pensionsverpflichtungen | - 249 | 105 | |||
Saldierung Erträge und Aufwendungen | - | - | |||
Sonstige Rückstellungen
Wesentliche Vorsorgen wurden gebildet für vertriebsbezogene Aufwendungen einschließlich Gewährleistungen (9,6 Mrd. €; Vorjahr: 10,5 Mrd. €), Rechts- und Prozessrisiken (2,9 Mrd. €; Vorjahr: 2,3 Mrd. €) und für Personal- kosten (4,4 Mrd. €; im Wesentlichen für Dienstjubiläen, Sondervergütungen, Altersteilzeit und andere Kosten der Belegschaft; Vorjahr: 3,8 Mrd. €). Für die Verpflichtung zur Rückgabe von Emissionszertifikaten bestehen Rück- stellungen in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio.€.)
Innerhalb der Rückstellungen für Personalkosten sind Verpflichtungen aus Zeit-Wert-Guthaben von Mitar- beitern enthalten. Die Volkswagen AG gibt seit dem 01.01.1998 das Zeit-Wertpapier als Vorsorgekonzept zur Lebensarbeitszeitplanung aus. Auf dieser Basis können Mitarbeiter sog. Zeit-Wert-Guthaben erwerben, die Verpflichtungen der Volkswagen AG darstellen. Zur Sicherung der Ansprüche der Mitarbeiter wurde ein aner- kannter Spezialfonds (Zeit-Wertfonds) aufgelegt. Zusätzlich wird in einen Geldmarktfonds investiert. Das Modell bietet durch die Fondsanlage die Chance einer Steigerung der Zeit-Wertansprüche und sichert diese zusätzlich vollständig ab.
18 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
Das aus beiden Fonds bestehende Deckungsvermögen wird gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem beizulegenden Zeit- wert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände der Zeit-Wertfonds wurde an- hand von Marktpreisen (Börsenkurse) auf dem aktiven Markt bestimmt. Das Fondsvermögen und die Verpflich- tungen aus dem Zeit-Wertpapier werden saldiert:
Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
Anschaffungskosten der Zeit-Wertfonds | 2.764 | 2.517 | ||
Zeitwert der Zeit-Wertfonds | 2.583 | 2.263 | ||
Erfüllungsbetrag der Zeit-Wertverpflichtung | 2.585 | 2.265 | ||
Saldierung Zeitwert der Zeit-Wertfonds mit Zeitwert Erfüllungsbetrag der Zeit-Wertverpflichtung | 2 | 2 |
Folgende Beträge wurden verrechnet:
Mio. € | 2019 | 2018 | ||
Wiederangelegte Ausschüttungen aus Zeit-Wertfonds | 45 | 19 | ||
Bewertung der Zeit-Wertfonds | 72 | - 72 | ||
Wertentwicklung | 118 | - 53 | ||
Ergebniswirksame Anpassung der wertpapiergebundenen Zeit-Wertverpflichtung | - 118 | 53 | ||
Saldierung Erträge und Aufwendungen | - | - |
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 19 |
(1 0) VERB I N DLI C H KEI TEN
RESTLAUFZEIT | ||||||||||
davon | davon | |||||||||
Mio. € | 31.12.2019 | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | 1 - 5 Jahre | über 5 Jahre | |||||
Art der Verbindlichkeit | ||||||||||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.900 | 1.312 | 1.588 | 1.577 | 11 | |||||
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 56 | 56 | - | - | - | |||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.117 | 2.117 | - | - | - | |||||
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen | ||||||||||
Unternehmen | 78.536 | 33.454 | 45.082 | 23.437 | 21.645 | |||||
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit | ||||||||||
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.377 | 1.377 | - | - | - | |||||
Sonstige Verbindlichkeiten | 2.848 | 2.159 | 689 | 605 | 84 | |||||
davon aus Steuern | 41 | 41 | - | - | - | |||||
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 38 | 38 | - | - | - | |||||
87.832 | 40.474 | 47.359 | 25.619 | 21.740 | ||||||
RESTLAUFZEIT | |||||||||||
davon | davon | ||||||||||
Mio. € | 31.12.2018 | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | 1 - 5 Jahre | über 5 Jahre | ||||||
Art der Verbindlichkeit | |||||||||||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 4.391 | 2.369 | 2.022 | 2.020 | 2 | ||||||
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 44 | 44 | - | - | - | ||||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.224 | 2.224 | - | - | - | ||||||
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen | |||||||||||
Unternehmen | 92.473 | 45.085 | 47.388 | 23.244 | 24.145 | ||||||
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit | |||||||||||
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.693 | 1.693 | - | - | - | ||||||
Sonstige Verbindlichkeiten | 1.483 | 733 | 750 | 666 | 84 | ||||||
davon aus Steuern | 61 | 61 | - | - | - | ||||||
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 29 | 29 | - | - | - | ||||||
102.308 | 52.147 | 50.160 | 25.930 | 24.231 | |||||||
Die im Juli 2011 abgeschlossene syndizierte Kreditlinie der Volkswagen AG in Höhe von 5,0 Mrd. € wurde im Dezember 2019 durch eine neue syndizierte Kreditlinie über 10,0 Mrd. € abgelöst. Die neue Kreditlinie hat eine Laufzeit von fünf Jahren mit der Möglichkeit, die Laufzeit bis maximal 2026 zu verlängern. Die Fazilität war zum Jahresende 2019 ungenutzt. Darüber hinaus bestehen extern bestätigte Kreditlinien in Höhe von insgesamt 5,5 Mrd. €.
Im US-amerikanischen Kapitalmarkt wurde durch die Volkswagen Group of America Finance LLC eine Anleihe über fünf Tranchen mit einem Volumen von insgesamt 3,0 Mrd. USD bei Investoren platziert. Im kanadischen Refinanzierungsmarkt wurden von der Volkswagen Credit Canada Inc. Schuldverschreibungen mit einem Volumen von rund 1,5 Mrd. CAD ausgegeben. Beide Anleihen sind garantiert durch die Volkswagen AG.
Im Juni 2018 hat die Volkswagen AG über eine Tochtergesellschaft, die Volkswagen International Finance N.V., Amsterdam, Niederlande (VIF), eine nicht besicherte, nachrangige Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen in Höhe von 2,75 Mrd. € emittiert. Die Hybridanleihe hat eine unbefristete Laufzeit und wurde in zwei durch die VIF kündbaren Tranchen begeben. Die erste Tranche (1,25 Mrd. € mit einem Kupon von 3,375%) ist erstmals
20 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
nach 6 Jahren, die zweite Tranche (1,5 Mrd. € mit einem Kupon von 4,625%) nach 10 Jahren kündbar. Die Trans- aktion diente auch zur Refinanzierung der im September 2018 gekündigten Tranche mit einem Nominalvolu- men von 1,25 Mrd. € aus der im Jahr 2013 begebenen Hybridanleihe.
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2,5 Mrd. € (Vorjahr: 2,2 Mrd. €) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Beteili- gungsunternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 147 Mio. € (Vorjahr: 74 Mio.€). In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind unter anderem erhaltene Optionsprämien in Höhe von 227 Mio. € (Vorjahr: 314 Mio. €) enthalten.
Für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind Mitarbeiterverbindlichkeiten in Höhe von 216 Mio. € (Vorjahr:
245 Mio. €) enthalten, die durch Grundpfandrechte abgesichert sind.
(1 1) R EC H N U NG SABGRE NZU N GS P O STE N
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen Beträge für gezahlte Anschlussgarantien.
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 21 |
HAFTU N G SVER H ÄLTN I SSE U N D EVENTUALVE RB I N DLI CH K EIT EN
Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften | 170 | 288 | ||
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen | 36.407 | 42.626 | ||
davon für Altersversorgungen | 735 | 689 | ||
davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 239 | 407 | ||
Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten | 1.507 | 2.113 | ||
davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 987 | 1.033 | ||
Sonstige Eventualverbindlichkeiten | 3.664 | 5.383 | ||
41.748 | 50.409 |
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen
Der wesentliche Inhalt der Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen entfällt auf Garantien gegenüber Gläubigern von Tochtergesellschaften und aus von diesen begebenen Anleihen.
Sonstige Eventualverbindlichkeiten
Die sonstigen Eventualverbindlichkeiten umfassen insbesondere mögliche Belastungen aus steuer- und zoll- rechtlichen Sachverhalten sowie Rechtstreitigkeiten und Verfahren im Verhältnis zu Lieferanten, Händlern, Kunden, Arbeitnehmern und Anlegern. Die im Zusammenhang mit der Dieselthematik bestehenden Eventual- verbindlichkeiten betragen dabei insgesamt 3,6 Mrd. € (Vorjahr: 5,4 Mrd. €); wobei 3,4 Mrd. € (Vorjahr: 3,4 Mrd. €) auf Anlegerklagen entfallen. Enthalten sind darüber hinaus bestimmte Umfänge von im Zusammenhang mit der Dieselthematik stehenden Sammel- und Masseverfahren und Strafverfahren/Ordnungswidrigkeiten, soweit sie bewertbar sind.
Den Gesellschaftern der Volkswagen Original Teile Logistik GmbH & Co. KG, Baunatal (VW OT Logistik), wurde eine Put Option eingeräumt, die den Gesellschaftern bis zum 31.12.2024 das Recht gibt, ihre Anteile an der VW OT Logistik der Volkswagen AG anzudienen. Der Wert der Verpflichtung zum Stichtag beträgt 0,05 Mrd. € (Vorjahr: 0,1 Mrd. €).
Risikoeinschätzung der Inanspruchnahme von Haftungsverhältnissen
Die Volkswagen AG gibt Garantien für von den Finanzierungsgesellschaften begebene Kapitalmarktemissionen, für Förderkredite supranationaler Finanzierungsinstitute sowie in Einzelfällen für Kredite an neu gegründete Tochtergesellschaften. Die Volkswagen AG führt ihre Tochtergesellschaften in einer Weise, dass diese ihren finan- ziellen Verpflichtungen jederzeit nachkommen können. Dazu finden neben einer monatlichen Liquiditätsbericht- erstattung an die Volkswagen AG regelmäßige Financial Reviews statt, in denen Abweichungen der Ist- von der Planliquidität analysiert und erforderliche Korrekturmaßnahmen ergriffen werden. Basierend auf diesen Informa- tionen wird ein Risiko einer Inanspruchnahme aus den gegebenen Garantien nicht gesehen.
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3 HGB)
Die Volkswagen AG finanzierte einen Teil ihrer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen ausländische verbundene Unternehmen sowie einigen ausgewählten konzernfremden Importeuren auf der Grundlage eines echten Factorings über ausländische Tochtergesellschaften. Des Weiteren werden ausgewählte Forderungen gegen Partner der inländischen Vertriebsorganisation auf der Grundlage eines echten Factorings über eine inländische Tochtergesellschaft finanziert.
Das Volumen belief sich insgesamt im Geschäftsjahr auf 31,5 Mrd. € (Vorjahr: 29,8 Mrd.€). In dieser Höhe sind der Gesellschaft liquide Mittel zugeflossen. Besondere neue Risiken entstehen aus diesen Geschäften nicht.
22 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
In geringem Umfang verkauft die Volkswagen AG Fahrzeuge, im Wesentlichen an Autovermietungsgesellschaften, mit der Verpflichtung sie nach einer festgelegten Zeit zu einem vorab festgelegten Preis zurück zu kaufen. Zum 31.12.2019 betraf das 18.105 Fahrzeuge im Wert von 0,3 Mrd.€ (Vorjahr: 16.166 Fahrzeuge im Wert von 0,3 Mrd. €). Für das Risiko aus der künftigen Vermarktung, dass sich aus der Abweichung der vereinbarten Preise von den Marktpreisen ergibt, werden Rückstellungen gebildet.
GESA MT HO NORA R DE S ABS CH LU S SPRÜ FE R S
Das Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers in Deutschland findet sich im Konzernanhang in Kapitel 42. Der überwiegende Teil des Honorars für den Abschlussprüfer entfiel 2019 auf die Prüfung des Konzernab-
schlusses der Volkswagen AG und von Jahresabschlüssen von deutschen Konzerngesellschaften sowie auf unter- jährige Reviews des Zwischenkonzernabschlusses der Volkswagen AG und von Zwischenabschlüssen von deut- schen Konzerngesellschaften. Andere Bestätigungsleistungen und Steuerberatungsleistungen wurden vom Abschlussprüfer nur in geringem Umfang erbracht. Die Sonstigen Leistungen des Abschlussprüfers konzentrierten sich im Berichtsjahr auf die Beratung zur Umsetzung neuer Rechtsnormen sowie auf die Unterstützung von Maß- nahmen im Zusammenhang mit der Dieselthematik.
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 23 |
SO N ST IGE F I NA N ZI EL LE V ERP FLI C HTU NGE N
Mio. € | 31.12.2019 | Fällig 2020 | Fällig 2021 bis 2024 | Fällig nach 2024 | |||||
Darlehenszusagen | 26.460 | 26.460 | - | - | |||||
davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 26.460 | 26.460 | - | - | |||||
Miet- und Leasingverträge | 77 | 73 | 4 | - | |||||
davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 34 | 34 | - | - | |||||
Übrige | 1.224 | 66 | 356 | 802 | |||||
davon gegenüber verbundenen Unternehmen | - | - | - | - | |||||
davon gegenüber assoziierten Unternehmen | - | - | - | - | |||||
27.761 | 26.599 | 360 | 802 | ||||||
Mio. € | 31.12.2018 | Fällig 2019 | Fällig 2020 bis 2023 | Fällig nach 2023 | |||||
Darlehenszusagen | 23.750 | 23.750 | - | - | |||||
davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 23.750 | 23.750 | - | - | |||||
Miet- und Leasingverträge | 892 | 212 | 388 | 292 | |||||
davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 336 | 61 | 112 | 164 | |||||
Übrige | 1.319 | 97 | 349 | 873 | |||||
davon gegenüber verbundenen Unternehmen | - | - | - | - | |||||
davon gegenüber assoziierten Unternehmen | - | - | - | - | |||||
25.961 | 24.059 | 737 | 1.165 | ||||||
Die Sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus langfristigen Miet- und Leasingverträgen umfassen die Anmie- tung von Lager-, Logistik- und Büroflächen sowie Teststrecken. Von den Grundstücken sind rund 42 Hektar (Bi- lanzwert 7,0 Mio. €) mit Erbbaurechten belastet. Gemäß § 5 Abs. 10 des Statuts für den Einlagensicherungsfonds hat sich die Volkswagen AG verpflichtet, den Bundesverband deutscher Banken e.V., Berlin, von etwaigen Verlusten freizustellen, die durch dessen Maßnahmen zugunsten eines in Mehrheitsbesitz stehenden Kreditinstituts anfallen.
Die Volkswagen AG haftet aus ihren Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften. Das Obligo für Investitionsvorhaben und Werbeverträge hält sich im üblichen Rahmen.
Die Übrigen sonstigen Verpflichtungen umfassen im Wesentlichen Verpflichtungen für zugesagte Investitionen in die Infrastruktur für Null-Emissions-Fahrzeuge sowie in Initiativen, die den entsprechenden Zugang und die Sensibilisierung für diese Technologien fördern. Die Zusagen in Höhe von 1,2 Mrd. € wurden im Rahmen der Vergleichsvereinbarung im Zusammenhang mit der Dieselthematik getroffen.
24 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten
B EWE RTU N GS ME THO DEN
Die Zeitwerte der Derivate entsprechen im Allgemeinen dem Markt- oder Börsenwert. Wenn kein aktiver Markt existiert, wird der Zeitwert mittels finanzmathematischer Methoden, zum Beispiel durch Diskontierung der zukünf- tigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz oder durch Anwendung anerkannter Optionspreismodelle ermittelt und durch Bestätigung der Banken, die die Geschäfte abwickeln, überprüft.
