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SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: WIRECARD-Untersuchungsschuss: 
KPMG-Partner Geschonnek belastet EY schwer. Klägervertreter sehen Rückenwind 
für Prozesse gegen EY 
 
2020-11-27 / 11:52 
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*WIRECARD-Untersuchungsausschuss: KPMG-Partner Geschonnek belastet EY schwer 
Klägervertreter sehen Rückenwind für die anhängigen Zivilprozesse gegen EY* 
 
Am Abend des 26. November 2020 hat KPMG-Partner Alexander Geschonnek vor dem 
Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages ausgesagt. Alexander 
Geschonnek leitete das 40-köpfige KPMG-Team, das von November 2019 bis April 
2020 ein Sondergutachten über die Bilanzen von WIRECARD erstellt hat und 
dabei gravierende Fehler feststellte. Geschonneks Aussage belastet WIRECARD 
schwer, und damit auch die damals zuständigen Abschlussprüfer von EY. 
 
Nach Aussage von Geschonnek wurde KPMG bei der Erstellung des 
Sondergutachtens massiv behindert. Vor allem für die Treuhandkonten in Asien 
wurden keine Nachweise vorgelegt. Dies gilt nach Aussage von Geschonnek für 
die Jahre 2016 bis 2018. Dies waren drei Geschäftsjahre, für die EY 
gegenüber WIRECARD uneingeschränkte Testate für die Jahresabschlüsse erteilt 
hat. Nach Aussage von Geschonnek war es bei Anwendung üblicher 
Wirtschaftsprüfer-Standards nicht vertretbar, die Existenz dieser 
Treuhandkonten zu testieren. Geschonnek wörtlich: "Wir haben mit Methoden 
gearbeitet, mit denen jeder Abschlussprüfer sonst auch arbeitet". Und bei 
Anwendung dieser üblichen Methoden konnten keine ausreichenden Nachweise für 
die Treuhandkonten gefunden werden, die zuletzt mit 1,9 Milliarden EURO in 
der WIRECARD-Bilanz standen. 
 
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Berlin, der gemeinsam mit Dr. Marc 
Liebscher eine Vielzahl von WIRECARD-Aktionären gegen EY vertritt: "Die 
Aussage von Alexander Geschonnek belastet EY schwer. Bislang hat sich EY auf 
den Standpunkt gestellt, selbst Opfer eines Betruges geworden zu sein. 
Angeblich hätte man diesen Betrug mit den üblichen Methoden eines 
Abschlussprüfers nicht aufdecken können. Diese Verteidigungslinie von EY 
wird sich nach der Aussage von Geschonnek nicht halten lassen. Nun steht 
fest: Hätte EY die üblichen Pflichten eines Abschlussprüfers beherzigt, so 
wäre der Betrug mit den Treuhandkonten bereits vor Jahren aufgedeckt worden, 
und die Anleger hätten keinen Schaden erlitten. Die Testate für die 
Jahresabschluss 2016 bis 2018 hätten unter gar keinen Umständen mehr erteilt 
werden dürfen. Das ist ein weiterer Umstand, der unseren 
Schadensersatzklagen erheblichen Rückenwind verschafft." 
 
Für weitere Informationen stehen zur Verfügung: 
 
Dr. Wolfgang Schirp, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 
D - 10117 Berlin, Tel. 0049-30-3276170 und 0049-179-5320213, mail: 
schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com [1] 
 
Dr. Marc Liebscher, Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, Kurfürstendamm 
102, D - 10711 Berlin, Tel.: 0049-30-88701617 und 0049-176-93150194, mail: 
marc.liebscher@gmx.net, URL: www.dr-spaeth.com 
 
2020-11-27 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, 
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November 27, 2020 05:52 ET (10:52 GMT)