Bilanz

Abschluss Volkswagen AG

1

Abschluss Volkswagen AG

Bilanz der Volkswagen AG zum 31. Dezember 2020

Mio. €

Anhang

31.12.2020

31.12.2019

Aktiva

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

1

822

652

Sachanlagen

1

7.997

7.378

Finanzanlagen

1

121.558

112.793

130.377

120.823

Umlaufvermögen

Vorräte

2

6.542

5.554

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

3

38.663

35.748

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

4

8.803

5.639

54.007

46.940

Rechnungsabgrenzungsposten

103

109

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

-

0

Bilanzsumme

184.488

167.872

Passiva

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

5

1.283

1.283

Stammaktien

755

755

Vorzugsaktien

528

528

Kapitalrücklage

6

15.021

15.021

Gewinnrücklagen

7

19.217

16.052

Bilanzgewinn

4.028

3.273

39.549

35.629

Sonderposten mit Rücklageanteil

8

18

18

Rückstellungen

9

43.201

42.986

Verbindlichkeiten

10

100.374

87.832

Rechnungsabgrenzungsposten

11

1.346

1.406

Bilanzsumme

184.488

167.872

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Abschluss Volkswagen AG

Gewinn- und Verlustrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung der Volkswagen AG

vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Mio. €

Anhang

2020

2019

Umsatzerlöse

12

67.535

80.621

Herstellungs- und Anschaffungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

- 63.418

- 74.700

Bruttoergebnis vom Umsatz

4.117

5.921

Vertriebskosten

Allgemeine Verwaltungskosten

Sonstige betriebliche Erträge

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Finanzergebnis

- 5.422

- 5.980

- 1.847

- 1.968

13

6.022

5.053

14

- 5.625

- 5.967

15

10.477

10.638

Abschreibungen auf Finanzanlagen

- 690

- 1.523

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

- 693

- 1.215

Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss

6.338

4.958

Anhang

Abschluss Volkswagen AG

3

Anhang zum Jahresabschluss

der Volkswagen AG

per 31.12.2020

Abschluss nach Handelsrecht

Die Volkswagen AG hat ihren Sitz in Wolfsburg, Deutschland, und ist beim Amtsgericht Braunschweig unter der Registernummer HRB 100484 eingetragen. Der Abschluss der Volkswagen AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches - unter Beachtung der Regelungen des Aktiengesetzes - aufgestellt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Vermerke, die wahlweise in der Bilanz beziehungsweise in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machen sind, werden insgesamt im Anhang dargestellt. Alle Beträge sind jeweils für sich kaufmännisch gerundet, so dass sich bei Additionen geringfügige Abweichungen ergeben können.

Im Bereich des Elektrizitätssektors übt die Volkswagen AG gemeinsam mit einem Tochterunternehmen die Tätigkeiten Erzeugung und Handel/Vertrieb sowie Elektrizitätsverteilung aus. Daher ist die Volkswagen AG zusammen mit diesem Tochterunternehmen als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG einzustufen und unterliegt somit den Regelungen des EnWG. Für gewisse Tätigkeiten im Energiesektor sind gemäß § 6b Abs. 3 EnWG grundsätzlich getrennte Konten zu führen (Verpflichtung zur Entflechtung in der Rechnungslegung). Die Volkswagen AG selbst betreibt nur Kundenanlagen gemäß

  • 3 Nr. 24 b. a) EnWG (Mittel- und Niederspannungsebene). Die Elektrizitätsverteilung durch ein Netz der allge- meinen Versorgung (Hochspannungsebene in Wolfsburg, § 3 Nr. 17 EnWG) erfolgt durch das Tochterunternehmen.
    Die Aufstellung des Anteilsbesitzes als Bestandteil des Anhangs ist zusätzlich beim elektronischen Unter- nehmensregister unter der Internetadresse www.unternehmensregister.de und auf www.volkswagenag.com/ir abrufbar.
    Der Vorstand hat den Jahresabschluss am 16. Februar 2021 aufgestellt. Mit dem 16. Februar 2021 endet der Wertaufhellungszeitraum.

Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG/§ 285 Nr. 16 HGB

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Volkswagen AG haben am 13. November 2020 die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben.

Die Erklärung ist dauerhaft unter www.volkswagenag.com/ir abrufbar.

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Abschluss Volkswagen AG

Anhang

Wesentliche Ereignisse des Geschäftsjahres

DI E SE LT H EM ATI K

Am 18. September 2015 veröffentlichte die US-amerikanische Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency, EPA) eine "Notice of Violation" und gab öffentlich bekannt, dass bei Abgastests an bestimmten Fahrzeugen mit 2.0 l Dieselmotoren des Volkswagen Konzerns in den USA Unregelmäßigkeiten bei Stickoxid (NOx)-Emissionen festgestellt wurden. In diesem Zusammenhang informierte die Volkswagen AG darüber, dass in weltweit rund elf Millionen Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA 189 auffällige Abweichungen zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt wurden. Am 2. November 2015 gab die EPA mit einer "Notice of Violation" bekannt, dass auch bei der Software von US-Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs V6 mit 3.0 l Hubraum Unregel- mäßigkeiten festgestellt wurden.

Die sogenannte Dieselthematik hatte ihren Ursprung in einer - nach Rechtsauffassung der Volkswagen AG nur nach US-amerikanischem Recht unzulässigen - Veränderung von Teilen der Software der betreffenden Motor- steuerungseinheiten für das seinerzeit von der Volkswagen AG entwickelte Dieselaggregat EA 189. Die Entschei- dung zur Entwicklung und zur Installation dieser Softwarefunktion wurde Ende 2006 unterhalb der Vorstands- ebene getroffen. Kein Vorstandsmitglied hatte zu diesem Zeitpunkt und nachfolgend über mehrere Jahre hinweg Kenntnis von der Entwicklung und Implementierung dieser Softwarefunktion.

Auch gibt es keine Erkenntnisse, dass dem Ausschuss für Produktsicherheit oder den für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014 verantwortlichen Personen im Nachgang zur Veröffentlichung der Studie des International Council on Clean Transportation im Mai 2014 ein nach US-amerikanischem Recht unzulässiges "Defeat Device" als Ursache der hohen NOx-Emissionen bei bestimmten US-Fahrzeugen mit 2.0 l Dieselmotoren des Typs EA 189 offengelegt wurde. Vielmehr war die Erwartung der für die Aufstellung des Jahres- und Konzern- abschlusses 2014 verantwortlichen Personen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014, dass die Thematik mit vergleichsweise geringem Aufwand zu beheben sei.

Im Laufe des Sommers 2015 wurde für einzelne Mitglieder des Vorstands der Volkswagen AG sukzessive erkennbar, dass die Auffälligkeiten in den USA durch eine Veränderung von Teilen der Motorsteuerungssoftware verursacht wurden, welche später als nach US-amerikanischem Recht unzulässiges "Defeat Device" identifiziert wurde. Dies mündete in der Offenlegung eines "Defeat Device" gegenüber der EPA und der CARB am 3. September 2015. Die in der Folge zu erwartenden Kosten für den Volkswagen Konzern (Rückrufkosten, Nachrüstungskosten und Straf- zahlungen) bewegten sich nach damaliger Einschätzung der verantwortlichen, mit der Sache befassten, Personen nicht in einem grundlegend anderen Umfang als in früheren Fällen, in die andere Fahrzeughersteller involviert waren, und erschienen deshalb mit Blick auf die Geschäftstätigkeit des Volkswagen Konzerns insgesamt beherrsch- bar. Diese Beurteilung der Volkswagen AG fußte unter anderem auf der Beratung einer in den USA für Zulassungs- fragen beauftragten Anwaltssozietät, wonach ähnlich gelagerte Fälle in der Vergangenheit mit den US-Behörden einvernehmlich gelöst werden konnten. Die am 18. September 2015 erfolgte Veröffentlichung der "Notice of Violation" durch die EPA, die für den Vorstand vor allem zu diesem Zeitpunkt unerwartet kam, ließ die Lage sodann völlig anders erscheinen.