Die Ermittlung erfolgte auf Basis folgender Zinsstrukturen:
in % | EUR | CAD | CHF | CNY | GBP | JPY | PLN | SEK | USD | |||||||||
Zins für sechs | - 0,3774 | 1,9480 | - 0,5622 | 2,9797 | 0,7651 | - 0,1787 | 1,7156 | 0,1852 | 1,8264 | |||||||||
Monate | ||||||||||||||||||
Zins für ein | - 0,3674 | 1,9659 | - 0,5146 | 2,9918 | 0,7386 | - 0,0877 | 1,6984 | 0,1970 | 1,7630 | |||||||||
Jahr | ||||||||||||||||||
Zins für fünf | - 0,1195 | 2,0300 | - 0,4360 | 3,4000 | 0,8844 | 0,0250 | 1,7920 | 0,3900 | 1,6866 | |||||||||
Jahre | ||||||||||||||||||
Zins für zehn | 0,2110 | 2,1150 | - 0,1120 | 4,1500 | 1,0172 | 0,1263 | 1,8800 | 0,6900 | 1,8350 | |||||||||
Jahre | ||||||||||||||||||
DER IVAT IVE F I NA NZI N ST RUM EN TE
Als Sicherungsinstrumente werden Devisentermingeschäfte, Devisenoptionsgeschäfte, Warentermingeschäfte und kombinierte Zins-/Währungsswaps und Zinsswaps eingesetzt. Sämtliche Sicherungsinstrumente dienen, unabhängig von deren Einbeziehung in Bewertungseinheiten, der Absicherung von Währungskurs-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken aus realwirtschaftlichen Grundgeschäften. Im Geschäftsjahr wurden bestehende Bewer- tungseinheiten für Umsatzerlösabsicherungen beendet, da die zugrundeliegenden Grundgeschäfte nicht mehr die Bedingungen für die Einbeziehung in Bewertungseinheiten erfüllen. Für die betreffenden Devisen- termingeschäfte wurden in geringem Umfang Drohverlustrückstellungen gebildet (siehe den Abschnitt "Bilanz- posten und Buchwerte") und im Fall von Glattstellungen wurden die betreffenden Devisentermingeschäfte in neue Bewertungseinheiten designiert.
In der folgenden Tabelle wird das Absicherungsvolumen der Finanzinstrumente dargestellt, die nicht in Bewer- tungseinheiten einbezogen werden.
Mio. € | NOMINALVOLUMEN | ZEITWERTE | |||||||
Art und Umfang | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||||
Devisenterminkontrakte | 4.883 | 3.470 | |||||||
davon Devisenkäufe | 3.529 | 2.498 | |||||||
davon positive Zeitwerte | 117 | 59 | |||||||
davon negative Zeitwerte | - 3 | - 3 | |||||||
davon Devisenverkäufe | 1.353 | 971 | |||||||
davon positive Zeitwerte | 2 | 1 | |||||||
davon negative Zeitwerte | - 4 | - 2 | |||||||
Devisenoptionskontrakte | - | - | |||||||
davon positive Zeitwerte | - | - | |||||||
Warenterminkontrakte | 3.169 | 1.575 | |||||||
davon positive Zeitwerte | 100 | 37 | |||||||
davon negative Zeitwerte | - 132 | - 90 |
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 25 |
Bilanzposten und Buchwerte
Buchwerte der nicht in Bewertungseinheiten enthaltenen derivativen Finanzinstrumente sind in den folgenden Bilanzposten enthalten:
Mio. € | BUCHWERT | |||||||
Bilanzposition | 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||||||
Drohende Verluste aus schwebenden Devisentermingeschäften | Sonstige Rückstellungen | 7 | 6 | |||||
Drohende Verluste aus schwebenden Warentermingeschäften | Sonstige Rückstellungen | 132 | 90 | |||||
Derivative Finanzinstrumente - in Bewertungseinheiten einbezogen
Die Erläuterung der abgesicherten Risiken, der Sicherungsstrategie und der mit hoher Wahrscheinlichkeit erwar- teten Transaktionen ist im Lagebericht enthalten.
Absicherung von Währungskurs-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken
In Bewertungseinheiten einbezogen werden folgende Risiken:
Mio. €
Abgesicherte Risiken
Wechselkurs-/Zinsrisiko Vermögensgegenstände, Schulden (Zins-/Währungsswaps, Devisentermingeschäfte)
Negativer Zeitwert
Positiver Zeitwert
Wechselkursrisiko erwarteter Transaktionen
Devisentermingeschäfte
Negativer Zeitwert
Positiver Zeitwert
Devisenoptionskontrakte
Negativer Zeitwert
Positiver Zeitwert
Warenterminkontrakte
Negativer Zeitwert
Positiver Zeitwert
Wechselkursrisiko schwebender Geschäfte
Devisentermingeschäfte
Negativer Zeitwert
Positiver Zeitwert
NOMINALVOLUMENZEITWERTE
31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
2.5655.292
- 112- 60
2782
122.863 92.303
- 2.079 - 1.557
1.7292.049
30.087 33.810
- 138- 265
140269
5.5883.049
- 128- 97
12897
7.5116.638
- 125- 94
148129
Die Absicherung von Fremdwährungsrisiken erfolgt im Rahmen eines Portfolioansatzes bei dem erwartete Zahlungsmittelzuflüsse und erwartete Zahlungsmittelabflüsse in fremder Währung saldiert werden, um dann die Nettoposition abzusichern. Da dabei das Volumen der Absicherung das Volumen der geplanten Rohstoff- einkäufe und Umsatzerlöse unterschreitet, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die künftigen Zahlungsstromänderungen der Sicherungsinstrumente die Effekte bei Rohstoffeinkäufen und Umsatzerlösen ausgleichen werden. Hinzu kommt, dass je später innerhalb des Planungszeitraumes der Rohstoffeinkauf oder der Umsatzerlös eingeplant wird, der Grad der Absicherung sinkt. Die Bilanzierung sämt- licher Bewertungseinheiten erfolgt sowohl nach der Einfrierungsmethode als auch nach der Durchbuchungs- methode. Die gebildeten Bewertungseinheiten waren nahezu 100% effektiv.
26 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
Die Absicherung von Vermögensgegenständen und Schulden mit einem Nominalwert von 2,6 Mrd. € erfolgt durch Zusammenfassung mit Zins-/Währungsswaps und Zinsswaps in gleicher Höhe zu Mikro-Bewertungsein- heiten, wobei sich der Sicherungszeitraum nach der Laufzeit des zugrundeliegenden Geschäfts richtet. Zum Stichtag 31.12.2019 beträgt die Höhe des Risikos aus der Absicherung von Vermögensgegenständen 112 Mio. €. Die Effektivität der Bewertungseinheit wird prospektiv mittels Critical-Term-Match-Methode und retrospektiv mit Hilfe der Dollar-Offset-Methode gemessen.
Für die erwarteten Transaktionen werden sowohl Mikro-, als auch Makro- und Portfolio-Bewertungseinheiten gebildet, wobei deren Effektivität prospektiv mit Hilfe der Critical-Term-Match-Methode und retrospektiv mit Hilfe der Dollar-Offset-Methode gemessen wird. Bei der Sicherung erwarteter Transaktionen im Rahmen von Devisen- termingeschäften werden Risiken in Höhe von 97,9 Mrd.€ durch Mikro-Bewertungseinheiten, 25,0 Mrd. € durch Makro-Bewertungseinheiten und 88,7 Mio.€ durch Portfolio-Bewertungseinheiten abgesichert.
Die Sicherung erwarteter Transaktionen durch Devisenoptionsgeschäfte erfolgt durch Mikro-Bewertungs- einheiten und betrifft Risiken in Höhe von 30,1 Mrd. €.
Schwebende Geschäfte und erwartete Transaktionen betreffen hauptsächlich geplante Rohstoffeinkäufe in Fremdwährung und in den nächsten fünf Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zufließende Umsatzerlöse aus Fahrzeugverkäufen. Darüber hinaus sind Devisentermingeschäfte enthalten, die der wirtschaftlichen Glattstellung für beendete Sicherungsbeziehungen dienen.
Einzelne geplante Umsatzerlöse mit geringem Umfang und geplante Einkäufe in Bezug auf die zukünftige Elektrostrategie betreffen darüber hinausgehende Zeiträume. Die Absicherung von Währungskursrisiken im Rahmen schwebender Geschäfte erfolgt durch Mikro-Bewertungseinheiten.
Zusätzlich zu den Derivaten, die zur Devisen-, Zins- und Preissicherung eingesetzt werden, bestanden am Bilanzstichtag Optionen und sonstige Derivate im Rahmen von Fondsinvestitionen mit einem Nominalvolumen in Höhe von 9,0 Mrd. €. Ebenfalls im Rahmen von Fondsinvestitionen bestanden Kreditausfallversicherungen mit einem Nominalvolumen in Höhe von 14,9 Mrd. €.
Absicherung von Währungskurs- und Rohstoffpreisrisiken für Tochtergesellschaften
Die Volkswagen AG führt die Währungskurs- und Einkaufspreisrisiken einiger Tochtergesellschaften im Rahmen einer einheitlichen Planung mit eigenen Risiken zusammen, um diese mittels Devisentermingeschäften, Devisenoptionen und Warentermingeschäften bei konzernexternen Partnern abzusichern. Das Nominalvolumen der von der Volkswagen AG insgesamt abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte für erwartete Transaktionen und ge- plante Rohstoffeinkäufe enthält daher auch Werte, die Tochtergesellschaften zuzurechnen sind, die im Konzern- abschluss vollkonsolidiert werden. Die Zurechnung zu Tochtergesellschaften erfolgt entweder über Sicherungsge- schäfte, die zwischen der Tochtergesellschaft und der Volkswagen AG spiegelbildlich zu den extern abgeschlossenen Sicherungsgeschäften durchgeführt werden oder es erfolgt eine Beteiligung der Tochtergesell- schaft am Ergebnis des Sicherungsgeschäfts bei Abrechnung.
Die zwischen der Volkswagen AG und einer Tochtergesellschaft abgeschlossene Sicherungsgeschäfte ent- sprechen bei Laufzeit und Messung der Effektivität den extern abgeschlossenen Sicherungsgeschäften. Die Zusammenfassung mit Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten erfolgt ausschließlich als Mikro-Bewer- tungseinheit. Als Grundgeschäft wird das gesamte oder ein Teil des von der Volkswagen AG mit konzernexternen Partnern geschlossenen Sicherungsgeschäftes designiert.
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 27 |
Derivative Finanzinstrumente
In der folgenden Tabelle wird das Absicherungsvolumen dargestellt, das Tochtergesellschaften zuzurechnen ist, die im Konzernabschluss vollkonsolidiert werden und das nicht in Bewertungseinheiten einbezogen wird.
Mio. € | NOMINALVOLUMEN | ZEITWERTE | ||||||||
Art und Umfang | ||||||||||
31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||||||
Devisenterminkontrakte | 254 | 92 | ||||||||
davon Devisenkäufe | 251 | 90 | ||||||||
davon positive Zeitwerte | 9 | 3 | ||||||||
davon negative Zeitwerte | 0 | 0 | ||||||||
davon Devisenverkäufe | 3 | 2 | ||||||||
davon positive Zeitwerte | 0 | 0 | ||||||||
davon negative Zeitwerte | - | - | ||||||||
Devisenoptionskontrakte | - | - | ||||||||
davon positive Zeitwerte | - | - | ||||||||
Warenterminkontrakte | 275 | 137 | ||||||||
davon positive Zeitwerte | 3 | 2 | ||||||||
davon negative Zeitwerte | - 12 | - 9 | ||||||||
Bilanzposten und Buchwerte
Die Buchwerte der Sicherungsgeschäfte, die nicht in Bewertungseinheiten einbezogen werden und die auf Tochter- gesellschaften entfallen, sind in den folgenden Bilanzposten enthalten:
Mio. € | BUCHWERT | |||||||
Bilanzposten | 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||||||
Drohende Verluste aus schwebenden Devisentermingeschäften | Sonstige Rückstellungen | 0 | 0 | |||||
Drohende Verluste aus schwebenden Warentermingeschäften | Sonstige Rückstellungen | 12 | 9 | |||||
Absicherung von Währungskurs- und Rohstoffpreisrisiken
Mit Tochtergesellschaften wurden folgende Derivate abgeschlossen und in Bewertungseinheiten einbezogen:
Mio. € | 31 . 12 . 2019 | ||||||||
Abgesicherte Wechselkursrisiken | Sicherungsinstrument | abgesichertes | Positiver Zeitwert | Negativer Zeitwert | |||||
Volumen | |||||||||
Erwartete Transaktionen | Devisenterminkontrakte | 48.904 | 1.348 | - 249 | |||||
Devisenoptionskontrakte | 14.890 | 67 | - 70 | ||||||
Warenterminkontrakte | 2.794 | 128 | - 74 | ||||||
66.588 | 1.543 | - 393 | |||||||
Schwebende Geschäfte | Devisenterminkontrakte | 2.835 | 11 | - 106 | |||||
Vermögensgegenstände | Devisenterminkontrakte | 221 | 6 | - | |||||
69.644 | 1.560 | - 499 | |||||||
28 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
(1 2) UMSATZER LÖSE
Mio. € | 2019 | % | 2018 | % | ||||
Nach Regionen | ||||||||
Inland | 30.536 | 37,9 | 27.549 | 35,3 | ||||
Europa / ohne Inland | 36.391 | 45,1 | 35.431 | 45,4 | ||||
Nordamerika | 3.456 | 4,3 | 3.159 | 4,0 | ||||
Südamerika | 757 | 0,9 | 1.043 | 1,3 | ||||
Afrika | 1.684 | 2,1 | 1.759 | 2,3 | ||||
Asien-Pazifik | 7.798 | 9,7 | 9.060 | 11,6 | ||||
80.621 | 100,0 | 78.001 | 100,0 | |||||
Nach Tätigkeitsbereichen | ||||||||
Fahrzeuggeschäft | 52.495 | 65,1 | 48.228 | 61,8 | ||||
Originalteile | 6.453 | 8,0 | 6.476 | 8,3 | ||||
Sonstige Verkäufe | 21.673 | 26,9 | 23.297 | 29,9 | ||||
80.621 | 100,0 | 78.001 | 100,0 | |||||
Die Sonstigen Verkäufe enthalten Material- und Teilelieferungen an Tochtergesellschaften in Höhe von 11,7 Mrd. € (Vorjahr: 12,6 Mrd. €).
(1 3) SO N ST IGE B ETR I EB L IC H E ERT RÄGE
Mio. € | 2019 | 2018 | ||
Sonstige betriebliche Erträge | 5.053 | 5.673 | ||
davon Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil | 1 | 2 | ||
Die Sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus der Bewertung und Abrechnung von Sicherungsgeschäften in Höhe von 2,5 Mrd. € (Vorjahr: 2,4 Mrd. €) sowie aus der Währungsumrechnung in Höhe von 0,5 Mrd. € (Vorjahr: 0,4 Mrd.€). Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betragen 1,5 Mrd.€ (Vorjahr: 2,0 Mrd.€). Weitere Erträge, die früheren Geschäftsjahren zuzuordnen sind, betragen 0,1 Mrd.€ (Vorjahr: 0,2 Mrd.€).
