Ebenso sind die Kostenvorteile bei einer Veräußerung eigener Aktien mit Bezugsrecht nicht erzielbar. Auch ist eine Veräußerung eigener Aktien über die Börse für die angestrebten Zwecke nicht in einem angemessenen Zeitrahmen umsetzbar, insbesondere aufgrund der üblichen Handelsvolumina der Aktien der Gesellschaft an der Wiener Börse und daraus abzuleitender Volumenbeschränkungen für Aktienverkaufsprogramme sowie zu erwartender negativer Kursauswirkungen aufgrund des Abgabedrucks an der Börse während eines Veräußerungsprogramms. Die Festsetzung des Ausgabepreises (Veräußerungspreises) der Aktien wird in einem marktüblichen Platzierungs- und Preisfindungsverfahren in Form eines Accelerated Bookbuildings ermittelt und wird abhängig von den Marktkonditionen unter Berücksichtigung des Kursniveaus der Aktien angemessen festgesetzt. Durch die Orientierung des Ausgabepreises (Veräußerungspreises) am Börsenkurs der Aktien werden die Interessen der Aktionäre entsprechend gewahrt und eine Verwässerung der Vermögensbeteiligung der Aktionäre möglichst vermieden (siehe auch Pkt. 5 dieses Berichts). Das Ausmaß der Veräußerung eigener Aktien ist mit 2.500.000 Stück eigener Aktien (rund 2,2% des Grundkapitals) beschränkt, sodass auch eine allfällige Verwässerung der Aktionäre im Hinblick auf ihre Beteiligungsquote in angemessenen Grenzen gehalten wird. Im Umfang der üblichen Handelsvolumina steht den Aktionären der Zukauf von Aktien über die Börse offen, sodass es im Regelfall auch bei Veräußerung von eigenen Aktien durch die Gesellschaft unter Ausschluss des Kaufrechts der Aktionäre diesen möglich sein sollte, im Wege des Zukaufs über die Börse eine Verwässerung ihrer Beteiligungsquote weitestgehend auszugleichen. Ist der Veräußerungspreis für die eigenen Aktien angemessen (siehe auch Pkt. 5 dieses Berichts), besteht bei der Veräußerung eigener Aktien in der Regel auch keine mit einer Kapitalerhöhung vergleichbare Verwässerungsgefahr der Aktionäre. Es verändert sich zwar auch bei einer Veräußerung eigener Aktien die Beteiligungsquote des Aktionärs, doch wird damit nur jene Quote wiederhergestellt, die vor dem Rückerwerb der eigenen Aktien durch die Gesellschaft bestand und sich aufgrund der Beschränkungen der Rechte aus eigenen Aktien für die Gesellschaft (§ 65 Abs 5 AktG) vorübergehend verändert hat. Insbesondere aus den angeführten Gründen überwiegen die im Gesellschaftsinteresse mit dem Bezugsrechtsausschluss verfolgten Zwecke und Maßnahmen - die jedenfalls mittelbar auch im Interesse aller Aktionäre liegen - sodass der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nicht unverhältnismäßig ist. Zudem unterliegen die mögliche Veräußerung der eigenen Aktien und der Ausschluss des Bezugsrechts der Zustimmung, und sohin der Kontrolle, des Aufsichtsrates der Gesellschaft. 5. Begründung des Ausgabebetrags (Veräußerungspreises) Der Ausgabebetrag (Veräußerungspreis) der Aktien wird bei Durchführung einer Veräußerung eigener Aktien auf Grundlage eines marktüblichen Platzierungs- und Preisfindungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding-Verfahrens) abhängig von den Marktkonditionen und des (durchschnittlichen) Kursniveaus der Aktie an der Wiener Börse festgesetzt. Ein Accelerated Bookbuilding-Verfahren zur Platzierung von Aktien und Preisfindung ist am internationalen Kapitalmarkt üblich und erprobt. Der Ausgabetrag (Veräußerungspreis) wird entsprechend den Marktgegebenheiten bestimmt und die Festsetzung des Ausgabebetrags (Veräußerungspreises) einem "Markttest" unterzogen, womit den Aktionären kein, aber jedenfalls kein unverhältnismäßiger Nachteil durch eine Quotenverwässerung entsteht. Zu veräußernde Aktien haben dieselben Rechte (insbesondere Gewinnansprüche) wie die bestehenden Aktien der Gesellschaft (ISIN AT0000831706). Die Rechte aus den Aktien sind damit in der Bewertung der Aktie auf dem Kapitalmarkt (insbesondere des Börsenkurses) berücksichtigt und werden damit auch in den Ausgabebetrag (Veräußerungspreis) eingepreist. 6. Zusammenfassung Nach Abwägung der vorstehenden Begründung wird festgehalten, dass der beabsichtigte Bezugsrechtsausschluss geeignet, erforderlich, verhältnismäßig und im überwiegenden Interesse der Gesellschaft sachlich gerechtfertigt und geboten ist. Dieser Bericht des Vorstands wird auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht und zusätzlich europaweit elektronisch verbreitet. Auf diese Veröffentlichung wird durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Wiener Zeitung hingewiesen. Für den Bezugsrechtsausschluss im Rahmen einer Veräußerung eigener Aktien sowie für die Veräußerung der eigenen Aktien ist die Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft erforderlich. Unter Anwendung von §§ 65 Abs 1b iVm 171 Abs 1 AktG wird ein Aufsichtsratsbeschluss darüber frühestens zwei Wochen nach Veröffentlichung dieses Berichts gefasst. Wien, 23. Juli 2021 Der Vorstand der Wienerberger AG Rückfragehinweis: Claudia Hajdinyak, Head of Corporate Communications Wienerberger AG t +43 664 828 31 83 | claudia.hajdinyak@wienerberger.com Elisabeth Falkner, Head of Investor Relations Wienerberger AG t +43 1 601 92 10221 | investor@wienerberger.com Ende der Mitteilung euro adhoc =-------------------------------------------------------------------------------
(END) Dow Jones Newswires
July 23, 2021 02:00 ET (06:00 GMT)