CargoWise GmbH kündigt den Aktionären der Softship AG ein freiwilliges,
öffentliches Erwerbsangebot an

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CargoWise GmbH kündigt den Aktionären der Softship AG ein freiwilliges,
öffentliches Erwerbsangebot an

17.08.2017 / 15:30
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG AN U.S. PERSONEN
(WIE IN REGULATION S UNTER DEM U.S. SECURITIES ACT VON 1933 IN DER JEWEILS
GELTENDEN FASSUNG) ODER PERSONEN, DIE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER UNTER
EINER ADRESSE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER PERSONEN, DIE IN ANDEREN
RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER PRESSEMITTEILUNG UND DER
ANGEBOTSUNTERLAGE (WIE UNTEN DEFINIERT) RECHTSWIDRIG WÄRE, GEBIETSANSÄSSIG
SIND ODER SICH DORT AUFHALTEN.

CargoWise GmbH kündigt den Aktionären der Softship AG ein freiwilliges,
öffentliches Erwerbsangebot an

Frankfurt, 17. August 2017. CargoWise GmbH, Bremen (der "Bieter"), gibt
heute seine Entscheidung bekannt, ein Angebot

  * an die Aktionäre der Softship AG, Hamburg ("Softship") abzugeben,
    sämtliche Aktien der Softship (ISIN DE0005758304 /WKN 575830), die nicht
    bereits vom Bieter gehalten werden

  * zu einem Angebotspreis von EUR 10,00 in bar je Aktie zu erwerben, d.h.
    mit einer Prämie von

  * 9,4 % über dem XETRA-Schlusskurs der Softship-Aktie an der Börse
    Frankfurt am 16. August 2017 von EUR 9,14

  * 27,1 % über dem durchschnittlichen täglichen XETRA-Schlusskurs der
    Softship-Aktie an der Börse Frankfurt während der sechs Monate vor dem
    16. August 2017 von EUR 7,87 (basierend auf XETRA Daten)

Das Angebot wird spätestens am 31. August 2017 veröffentlicht und vor
folgendem Hintergrund erfolgen:

Softship hat beschlossen und mit dem Bieter in einer heute abgeschlossenen
Vereinbarung vereinbart, die Einbeziehung der Softship-Aktien in das Basic
Board des Freiverkehrs der Börse Frankfurt zu kündigen ("Delisting"),
vorausgesetzt, der Bieter macht ein Angebot zum Erwerb der Softship-Aktien
zu einem Preis von EUR 10,00 per Softship-Aktie. Der Bieter hat sich in
dieser Vereinbarung verpflichtet, ein solches Angebot bis spätestens 31.
August 2017 abzugeben. Softship hat heute ihren Beschluss veröffentlicht,
das Delisting zeitnah nach der Veröffentlichung eines solchen Angebots zu
beantragen.

Der Bieter möchte durch das Angebot seine Beteiligung an Softship erhöhen
und den Softship-Aktionären die Möglichkeit geben, ihr Investment vor dem
Wirksamwerden des Delistings zu beenden. Zudem möchte der Bieter mit dem
Angebot seiner Verpflichtung aus der vorgenannten Vereinbarung nachkommen.

Zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung hält der Bieter 1.444.779
Softship-Aktien, was einer Beteiligung am Grundkapital und an den
Stimmrechten der Softship von ca. 76,97 % entspricht. Das Angebot wird den
Bestimmungen der Angebotsunterlage unterliegen, die spätestens am 31. August
2017 auf der folgenden Internetseite: www.softshipoffer.wisetechglobal.com
veröffentlicht werden soll. Softship-Aktionäre werden durch gesonderte
Pressemitteilung über den Beginn des Angebots informiert.

Das Angebot richtet sich an Softship-Aktionäre, die ihren Sitz,
Geschäftssitz oder Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Alle anderen Softship-Aktionäre sind von dem Angebot ausgeschlossen, sofern
der Bieter ihre Beteiligung an dem Angebot nicht ausdrücklich zulässt.

Die Softship-Aktien sind nicht zum Handel an einem regulierten Markt
zugelassen, sondern werden nur im Freiverkehr gehandelt. Das Angebot und
dessen Durchführung werden daher nicht dem Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz (WpÜG) oder § 39 des Börsengesetzes (BörsG) unterliegen.
Der
Bieter weist ausdrücklich darauf hin, dass das Angebot nicht der Aufsicht
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen
wird, und dass die Angebotsunterlage von der BaFin weder geprüft noch
gestattet wurde oder wird. Weder nach deutschem Recht noch nach dem Recht
irgend eines anderen Staates wurden oder werden Anzeigen, Registrierungen
oder Genehmigungen des Angebots bei Wertpapierregulierungsbehörden beantragt
oder von diesen erteilt.