(1 4) SO N ST IGE B ETR I EB L IC H E AU FWE N DU NG EN
Mio. € | 2019 | 2018 | ||
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 5.967 | 6.089 |
Innerhalb der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen für Rechts- und Prozessrisiken in Höhe von 2,3 Mrd. € (Vorjahr: 2,4 Mrd. €) enthalten, die im Wesentlichen aus der Dieselthematik resultieren. Außerdem enthalten sind Aufwendungen aus der Bewertung und Abrechnung von Sicherungsgeschäften in Höhe von 2,4 Mrd. € (Vorjahr: 2,3 Mrd. €) sowie aus der Währungsumrechnung in Höhe von 0,5 Mrd.€ (Vorjahr: 0,3 Mrd.€). Bei den Aufwendungen aus der Währungsumrechnung handelt es sich vorwiegend um Kursverluste aus der Bewertung und Abrechnung von Devisenabsicherungen sowie Kursverluste aus der Umrechnung operativer
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 29 |
Forderungen und Verbindlichkeiten. Aufwendungen, die früheren Geschäftsjahren zuzuordnen sind, betragen 0,1 Mrd.€ (Vorjahr: 0,2 Mrd.€).
(1 5) F I NA NZE RG EB N I S
Mio. € | 2019 | 2018 | |||
Erträge und Aufwendungen aus Beteiligungen | 14.144 | 11.496 | |||
Erträge und Aufwendungen aus Zinsen | - 1.000 | - 968 | |||
Sonstiges Finanzergebnis | - 2.507 | - 2.264 | |||
10.638 | 8.264 | ||||
Erträge und Aufwendungen aus Beteiligungen | |||||
Mio. € | 2019 | 2018 | |||
Erträge aus Beteiligungen | 5.437 | 6.791 | |||
davon aus verbundenen Unternehmen | 3.192 | 4.813 | |||
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 10.210 | 6.045 | |||
Sonstige Beteiligungserträge | - | 745 | |||
Sonstige Beteiligungsaufwendungen | 1.102 | 454 | |||
Aufwendungen aus Verlustübernahmen | 401 | 1.630 | |||
14.144 | 11.496 | ||||
Die Erträge aus Beteiligungen umfassen im Wesentlichen Erträge von der Volkswagen Finance Luxemburg S.A., Strassen, der SAIC-Volkswagen Automotive Company Ltd., Shanghai, China, der Volkswagen (China) Investment Co. Ltd., Peking, China, und der FAW-Volkswagen Automotive Company Ltd., Changchun, China.
Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen, in die weiterberechnete ergebnisabhängige Steuern einbezogen werden, umfassen im Wesentlichen Erträge der Audi AG, Ingolstadt, der Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart, der TRATON SE, München, der VW Group Services GmbH, Wolfsburg, der Volkswagen Bank GmbH, Braunschweig, und der Volkswagen Sachsen GmbH, Zwickau.
Die Sonstigen Beteiligungsaufwendungen umfassen mit 0,8 Mrd. € realisierte Abgangsverluste aus dem Börsengang der TRATON SE (siehe Wesentliche Ereignisse). Zudem wird darin die Weitergabe von Beteiligungserträgen an die Audi AG, Ingolstadt, (0,3 Mrd. €) ausgewiesen.
30 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
Erträge und Aufwendungen aus Zinsen
Mio. € | 2019 | 2018 | ||
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 305 | 271 | ||
davon aus verbundenen Unternehmen | 214 | 261 | ||
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 65 | 119 | ||
davon aus verbundenen Unternehmen | 57 | 103 | ||
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 1.369 | 1.358 | ||
davon an verbundene Unternehmen | 1.283 | 1.145 | ||
- 1.000 | - 968 |
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Zinsaufwendungen an verbundenen Unter- nehmen, Bankprovisionen und Zinsen für Tages- und Festkreditaufnahmen sowie Negativzinsen aus Fest- geldanlagen.
Sonstiges Finanzergebnis
Mio. € | 2019 | 2018 | ||
Zinsanteil Pensionsaufwendungen | - 2.174 | - 2.231 | ||
Aufzinsung von Rückstellungen | - 332 | - 32 | ||
Auf-/Abzinsung von Verbindlichkeiten | 0 | - 1 | ||
- 2.507 | - 2.264 | |||
Sonstige Steuern
Die den Funktionsbereichen zugeordneten Sonstigen Steuern betragen 65 Mio.€ (Vorjahr: 56 Mio.€). Hierbei handelt es sich um Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Grundsteuer.
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 31 |
Latente Steuern
Für den Organkreis der Volkswagen AG ergibt sich im Geschäftsjahr nach Verrechnung von aktiven und passiven latenten Steuern ein aktiver Überhang der eine künftige Steuerentlastung darstellt, auf dessen Aktivierung verzichtet wird. Die folgenden Tabellen zeigen die Entwicklung der latenten Steuern für das laufende und für das vorangegangene Geschäftsjahr:
Laufendes Jahr
Mio. € | AKTIVE LATENTE STEUERN | PASSIVE LATENTE STEUERN | |||||||
31.12.2019 | |||||||||
Differenz | Steuer | Differenz | Steuer | ||||||
Aktiva | |||||||||
Anlagevermögen | 6.055 | 1.800 | - 48 | - 14 | |||||
Umlaufvermögen | 4.403 | 1.312 | - 23 | - 7 | |||||
Übrige | 15 | 5 | - | - | |||||
Passiva | |||||||||
Sonderposten | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Rückstellungen | 26.743 | 7.970 | |||||||
Verbindlichkeiten | 1.066 | 318 | - 894 | - 266 | |||||
Rechnungsabgrenzungsposten | 255 | 76 | |||||||
Steuerlicher Verlustvortrag | 1.239 | ||||||||
Summe | 12.719 | - 288 | |||||||
Saldierung | - 288 | 288 | |||||||
Aktiver Überhang | 12.431 | ||||||||
Vorjahr | |||||||||
Mio. € | AKTIVE LATENTE STEUERN | PASSIVE LATENTE STEUERN | |||||||
31.12.2018 | |||||||||
Differenz | Steuer | Differenz | Steuer | ||||||
Aktiva | |||||||||
Anlagevermögen | 5.293 | 1.559 | - 66 | - 20 | |||||
Umlaufvermögen | 4.241 | 1.264 | - 16 | - 5 | |||||
Übrige | 13 | 4 | - | - | |||||
Passiva | |||||||||
Sonderposten | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Rückstellungen | 24.144 | 7.195 | |||||||
Verbindlichkeiten | 1.009 | 301 | - 750 | - 223 | |||||
Rechnungsabgrenzungsposten | 122 | 36 | |||||||
Steuerlicher Verlustvortrag | 1.764 | ||||||||
Summe | 12.122 | - 248 | |||||||
Saldierung | - 248 | 248 | |||||||
Aktiver Überhang | 11.875 | ||||||||
32 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
MITTEI LU NGEN U N D VERÖFFENTLICHU NGEN VON VERÄN DERU NGEN DES STIMMRECHTSANTEI LS AN DER VOLKSWAGEN AG NACH § 21 U N D § 26 WPHG I N DER ZUM ZEITPU N KT DER VERÖFFENTLICHU NG J EWEI LS GÜ LTIGEN FASSU NG
POR SC H E
- Die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Porsche Automobil Holding SE an der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, Deutschland, am 5. Januar 2009 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 50,76 % (149.696.680 Stimmrechte) beträgt.
- Folgende Personen haben uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil des jeweiligen Mitteilenden an der Volkswagen Aktiengesellschaft am 5. Januar 2009 die Schwelle von 50% überschritten hat und zu diesem Tag 50,76% (149.696.680 Stimmrechte) beträgt. Sämtliche vorgenannten 149.696.680 Stimm- rechte sind dem jeweiligen Mitteilenden nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die den Mitteilenden zugerechneten Stimmrechte werden über Tochterunternehmen im Sinne von § 22 Abs. 3 WpHG gehalten, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil 3 % oder mehr beträgt und die in den Klammern angegeben sind:
Mag. Josef Ahorner, Österreich
(Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Prof. Ferdi- nand Alexander Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland),
Mag. Louise Kiesling, Österreich
(Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Prof. Ferdi- nand Alexander Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland),
Prof. Ferdinand Alexander Porsche, Österreich
(Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Prof. Ferdi- nand Alexander Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland),
Dr. Oliver Porsche, Österreich
(Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Prof. Ferdi- nand Alexander Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland),
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 33 |
Kai Alexander Porsche, Österreich
(Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Prof. Ferdi- nand Alexander Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland),
Mark Philipp Porsche, Österreich
(Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Prof. Ferdi- nand Alexander Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland),
Gerhard Anton Porsche, Österreich
(Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Prof. Ferdi- nand Alexander Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland),
Ing. Hans-Peter Porsche, Österreich
(Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich; Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familie
Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland),
Peter Daniell Porsche, Österreich
(Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich; Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familie
Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland),
Dr. Wolfgang Porsche, Deutschland
(Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich; Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Wolfgang Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland),
Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich
(Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg/Österreich;
Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; | Prof. Ferdinand | Alexander | Porsche GmbH, | ||
Salzburg/Österreich; | Ferdinand | Alexander | Porsche GmbH, | Grünwald/Deutschland; | |
Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familien | |||||
Porsche-Daxer-Piech | Beteiligung GmbH, | Grünwald/Deutschland; Porsche | Automobil | Holding SE, | |
Stuttgart/Deutschland), |
Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich
(Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Hans- Peter Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland),
34 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich
(Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland),
Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich
(Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland),
Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg/Österreich
(Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland),
Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg/Österreich
(Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland),
Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg/Österreich
(Gerhard Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland),
Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald/Deutschland
(Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE,
Stuttgart/Deutschland),
Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland
(Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE,
Stuttgart/Deutschland),
Gerhard Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland
(Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE,
Stuttgart/Deutschland),
Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg/Österreich
(Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland),
Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland
(Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE,
Stuttgart/Deutschland),
Wolfgang Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland
(Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE,
Stuttgart/Deutschland),
Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland (Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland),
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 35 |
Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland
(Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland),
Porsche GmbH, Stuttgart/Deutschland
(Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland),
Dr. Hans Michel Piëch, Österreich
(Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland; Hans Michel Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Dr. Hans Michel Piëch GmbH, Salzburg/Österreich),
Dr. Hans Michel Piëch GmbH, Salzburg/Österreich
(Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland; Hans Michel Piech GmbH, Grünwald/Deutschland),
Hans Michel Piech GmbH, Grünwald/Deutschland
(Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland),
Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Piëch, Österreich
(Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland; Ferdinand Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Piëch GmbH, Salzburg/Österreich; Ferdinand Karl Alpha Privatstiftung, Wien/Österreich),
Ferdinand Karl Alpha Privatstiftung, Wien/Österreich
(Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland; Ferdinand Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Piëch GmbH, Salzburg/Österreich),
Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Piëch GmbH, Salzburg/Österreich
(Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland; Ferdinand Piech GmbH, Grünwald/Deutschland),
Ferdinand Piech GmbH, Grünwald/Deutschland
(Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland).
- Die Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg/Österreich, und die Porsche GmbH, Salzburg/Österreich, haben uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Volkswagen Aktiengesellschaft am 5. Januar 2009 jeweils die Schwelle von 50% überschritten hat und zu diesem Tag jeweils 53,13% (156.702.015 Stimmrechte) beträgt.
Sämtliche vorgenannten 156.702.015 Stimmrechte sind der Porsche Holding Gesellschaft m.b.H. nach
-
22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Unternehmen, über die die Stimmrechte gehalten werden und deren zugerechneter Stimmrechtsanteil 3% oder mehr beträgt, sind:
- Porsche GmbH, Salzburg/Österreich;
- Porsche GmbH, Stuttgart/Deutschland;
- Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland.
Von den vorgenannten 156.702.015 Stimmrechten sind der Porsche GmbH, Salzburg/Österreich, 50,76% der Stimmrechte (149.696.753 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Unternehmen, über die die Stimmrechte gehalten werden und deren zugerechneter Stimmrechtsanteil 3 % oder mehr beträgt, sind:
- Porsche GmbH, Stuttgart/Deutschland;
- Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland.
36 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
- Die Porsche Wolfgang 1. Beteiligungs GmbH & Co. KG, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr (indirekter) Stimmrechtsanteil an der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, Deutschland, am 29. September 2010 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 50,74% der Stimmrechte (149.696.680 Stimmrechte) betragen hat.
Davon sind der Porsche Wolfgang 1. Beteiligungs GmbH & Co. KG 50,74% der Stimmrechte (149.696.680 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die der Porsche Wolfgang 1. Beteiligungs GmbH & Co. KG zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Volkswagen Aktiengesellschaft jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Wolfgang Porsche GmbH, Grünwald, Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald, Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart.
Die Stimmrechte wurden nicht durch Ausübung eines durch Finanzinstrumente nach § 25 Abs. 1 Satz 1 WpHG verliehenen Erwerbsrechts erlangt.
- Die LK Holding GmbH, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 12.08.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 10.08.2013 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) betragen hat.
Davon sind der LK Holding GmbH 50,73 % der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die der LK Holding GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; Familien Porsche-Kiesling Beteiligung GmbH, Grünwald; Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald.
- Die Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.09.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 11.09.2013 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die der Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart.
- Die Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.09.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 11.09.2013 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 50,73 % der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Ahorner Beta Beteiligungs GmbH 50,73 % der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die der Ahorner Beta Beteiligungs GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrol- lierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart.
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 37 |
- Die Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.09.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 11.09.2013 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Louise Daxer-Piech GmbH 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die der Louise Daxer-Piech GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald; Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart.
- Die Ahorner Holding GmbH, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.09.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 11.09.2013 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Ahorner Holding GmbH 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die der Ahorner Holding GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg, Österreich; Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald; Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart.
10)Die Porsche Wolfgang 1. Beteiligungsverwaltungs GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß
- 21 Abs. 1 WpHG am 16. Dezember 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 15. Dezember 2014 die Schwellen von 50%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten und zu diesem Tag 0% der Stimmrechte (0 Stimmrechte) betragen hat.
11)Die Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
17. Dezember 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 15. Dezember 2014 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die der Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Wolfgang Porsche GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart.
38 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
- Folgende Personen haben uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.07.2015 jeweils mitgeteilt, dass ihr Stimmrechts- anteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 14.07.2015 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag jeweils 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) betragen hat:
- Dipl.-Design.Stephanie Porsche-Schröder, Österreich,
- Dr. Dr. Christian Porsche, Österreich,
- Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Österreich.
Davon sind jedem der vorgenannten Mitteilenden jeweils 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die ihnen zugerechneten Stimmrechte werden dabei jeweils über folgende von ihnen kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:
Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH, Salzburg; Wolfgang Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg; Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald; LK Holding GmbH, Salzburg; Louise Kiesling GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart.
- Die Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 14.07.2015 die Schwellen von 50%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten und zu diesem Tage 0% der Stimmrechte (0 Stimmrechte) betragen hat.
- Die Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 14.07.2015 die Schwellen von 50%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten und zu diesem Tage 0% der Stimmrechte (0 Stimmrechte) betragen hat.
- Die Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 14.07.2015 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die der Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT jeweils
3% oder mehr beträgt, gehalten:
Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald; LK Holding GmbH, Salzburg; Louise Kiesling GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart.
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 39 |
- Folgende Personen haben uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.07.2015 jeweils mitgeteilt, dass ihr Stimmrechts- anteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 14.07.2015 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag jeweils 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) betragen hat:
- Dr. Geraldine Porsche, Österreich,
- Diana Porsche, Österreich,
- Felix Alexander Porsche, Deutschland.
Davon sind jedem der vorgenannten Mitteilenden jeweils 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihnen zugerechneten Stimmrechte werden dabei jeweils über folgende von ihnen kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:
Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg; Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg; Ing. Hans- Peter Porsche GmbH, Salzburg; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grün- wald; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald; LK Holding GmbH, Salz- burg; Louise Kiesling GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart.
- Die Ferdinand Porsche Familien- Holding GmbH, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
4. August 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 31. Juli 2015 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Ferdinand Porsche Familien- Holding GmbH 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die der Ferdinand Porsche Familien- Holding GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT jeweils
3% oder mehr beträgt, gehalten:
Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald; Louise Kiesling GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart.
