EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

24. August 2021 Düsseldorf

WENG FINE ART AG

RHEINPROMENADE 8

D-40789 MONHEIM AM RHEIN

F +49 (0) 2173 6908700

T +49 (0) 2173 6908701

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Weng Fine Art AG, Krefeld

ISIN: DE0005181606

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

AM 24. AUGUST 2021

Übersicht über die Tagesordnungspunkte 1-10:

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

TOP 5 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

TOP 7 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder

TOP 8 Neuwahlen zum Aufsichtsrat

TOP 9 Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Ausgabe von Gratisaktien) sowie eine entsprechende Satzungsänderung

TOP 10 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Änderung der Satzung

Weng Fine Art AG, Krefeld

ISIN: DE0005181606

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu der ordentlichen Hauptversammlung der Weng Fine Art AG ein, die am

Dienstag, den 24. August 2021, ab 11:00 Uhr,

in den Räumen des InterContinental Hotels, Düsseldorf, Königsallee 59, 40215 Düsseldorf,

stattfindet.

TAGESORDNUNG

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung.

Der festgestellte Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2020, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft (www.wengfineart.com) unter dem Menüpunkt "Investor Relations: Hauptversammlung" zur Verfügung und werden in der Hauptversammlung ausliegen. Zudem wird in der Hauptversammlung der geprüfte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 ausliegen.

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020

Der Bilanzgewinn für das

am 31. Dezember 2020 beendete

Geschäftsjahr

beträgt

EUR 4.335.472,73.

Vorstand und Aufsichtsrat

schlagen für die Verwendung des

Bilanzgewinns

des am

31. Dezember 2020 beendeten Geschäftsjahres folgenden Beschluss vor:

- Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,30

und einer Bonusdividende von EUR 0,20

auf einen Teilbetrag des Grundkapitals in Höhe von

EUR 2.650.000, eingeteilt in 2.650.000 Stückaktien,

je dividendenberechtigter Stückaktie:

EUR 1.325.000,00

Weng Fine Art AG | Hauptversammlung 2021

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- Gewinnvortrag des Bilanzgewinns im Übrigen:

EUR 3.010.472,73

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft Stück 100.000 eigene Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Dies wurde im angegebenen Ausschüttungsbetrag berücksichtigt. Sollte sich die Zahl der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien bis zur Hauptversammlung erhöhen oder vermindern, wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,30 + EUR 0,20 Bonus je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Vorstand Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäfts- jahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 5 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäfts- jahr 2020

Gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr durch Beschluss der Hauptversammlung festgesetzt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für das am 31. Dezember 2020 beendete Geschäftsjahr folgende Vergütung: Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält EUR 15.000,00; der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält EUR 13.000,00; das dritte Aufsichtsratsmitglied erhält EUR 12.000,00.

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Brandenburg Wirtschaftsberatungs-GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf zum Abschlussprüfer für das am 1. Januar 2021 begonnene Geschäftsjahr zu wählen.

TOP 7 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Zahl der Aufsichtsratsmit- glieder

Im Hinblick auf § 95 Satz 3 AktG kann die Hauptversammlung der Gesellschaft einen Aufsichtsrat wählen, der sich aus mindestens drei Personen zusammensetzt, aber nicht zwingend durch drei teilbar sein muss. Derzeit besteht der Aufsichtsrat gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Im Hinblick auf die gesteigerten Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats soll dies geändert und die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf vier erhöht werden.

Weng Fine Art AG | Hauptversammlung 2021

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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

§ 12 Abs. (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"(1) Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden."

TOP 8 Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 12 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Amtszeit aller derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des Ersatzmitglieds endet gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juli 2018 mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Daher sind Neuwahlen zum Aufsichtsrat durchzuführen.

Darüber hinaus ist im Hinblick auf Tagesordnungspunkt 7 dieser Hauptversammlung, der eine Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder vorsieht, ein weiteres neues Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die unter Ziffern 1. bis 3. genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und die unter Ziffer 4. genannte Person mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 7 zu beschließenden Satzungsänderung in das Handelsregister, jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:

1. Herr Christian W. Röhl, Investor/Speaker, Berlin

Christian W. Röhl ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Christian W. Röhl hat als Prokurist einer Frankfurter Wertpapierbank zahlreiche Kapitalmarkttransaktionen (u.a. den Börsengang der Artnet AG) begleitet, bevor er 2001 seine eigene Finanzmedien- und Investment-Boutique gründete, 2006 an die Börse führte und mehrheitlich an die Axel Springer AG veräußerte.

Seither investiert Christian W. Röhl vor allem eigenes Geld, wobei sein Fokus auf deutschen und internationalen Qualitäts- und Wachstumsaktien liegt. Daneben ist der Autor des Manager Magazin-Bestsellers "Cool bleiben und Dividenden kassieren" ein gefragter Interview-Partner, Panelist, Redner und Moderator rund um Finanz- und Wirtschaftsthemen. In den vergangenen 20 Jahren hat Christian W. Röhl rund 300 Auftritte als TV-Experte absolviert und mehr als 500 Fachvorträge, Keynotes und Seminare gehalten. Überdies ist er Beiratsvorsitzender am isf Institute for Strategic Finance der FOM Hochschule.

2. Herr Dr. Dietrich von Frank, Head Artsponsoring, Helvetia Versicherungen, Zürich

Dr. Dietrich von Frank ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Dr. Dietrich von Frank ist Kunsthistoriker und Jurist und begann seine berufliche Laufbahn als Kunstversicherungsexperte bei den Nordstern Versicherungen in Köln. Von 1992 bis 2006 war er Präsident und CEO von AXA Art Americas in den USA und in dieser Funktion auch für den Aufbau der AXA Art Kunstversicherungen in Asien (Hong Kong und Singapur) verantwortlich.

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Weng Fine Art AG published this content on 13 July 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 13 July 2021 13:20:00 UTC.