Deutschen Corporate Governance Kodex eine reine funktionsbezogene Festvergütung erhalten. 
                            Eine erfolgsorientierte Vergütung sowie finanzielle oder nicht-finanzielle 
                            Leistungskriterien sind nicht vorgesehen. Hierdurch wird der unabhängigen Kontroll- und 
                            Beratungsfunktion des Aufsichtsrats, die nicht auf den kurzfristigen Unternehmenserfolg, 
                            sondern auf die langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet ist, am besten 
                            Rechnung getragen. Der Umfang der Arbeitsbelastung und des Haftungsrisikos der 
                            Aufsichtsratsmitglieder entwickelt sich in aller Regel nicht parallel zum geschäftlichen 
                            Erfolg des Unternehmens beziehungsweise zur Ertragslage der Gesellschaft. Vielmehr bedarf 
                            es gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen variable Vergütungsbestandteile in 
                            der Regel zurückgehen, einer besonders intensiven Wahrnehmung der Beratungs- und 
                            Überwachungsfunktion durch die Aufsichtsratsmitglieder. 
                            Die feste jährliche Vergütung beträgt EUR 180.000 für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, 
                            EUR 135.000 für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und EUR 90.000 für 
                            jedes andere Mitglied des Aufsichtsrats. Für ihre Tätigkeit im Prüfungsausschuss erhalten 
                            Mitglieder des Aufsichtsrats eine zusätzliche feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 
                            10.000. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste jährliche 
                            Vergütung in Höhe von EUR 50.000. 
8.                          Die jeweilige Höhe der festen Vergütung berücksichtigt hierbei die konkrete Funktion und 
                            die Verantwortung der Mitglieder des Aufsichtsrats. So wird insbesondere entsprechend der 
                            Ziffer G.17 des Deutschen Corporate Governance Kodex auch der höhere zeitliche 
                            Arbeitsaufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
              a)            sowie des Vorsitzenden und der Mitglieder des Prüfungsausschusses durch eine entsprechende 
                            zusätzliche Vergütung angemessen berücksichtigt. Sitzungsgeld soll weiterhin nicht gezahlt 
                            werden. 
                            Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat 
                            oder dem Prüfungsausschuss angehören oder das Amt des Vorsitzenden oder des 
                            stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder des Vorsitzenden des 
                            Prüfungsausschusses innehaben, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung. Die 
                            Vergütung soll zukünftig fällig werden mit Ablauf des Geschäftsjahres, für das die 
                            Vergütung gezahlt wird. 
                            Über die funktionsbezogene Festvergütung hinaus sollen den Mitgliedern des Aufsichtsrats 
                            nach wie vor ihre bei Ausübung des Aufsichtsratsmandats vernünftigerweise entstehenden 
                            Auslagen sowie die etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer 
                            erstattet werden. Ferner werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in eine im Interesse der 
                            Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene 
                            Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder einbezogen, soweit eine solche 
                            besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft. 
                            Die Hauptversammlung setzt die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats auf Vorschlag von 
                            Vorstand und Aufsichtsrat in der Satzung oder durch Beschluss fest. Derzeit ist die 
                            Vergütung in der Satzung festgesetzt. 
                            Die Hauptversammlung beschließt mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der 
                            Mitglieder des Aufsichtsrats. Dabei ist auch ein Beschluss zulässig, der die bestehende 
                            Vergütung bestätigt. Bestätigt die Hauptversammlung das jeweils zur Abstimmung gestellte 
                            Vergütungssystem nicht, wird spätestens in der darauffolgenden ordentlichen 
                            Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem vorgelegt. Zur Vorbereitung des 
                            Beschlusses der Hauptversammlung prüfen Vorstand und Aufsichtsrat jeweils, ob die 
                            Vergütung, insbesondere mit Blick auf ihre Höhe und Ausgestaltung, weiterhin im Interesse 
                            der Zalando SE liegt und in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Mitglieder 
                            des Aufsichtsrats und zur Lage der Gesellschaft steht. Hierzu kann der Aufsichtsrat auch 
                            einen horizontalen Marktvergleich durchführen. Dabei kann sich der Aufsichtsrat von einem 
                            externen Vergütungsexperten beraten lassen. Bei Bedarf schlagen Vorstand und Aufsichtsrat 
                            der Hauptversammlung eine geeignete Anpassung der Vergütung vor. 
                            Entsprechende Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung werden gemäß der gesetzlichen 
                            Kompetenzordnung von Vorstand und Aufsichtsrat unterbreitet, um eine gegenseitige Kontrolle 
                            der beiden Gesellschaftsorgane zu ermöglichen. 
                            § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: 
                            'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste jährliche Vergütung von EUR 90.000 
                            (in Worten: neunzigtausend Euro). Abweichend von Satz 1 erhält der Vorsitzende des 
                            Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung von EUR 180.000 (in Worten: 
              b)            einhundertachtzigtausend Euro) und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats eine 
                            feste jährliche Vergütung von EUR 135.000 (in Worten: einhundertfünfunddreißigtausend 
                            Euro). Als Mitglied des Prüfungsausschusses erhalten Aufsichtsratsmitglieder eine 
                            zusätzliche jährliche Vergütung von EUR 10.000 (in Worten: zehntausend Euro). Abweichend 
                            von Satz 3 erhält der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine zusätzliche jährliche 
                            Vergütung von EUR 50.000 (in Worten: fünfzigtausend Euro).' 
                            § 15 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: 
              c)            'Die Vergütung nach Absatz 1 wird fällig mit Ablauf des Geschäftsjahres, für das die 
                            Vergütung gezahlt wird. 
              d)            Im Übrigen bleibt § 15 der Satzung der Gesellschaft unverändert. 
              e)            Die vorstehenden Anpassungen von § 15 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft gelten 
                            nach ihrem Wirksamwerden erstmals für das am 1. Januar 2021 begonnene Geschäftsjahr. 
II.           Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 Kelly Bennett, Los Angeles (USA) Aufsichtsrat und Executive Berater 
              Persönliche Daten: 
a)            Geburtsdatum: 7. April 1972 
              Geburtsort: Nanaimo, BC (Kanada) 
              Nationalität: kanadisch 
              Akademischer Werdegang 
              1992 - 1995   Simon Fraser University - BA Business Administration 

Beruflicher Werdegang


              Seit 2020     TCV - Venture Berater 
              Seit 2019     Spotify/Microsoft Xbox/Nubank - Executive Berater 
              2012-2019     Netflix - Chief Marketing Officer 
              2010-2012     Warner Bros. Entertainment - Vice President Interactive, World Wide Marketing 
c)            2008-2010     Warner Bros. Entertainment - Director New Media & Interactive Marketing EMEA 
              2004-2008     Warner Bros. Entertainment - Director, Promotions EMEA 
              2003-2004     Warner Bros. Entertainment - Business Development Manager, EMEA 
              2001-2003     Dow Jones International - Business Development Manager, International 
              1998-2001     Cimex Media - Partner 
              1997-1998     Ignition Marketing - Business Development Director d)                Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat bei der Zalando SE 
              Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
(1) 
              keine 
              Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
(2) 
              keine 
              Weitere Tätigkeiten 
(3) 
              keine 

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April 08, 2021 09:07 ET (13:07 GMT)