40 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
18) Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG vom 03.06.2016
1. Angaben zum Emittenten
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Deutschland
2. Grund der Mitteilung
Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Name:Registrierter Sitz und Staat: Dr. Dr. Christian Porsche, Dipl.- Design. Stephanie Porsche-Schröder,
Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Felix Alexander Porsche
4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. Porsche Automobil Holding SE
5. Datum der Schwellenberührung
01.06.2016
6. Gesamtstimmrechtsanteile
Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile | Gesamtzahl | |
(Summe 7.a.) | (Summe 7.b.1. + 7.b.2.) | (Summe 7.a. + 7.b.) | der Stimm- | |
rechte des | ||||
Emittenten | ||||
neu | 52,22% | 52,22% | 52,22% | 295089818 |
letzte Mitteilung | 50,73% | n/a% | 0,00% | |
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 41 |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
ISIN | absolut | in % | ||||||||||||||
direkt | zugerechnet | direkt | zugerechnet | |||||||||||||
(§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | (§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | |||||||||||||
DE0007664005 | 0 | 154093681 | 0% | 52,22% | ||||||||||||
Summe | 154093681 | 52,22 % | ||||||||||||||
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG | ||||||||||||||||
Art des Instruments | Fälligkeit/ | Ausübungszeitraum/ | Stimmrechte absolut | Stimmrechte | ||||||||||||
Verfall | Laufzeit | in % | ||||||||||||||
% | ||||||||||||||||
Summe | % | |||||||||||||||
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG | ||||||||||||||||
Fälligkeit/ | Ausübungszeitraum/ | Barausgleich | Stimmrechte | Stimmrechte | ||||||||||||
Art des Instruments | oder physische | |||||||||||||||
Verfall | Laufzeit | absolut | in % | |||||||||||||
Abwicklung | ||||||||||||||||
Einbringungsvertrag | n/a | n/a | physisch | 154093681 | 52,22% | |||||||||||
Summe | 154093681 | 52,22% | ||||||||||||||
42 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
VollständigeKette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% | Instrumente in %, wenn 5% | Summe in %, wenn 5% | |
oder höher | oder höher | oder höher | ||
Dr. Dr. Christian Porsche, | ||||
Dipl.-Design. Stephanie | ||||
Porsche-Schröder, Ferdi- | % | % | % | |
nand Rudolf Wolfgang | ||||
Porsche, Felix Alexander | ||||
Porsche | ||||
Familie WP Holding GmbH | % | 52,22% | 52,22% | |
Dr. Dr. Christian Porsche, | ||||
Dipl.-Design. Stephanie | ||||
Porsche-Schröder, Ferdi- | % | % | % | |
nand Rudolf Wolfgang | ||||
Porsche, Felix Alexander | ||||
Porsche | ||||
Dr. Wolfgang | Porsche | % | % | % |
Holding GmbH | ||||
Ferdinand | Alexander | % | % | % |
Porsche GmbH | ||||
Familie | Porsche | % | % | % |
Beteiligung GmbH | ||||
Porsche | Automobil | 52,22% | % | 52,22% |
Holding SE | ||||
Dr. Dr. Christian Porsche, | ||||
Dipl.-Design. Stephanie | ||||
Porsche-Schröder, Ferdi- | % | % | % | |
nand Rudolf Wolfgang | ||||
Porsche, Felix Alexander | ||||
Porsche | ||||
Ferdinand | Porsche | % | % | % |
Familien-Privatstiftung | ||||
Ferdinand | Porsche | % | % | % |
Familien- Holding GmbH | ||||
Ferdinand | Alexander | % | % | % |
Porsche GmbH | ||||
Familie | Porsche | % | % | % |
Beteiligung GmbH | ||||
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 43 |
Porsche | Automobil | 52,22% | % | 52,22% | ||
Holding SE | ||||||
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG | ||||||
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) | ||||||
Datum der Hauptversammlung: | ||||||
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht | Stimmrechten) | ||||
19) Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG vom 03.06.2016
1. Angaben zum Emittenten
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Deutschland
2. Grund der Mitteilung
Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Name:Registrierter Sitz und Staat:
Herr Dr. Wolfgang Porsche
4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. Porsche Automobil Holding SE
5. Datum der Schwellenberührung
01.06.2016
6. Gesamtstimmrechtsanteile
Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile | Gesamtzahl | |
(Summe 7.a.) | (Summe 7.b.1. + 7.b.2.) | (Summe 7.a. + 7.b.) | der Stimm- | |
rechte des | ||||
Emittenten | ||||
neu | 52,22% | 52,22% | 52,22% | 295089818 |
letzte Mitteilung | 50,76% | n/a% | 0,00% | |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
44 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
ISIN | absolut | in % | |||||||
direkt | zugerechnet | direkt | zugerechnet | ||||||
(§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | (§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | ||||||
DE0007664005 | 0 | 154093681 | 0% | 52,22% | |||||
Summe | 154093681 | 52,22 % | |||||||
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG | |||||||||
Art des Instruments | Fälligkeit/ | Ausübungszeitraum/ | Stimmrechte | Stimmrechte | |||||
Verfall | Laufzeit | absolut | in % | ||||||
% | |||||||||
Summe | % | ||||||||
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 45 |
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
Fälligkeit/ | Ausübungszeitraum/ | Barausgleich | Stimmrechte | Stimmrechte | |
Art des Instruments | oder physische | ||||
Verfall | Laufzeit | absolut | in % | ||
Abwicklung | |||||
Einbringungsvertrag | n/a | n/a | physisch | 154093681 | 52,22% |
Summe | 154093681 | 52,22% | |||
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
VollständigeKette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% | Instrumente in %, wenn 5% | Summe in %, wenn 5% | |
oder höher | oder höher | oder höher | ||
Dr. Wolfgang Porsche | % | % | % | |
Familie WP Holding GmbH | % | 52,22% | 52,22% | |
Dr. Wolfgang Porsche | % | % | % | |
Dr. Wolfgang | Porsche | % | % | % |
Holding GmbH | ||||
Ferdinand | Alexander | % | % | % |
Porsche GmbH | ||||
Familie | Porsche | % | % | % |
Beteiligung GmbH | ||||
Porsche | Automobil | 52,22% | % | 52,22% |
Holding SE | ||||
Dr. Wolfgang Porsche | % | % | % | |
Ferdinand | Porsche | % | % | % |
Familien-Privatstiftung | ||||
Ferdinand | Porsche | % | % | % |
Familien- Holding GmbH | ||||
Ferdinand | Alexander | % | % | % |
Porsche GmbH | ||||
Familie | Porsche | % | % | % |
Beteiligung GmbH | ||||
Porsche | Automobil | 52,22% | % | 52,22% |
Holding SE | ||||
46 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG | ||
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) | ||
Datum der Hauptversammlung: | ||
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht | Stimmrechten) |
20) Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG vom 17.06.2016
1. Angaben zum Emittenten
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Deutschland
2. Grund der Mitteilung
Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund: Konzernmitteilung aufgrund konzerninterner Umstrukturierung
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Name:Registrierter Sitz und Staat: Dr. Wolfgang Porsche, Dr. Dr. Christian Porsche, Dipl.-Design.
Stephanie Porsche-Schröder, Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Felix Alexander Porsche
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 47 |
4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. Porsche Automobil Holding SE
5. Datum der Schwellenberührung 15.06.2016
6. Gesamtstimmrechtsanteile
Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile | Gesamtzahl | ||||||
(Summe 7.a.) | (Summe 7.b.1. + 7.b.2.) | (Summe 7.a. + 7.b.) | der Stimm- | ||||||
rechte des | |||||||||
Emittenten | |||||||||
neu | 52,22% | 0,00% | 52,22% | 295089818 | |||||
letzte Mitteilung | 52,22% | 52,22% | 52,22% | ||||||
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen | |||||||||
a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG) | |||||||||
ISIN | absolut | in % | |||||||
direkt | zugerechnet | direkt | zugerechnet | ||||||
(§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | (§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | ||||||
DE0007664005 | 0 | 154093681 | 0% | 52,22% | |||||
Summe | 154093681 | 52,22 % | |||||||
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG | |||||||||
Art des Instruments | Fälligkeit/ | Ausübungszeitraum/ | Stimmrechte | Stimmrechte | |||||
Verfall | Laufzeit | absolut | in % | ||||||
% | |||||||||
Summe | % | ||||||||
48 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
Fälligkeit/ | Ausübungszeitraum/ | Barausgleich | Stimmrechte | Stimmrechte | |
Art des Instruments | oder physische | ||||
Verfall | Laufzeit | absolut | in % | ||
Abwicklung | |||||
% | |||||
Summe | % | ||||
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
VollständigeKette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% | Instrumente in %, wenn 5% | Summe in %, wenn 5% | |
oder höher | oder höher | oder höher | ||
Dr. Wolfgang Porsche, Dr. | ||||
Dr. Christian Porsche, | ||||
Dipl.-Design. Stephanie | ||||
Porsche-Schröder, Ferdi- | % | % | % | |
nand Rudolf Wolfgang | ||||
Porsche, Felix Alexander | ||||
Porsche | ||||
Familie WP Holding GmbH | % | % | % | |
Dr. Wolfgang | Porsche | % | % | % |
Holding GmbH | ||||
Ferdinand | Alexander | % | % | % |
Porsche GmbH | ||||
Familie | Porsche | % | % | % |
Beteiligung GmbH | ||||
Porsche | Automobil | 52,22% | % | 52,22% |
Holding SE | ||||
Dr. Wolfgang Porsche, | ||||
Dr. Dr. Christian Porsche, | ||||
Dipl.-Design. Stephanie | ||||
Porsche-Schröder, Ferdi- | % | % | % | |
nand Rudolf Wolfgang | ||||
Porsche, Felix Alexander | ||||
Porsche | ||||
Ferdinand | Porsche | % | % | % |
Familien-Privatstiftung | ||||
Ferdinand | Porsche | % | % | % |
Familien- Holding GmbH | ||||
Ferdinand | Alexander | % | % | % |
Porsche GmbH | ||||
Familie | Porsche | % | % | % |
Beteiligung GmbH | ||||
Porsche | Automobil | 52,22% | % | 52,22% |
Holding SE | ||||
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 49 |
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG | ||
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) | ||
Datum der Hauptversammlung: | ||
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht | Stimmrechten) |
50 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
21) Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG vom 10.11.2017
1. Angaben zum Emittenten
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Deutschland
2. Grund der Mitteilung
Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund: Veräußerung eines Tochterunternehmens
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Name:Registrierter Sitz und Staat: Herr Hon.-Prof. Dr. techn. h.c. Dipl.-Ing. ETH Ferdinand Karl Piëch,
Geburtsdatum: 17.04.1937
4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
5. Datum der Schwellenberührung
08.11.2017
6. Gesamtstimmrechtsanteile
Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile | Gesamtzahl | |
(Summe 7.a.) | (Summe 7.b.1. + 7.b.2.) | (Summe 7.a. + 7.b.) | der Stimm- | |
rechte des | ||||
Emittenten | ||||
neu | 0,00% | 0,00% | 0,00% | 295089818 |
letzte Mitteilung | 50,76% | n/a% | n/a% | |
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 51 |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
ISIN | absolut | in % | ||||||||||||||
direkt | zugerechnet | direkt | zugerechnet | |||||||||||||
(§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | (§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | |||||||||||||
DE0007664005 | 0 | 0 | 0,00% | 0,00% | ||||||||||||
Summe | 0 | 0,00 % | ||||||||||||||
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG | ||||||||||||||||
Art des Instruments | Fälligkeit/ | Ausübungszeitraum/ | Stimmrechte | Stimmrechte | ||||||||||||
Verfall | Laufzeit | absolut | in % | |||||||||||||
% | ||||||||||||||||
Summe | % | |||||||||||||||
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG | ||||||||||||||||
Fälligkeit/ | Ausübungszeitraum/ | Barausgleich | Stimmrechte | Stimmrechte | ||||||||||||
Art des Instruments | oder physische | |||||||||||||||
Verfall | Laufzeit | absolut | in % | |||||||||||||
Abwicklung | ||||||||||||||||
% | ||||||||||||||||
Summe | % | |||||||||||||||
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
VollständigeKette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem
obersten beherrschenden Unternehmen: | ||||
Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% | Instrumente in %, wenn 5% | Summe in %, wenn 5% | |
oder höher | oder höher | oder höher | ||
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG | ||||
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) | ||||
Datum der Hauptversammlung: | ||||
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht | Stimmrechten) | ||
10. Sonstige Erläuterungen
Diese Stimmrechtsmitteilung erfolgt gleichzeitig mit befreiender Wirkung für die Dipl.Ing. Dr. h.c. Ferdinand K. Piech GmbH, Salzburg, und die Ferdinand Karl Alpha Privatstiftung, Salzburg. Auf Grund der Veräußerung der Beteiligung an der Auto 2015 Beteiligungs GmbH durch die Dipl.Ing. Dr. h.c. Ferdinand K. Piech GmbH, Salzburg, werden auch der Dipl.Ing. Dr. h.c. Ferdinand K. Piech GmbH, Salzburg, und der Ferdinand Karl Alpha Privatstiftung, Salzburg, keine Stimmrechte an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT mehr zugerechnet.
52 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
Q ATA R
Wir haben folgende Mitteilung erhalten:
- Pursuant to article 21, section 1 of the WpHG we hereby notify for and on behalf of the State of Qatar, acting by and through the Qatar Investment Authority, Doha, Qatar, that its indirect voting rights in Volkswagen Aktiengesellschaft
- exceeded the threshold of 10% on December 17, 2009 and amounted to 13.71% of the voting rights of Volkswagen Aktiengesellschaft (40,440,274 voting rights) as per this date
- 6.93 % (20,429,274 voting rights) of which have been obtained by the exercise by Qatar Holding LLC of financial instruments within the meaning of article 25, section 1, sentence 1 of the WpHG on that date granting the right to acquire shares in Volkswagen Aktiengesellschaft, and
- all of which are attributed to the State of Qatar pursuant to article 22, section 1, sentence 1 no. 1 of the WpHG.
- exceeded the threshold of 15% on December 18, 2009 and amounted to 17.00% of the voting rights of Volkswagen Aktiengesellschaft (50,149,012 voting rights) as per this date
- 3.29 % (9,708,738 voting rights) of which have been obtained by the exercise by Qatar Holding LLC of financial instruments within the meaning of article 25, section 1, sentence 1 of the WpHG on that date granting the right to acquire shares in Volkswagen Aktiengesellschaft, and
- all of which are attributed to the State of Qatar pursuant to article 22, section 1, sentence 1 no. 1 of the WpHG.
Voting rights that are attributed to the State of Qatar pursuant to lit. (a) and (b) above are held via the following entities which are controlled by it and whose attributed proportion of voting rights in Volkswagen Aktiengesellschaft amount to 3% each or more:
- Qatar Investment Authority, Doha, Qatar;
- Qatar Holding LLC, Doha, Qatar;
- Qatar Holding Luxembourg II S.à.r.l., Luxembourg, Luxembourg;
- Qatar Holding Netherlands B.V., Amsterdam, The Netherlands.
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 53 |
- Pursuant to article 21, section 1 of the WpHG we hereby notify for and on behalf of the Qatar Investment Authority, Doha, Qatar, that its indirect voting rights in Volkswagen Aktiengesellschaft
- exceeded the threshold of 10% on December 17, 2009 and amounted to 13.71% of the voting rights of Volkswagen Aktiengesellschaft (40,440,274 voting rights) as per this date
- 6.93 % (20,429,274 voting rights) of which have been obtained by the exercise by Qatar Holding LLC of financial instruments within the meaning of article 25, section 1, sentence 1 of the WpHG on that date granting the right to acquire shares in Volkswagen Aktiengesellschaft, and
- all of which are attributed to the Qatar Investment Authority pursuant to article 22, section 1, sentence 1 no. 1 of the WpHG.
