DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Your Family Entertainment AG / Aktienrückkauf 
Your Family Entertainment AG: Aktienrückkauf - Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/ 
2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 
2021-05-31 / 17:20 
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Aktienrückkauf - Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 
Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 
ISIN: DE000A161N14 
Das von der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft am 31. Mai 2021 per Ad hoc-Mitteilung angekündigte 
Aktienrückkaufprogramm beginnt am 1. Juni 2021 und soll spätestens am 21. Juni 2021 beendet werden. Ein Wertpapierhaus 
bzw. Kreditinstitut wird maximal bis zu Stück 10.000 Aktien der Gesellschaft zurückkaufen, wobei jedoch der Rückkauf 
auf eine solche Anzahl von Aktien bzw. auf einen Gesamtkaufpreis von EUR 20.000,00 begrenzt ist. Die erworbenen Aktien 
sollen zu allen rechtlich zulässigen Zwecken verwendet werden. Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche 
Hauptversammlung vom 22. Juni 2016 eingeräumten Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 
Gebrauch. 
Das Wertpapierhaus bzw. Kreditinstitut wurde beauftragt, die Aktien ausschließlich an der Börse unabhängig und 
unbeeinflusst von der Gesellschaft zurückzukaufen. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat mit dem Wertpapierhaus 
jederzeit zu beenden und ein anderes Wertpapierhaus oder eine Investmentbank zu beauftragen, bleibt unberührt. Der 
gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs an der Frankfurter 
Wertpapierbörse an den zehn Börsenhandelstagen vor dem Erwerb der Aktien um nicht mehr als 20 % über- oder 
unterschreiten. Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts im Einklang mit der Marktmissbrauchsverordnung 
und Art. 2 bis 4 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung 
(EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf 
Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen. Das Kreditinstitut darf hiernach an einem Tag 
zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf 
erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen 
täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem Kauftermin. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu 
beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. 
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Artikels 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des 
Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der delegierten 
Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des 7. Handelstags nach deren Ausführung 
bekanntgegeben und unter anderem auf der Webseite der Gesellschaft unter https://www.yfe.tv/investor-relations 
veröffentlicht. 
Your Family Entertainment Aktiengesellschaft 
Der Vorstand 
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2021-05-31 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Your Family Entertainment AG 
              Nordendstr. 64 
              80801 München 
              Deutschland 
Internet:     www.yfe.tv 
 
Ende der Mitteilung  DGAP News-Service 
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1202817 2021-05-31


 
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May 31, 2021 11:21 ET (15:21 GMT)