Wichtige Information: Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf
oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder
Verkauf von Softship-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und
Bestimmungen des Erwerbsangebots werden in der Angebotsunterlage, die
spätestens am 31. August 2017 veröffentlicht werden soll, mitgeteilt.
Investoren und Aktionären der Softship wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage und die sonstigen einschlägigen Dokumente im Zusammenhang
mit dem Erwerbsangebot zu lesen, sobald diese Dokumente veröffentlicht
worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Über CargoWise GmbH

Der Bieter ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem
Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB
25298 HB mit Geschäftsanschrift Frankfurt an der Messe, 20. Etage Kastor &
Pollux Platz der Einheit 1, 60327 Frankfurt, Deutschland und ist eine
hundertprozentige Tochtergesellschaft der WiseTech Global Ltd.

WiseTech Global ist ein führender Entwickler und Anbieter von Software für
die Logistikindustrie weltweit. WiseTech Global's Kunden sind über 6.000
weltweite Logistikunternehmen in über 125 Ländern. Das Flagship-Produkt,
CargoWise One, ist ein integraler Bestandteil in der globalen Lieferkette
und WiseTech Global's Software ermöglicht es ihren Kunden, hochkomplexe
Transaktionen in Bereichen wie Spedition, Zollabfertigung, Lagerhaltung,
Versand, Landtransport und grenzüberschreitende Compliance durchzuführen und
ihre Tätigkeiten in einer Datenbank über mehrere Benutzer, Funktionen,
Länder, Sprachen und Währungen zu verwalten.

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EINSCHRÄNKUNGEN DES ANGEBOTS UND SEINER VERBREITUNG

Weder diese Pressemitteilung, die Angebotsunterlage noch ihre elektronische
Übersendung stellen ein Angebot zum Kauf von Softship-Aktien dar (und
Einreichungen von Softship-Aktien zum Verkauf im Rahmen des Angebots werden
gegenüber softship-Aktionären nicht angenommen) unter Rechtsordnungen oder
sonstigen Umständen, unter denen, oder an Personen an welche oder von
welchen, es unzulässig wäre ein solches Angebot nach den jeweiligen
wertpapier- und kapitalmarktrechtlichen Vorschriften abzugeben oder
anzunehmen. Die Verteilung dieser Angebotsunterlage kann in gewissen
Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die in den Besitz
dieser Angebotsunterlage gelangen, sind vom Bieter und von der Zentralen
Abwicklungsstelle aufgefordert, sich über etwaige Einschränkungen zu
informieren und diese einzuhalten.

Die Annahme des Angebots außerhalb Deutschlands kann anderen Rechtsordnungen
als der Deutschlands unterliegen. Personen, die außerhalb Deutschlands in
den Besitz dieser Angebotsunterlage gelangen und die das Angebot annehmen
wollen und in den Anwendungsbereich wertpapier- und kapitalmarktrechtlicher
Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der Deutschlands fallen, werden
aufgefordert, sich über diese Vorschriften zu informieren und diese
einzuhalten. Personen, die außerhalb Deutschlands in den Besitz dieser
Angebotsunterlage gelangen und sich über das Angebot, die Angebotsunterlage
oder weitere von ihnen zu unternehmende Schritte im Unklaren sind, sollten
unverzüglich ihre jeweilige Depotbank, ihren Börsenhändler, Bankberater,
Rechtsanwalt oder anderen professionellen Berater kontaktieren.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Pressemitteilung oder der Angebotsunterlage, einer Zusammenfassung oder
einer sonstigen Umschreibung der Bestimmungen der Pressemitteilung oder der
Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot betreffende Informationen können
den Bestimmungen (insbesondere Beschränkungen nach Maßgabe) der Gesetze und
Verordnungen anderer Rechtsordnungen als der Deutschlands unterliegen. Eine
Veröffentlichung nach einer anderen Rechtsordnung als der Deutschlands ist
nicht beabsichtigt. Der Bieter gestattet nicht, dass diese Pressemitteilung
oder die Angebotsunterlage, eine Zusammenfassung oder sonstige Beschreibung
der Bestimmungen der Pressemitteilung oder der Angebotsunterlage oder
weitere das Angebot betreffende Informationen durch Dritte unmittelbar oder
mittelbar außerhalb Deutschlands veröffentlicht, verbreitet oder
weitergegeben werden, soweit dies gegen anwendbare ausländische Bestimmungen
verstößt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung
einer Genehmigung oder weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht
vorliegen.

Diese Pressemitteilung, das Angebot und die Angebotsunterlage stellen keine
Abgabe, keine Veröffentlichung und keine öffentliche Werbung für ein Angebot
nach Maßgabe von Gesetzen und Verordnungen anderer Rechtsordnungen als der
Deutschlands dar.

Der Bieter übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Veröffentlichung,
Versendung, Verbreitung oder Weitergabe dieser Pressemitteilung, der
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ist, oder dass die Annahme dieses Angebots außerhalb Deutschlands mit den
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Bieters für die Nichteinhaltung ausländischer Rechtsvorschriften durch
Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.


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