- exceeded the threshold of 15% on December 18, 2009 and amounted to 17.00% of the voting rights of Volkswagen Aktiengesellschaft (50,149,012 voting rights) as per this date
- 3.29 % (9,708,738 voting rights) of which have been obtained by the exercise by Qatar Holding LLC of financial instruments within the meaning of article 25, section 1, sentence 1 of the WpHG on that date granting the right to acquire shares in Volkswagen Aktiengesellschaft, and
- all of which are attributed to the Qatar Investment Authority pursuant to article 22, section 1, sentence 1 no. 1 of the WpHG.
Voting rights that are attributed to the Qatar Investment Authority pursuant to lit. (a) and (b) above are held via the entities as set forth in (1) (bb) through (dd) which are controlled by it and whose attributed proportion of voting rights in Volkswagen Aktiengesellschaft amount to 3% each or more.
- Pursuant to article 21, section 1 of the WpHG we hereby notify for and behalf of Qatar Holding LLC, Doha, Qatar, that its direct and indirect voting rights in Volkswagen Aktiengesellschaft
- exceeded the threshold of 10% on December 17, 2009 and amounted to 13.71% of the voting rights of Volkswagen Aktiengesellschaft (40,440,274 voting rights) as per this date
- 6.93% (20,429,274 voting rights) of which have been obtained by the exercise of financial instruments within the meaning of article 25, section 1, sentence 1 of the WpHG on that date granting the right to acquire shares in Volkswagen Aktiengesellschaft, and
- 6.78% (20,011,000 voting rights) of which are attributed to Qatar Holding LLC pursuant to article 22, section 1, sentence 1 no. 1 of the WpHG.
- exceeded the threshold of 15% on December 18, 2009 and amounted to 17.00% of the voting rights of Volkswagen Aktiengesellschaft (50,149,012 voting rights) as per this date
- 3.29% (9,708,738 voting rights) of which have been obtained by the exercise of financial instruments within the meaning of article 25, section 1, sentence 1 of the WpHG on that date granting the right to acquire shares in Volkswagen Aktiengesellschaft, and
- 6.78% (20,011,000 voting rights) of which are attributed to Qatar Holding LLC pursuant to article 22, section 1, sentence 1 no. 1 of the WpHG.
Voting rights that are attributed to Qatar Holding LLC pursuant to lit. (a) and (b) above are held via the entities as set forth in (1) (cc) through (dd) which are controlled by it and whose attributed proportion of voting rights in Volkswagen Aktiengesellschaft amount to 3% each or more.
54 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
Wir haben folgende Mitteilung erhalten:
- Pursuant to article 21, section 1 of the WpHG we hereby notify for and on behalf of Qatar Holding Luxembourg II S.à.r.l., Luxembourg, Luxembourg, that its indirect voting rights in Volkswagen Aktiengesellschaft exceeded the thresholds of 10% and 15% on December 18, 2009 and amounted to 17.00% of the voting rights of Volkswagen Aktiengesellschaft (50,149,012 voting rights) as per this date, all of which are attributed to Qatar Holding Luxembourg II S.à.r.l. pursuant to article 22, section 1, sentence 1 no.1 of the WpHG.
Voting rights that are attributed to Qatar Holding Luxembourg II S.à.r.l. are held via the following entities which are controlled by it and whose attributed proportion of voting rights in Volkswagen Aktiengesellschaft amount to 3% each or more:
- Qatar Holding Netherlands B.V., Amsterdam, The Netherlands;
- Qatar Holding Germany GmbH, Frankfurt am Main, Germany.
- Pursuant to article 21, section 1 of the WpHG we hereby notify for and on behalf of Qatar Holding Netherlands B.V., Amsterdam, The Netherlands, that its indirect voting rights in Volkswagen Aktiengesellschaft exceeded the thresholds of 10% and 15% on December 18, 2009 and amounted to 17.00% of the voting rights of Volkswagen Aktiengesellschaft (50,149,012 voting rights) as per this date, all of which are attributed to Qatar Holding Luxembourg II S.à.r.l. pursuant to article 22, section 1, sentence 1 no. 1 of the WpHG.
Voting rights that are attributed to Qatar Holding Netherlands B.V. are held via the entity as set forth in (1) (b) which is controlled by it and whose attributed proportion of voting rights in Volkswagen Aktiengesellschaft amounts to 3% or more.
- Pursuant to article 21, section 1 of the WpHG we hereby notify for and on behalf of Qatar Holding Germany GmbH, Frankfurt am Main, Germany, that its direct voting rights in Volkswagen Aktiengesellschaft exceeded the thresholds of 3%, 5%, 10% and 15% on December 18, 2009 and amounted to 17.00% of the voting rights of Volkswagen Aktiengesellschaft (50,149,012 voting rights) as per this date.
L A N D N I E DER SACH SEN
Das Land Niedersachsen hat unter dem 2. Januar 2020 mitgeteilt, dass das Land Niedersachsen zum
31. Dezember 2019 insgesamt 59.022.310 Stammaktien der Volkswagen AG hält. Hiervon werden 440 VW- Stammaktien direkt und 59.021.870 Stammaktien indirekt über die landeseigene Hannoversche Beteiligungs- gesellschaft Niedersachsen mbH (HanBG) gehalten.
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 55 |
ENT WI CKLU NG VOM JA H RE SÜ B ER SC H U S S ZUM B I L A NZG EW I N N
Mio. € | 2019 | 2018 | |||
Jahresüberschuss | 4.958 | 4.620 | |||
Gewinnvortrag | 0 | 3 | |||
Einstellung in die Anderen Gewinnrücklagen | - 1.685 | - 2.204 | |||
Bilanzgewinn | 3.273 | 2.419 | |||
Im Jahresüberschuss werden weiterhin degressive Abschreibungen verrechnet. Für den im Geschäftsjahr ange- fallenen Betrag wird auf Seite 10 verwiesen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 3,3 Mrd. € eine Dividende in Höhe von 3,3 Mrd. € auszuschütten.
GESA MT PER IOD E NAU FWA N D
Materialaufwand
Mio. € | 2019 | 2018 | |||
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren | 52.035 | 50.667 | |||
Aufwendungen für bezogene Leistungen | 4.682 | 4.122 | |||
56.718 | 54.789 | ||||
Personalaufwand | |||||
Mio. € | 2019 | 2018 | |||
Löhne und Gehälter | 9.731 | 9.525 | |||
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 2.185 | 2.048 | |||
davon für Altersversorgung | 682 | 611 | |||
11.916 | 11.573 |
56 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
IM JA H RE SDU RC HS CH N I TT B EI D ER VO LKSWAGEN AG B ES CHÄ F TIGTE MITA RB EI TE R
2019 | 2018 | ||||
Nach Gruppen | |||||
Direkter Bereich | 56.902 | 58.308 | |||
Indirekter Bereich | 60.144 | 59.136 | |||
117.046 | 117.443 | ||||
Auszubildende | 4.622 | 4.553 | |||
121.668 | 121.996 | ||||
Nach Werken | |||||
Wolfsburg | 66.090 | 66.065 | |||
Hannover | 15.141 | 15.346 | |||
Braunschweig | 7.172 | 6.928 | |||
Kassel | 17.007 | 17.099 | |||
Emden | 9.101 | 9.264 | |||
Salzgitter | 7.157 | 7.294 | |||
121.668 | 121.996 |
Die Angaben zur personellen Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats und zur Veränderung dieser Gremien sowie zu den Mitgliedschaften der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien befinden sich in einer Anlage zum Anhang.
NAC HTRAGSB ER I CHT
Andauernde Einschränkungen aufgrund des Corona-Virus könnten negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in 2020 haben. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Ausführungen im Lagebericht in den Kapiteln "Prognosebericht" und "Risiko- und Chancenbericht".
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 57 |
LEI STU NGE N AU F BA SIS VON P ERF ORM A N CE S HARE S U N D VI RTU EL L EN AKTI E N (AKTI EN BAS I E RTE VERGÜTU NG)
Der Aufsichtsrat der Volkswagen Aktiengesellschaft beschloss Anfang des Jahres 2017, das Vorstandsvergütungs- system mit Wirkung zum 1. Januar 2017 anzupassen. Das Vorstandsvergütungssystem setzt sich zusammen aus fixen sowie variablen Bestandteilen. Die variable Vergütung besteht aus einem erfolgsabhängigen Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie einem Long Term Incentive (LTI) in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit überwiegend zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit (aktienbasierte Vergütung). Zudem gab es in 2016 eine Bonusumwandlung in virtuelle Vorzugsaktien (virtuelle Aktien), die 2019 ausgezahlt wurde.
Der Kreis der Begünstigten des Performance-Share-Plans wurde Ende 2018 um Mitglieder des Top-Management-Kreises und Ende 2019 um alle anderen Mitglieder des Managements sowie um ausgewählte Teilnehmer unterhalb des Managements erweitert. Den Mitgliedern des Top Managements wurden Anfang 2019 erstmalig Performance Shares gewährt. Allen anderen Begünstigten werden Anfang 2020 erstmalig Performance Shares gewährt. Die Funktionsweise des gewährten Performance-Share-Plans ist im Wesentlichen identisch mit dem Performance-Share-Plan, der den Vorstandsmitgliedern gewährt wurde. Bei Einführung des Performance-Share- Plans wurde den Mitgliedern des Top Managements eine Mindestbonushöhe für die ersten drei Jahre auf Basis der Vergütung des Jahres 2018 garantiert, während bei allen anderen Begünstigten für die ersten drei Jahre eine Garantie auf Basis der Vergütung des Jahres 2019 gewährt wurde.
Performance Shares
Jede Performance-Periode des Performance-Share-Plans hat eine dreijährige Laufzeit. Zum Zeitpunkt der Gewäh- rung des LTI wird der jährliche Zielbetrag aus dem LTI auf Grundlage des Anfangs-Referenzkurses der Volkswagen Vorzugsaktie in Performance Shares der Volkswagen AG umgerechnet und den Begünstigten als reine Rechen- größe zugeteilt. Für die Mitglieder des Vorstands und des Top Managements erfolgt die Festschreibung der Anzahl der Performance Shares auf Basis einer dreijährigen, zukunftsgerichteten Performance-Periode entsprechend dem Grad der Zielerreichung für das jährliche Ergebnis je Volkswagen Vorzugsaktie. Für alle anderen Begüns- tigten erfolgt diese Festschreibung auf Basis einer dreijährigen Performance-Periode mit einjährigem Zukunfts- bezug. Abweichend erfolgt 2020 die Festschreibung zunächst auf Basis einer einjährigen zukunftsbezogenen Performance-Periode und in 2021 auf Basis einer zweijährigen Performance-Periode mit einjährigem Zukunfts- bezug.
Nach Ablauf der Performance-Periode findet ein Barausgleich statt. Der Auszahlungsbetrag entspricht der Anzahl an festgeschriebenen Performance Shares multipliziert mit dem Schluss-Referenzkurs am Laufzeitende zuzüg- lich eines Dividendenäquivalents. Der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan ist auf 200% des Ziel- betrags begrenzt.
Vorstand
31.12.2019 | 31.12.2018 | ||||||
Gesamtaufwand der Periode | Mio. € | 22 | 18 | ||||
Gesamtbuchwert der Verpflichtung | Mio. € | 57 | 48 | ||||
Innerer Wert der Schulden | Mio. € | 31 | 34 | ||||
Beizulegender Zeitwert im Gewährungszeitpunkt | Mio. € | 20 | 22 | ||||
Anzahl der gewährten Performance Shares | Stück | 431.800 | 276.382 | ||||
davon: in der Berichtsperiode gewährt | Stück | 155.418 | 134.956 | ||||
58 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
Top-Management-Kreis
31.12.2019 | 31.12.2018 | |||||
Gesamtaufwand der Periode | Mio. € | 83 | - | |||
Gesamtbuchwert der Verpflichtung | Mio. € | 83 | - | |||
Innerer Wert der Schulden | Mio. € | 78 | - | |||
Beizulegender Zeitwert im Gewährungszeitpunkt | Mio. € | 46 | - | |||
Anzahl der gewährten Performance Shares | Stück | 355.781 | - | |||
davon: in der Berichtsperiode gewährt | Stück | 355.781 | - |
Mitglieder des Managements und ausgewählte Teilnehmer unterhalb des Managements
Bei einer Zielerreichung von 100% der jeweils vereinbarten Ziele beträgt der Zielbetrag für alle anderen Begüns- tigten insgesamt 629 Mio. € (Vorjahr: - Mio. €).
Virtuelle Aktien
Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat in seiner Sitzung am 22. April 2016 das Angebot der Mitglieder des Vorstands angenommen, für die im Zeitpunkt des Beschlusses aktiven Vorstandsmitglieder einen Anteil von 30% der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 zurückzubehalten und mittels virtueller Aktien unter den Vorbehalt der zukünftigen Aktienkursentwicklung zu stellen. Auf Basis des zurückbehaltenen Betrages ergaben sich insgesamt 50.703 virtuelle Vorzugsaktien. In 2018 wurde Herrn Stadler im Zuge der Beendigung seines Dienstverhältnisses der Gegenwert von 8.633 Aktien in Höhe von 1,0 Mio. € ausgezahlt. Die übrigen virtuellen Aktien wurden im Geschäfts- jahr 2019 planmäßig ausgezahlt. Der Auszahlungsbetrag belief sich auf insgesamt 5,3 Mio. €.
Im Geschäftsjahr wurde infolge der Fair Value Änderung der virtuellen Aktien ein Aufwand in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: Ertrag 1,0 Mio. €) erfasst.
Für weitere Details zu den Performance Shares und den virtuellen Aktien verweisen wir auf unsere Erläuterungen im "Vergütungsbericht" als Bestandteil des Konzernlageberichts.
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 59 |
ANGA B EN ZU NA H E ST EH E N D EN P ERS ON EN U N D U NTE RN E HME N
Als nahestehende Personen oder Unternehmen gelten in Anlehnung an IAS 24 natürliche Personen und Unter- nehmen, die von der Volkswagen AG beeinflusst werden können, die einen Einfluss auf die Volkswagen AG aus- üben können oder die unter dem Einfluss einer anderen nahestehenden Partei der Volkswagen AG stehen.
Alle Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen und Unternehmen werden regelmäßig zu Bedingungen ausgeführt, wie sie auch mit fremden Dritten üblich sind.
Zum Bilanzstichtag hielt die Porsche SE die Mehrheit der Stimmrechte an der Volkswagen AG. Auf der Außer- ordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Dezember 2009 wurde die Schaffung von Entsen- dungsrechten für das Land Niedersachsen beschlossen. Damit kann die Porsche SE nicht die Mehrheit der Mit- glieder im Aufsichtsrat der Volkswagen AG bestellen, solange dem Land Niedersachsen mindestens 15% der Stammaktien gehören. Die Porsche SE hat aber die Möglichkeit, an den unternehmenspolitischen Entscheidungen des Volkswagen Konzerns mitzuwirken und gilt damit als nahestehendes Unternehmen in Anlehnung an IAS 24.
Die Einbringung des operativen Holding-Geschäftsbetriebs der Porsche SE in die Volkswagen AG am 1. August 2012 wirkt sich wie folgt auf die bereits vor Einbringung bestehenden, im Zuge der Grundlagenvereinbarung und der hiermit im Zusammenhang stehenden Durchführungsverträge, geschlossenen Vereinbarungen zwischen der Porsche SE, der Volkswagen AG und Gesellschaften des Porsche Holding Stuttgart Konzerns aus:
- Im Rahmen der Einbringung des operativen Holding-Geschäftsbetriebs der Porsche SE in die Volkswagen AG verpflichtete sich die Volkswagen AG, für die gegenüber externen Gläubigern gegebenen Garantien, unter Be- rücksichtigung der Freistellung im Innenverhältnis, eine marktübliche Haftungsvergütung mit Wirkung ab dem 1. August 2012 zu übernehmen.
