Zürich (awp) - Der Versicherungskonzern Zurich hält wegen des im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus Bundesrat erlassenen Versammlungsverbots seine Generalversammlung vom 1. April 2020 ohne physische Präsenz seiner Aktionäre ab. Die Aktionäre könnten ihr Stimmrecht ausüben, indem sie dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter elektronisch oder schriftlich Weisungen zur Stimmabgabe erteilten.

Diese Massnahmen erlaubten es der Zurich-Gruppe, das Geschäftsjahr 2019 abzuschliessen und die Auszahlung der vorgeschlagenen Dividende von 20 Franken je Aktie zu genehmigen, schreibt der Versicherer in einer Mitteilung am Freitag.

Aktionäre, die bis und mit 24. März 2020 als stimmberechtigt im Aktienbuch eingetragen wurden, seien berechtigt, an der Generalversammlung abzustimmen.

pre/gab