Testatsexemplar
Volkswagen Zubehör GmbH
Dreieich
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
Inhaltsverzeichnis | Seite | |
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017................................. | 1 | |
1. | Bilanz zum 31. Dezember 2017.............................................................................................. | 2 |
2. | Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017................... | 5 |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS.................................... | 1 |
0.0837763.001
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Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017
M4PDFUtilitiesV1.00
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Volkswagen Zubehör GmbH, Dreieich
Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 30686
Bilanz zum 31. Dezember 2017
Aktiva
31.12.2017 | 31.12.2016 |
€ | € |
- Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3.927.340,73 | 3.179.752,73 | |
2. | Geleistete Anzahlungen | 419.801,67 | 917.327,85 |
4.347.142,40 | 4.097.080,58 | ||
II. Sachanlagen | |||
1. | Technische Anlagen und Maschinen | 3.111.961,88 | 2.841.542,62 |
2. | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.059.157,00 | 1.137.727,00 |
3. | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 71.695,00 | 325.536,50 |
4.242.813,88 | 4.304.806,12 | ||
III. Finanzanlagen | |||
Anteile an verbundenen Unternehmen | 57.842,00 | 57.842,00 | |
B. Umlaufvermögen | 8.647.798,28 | 8.459.728,70 | |
I. Vorräte | |||
Fertige Erzeugnisse und Waren | 75.034.300,25 | 73.300.278,43 | |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
1. | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3.383.868,18 | 3.738.843,61 |
2. | Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 48.490.504,97 | 36.946.999,91 |
(davon gegen Gesellschafter € 32.381.278,46; | |||
Vorjahr € 28.479.564,68) | |||
(davon aus Lieferungen und Leistungen | |||
€ 16.621.401,76; Vorjahr € 9.139.568,76) | |||
(davon aus dem Finanzverkehr € 28.323.417,42; | |||
Vorjahr € 25.475.733,31) | |||
3. | Sonstige Vermögensgegenstände | 198.773,17 | 327.166,39 |
52.073.146,32 | 41.013.009,91 | ||
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 25.201,44 | 22.969,99 | |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 127.132.648,01 | 114.336.258,33 | |
320.609,77 | 0,00 | ||
136.101.056,06 | 122.795.987,03 |
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Passiva | |||
31.12.2017 | 31.12.2016 | ||
A. Eigenkapital | € | € | |
I. | Gezeichnetes Kapital | 520.000,00 | 520.000,00 |
II. | Kapitalrücklage | 580.811,42 | 580.811,42 |
III. Gewinnvortrag | 7.867.717,35 | 7.867.717,35 | |
B. Rückstellungen | 8.968.528,77 | 8.968.528,77 | |
1. | Rückstellungen für Pensionen | 6.024.286,00 | 5.786.274,00 |
2. | Sonstige Rückstellungen | 18.657.102,44 | 15.425.220,21 |
(davon noch zu erteilende Bonus-Gutschriften | |||
€ 2.258.216,00; Vorjahr € 3.836.211,00) | |||
C. Verbindlichkeiten | 24.681.388,44 | 21.211.494,21 | |
1. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 20.925.614,97 | 22.862.914,70 |
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | |||
€ 20.925.614,97; Vorjahr € 22.862.914,70) | |||
2. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 79.287.181,76 | 69.090.339,60 |
(davon gegenüber Gesellschafter | |||
€ 73.123.464,14; Vorjahr € 67.210.050,34) | |||
(davon aus Lieferungen und Leistungen | |||
€ 4.043.547,57; Vorjahr € 1.276.165,18) | |||
(davon aus Gewinnabführung und Steuerumlagen | |||
€ 72.642.877,03; Vorjahr € 66.390.693,45) | |||
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | |||
€ 79.287.181,76; Vorjahr € 69.090.339,60) | |||
3. | Sonstige Verbindlichkeiten | 1.314.054,12 | 662.709,75 |
(davon aus Steuern € 204.050,86; Vorjahr € 199.538,73) | |||
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | |||
€ 17.429,65; Vorjahr € 21.731,80) | |||
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | |||
€ 1.314.054,12; Vorjahr € 662.709,75) | |||
101.526.850,85 | 92.615.964,05 | ||
D. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten | 924.288,00 | 0,00 | |
136.101.056,06 | 122.795.987,03 |
Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 S. 1 HGB: € 1.326.193,00
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BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Volkswagen Zubehör GmbH, Dreieich
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Volkswagen Zubehör GmbH, Dreieich, - bestehend aus der Bi- lanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vor- schriften.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beach- tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs- mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresab- schlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unterneh- men unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtli- chen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach- weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab- schluss zu dienen.
Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt
Unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB wurden kein Anhang und kein Lagebericht aufgestellt. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Abschlussprüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 Satz 1 sowie Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. c) bis e) HGB ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert.
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Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsich- tigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss bein- haltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab- schlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund- haltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtig- ter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und ge- eignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei- ten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
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Leerseite aus bindetechnischen Gründen
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