- Unverändert gilt, dass die Volkswagen AG die Porsche SE von Ansprüchen des Einlagensicherungsfonds im In- nenverhältnis freigestellt hat, nachdem die Porsche SE im August 2009 eine vom Bundesverband Deutscher Banken geforderte Freistellungserklärung gegenüber dem Einlagensicherungsfonds abgegeben hatte. Die Volkswagen AG hat sich zudem verpflichtet, den Einlagensicherungsfonds von etwaigen Verlusten freizustellen, die durch dessen Maßnahmen zugunsten eines im Mehrheitsbesitz stehenden Kreditinstituts anfallen.
- Unverändert gilt, dass die Porsche SE die Porsche Holding Stuttgart, die Porsche AG sowie deren Rechtsvorgän- ger unter bestimmten Voraussetzungen von steuerlichen Belastungen freistellt, die über die auf Ebene dieser Gesellschaften bilanzierten Verpflichtungen aus Zeiträumen bis einschließlich 31. Juli 2009 hinausgehen. Um- gekehrt hat sich die Volkswagen AG grundsätzlich verpflichtet, etwaige steuerliche Vorteile der Porsche Hol- ding Stuttgart, der Porsche AG sowie deren Rechtsvorgängern und Tochterunternehmen für Veranlagungszeit- räume bis zum 31. Juli 2009 an die Porsche SE zu erstatten. Basierend auf dem Ergebnis der abgeschlossenen steuerlichen Außenprüfung für die Veranlagungszeiträume 2006 bis 2008 würde sich für die Volkswagen AG eine Ausgleichsverpflichtung im niedrigen dreistelligen Millionen-Euro-Bereich ergeben. Künftige neuere Er- kenntnisse aus der Ende 2015 begonnenen steuerlichen Außenprüfung für den Veranlagungszeitraum 2009 können dazu führen, dass sich die mögliche Ausgleichsverpflichtung erhöhen oder vermindern kann.
Bezüglich der bei der Porsche SE bis zur Einbringung ihres operativen Holding-Geschäftsbetriebs in die Volks- wagen AG verbliebenen 50,1% der Anteile an der Porsche Holding Stuttgart GmbH hatten sich die Porsche SE und die Volkswagen AG im Rahmen der Grundlagenvereinbarung wechselseitig Put- und Call-Optionen einge- räumt. Sowohl die Volkswagen AG (im Falle der Ausübung ihrer Call-Option) als auch die Porsche SE (im Falle der Ausübung ihrer Put-Option) hatten sich verpflichtet, aus der Ausübung der Optionen und eventuellen nach- gelagerten Handlungen sich in Bezug auf die Beteiligung an der Porsche Holding Stuttgart ergebende steuerliche Belastungen (zum Beispiel aus der Nachversteuerung der Ausgliederung 2007 und/oder 2009) zu tragen. Hätten sich bei der Volkswagen AG, der Porsche Holding Stuttgart GmbH, der Porsche AG oder deren jeweiligen Tochter- gesellschaften aus der Nachversteuerung der Ausgliederung 2007 und/oder 2009 steuerliche Vorteile ergeben, hätte sich im Falle der Ausübung der Put-Option durch die Porsche SE der für die Übertragung des verbleibenden 50,1%igen Anteils an der Porsche Holding Stuttgart GmbH von der Volkswagen AG zu entrichtende Kaufpreis um den Barwert der Steuervorteile erhöht. Diese Regelung wurde im Rahmen des Einbringungsvertrags dahin- gehend übernommen, dass die Porsche SE in Höhe des Barwerts der realisierbaren Steuervorteile aus einer infolge der Einbringung entstehenden Nachversteuerung der Ausgliederung 2007 einen Anspruch auf Zahlung gegen die Volkswagen AG hat. Im Rahmen der Einbringung wurde zudem vereinbart, dass die Porsche SE, die Volkswagen AG, die Porsche Holding Stuttgart GmbH sowie deren Tochterunternehmen von Steuern freistellt, sofern es durch von der Porsche SE vorgenommene oder unterlassene Maßnahmen bei oder nach Umsetzung
60 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
der Einbringung zu einer Nachversteuerung 2012 bei diesen Gesellschaften kommen sollte. Auch in diesem Fall hat die Porsche SE einen Anspruch auf Zahlung gegen die Volkswagen AG in Höhe des Barwerts der realisier- baren Steuervorteile, die sich bei einem derartigen Vorgang auf Ebene der Volkswagen AG oder einem ihrer Tochterunternehmen ergeben.
Im Zusammenhang mit der Einbringung des operativen Holding-Geschäftsbetriebs der Porsche SE in die Volks- wagen AG wurden weitere Verträge geschlossen und Erklärungen abgegeben, dazu zählen im Wesentlichen:
- Die Porsche SE stellt ihre eingebrachten Tochterunternehmen, die Porsche Holding Stuttgart, die Porsche AG sowie deren Tochterunternehmen von Verpflichtungen gegenüber der Porsche SE frei, die den Zeitraum bis einschließlich 31. Dezember 2011 betreffen und über die auf Ebene dieser Gesellschaften für diesen Zeitraum hierfür passivierten Verpflichtungen hinausgehen.
- Zudem stellt die Porsche SE die Volkswagen AG, die Porsche Holding Stuttgart, die Porsche AG und deren Tochter- unternehmen hälftig von Steuern (außer Ertragsteuern) frei, die auf deren Ebene im Zusammenhang mit der Einbringung entstehen und die bei Ausübung der Call-Option auf die bei der Porsche SE bis zur Einbringung verbliebenen Anteile an der Porsche Holding Stuttgart nicht angefallen wären. Entsprechend stellt die Volks- wagen AG die Porsche SE hälftig von derartigen, bei ihr anfallenden Steuern frei. Darüber hinaus wird die Porsche Holding Stuttgart hälftig von infolge der Verschmelzung ausgelösten Grunderwerbsteuer und sonstigen Kos- ten freigestellt.
- Es wurde darüber hinaus die verursachungsgerechte Allokation etwaiger nachträglicher Umsatzsteuerforde- rungen beziehungsweise -verbindlichkeiten aus Vorgängen bis zum 31. Dezember 2009 zwischen der Porsche SE und der Porsche AG vereinbart.
- Im Einbringungsvertrag wurden zwischen der Porsche SE und dem Volkswagen Konzern verschiedene Infor- mations-, Verhaltens- und Mitwirkungspflichten vereinbart.
Das Land Niedersachsen und die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH, Hannover, ver- fügen gemäß Mitteilung vom 02. Januar 2020 am 31. Dezember 2019 über 20,00% der Stimmrechte an der Volkswagen AG. Darüber hinaus wurde - wie oben dargestellt - von der Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Dezember 2009 beschlossen, dass das Land Niedersachsen zwei Mitglieder des Aufsichtsrates bestellen darf (Entsendungsrecht).
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 61 |
Die folgenden Tabellen zeigen das Lieferungs- und Leistungsvolumen zwischen der Volkswagen AG und nahe- stehenden Personen und Unternehmen. Deren Umfang wurde in Anlehnung an die Definition von nahestehenden Personen nach IAS 24 bestimmt und umfasst nicht konsolidierte Tochterunternehmen und konsolidierte Tochter- unternehmen soweit die Volkswagen AG nicht direkt oder indirekt 100% der Anteile hält, Gemeinschaftsunter- nehmen, assoziierte Unternehmen, die Porsche SE und deren verbundene Unternehmen sowie weitere nahe- stehende Personen und Gesellschaften. Zusätzlich zu den Angaben in den folgenden Tabellen wurden von der Volkswagen AG an die Porsche SE Dividenden in Höhe von 753 Mio. € (Vorjahr: 601 Mio. €) gezahlt.
NAH E STE H EN DE PER SON EN U N D U NTER N EH MEN
ERBRACHTE | EMPFANGENE | ||||
LIEFERUNGEN UND | LIEFERUNGEN UND | ||||
LEISTUNGEN | LEISTUNGEN | ||||
Mio. € | 2 0 1 9 | 2 0 1 9 | |||
Porsche SE und deren Mehrheitsbeteiligungen | 1 | 1 | |||
Aufsichtsräte | 0 | - | |||
Vorstandsmitglieder | 0 | - | |||
Vollkonsolidierte Tochtergesellschaften | 11.903 | 8.871 | |||
Nicht konsolidierte Tochtergesellschaften | 90 | 332 | |||
Gemeinschaftsunternehmen und deren Mehrheitsbeteiligungen | 2.799 | 132 | |||
Assoziierte Unternehmen und deren Mehrheitsbeteiligungen | 8 | 643 | |||
Versorgungspläne | 1 | - | |||
Land Niedersachen, dessen Mehrheitsbeteiligungen und Gemeinschaftsunternehmen | 9 | 4 | |||
ERBRACHTE | EMPFANGENE | ||||
LIEFERUNGEN UND | LIEFERUNGEN UND | ||||
LEISTUNGEN | LEISTUNGEN | ||||
Mio. € | 2018 | 2018 | |||
Porsche SE und deren Mehrheitsbeteiligungen | 1 | 3 | |||
Aufsichtsräte | 0 | - | |||
Vorstandsmitglieder | 0 | - | |||
Vollkonsolidierte Tochtergesellschaften | 10.071 | 7.009 | |||
Nicht konsolidierte Tochtergesellschaften | 114 | 335 | |||
Gemeinschaftsunternehmen und deren Mehrheitsbeteiligungen | 3.064 | 444 | |||
Assoziierte Unternehmen und deren Mehrheitsbeteiligungen | 12 | 137 | |||
Versorgungspläne | 1 | - | |||
Land Niedersachen, dessen Mehrheitsbeteiligungen und Gemeinschaftsunternehmen | 9 | 3 | |||
62 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
Mio. €
Porsche SE und deren Mehrheitsbeteiligungen
Vollkonsolidierte Tochtergesellschaften
Nicht konsolidierte Tochtergesellschaften
Gemeinschaftsunternehmen und deren
Mehrheitsbeteiligungen
Assoziierte Unternehmen und deren
Mehrheitsbeteiligungen
Land Niedersachsen, dessen Mehrheitsbeteiligungen und Gemeinschaftsunternehmen
ERTRÄGE AUS | ||||||
ERGEBNIS - | ||||||
ABFÜHRUNGS - | AUFWENDUNGEN | |||||
VERTRÄGEN UND | AUS VERLUST - | |||||
DIVIDENDEN | ÜBERNAHMEN | ZINSERTRÄGE | ZINSAUFWAND | |||
2019 | 2019 | 2019 | 2019 | |||
- | - | - | - | |||
5.010 | - | 15 | 79 | |||
0 | 5 | 0 | 0 | |||
2.245 | - | 0 | 0 | |||
- | - | 0 | - | |||
0 | - | - | - |
Mio. €
Porsche SE und deren Mehrheitsbeteiligungen
Vollkonsolidierte Tochtergesellschaften
Nicht konsolidierte Tochtergesellschaften
Gemeinschaftsunternehmen und deren
Mehrheitsbeteiligungen
Assoziierte Unternehmen und deren
Mehrheitsbeteiligungen
Land Niedersachsen, dessen Mehrheitsbeteiligungen und Gemeinschaftsunternehmen
ERTRÄGE AUS | ||||||
ERGEBNIS - | ||||||
ABFÜHRUNGS - | AUFWENDUNGEN | |||||
VERTRÄGEN UND | AUS VERLUST - | |||||
DIVIDENDEN | ÜBERNAHMEN | ZINSERTRÄGE | ZINSAUFWAND | |||
2018 | 2018 | 2018 | 2018 | |||
- | - | - | - | |||
1.880 | - | 8 | 62 | |||
0 | 2 | - | - | |||
1.978 | - | - | 0 | |||
- | - | 0 | 0 | |||
0 | - | - | - |
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 63 |
GEWÄHRTE | ERHALTENE | GEWÄHRTE | ||||
SICHERHEITEN | SICHERHEITEN | KREDITLINIEN | ||||
Mio. € | 2019 | 2019 | 2019 | |||
Vollkonsolidierte Tochtergesellschaften | 443 | - | 485 | |||
Nicht konsolidierte Tochtergesellschaften | - | - | 59 | |||
Gemeinschaftsunternehmen und deren Mehrheitsbeteiligungen | - | 1.573 | - | |||
Land Niedersachsen, dessen Mehrheitsbeteiligung und | ||||||
Gemeinschaftsunternehmen | - | - | - |
GEWÄHRTE | ERHALTENE | GEWÄHRTE | ||||
SICHERHEITEN | SICHERHEITEN | KREDITLINIEN | ||||
Mio. € | 2018 | 2018 | 2018 | |||
Vollkonsolidierte Tochtergesellschaften | 403 | - | 1.418 | |||
Nicht konsolidierte Tochtergesellschaften | - | - | 284 | |||
Gemeinschaftsunternehmen und deren Mehrheitsbeteiligungen | - | 1.502 | - | |||
Land Niedersachsen, dessen Mehrheitsbeteiligung und | ||||||
Gemeinschaftsunternehmen | - | - | - |
64 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
Vorstand und Aufsichtsrat des Volkswagen Konzerns sind nahestehende Personen. Zum Geschäftsjahresende bestanden Verbindlichkeiten und Rückstellungen gegenüber Vorstandsmitgliedern aus dem Jahresbonus sowie aus den den Vorstandsmitgliedern gewährten Performance Shares in Höhe von 50,1 Mio. € (Vorjahr: 64,8 Mio. €) sowie gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern in Höhe von - Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €). Für diesen Personenkreis sind außerdem folgende Aufwendungen für die im Rahmen ihrer Organtätigkeit gewährten Leistungen und Vergütungen erfasst worden:
€ | 2019 | 2018 | |||
Kurzfristig fällige Leistungen | 34.411.475 | 31.417.331 | |||
Leistungen auf Basis von Performance Shares und virtuellen Aktien | 19.606.328 | 10.022.492 | |||
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 9.989.705 | 3.087.693 | |||
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 15.329.402 | 11.307.464 | |||
79.336.909 | 55.834.979 |
Die Leistungen auf Basis von Performance Shares enthalten die Aufwendungen für die den Vorstandsmitgliedern im Rahmen des ab 2017 geltenden Vergütungssystems gewährten Performance Shares in Höhe von 19,5 Mio. € (Vorjahr: 10,6 Mio €). Aufgrund der wirtschaftlichen Verursachung ist dabei nicht nur der Performance-Share-Plan für die Jahre 2017 und 2018, sondern es sind auch künftige während des laufenden Dienstvertrags noch zu gewährende Performance-Share-Pläne zeitanteilig zu berücksichtigen.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde für die virtuellen Aktien aufgrund der Aktienkursentwicklung bis zum Abrech- nungszeitraum ein Aufwand in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: Ertrag in Höhe von 0,6 Mio. €) erfasst.
Den angestellten Arbeitnehmervertretern sowie dem Vertreter der leitenden Angestellten im Aufsichtsrat steht weiterhin ein reguläres Gehalt im Rahmen ihres Arbeitsvertrags zu. Dieses orientiert sich - soweit es sich um Mitglieder von deutschen Betriebsräten handelt - an den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes.
Im Vorjahr wurde anlässlich behördlicher Untersuchungen eine Überprüfung der Vergütung einiger Betriebs- ratsmitglieder durchgeführt. Zuvor war in diesem Zusammenhang bei diesen Betriebsratsmitgliedern ein Teil der Vergütung bis zu einer Klärung vorsorglich einbehalten worden. Diese Klärung ist im Geschäftsjahr 2019 im Rahmen eines Schiedsverfahrens durch zwei ehemalige Richter des Bundesarbeitsgerichts sowie durch rechts- kräftige Vergleichsabschlüsse vor einem Arbeitsgericht erfolgt und abgeschlossen. Die bisherige Vergütung wurde dabei im Wesentlichen bestätigt.
