MÜNCHEN (awp international) - Im Wirecard -Skandal könnte es im Frühjahr das erste Gerichtsurteil über die mutmasslich gefälschten Bilanzen des zusammengebrochenen Konzerns geben. In einem Zivilprozess von grosser Bedeutung für Aktionäre, Finanzamt und auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY setzte das Münchner Landgericht nach der mündlichen Verhandlungen am Donnerstag den 5. Mai als Verkündungstermin fest.

Verkündungstermin bedeutet in Zivilverfahren allerdings nicht unbedingt Urteil. Denkbar wäre auch eine umfangreiche Beweisaufnahme, wie der Vorsitzende Richter Helmut Krenek sagte. Insolvenzverwalter Michael Jaffé will die Wirecard-Jahresabschlüsse für 2017 und 2018 mitsamt den dazugehörigen Hauptversammlungsbeschlüssen für nichtig erklären lassen.

Laut Klage war die Wirecard-Bilanz im Jahr 2017 um 743,6 Millionen und 2018 um 972,6 Millionen Euro zu hoch bewertet. Sofern die Kammer dem stattgibt, könnte das dann die Grundlage für Dividenden- und Steuerrückforderungen des Insolvenzverwalters gegen Aktionäre beziehungsweise das Finanzamt sein.

Mit einem solchen Urteil würden nach Einschätzung der Anlegeranwältin Daniela Bergdolt aber auch die Erfolgsaussichten der vielen Aktionärsklagen gegen die Prüfungsgesellschaft EY steigen, die die betreffenden Wirecard-Bilanzen testiert hatte. "Wenn hier festgestellt wird, dass diese Jahresabschlüsse 2017 und 2018 nichtig sind, dann hat das eine durchschlagende Indizienwirkung für alle Prozesse auf Schadenersatz gegen EY", sagte die Vizepräsidentin der Anlegervereinigung DSW nach dem Ende der Verhandlung./cho/DP/eas