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DGAP-WpÜG: Vonovia SE / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: GSW Immobilien AG; Bieter: Vonovia SE

21.09.2021 / 18:32 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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Vonovia SE

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:

Vonovia SE
Universitätsstraße 133
44803 Bochum

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16879.

ISIN: DE000A1ML7J1


Zielgesellschaft:

GSW Immobilien AG
Mecklenburgische Straße 57
14197 Berlin

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg)
unter
HRB 125788 B.

ISIN: DE000GSW1111

(im Folgenden die "GSW")

Die Vonovia SE hat am 21. September 2021 entschieden, den Aktionären der GSW
(GSW-Aktionäre) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots
anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der GSW mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital der GSW von EUR 1,00 je Aktie (ISIN:
DE000GSW1111) (GSW-Aktien) gegen eine Barzahlung zum gesetzlichen
Mindestpreis zu erwerben.

Der Vollzug der Transaktion wird für Januar 2022 erwartet und wird unter
keinen Bedingungen stehen.

Die Vonovia SE behält sich ferner vor, in den endgültigen Bestimmungen des
Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten
abzuweichen.

Die Angebotsunterlage und weitere das Übernahmeangebot betreffende
Mitteilungen werden im Internet unter https://de.vonovia-gsw.de
veröffentlicht werden.

Wichtige Information:

Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von GSW-Aktien.
Ferner ist diese Bekanntmachung kein Angebot zum Erwerb oder eine
Aufforderung zum Erwerb von Aktien der Vonovia SE. Die endgültigen
Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden
nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die
Vonovia SE behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen des öffentlichen
Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.
Investoren und Aktionären der GSW wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Übernahmeangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente der Vonovia SE
vollständig und aufmerksam zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden
sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie
gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden
Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein
Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies
einen Verstoß nach dem jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.

Das Angebot wird in Bezug auf die Wertpapiere einer deutschen Gesellschaft
unterbreitet und unterliegt den deutschen Veröffentlichungspflichten, die
sich von denjenigen der Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Angebot wird
in den Vereinigten Staaten gemäß einer Ausnahme von den Regeln für
Übernahmeangebote (US tender offer rules) und im Übrigen in Übereinstimmung
mit den Anforderungen des deutschen Rechts durchgeführt. Dementsprechend
unterliegt das Angebot Veröffentlichungspflichten und anderen
verfahrensrechtlichen Anforderungen, unter anderem in Bezug auf
Rücktrittsrechte, den Zeitplan für das Angebot, Abwicklungsverfahren und den
Zeitpunkt von Zahlungen, die sich von denjenigen unterscheiden, die nach den
US-amerikanischen Vorschriften und Gesetzen für Übernahmeangebote gelten.

Der Erhalt der Bargegenleistung im Rahmen des Übernahmeangebots durch einen
amerikanischen GSW Aktionär kann eine steuerpflichtige Transaktion für
Zwecke der Einkommensteuer der Vereinigten Staaten und nach den anwendbaren
bundesstaatlichen und einzelstaatlichen sowie ausländischen und anderen
Steuergesetzen sein. Jedem Inhaber von GSW-Aktien wird empfohlen, sich
unverzüglich von einem unabhängigen fachkundigen Berater über die
steuerlichen Folgen der Annahme des Angebots beraten zu lassen.

Die Bieterin und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (soweit diese
als Beauftragte der Bieterin oder mit ihr gemeinsam handelnder Personen im
Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG handeln) können, soweit dies nach den anwendbaren
Gesetzen oder Verordnungen zulässig ist, außerhalb des Angebots vor, während
oder nach der Laufzeit des Angebots, unmittelbar oder mittelbar Aktien der
GSW erwerben oder Vereinbarungen über den Erwerb von Aktien abschließen.
Dies gilt auch für andere Wertpapiere, die in Aktien der GSW wandelbar,
umtauschbar oder ausübbar sind. Diese Käufe können über die Börse zu
Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu verhandelten Konditionen
abgeschlossen werden. Alle Informationen über solche Käufe werden gemäß
den
in Deutschland oder einer anderen relevanten Rechtsordnung geltenden
Gesetzen oder Vorschriften und auf der Website der Bieterin unter
https://de.vonovia-gsw.de veröffentlicht. Soweit Informationen über solche
Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden, gelten
diese Informationen auch in den Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt
gegeben. Darüber hinaus können die Finanzberater der Bieterin auch im Rahmen
des üblichen Handels mit Wertpapieren der Zielgesellschaft tätig werden, was
Käufe oder Vereinbarungen zum Kauf solcher Wertpapiere einschließen kann.

Für amerikanische GSW Aktionäre kann es schwierig sein, ihre Rechte und
Ansprüche aus den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten durchzusetzen,
da die Vonovia SE und die GSW SE ihren Sitz in einem anderen Land als den
Vereinigten Staaten haben und einige oder alle ihrer Organmitglieder in
einem anderen Land als den Vereinigten Staaten ansässig sein können.
Amerikanische GSW Aktionäre sind möglicherweise nicht in der Lage, eine
Gesellschaft, die nicht aus den Vereinigten Staaten kommt, oder deren
Organmitglieder vor einem Gericht außerhalb der Vereinigten Staaten wegen
Verstößen gegen die amerikanische Wertpapiergesetze zu verklagen. Ferner
kann es schwierig sein, eine Gesellschaft, die nicht aus den Vereinigten
Staaten kommt, sowie ihre verbundenen Unternehmen zu zwingen, sich dem
Urteil eines Gerichts der Vereinigten Staaten zu unterwerfen.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten",
"glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und
ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten,
Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Vonovia SE zum
Ausdruck. Derartige in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf
gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Vonovia SE nach
bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über deren
zukünftige Richtigkeit (dies gilt insbesondere um Dinge, die außerhalb der
Kontrolle der Vonovia SE liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen
Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und
gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Vonovia SE liegen. Es sollte
berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der
Zukunft erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen
oder enthaltenen abweichen können. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die
Vonovia SE ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder in der noch zu
veröffentlichenden Angebotsunterlage wiedergegebenen Absichten und
Einschätzungen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der
Angebotsunterlage ändert.

Bochum, den 21. September 2021

Vonovia SE

Der Vorstand

Ende der WpÜG-Meldung


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Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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   Sprache:    Deutsch
   Börsen:     Bieter: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
               Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
               München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Zielgesellschaft:
               Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
               Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
               München, Stuttgart



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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