St. Gallen (awp/sda) - Am Dienstagvormittag hat am Bezirksgericht Frauenfeld der Prozess gegen den Chef der Versandapotheke Zur Rose begonnen. Er muss sich wegen umstrittener Geschäftspraktiken in den Jahren 2010 bis 2015 verantworten. Swissmedic hat sich als eine der beiden Privatklägerinnen vom Verfahren zurückgezogen.

Für den Prozess gegen den CEO der Frauenfelder Versandapotheke Zur Rose sind bis März 2021 vorläufig insgesamt neun Verhandlungstage anberaumt. Dem Beschuldigten werden unlauterer Wettbewerb und Verstösse gegen das Heilmittelgesetz in der Zeit zwischen 2010 und 2015 vorgeworfen.

Die Geschäftspraktiken von Zur Rose beschäftigen Behörden und Justiz mittlerweile seit zehn Jahren. 2014 ist das Thurgauer Verwaltungsgericht zum Schluss gekommen, das Geschäftsmodell von Zur Rose sei zulässig. 2015 wurde das Urteil vom Bundesgericht allerdings aufgehoben.

Nebst der Kreuzlinger Staatsanwaltschaft tritt vor Gericht der Schweizerische Apothekerverband PharmaSuisse als Privatklägerin auf. Die zweite Privatklägerin, das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic, hat sich gemäss einer Mitteilung vom vergangenen Freitag als Privatklägerin zurückgezogen. Mit Inkrafttreten des neuen Heilmittelgesetzes habe die Zuständigkeit vom Heilmittelinstitut zum Bundesamt für Gesundheit (BAG) gewechselt, hiess es. Dieses habe den Platz von Swissmedic zunächst einnehmen wollen, dann aber davon abgesehen, um den Prozessablauf nicht zu gefährden.