Im Geschäftsjahr 2020 waren in diesem Zusammenhang zusätzliche Aufwendungen im Wesentlichen für Rechts- risiken in Höhe von 0,8 Mrd. € zu erfassen.

Die im Zusammenhang mit der Dieselthematik bestehenden Eventualverbindlichkeiten im Sinne des IAS 37 betragen insgesamt 4,2 Mrd. € (Vorjahr: 3,6 Mrd. €); wobei 3,5 Mrd. € (Vorjahr: 3,4 Mrd. €) auf Anlegerklagen entfallen. Enthalten sind darüber hinaus bestimmte Umfänge von im Zusammenhang mit der Dieselthematik stehenden Sammel- und Masseverfahren und Strafverfahren/Ordnungswidrigkeiten, soweit sie bewertbar sind.

Weitere Angaben zu den Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Dieselthematik finden sich im Konzernlagebericht unter der Angabe "Rechtsstreitigkeiten".

Anhang

Abschluss Volkswagen AG

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AU SW I RKU N GEN COVI D - 1 9 - PA N DE MI E

Die Covid-19-Pandemie hat sich durch einen weltweiten Nachfragerückgang - unter anderem verursacht von staatlichen Maßnahmen in Form von Einschränkungen beim Handel mit Kraftfahrzeugen - sowie durch tempo- räre Produktionsunterbrechungen negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Volkswagen AG im Geschäftsjahr 2020 ausgewirkt. Da die Covid-19-Pandemie auch zu Beginn des Jahres 2021 noch nicht über- wunden ist, ist auch mit Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Jahres 2021 zu rechnen. Wir verweisen hier auch auf unsere Erläuterungen im Konzernlagebericht 2020 insbesondere in den Kapiteln Geschäftsverlauf, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage, Prognosebericht sowie Risiko- und Chancenbericht.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 waren die Auswirkungen der Covid-19- Pandemie auf die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände des Anlage- und des Umlaufvermögens zu analy- sieren. Es ergaben sich keine wesentlichen zusätzlichen außerplanmäßigen Abschreibungen und Wertberichti- gungen.

WE SEN TLI CH E TRA NSA KT IO N EN

Im Rahmen des aktienrechtlichen Squeeze-out bei der AUDI AG hat die Volkswagen AG am 16. Juni 2020 die Höhe der Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf 1.551,53 € je Aktie fest- gesetzt und mitgeteilt. Am 31. Juli 2020 hat die Hauptversammlung der AUDI AG dem aktienrechtlichen Squeeze-out bei der AUDI AG und damit der vollständigen Übertragung der außenstehenden Audi Aktien auf die Volkswagen AG zugestimmt. Dieser Beschluss wurde mit Eintragung ins Handelsregister am 16. November 2020 wirksam. Im Dezember 2020 wurde von einem ehemaligen Aktionär der AUDI AG ein Spruchverfahren gegen die Volkswagen AG vor dem Landgericht München I zwecks gerichtlicher Überprüfung der Höhe der von der Volkswagen AG festgelegten Barabfindung eingeleitet.

Seit dem 28. Juni 2019 werden 51 Mio. Aktien der TRATON SE in den regulierten Märkten der Frankfurter Wert- papierbörse und der Nasdaq Stockholm gehandelt. Der Platzierungspreis wurde auf 27,00 € je Aktie festgelegt. Daraus entstand bei der Volkswagen AG im Vorjahr ein Abgangsverlust in Höhe von 0,8 Mrd. €, der im Finanz- ergebnis unter den Sonstigen Beteiligungsaufwendungen ausgewiesen wurde.

Um den Rest dieser Noodl zu lesen, rufen Sie bitte die Originalversion auf, und zwar hier.

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Volkswagen AG published this content on 16 March 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 10 April 2021 14:28:04 UTC.