Deutschen Corporate Governance Kodex eine reine funktionsbezogene Festvergütung erhalten. Eine erfolgsorientierte Vergütung sowie finanzielle oder nicht-finanzielle Leistungskriterien sind nicht vorgesehen. Hierdurch wird der unabhängigen Kontroll- und Beratungsfunktion des Aufsichtsrats, die nicht auf den kurzfristigen Unternehmenserfolg, sondern auf die langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet ist, am besten Rechnung getragen. Der Umfang der Arbeitsbelastung und des Haftungsrisikos der Aufsichtsratsmitglieder entwickelt sich in aller Regel nicht parallel zum geschäftlichen Erfolg des Unternehmens beziehungsweise zur Ertragslage der Gesellschaft. Vielmehr bedarf es gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen variable Vergütungsbestandteile in der Regel zurückgehen, einer besonders intensiven Wahrnehmung der Beratungs- und Überwachungsfunktion durch die Aufsichtsratsmitglieder. Die feste jährliche Vergütung beträgt EUR 180.000 für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, EUR 135.000 für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und EUR 90.000 für jedes andere Mitglied des Aufsichtsrats. Für ihre Tätigkeit im Prüfungsausschuss erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats eine zusätzliche feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 10.000. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 50.000. 8. Die jeweilige Höhe der festen Vergütung berücksichtigt hierbei die konkrete Funktion und die Verantwortung der Mitglieder des Aufsichtsrats. So wird insbesondere entsprechend der Ziffer G.17 des Deutschen Corporate Governance Kodex auch der höhere zeitliche Arbeitsaufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats a) sowie des Vorsitzenden und der Mitglieder des Prüfungsausschusses durch eine entsprechende zusätzliche Vergütung angemessen berücksichtigt. Sitzungsgeld soll weiterhin nicht gezahlt werden. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder dem Prüfungsausschuss angehören oder das Amt des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses innehaben, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung. Die Vergütung soll zukünftig fällig werden mit Ablauf des Geschäftsjahres, für das die Vergütung gezahlt wird. Über die funktionsbezogene Festvergütung hinaus sollen den Mitgliedern des Aufsichtsrats nach wie vor ihre bei Ausübung des Aufsichtsratsmandats vernünftigerweise entstehenden Auslagen sowie die etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer erstattet werden. Ferner werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft. Die Hauptversammlung setzt die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat in der Satzung oder durch Beschluss fest. Derzeit ist die Vergütung in der Satzung festgesetzt. Die Hauptversammlung beschließt mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Dabei ist auch ein Beschluss zulässig, der die bestehende Vergütung bestätigt. Bestätigt die Hauptversammlung das jeweils zur Abstimmung gestellte Vergütungssystem nicht, wird spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem vorgelegt. Zur Vorbereitung des Beschlusses der Hauptversammlung prüfen Vorstand und Aufsichtsrat jeweils, ob die Vergütung, insbesondere mit Blick auf ihre Höhe und Ausgestaltung, weiterhin im Interesse der Zalando SE liegt und in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Mitglieder des Aufsichtsrats und zur Lage der Gesellschaft steht. Hierzu kann der Aufsichtsrat auch einen horizontalen Marktvergleich durchführen. Dabei kann sich der Aufsichtsrat von einem externen Vergütungsexperten beraten lassen. Bei Bedarf schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine geeignete Anpassung der Vergütung vor. Entsprechende Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung werden gemäß der gesetzlichen Kompetenzordnung von Vorstand und Aufsichtsrat unterbreitet, um eine gegenseitige Kontrolle der beiden Gesellschaftsorgane zu ermöglichen. § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: 'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste jährliche Vergütung von EUR 90.000 (in Worten: neunzigtausend Euro). Abweichend von Satz 1 erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung von EUR 180.000 (in Worten: b) einhundertachtzigtausend Euro) und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung von EUR 135.000 (in Worten: einhundertfünfunddreißigtausend Euro). Als Mitglied des Prüfungsausschusses erhalten Aufsichtsratsmitglieder eine zusätzliche jährliche Vergütung von EUR 10.000 (in Worten: zehntausend Euro). Abweichend von Satz 3 erhält der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine zusätzliche jährliche Vergütung von EUR 50.000 (in Worten: fünfzigtausend Euro).' § 15 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: c) 'Die Vergütung nach Absatz 1 wird fällig mit Ablauf des Geschäftsjahres, für das die Vergütung gezahlt wird. d) Im Übrigen bleibt § 15 der Satzung der Gesellschaft unverändert. e) Die vorstehenden Anpassungen von § 15 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft gelten nach ihrem Wirksamwerden erstmals für das am 1. Januar 2021 begonnene Geschäftsjahr. II. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 Kelly Bennett, Los Angeles (USA) Aufsichtsrat und Executive Berater Persönliche Daten: a) Geburtsdatum: 7. April 1972 Geburtsort: Nanaimo, BC (Kanada) Nationalität: kanadisch Akademischer Werdegang 1992 - 1995 Simon Fraser University - BA Business Administration
Beruflicher Werdegang
Seit 2020 TCV - Venture Berater Seit 2019 Spotify/Microsoft Xbox/Nubank - Executive Berater 2012-2019 Netflix - Chief Marketing Officer 2010-2012 Warner Bros. Entertainment - Vice President Interactive, World Wide Marketing c) 2008-2010 Warner Bros. Entertainment - Director New Media & Interactive Marketing EMEA 2004-2008 Warner Bros. Entertainment - Director, Promotions EMEA 2003-2004 Warner Bros. Entertainment - Business Development Manager, EMEA 2001-2003 Dow Jones International - Business Development Manager, International 1998-2001 Cimex Media - Partner 1997-1998 Ignition Marketing - Business Development Director d) Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat bei der Zalando SE Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (1) keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (2) keine Weitere Tätigkeiten (3) keine
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April 08, 2021 09:07 ET (13:07 GMT)