Die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für aktive Vorstandsmitglieder. Die Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen die Abfindungszahlungen an Herrn Schot, der am 31. März 2020 aus dem Vorstand vorzeitig ausscheiden wird.
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 65 |
PEN SIO N E N DE S VOR STA N D S
DIENSTZEIT - | DIENSTZEIT - | ||||||||
AUFWAND | BARWERT ZUM | AUFWAND | BARWERT ZUM | ||||||
€ | 2019 | 31.12.2019 | 2018 | 31.12.2018 | |||||
Herbert Diess | 1.104.539 | 4.303.485 | 935.681 | 2.795.439 | |||||
Oliver Blume (seit 13.04.2018) | 585.858 | 1.164.974 | 435.116 | 435.116 | |||||
Jochem Heizmann (bis 10.01.2019) | - 20.164 | - | - 1.188.723 | 15.621.272 | |||||
Gunnar Kilian (seit 13.04.2019) | 589.939 | 1.263.756 | 481.987 | 481.987 | |||||
Andreas Renschler | 3.900.449 | 22.489.022 | 2.887.769 | 16.358.233 | |||||
Abraham Schot (seit 01.01.2019) | 1.601.918 | 1.601.918 | - | - | |||||
Stefan Sommer | 588.158 | 887.818 | 212.500 | 212.500 | |||||
Hiltrud Dorothea Werner | 711.305 | 2.427.087 | 618.554 | 1.425.118 | |||||
Frank Witter | 927.703 | 10.651.438 | 460.410 | 8.550.888 | |||||
Im Vorjahr ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands | - | - | - 1.755.601 | - | |||||
Summe | 9.989.705 | 44.789.498 | 3.087.693 | 45.880.553 | |||||
VERGÜTU N GEN VON VOR STA N D U N D AU F SI CH TSRAT | |||||||||
€ | 2019 | 2018 | |||||||
Bezüge des Vorstands | |||||||||
Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile | 13.283.805 | 12.990.940 | |||||||
Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile | 17.647.682 | 14.827.178 | |||||||
Komponente mit langfristiger Anreizwirkung | 14.414.075 | 22.457.869 | |||||||
45.345.561 | 50.275.986 | ||||||||
Bezüge des Aufsichtsrats | |||||||||
Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile | 2.290.833 | 2.297.500 | |||||||
Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile | 944.444 | 936.389 | |||||||
3.235.278 | 3.233.889 | ||||||||
48.580.839 | 53.509.875 | ||||||||
Die erfolgsunabhängige Vergütung des Vorstands setzt sich aus einer Festvergütung und Nebenleistungen zusam- men. Die Nebenleistungen resultieren aus der Gewährung von Sachbezügen. Dazu gehören insbesondere die Überlassung von Betriebsmitteln, zum Beispiel Dienstwagen, sowie die Übernahme von Versicherungsprämien. Steuern, die auf diese Sachbezüge entfallen, wurden im Wesentlichen von der Volkswagen AG getragen.
Die erfolgsabhängige Vergütung des Vorstands beinhaltet den Jahresbonus mit einjährigem Bemessungs- zeitraum. Die Komponente mit langfristiger Anreizwirkung enthält den Long Term Incentive (LTI) in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit. Zu den Details zum Performance-Share-Plan wird auf die Ausführungen in dem Abschnitt "Leistungen auf Basis von Performance Shares und virtuellen Aktien (aktienbasierte Vergütung)" verwiesen.
66 | Abschluss Volkswagen AG | Anhang |
Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat in seiner Sitzung am 22. April 2016 das Angebot der Mitglieder des Vorstands angenommen, für die im Zeitpunkt des Beschlusses aktiven Vorstandsmitglieder einen Anteil von 30% der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 zurückzubehalten und mittels virtueller Aktien unter den Vorbehalt der zukünftigen Aktienkursentwicklung zu stellen. Die sich daraus auf die Bezüge ergebenden Auswirkungen wurden entsprechend bereits in Vorjahren berücksichtigt.
Aufwendungen aus Performance Shares und virtuellen Aktien stellen keine Bezüge im Sinne der handels- rechtlichen Regelungen dar und sind damit in den obigen Tabellen nicht enthalten.
An Mitglieder des Vorstands wurden wie im Vorjahr keine unverzinslichen Vorschüsse gezahlt.
Als Ergebnis seiner turnusmäßigen Überprüfung der Aufsichtsratsvergütung schlug der Aufsichtsrat der Hauptversammlung 2017 eine Neugestaltung des Systems der Aufsichtsratsvergütung vor, das diese am
10. Mai 2017 mit 99,98% der abgegebenen Stimmen beschlossen hat. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Volkswagen AG enthält danach keine erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten, sondern besteht aus- schließlich aus erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen. Die Vergütung für Aufsichtsratstätigkeiten bei Tochterunternehmen besteht unverändert teilweise aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten.
Am 31. Dezember 2019 betrugen die Pensionsrückstellungen für Mitglieder des Vorstands 44,8 Mio. € (Vorjahr: 45,9 Mio. €). Die Dynamisierung der laufenden Renten erfolgt analog der Dynamisierung des höchsten Tarifgehaltes, sofern die Anwendung des § 16 BetrAVG nicht zu einer stärkeren Anhebung führt.
Anhang | Abschluss Volkswagen AG | 67 |
Den früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden 32,7 Mio. € (Vorjahr: 44,0 Mio. €) gewährt.
Für diesen Personenkreis bestanden Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 300,5 Mio. € (Vorjahr: 276,2 Mio. €).
Im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Vorstand am 31. März 2020 wurden Herrn Schot folgende Beträge zugesagt:
- eine erfolgsunabhängige Komponente in Höhe von 2,4 Mio. € (Vorjahr - Mio. €),
- eine erfolgsabhängige Komponente in Höhe von 3,8 Mio. € (Vorjahr - Mio. €) sowie
- eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung in Höhe von 3,9 Mio. € (Vorjahr - Mio. €).
Die individuellen Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht innerhalb des Lageberichts erläutert. Dort findet sich auch eine ausführliche Würdigung der einzelnen Vergü- tungskomponenten inklusive des LTI in Form des sogenannten Performance-Share-Plans.
Wolfsburg, den 18. Februar 2020
Volkswagen Aktiengesellschaft
Der Vorstand
68 | Abschluss Volkswagen AG | Versicherung der gesetzlichen Vertreter |
Versicherung der
gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jah- resabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Volkswagen AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ver- mittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Wolfsburg, 18. Februar 2020
Volkswagen Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Herbert Diess | Oliver Blume | Gunnar Kilian |
Andreas Renschler | Abraham Schot | Stefan Sommer |
Hiltrud Dorothea Werner | Frank Witter |
Bestätigungsvermerk | Abschluss Volkswagen AG | 69 |
Bestätigungsvermerk des
unabhängigen Abschlussprüfers
An die VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg
VERME RK Ü B ER DI E PRÜ FU N G DE S JA H RE SA B SC H LU SS ES U N D DE S L AGEB E RI CH TS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestand- teile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge- führt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europa- rechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs- nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
70 | Abschluss Volkswagen AG | Bestätigungsvermerk |
Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts - Dieselthematik
Wir verweisen auf die im Anhang im Abschnitt "Wesentliche Ereignisse des Geschäftsjahres" und im Lagebericht im Kapitel "Risiko- und Chancenbericht" dargestellten Informationen und abgegebenen Erklärungen im Zusammen- hang mit der Dieselthematik einschließlich der Ausführungen zu den erhobenen Vorwürfen und angemeldeten Ansprüchen, zu den zugrundeliegenden Ursachen, zu der Nicht-Involvierung von Vorstandsmitgliedern sowie zu den Auswirkungen auf diesen Abschluss.
Auf der Grundlage der dargestellten und dem Jahresabschluss und dem Lagebericht zugrundeliegenden bisherigen Ergebnisse der verschiedenen eingeleiteten Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts gibt es unverändert keine Bestätigung dafür, dass Vorstandsmitglieder der Gesellschaft vor Sommer 2015 Kenntnis von der bewussten Manipulation von Steuerungssoftware hatten. Sollten im Rahmen der weiteren Untersuchungen neue Erkenntnisse über einen früheren Informationsstand der Vorstandsmitglieder zur Dieselthematik gewonnen werden, könnten diese gegebenenfalls Auswirkungen auf den Jahresabschluss als auch auf den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 und die Vorjahre haben.
Die bislang gebildeten Rückstellungen für Gewährleistungen und Rechtsrisiken basieren auf dem dargestellten Kenntnisstand. Aufgrund der mit den laufenden und erwarteten Rechtsstreitigkeiten zwangsläufig zusammen- hängenden Unsicherheiten ist nicht auszuschließen, dass zukünftig die Einschätzung der Risiken anders ausfallen kann.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
- Bilanzielle Behandlung der Risikovorsorgen für die Dieselthematik
-
Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen
❸ Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
- Sachverhalt und Problemstellung
-
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
③ Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
- Bilanzielle Behandlung der Risikovorsorgen für die Dieselthematik
-
Gesellschaften des Volkswagen Konzerns sind in Untersuchungen von Regierungsbehörden zahlreicher Länder (insbesondere in Europa, den USA und Kanada) bezüglich Unregelmäßigkeiten bei Abgasemissionen von Diesel- motoren in bestimmten Fahrzeugen des Volkswagen Konzerns involviert. Für betroffene Fahrzeuge befinden sich in verschiedenen Ländern teils unterschiedliche Maßnahmen in der Umsetzung, die Hard- und/oder Software- maßnahmen, Fahrzeugrückkäufe bzw. die frühzeitige Beendigung von Leasingverhältnissen sowie teilweise Ausgleichszahlungen an Fahrzeughalter umfassen. Ferner werden Zahlungen infolge von strafrechtlichen Verfahren und zivilrechtlichen Vergleichsvereinbarungen mit verschiedenen Parteien geleistet. Daneben sind zivilrechtliche Klagen von Kunden, Händlern und Wertpapierinhabern anhängig. Weitere direkte und indirekte Auswirkungen betreffen insbesondere die Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen und kundenspezifische Vertriebsprogramme.
Die VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT erfasst die direkt im Zusammenhang mit der Dieselthematik ent- standenen Aufwendungen im operativen Ergebnis. Die Sondereinflüsse des Geschäftsjahres 2019 belaufen sich
Bestätigungsvermerk | Abschluss Volkswagen AG | 71 |
auf € 1,8 Mrd. Sie resultieren im Wesentlichen aus zusätzlichen Vorsorgen für Rechtsrisiken. Neben Rückstellun- gen werden zum 31. Dezember 2019 Eventualverbindlichkeiten aus Rechtsrisiken in Höhe von € 3,6 Mrd. ausge- wiesen.
Die ausgewiesenen Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten unterliegen infolge der fortbestehenden umfangreichen Ermittlungen und Verfahren sowie der Komplexität der verschiedenen Verhandlungen und fortlaufenden behördlichen Genehmigungsverfahren sowie der Entwicklung der Marktbedingungen einem erheblichen Schätzrisiko. Aufgrund der betragsmäßigen Bedeutung der bilanziellen Vorsorgen sowie des Umfangs der Annahmen und Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
-
Zur Prüfung des Ansatzes sowie der Bewertung der Rückstellungen für Feldmaßnahmen und Rückkäufe von Fahrzeugen infolge der Dieselthematik haben wir uns mit den von den Gesellschaften des Volkswagen Konzerns eingerichteten Prozessen zur inhaltlichen Aufbereitung der Dieselthematik auseinandergesetzt und den Umsetzungstand der zur Behebung erarbeiteten technischen Lösungen nachvollzogen. Diese Erkenntnisse haben wir mit den uns vorgelegten technischen und rechtlichen Nachweise unabhängiger Sachverständiger abgeglichen. Das den Feldmaßnahmen und Rückkäufen zugrunde liegende Mengengerüst haben wir insbeson- dere mittels einer IT-gestützten Datenanalyse untersucht. Die für die Bewertung der Reparaturlösungen bzw. Rückkäufe zugrunde liegenden Parameter haben wir nachvollzogen und beurteilt. Auf dieser Grundlage haben wir die Ermittlung der Rückstellungen nachvollzogen.
Zur Prüfung des Ansatzes sowie der Bewertung der Rückstellungen für Rechtsrisiken und des Ausweises von Eventualverbindlichkeiten aus Rechtsrisiken infolge der Dieselthematik haben wir neben vorliegenden offiziel- len Dokumenten insbesondere Arbeitsergebnisse und Stellungnahmen von Experten, die durch den Volkswagen Konzern beauftragt wurden, gewürdigt. Im Rahmen einer gezielten Auswahl bedeutsamer Vorgänge sowie ergänzt um weitere Stichproben haben wir den Schriftverkehr zu den Rechtsstreitigkeiten eingesehen sowie die getroffenen Einschätzungen in Gesprächen mit Funktionsträgern der betroffenen Gesellschaften und den ein- bezogenen Rechtsanwälten, unter Einbindung eigener fachlicher Experten aus dem Rechtsbereich, erörtert.
Unter Berücksichtigung der im Anhang im Abschnitt "Wesentliche Ereignisse des Geschäftsjahres" und im Lagebericht im Abschnitt "Risiko- und Chancenbericht" dargestellten Informationen und abgegebenen Erklärungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik einschließlich der Ausführungen zu den zugrunde- liegenden Ursachen, zu der Nicht-Involvierung von Vorstandsmitgliedern sowie zu den Auswirkungen auf diesen Abschluss, sind die bei der Ermittlung der Risikovorsorge für die Dieselthematik zugrundeliegenden Annahmen und Parameter aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um den Ansatz und die Bewertung der Rück- stellungen sachgerecht vorzunehmen.
- Die Angaben der Gesellschaft zur Dieselthematik sind im Abschnitt "Wesentliche Ereignisse des Geschäfts- jahres" des Anhangs und Abschnitt "Risiko- und Chancenbericht", dort im Unterabschnitt "Rechtsrisiken", des Lageberichts enthalten.
72 | Abschluss Volkswagen AG | Bestätigungsvermerk |
- Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen
-
Im Jahresabschluss der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT werden unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" Rückstellungen aus Verpflichtungen aus vertriebsbezogenen Aufwendungen einschließlich Gewährleistungen in Höhe von € 9,6 Mrd. ausgewiesen. Die Gewährleistungsverpflichtungen betreffen im Wesentlichen Gewährleistungsansprüche aus dem Verkauf von Fahrzeugen, Teilen und Originalteilen. Die Gewähr- leistungsansprüche werden unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenver- laufs und des Kulanzverhaltens ermittelt. Darüber hinaus erfolgt eine Abzinsung mit einem der Restlaufzeit ent- sprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt und anhand der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelt wurde. Dazu sind Annahmen über Art und Umfang künftiger Gewährleistungs- und Kulanzfälle zu treffen. Diesen Annahmen liegen qualifizierte Schätzungen zugrunde.
Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem hohen Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren.
- Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswir- kung auf das Ergebnis haben, haben wir die Angemessenheit der Wertansätze unter anderem durch den Vergleich dieser Werte mit Vergangenheitswerten und anhand uns vorgelegter Berechnungsgrundlagen beurteilt. Das Berechnungsschema der Rückstellungen haben wir anhand der eingehenden Bewertungsparameter insgesamt, einschließlich der Abzinsung, nachvollzogen sowie die geplante zeitliche Inanspruchnahme der Rückstellungen gewürdigt.
Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ein- schätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen aus Gewährleistungsverpflichtungen zu rechtfertigen.
- Die Angaben der Gesellschaft zu den sonstigen Rückstellungen sind in dem Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie dem Abschnitt "(9) Rückstellungen" des Anhangs enthalten.
- Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
-
Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbunde- nen Unternehmen in Höhe von € 99,3 Mrd. ausgewiesen. Darüber hinaus werden Beteiligungen in Höhe von € 0,7 Mrd. ausgewiesen.
Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen und der wesentlichen Beteiligungen werden als Barwerte der erwarteten künfti- gen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Markt- entwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der jeweiligen Finanzanlage. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr ein Abwertungsbedarf von insgesamt € 1,5 Mrd.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künfti- gen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachs- tumsraten. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und auf- grund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
- Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvoll- zogen. Wir haben insbesondere beurteilt, ob die beizulegenden Werte der wesentlichen Beteiligungen sachge- recht mittels Discounted-Cashflow-Modellen unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen
Bestätigungsvermerk | Abschluss Volkswagen AG | 73 |
Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Wert- treibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes und der nachhaltigen Wachstumsrate we- sentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes und der Wachstums- rate herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungs- annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sachgerecht vorzunehmen.
- Die Angaben der Gesellschaft zu der Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" und "(1) Anlagevermögen" des Anhangs ent- halten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
- die in Abschnitt "Corporate Governance-Bericht" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmens- führung nach § 289f HGB und § 315d HGB
- den Corporate Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex
- den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
- wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
- anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetz- lichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahres- abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Dar- stellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verant- wortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermögli- chen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
74 | Abschluss Volkswagen AG | Bestätigungsvermerk |
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deut- schen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge- stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Ent- scheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Dar- stellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wer- den, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontroll- system und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungs- handlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei
Bestätigungsvermerk | Abschluss Volkswagen AG | 75 |
insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit- planung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sach- verhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit aus- wirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeut- samsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SO N ST IGE GE SE TZLI CH E U N D AN D ERE RE CH TL IC H E AN FOR DE RU NGE N
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Prüfungsurteil
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 eingehalten hat.
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Kon- ten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des Entwurfs einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (IDW EPS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschrif- ten und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: An- forderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prü- fungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.
76 | Abschluss Volkswagen AG | Bestätigungsvermerk |
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prü- fungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Ü B RIGE ANGA B E N GEM Ä ß ART I KE L 10 EU - APRVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Mai 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1948/1949 als Abschlussprüfer der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERA NT WO RT LI C H ER WI RTS CHA F TSP RÜ FER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Arne Jacobi.
Hannover, 26. Februar 2020
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Frank Hübner | Dr. Arne Jacobi |
Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
Abschluss Volkswagen AG | Organe |
Organe
Mitglieder des Vorstands und deren Mandate
Mandate: Stand 31. Dezember 2019 beziehungsweise Datum des Ausscheidens aus dem Vorstand der Volkswagen AG
DR.-ING. HERBERT DIESS (*1958)
Vorsitzender (seit 13.04.2018), Vorsitzender des Markenvorstands Volkswagen Pkw, Markengruppe Volumen,
China (seit 11.01.2019) 01.07.20151, bestellt bis: 2023 Staatsangehörigkeit: österreichisch
Mandate:
- FC Bayern München AG, München
- Infineon Technologies AG, Neubiberg
OLIVER BLUME (*1968)
Vorsitzender des Vorstands der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Markengruppe Sport & Luxury 13.04.20181, bestellt bis: 2023 Staatsangehörigkeit: deutsch
PROF. DR. RER. POL. DR.-ING. E.H. JOCHEM HEIZMANN (*1952)
China
11.01.2007 - 10.01.20191 Staatsangehörigkeit: deutsch
Mandate (am 10.01.2019):
- Lufthansa Technik AG, Hamburg
- OBO Bettermann Holding GmbH Co. KG, Menden
GUNNAR KILIAN (*1975) | HILTRUD DOROTHEA WERNER (*1966) |
Personal | Integrität & Recht |
13.04.20181, bestellt bis: 2023 | 01.02.20171, bestellt bis: 2022 |
Staatsangehörigkeit: deutsch | Staatsangehörigkeit: deutsch |
Mandate: | |
Wolfsburg AG, Wolfsburg | FRANK WITTER (*1959) |
Finanzen & IT | |
ANDREAS RENSCHLER (*1958) | 07.10.20151, bestellt bis: 2021 |
Vorsitzender des Vorstands der TRATON SE, | Staatsangehörigkeit: deutsch |
Markengruppe Truck & Bus | |
01.02.20151, bestellt bis: 2024 | |
Staatsangehörigkeit: deutsch | |
Mandate: | |
Deutsche Messe AG, Hannover | |
ABRAHAM SCHOT (*1961) | |
Vorsitzender des Vorstands der AUDI AG, | |
Markengruppe Premium | |
01.01.20191, bestellt bis: 2020 | |
Staatsangehörigkeit: niederländisch | |
DR.-ING. STEFAN SOMMER (*1963) | |
Komponente & Beschaffung | |
01.09.20181, bestellt bis: 2021 | |
Staatsangehörigkeit: deutsch |
Die Mitglieder des Vorstands nehmen im | Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu | 1 Beginn der jeweiligen Vorstandstätigkeit |
Zusammenhang mit ihrer Aufgabe der Konzern- | bildenden Aufsichtsräten. | beziehungsweise Zeitraum der Zugehörigkeit |
steuerung und -überwachung weitere Aufsichts- | Vergleichbare Mandate im In- und Ausland. | zum Vorstand. |
ratsmandate bei Konzern- und wesentlichen | ||
Beteiligungsunternehmen wahr. |
Abschluss Volkswagen AG | Organe |
Mitglieder des Aufsichtsrats und deren Mandate
Mandate: Stand 31. Dezember 2019 beziehungsweise Datum des Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat der Volkswagen AG
HANS DIETER PÖTSCH (*1951)
Vorsitzender (seit 07.10.2015), Vorsitzender des Vorstands und Finanzvorstand der
Porsche Automobil Holding SE 07.10.20151, gewählt bis: 2021 Staatsangehörigkeit: österreichisch
Mandate:
- AUDI AG, Ingolstadt
- Autostadt GmbH, Wolfsburg
- Bertelsmann Management SE, Gütersloh
- Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh
- Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart
- TRATON SE, München (Vorsitz)
- Wolfsburg AG, Wolfsburg
- Porsche Austria Gesellschaft m.b.H., Salzburg (Vorsitz)
- Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg (Vorsitz)
- Porsche Retail GmbH, Salzburg (Vorsitz)
- VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, Wolfsburg (stv. Vorsitz)
JÖRG HOFMANN (*1955)
Stv. Vorsitzender (seit 20.11.2015),
1. Vorsitzender der Industriegewerkschaft Metall
20.11.20151, bestellt bis: 2022
Staatsangehörigkeit: deutsch
Mandate:
Robert Bosch GmbH, Stuttgart
DR. HUSSAIN ALI AL-ABDULLA (*1957)
Minister of State Qatar 22.04.20101, gewählt bis 2020 Staatsangehörigkeit: katarisch
Mandate:
- Gulf Investment Corporation, Safat/Kuwait (Board member)
-
Masraf Al Rayan, Doha
(Chairman and Managing Director) - Qatar Investment Authority, Doha (Board member)
-
Qatar Supreme Council for Economic Affairs and Investment, Doha
(Board member)
DR. HESSA SULTAN AL-JABER (*1959)
Mitglied der Beratenden Versammlung (Shura Council) des Staates Qatar, Doha ex-Minister of Information and Communications Technology, Qatar 22.06.20161, gewählt bis 2024 Staatsangehörigkeit: katarisch
Mandate:
- Malomatia, Doha (Vorsitz)
- MEEZA, Doha
- Qatar Satellite Company (Es'hailSat), Doha (Vorsitz)
- Trio Investment, Doha (Vorsitz)
DR. BERND ALTHUSMANN (*1966)
Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung 14.12.20171, entsandt bis: 2022 Staatsangehörigkeit: deutsch
Mandate:
-
Deutsche Messe AG, Hannover (stv. Vorsitz) Container Terminal Wilhelmshaven
JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven (Vorsitz)
JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven (Vorsitz)
JadeWeserPort Realisierungs-Beteiligungs GmbH, Wilhelmshaven (Vorsitz)
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Oldenburg (Vorsitz)
BIRGIT DIETZE (*1973)
Erste Bevollmächtigte der IG Metall Berlin 01.06.2016 - 31.05.20191 Staatsangehörigkeit: deutsch
Mandate (am 31.05.2019):
- Volkswagen Bank GmbH, Braunschweig
DR. JUR. HANS-PETER FISCHER (*1959)
Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen Management Association e.V. 01.01.20131, bestellt bis: 2022 Staatsangehörigkeit: deutsch
Mandate:
- Volkswagen Pension Trust e.V., Wolfsburg
Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu | 1 Beginn der jeweiligen Aufsichtsratstätigkeit |
bildenden Aufsichtsräten. | beziehungsweise Zeitraum der Zugehörigkeit |
Vergleichbare Mandate im In- und Ausland. | zum Aufsichtsrat. |
Organe
MARIANNE HEIß (*1972)
Chief Executive Officer der BBDO Group Germany GmbH, Düsseldorf 14.02.20181, gewählt bis: 2023 Staatsangehörigkeit: österreichisch
Mandate:
- AUDI AG, Ingolstadt
- Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart
UWE HÜCK (*1962)
Vorsitzender des Gesamt- und Konzernbetriebsrats der
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG 01.07.2015 - 08.02.20191 Staatsangehörigkeit: deutsch
Mandate (am 08.02.2019):
- Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart (stv. Vorsitz)
JOHAN JÄRVKLO (*1973)
Generalsekretär des Europäischen und des Weltkonzernbetriebsrats der Volkswagen AG 22.11.20151, bestellt bis: 2022 Staatsangehörigkeit: schwedisch
ULRIKE JAKOB (*1960)
Stv. Vorsitzende des Betriebsrats der Volkswagen AG Werk Kassel 10.05.20171, bestellt bis: 2022 Staatsangehörigkeit: deutsch
DR. LOUISE KIESLING (*1957)
Unternehmerin
30.04.20151, gewählt bis: 2021
Staatsangehörigkeit: österreichisch
PETER MOSCH (*1972)
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der
AUDI AG
18.01.20061, bestellt bis: 2022
Staatsangehörigkeit: deutsch
Mandate:
- AUDI AG, Ingolstadt (stv. Vorsitz)
- Audi Pensionskasse - Altersversorgung der AUTO UNION GmbH, VVaG, Ingolstadt
- Audi Stiftung für Umwelt GmbH, Ingolstadt
BERTINA MURKOVIC (*1957)
Vorsitzende des Betriebsrats Volkswagen Nutzfahrzeuge 10.05.20171, bestellt bis: 2022 Staatsangehörigkeit: deutsch
Mandate:
- MOIA GmbH, Berlin
BERND OSTERLOH (*1956)
Vorsitzender des Gesamt- und Konzernbetriebsrats der Volkswagen AG 01.01.20051, bestellt bis: 2022 Staatsangehörigkeit: deutsch
Mandate:
- Autostadt GmbH, Wolfsburg
- TRATON SE, München
- Wolfsburg AG, Wolfsburg
- Allianz für die Region GmbH, Braunschweig
- Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg
- SEAT, S.A., Martorell
- ŠKODA Auto a.s., Mladá Boleslav
- VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, Wolfsburg
- Volkswagen Immobilien GmbH, Wolfsburg
DR. JUR. HANS MICHEL PIËCH (*1942)
Selbstständiger Rechtsanwalt 07.08.20091, gewählt bis: 2024 Staatsangehörigkeit: österreichisch
Mandate:
- AUDI AG, Ingolstadt
- Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart
- Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (stv. Vorsitz)
- Porsche Cars Great Britain Ltd., Reading
- Porsche Cars North America Inc., Atlanta
- Porsche Greater China, bestehend aus: Porsche (China) Motors Limited, Shanghai Porsche Hong Kong Limited, Hong Kong
- Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg
- Schmittenhöhebahn AG, Zell am See
- Volksoper Wien GmbH, Wien
Abschluss Volkswagen AG
DR. JUR. FERDINAND OLIVER PORSCHE (*1961)
Vorstand der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft 07.08.20091, gewählt bis: 2024 Staatsangehörigkeit: österreichisch
Mandate:
- AUDI AG, Ingolstadt
- Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart
-
Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart Porsche Holding Gesellschaft m.b.H.,
Salzburg
Porsche Lizenz- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Ludwigsburg
DR. RER. COMM. WOLFGANG PORSCHE (*1943)
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE; Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG 24.04.20081, gewählt bis: 2023 Staatsangehörigkeit: österreichisch
Mandate:
- AUDI AG, Ingolstadt
- Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart (Vorsitz)
- Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Vorsitz)
- Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg (Vorsitz)
- Porsche Cars Great Britain Ltd., Reading
- Porsche Cars North America Inc., Atlanta
- Porsche Greater China, bestehend aus: Porsche (China) Motors Limited, Shanghai Porsche Hong Kong Limited, Hong Kong
- Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg
- Schmittenhöhebahn AG, Zell am See
Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu | 1 Beginn der jeweiligen Aufsichtsratstätigkeit |
bildenden Aufsichtsräten. | beziehungsweise Zeitraum der Zugehörigkeit |
Vergleichbare Mandate im In- und Ausland. | zum Aufsichtsrat. |
Abschluss Volkswagen AG | Organe |
CONNY SCHÖNHARDT (*1978) | AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS |
Gewerkschaftssekretärin beim | STAND 31. DEZEMBER 2019 |
IG Metall Vorstand | |
21.06.20191, bestellt bis: 2022 | Mitglieder des Präsidiums |
Staatsangehörigkeit: deutsch | Hans Dieter Pötsch (Vorsitz) |
Jörg Hofmann (stv. Vorsitz) | |
ATHANASIOS STIMONIARIS (*1971) | Peter Mosch |
Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der | Bernd Osterloh |
MAN SE und des SE-Betriebsrats | Dr. Wolfgang Porsche |
10.05.20171, bestellt bis: 2022 | Stephan Weil |
Staatsangehörigkeit: deutsch | |
Mandate: | Mitglieder des Vermittlungsausschusses |
MAN SE, München | gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz |
MAN Truck & Bus SE, München | Hans Dieter Pötsch (Vorsitz) |
Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH, | Jörg Hofmann (stv. Vorsitz) |
München | Bernd Osterloh |
TRATON SE, München (stv. Vorsitz) | Stephan Weil |
STEPHAN WEIL (*1958) | Mitglieder des Prüfungsausschusses |
Niedersächsischer Ministerpräsident | Dr. Ferdinand Oliver Porsche (Vorsitz) |
19.02.20131, entsandt bis: 2022 | Bernd Osterloh (stv. Vorsitz) |
Staatsangehörigkeit: deutsch | Marianne Heiß |
Conny Schönhardt | |
WERNER WERESCH (*1961) | |
Vorsitzender des Gesamt- und | Mitglieder des Nominierungsausschusses |
Konzernbetriebsrats der | Hans Dieter Pötsch (Vorsitz) |
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG | Dr. Wolfgang Porsche |
21.02.20191, bestellt bis: 2022 | Stephan Weil |
Staatsangehörigkeit: deutsch | |
Mandate: | Sonderausschuss Dieselmotoren |
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart | Dr. Wolfgang Porsche (Vorsitz) |
Dr. Bernd Althusmann | |
Peter Mosch | |
Bertina Murkovic | |
Bernd Osterloh | |
Dr. Ferdinand Oliver Porsche |
Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu | 1 Beginn der jeweiligen Aufsichtsratstätigkeit |
bildenden Aufsichtsräten. | beziehungsweise Zeitraum der Zugehörigkeit |
Vergleichbare Mandate im In- und Ausland. | zum Aufsichtsrat. |
Volkswagen AG veröffentlichte diesen Inhalt am 18 März 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 18 März 2020 15:35:13 UTC.
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