Herr Esa Hyvärinen ist in den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von
Wirtschaftsunternehmen.
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
- keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- Kemijoki Oy, Finnland
Lebenslauf von Herrn Esa Hyvärinen:
Esa Hyvärinen
Leiter des Büros des Vorstandsvorsitzenden bei Fortum Oyj, Finnland
Espoo, Finnland
Geboren 1967
Lebenslauf
Ausbildung:
1996 Masterabschluss, Forstwirtschaft, Universität Helsinki, Finnland 1995 Masterabschluss, Volkswirtschaftslehre, Universität Helsinki, Finnland
Beruflicher Werdegang:
Seit 2019 Leiter des Büros des Vorstandsvorsitzenden bei Fortum Oyj, Espoo, Finnland 2016-2019 Senior Vice President Corporate Affairs, Mitglied des Generation Division Management Teams bei Fortum Oyj, Espoo, Finnland 2014-2016 Senior Vice President Public Affairs, Mitglied des Fortum Management Teams bei Fortum Oyj, Espoo, Finnland 2006-2014 Vice President Corporate Relations bei Fortum Oyj, Espoo, Finnland 2000-2006 Recycling- und Umwelt-Director, Verband der Europäischen Papierindustrie (CEPI-Confederation of European Paper Industries), Brüssel, Belgien 1997-2000 Senior Advisor, Ministerium für Handel und Industrie, Helsinki, Finnland
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Wie oben dargestellt.
Übersicht über wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:
- Leiter des Büros des Vorstandsvorsitzenden bei Fortum Oyj, Finnland
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zu der Uniper SE, deren Organen oder einem wesentlich an
der Gesellschaft beteiligten Aktionär maßgeblich für die Wahlentscheidung der Aktionäre:
Leiter des Büros des Vorstandsvorsitzenden bei Fortum Oyj, Finnland, dem größten - (mittelbaren) Aktionär der Uniper SE
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 - Vergütungssystem für den Aufsichtsrat der Uniper SE
Die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 15 der Satzung der Uniper SE geregelt.
Ziel des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat ist es, die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats als
Überwachungsorgan zu stärken. Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, nach den gesetzlichen Vorschriften den
Vorstand bei seiner Geschäftsführung zu überwachen. Dem Aufsichtsrat sind alle Angelegenheiten, mit denen
der Vorstand die Hauptversammlung befassen will, zu unterbreiten und zudem bedürfen maßgebliche Geschäfte
der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Vergütung des Aufsichtsrats der Uniper SE trägt diesen
Aufgaben und damit verbundenen Leistungen der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung. So werden neben der
Festvergütung funktionsspezifische Anforderungen, zeitliche Belastungen und Verantwortungen
berücksichtigt. Dies erfolgt zum einen durch die hervorgehobene Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden
und seiner Stellvertreter sowie zum anderen durch die Vergütung für eine Tätigkeit in Ausschüssen. Die
angemessene und funktionsgerechte Vergütung ermöglicht es, geeignete Kandidaten für das Aufsichtsratsamt
zu gewinnen und zu halten. Dies trägt zur langfristigen Entwicklung des Uniper-Konzerns bei.
Gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre, oder
im Falle einer wesentlichen Änderung, ein Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu
fassen, wobei gemäß § 113 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 AktG ein bestätigender Beschluss möglich ist. Bei der
Überprüfung wird regelmäßig auch die Angemessenheit der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im
Verhältnis zu Unternehmen, die hinsichtlich der Kriterien Land, Größe und wirtschaftliche Lage mit dem
Uniper-Konzern vergleichbar sind (z. B. im MDAX notierte Unternehmen), geprüft. Hierbei kann ein externer
und unabhängiger Vergütungsberater unterstützen. Anpassungen der Aufsichtsratsvergütung werden der
Hauptversammlung vom Aufsichtsrat, unterstützt durch den Präsidialausschuss, vorgeschlagen.
Als Ergebnis der letzten Überprüfung wird der nächsten Hauptversammlung vorgeschlagen, dass die zuvor
gewährte aktienbasierte Vergütung für den Aufsichtsrat ab Beginn des Geschäftsjahres 2021 entfallen soll.
Die vorgeschlagene Anpassung der Struktur der Aufsichtsratsvergütung hin zu einer reinen Festvergütung
stellt durch die Unabhängigkeit der Vergütung von erfolgsorientierten Kennzahlen eine neutrale und
objektive Kontrollfunktion des Aufsichtsrats sicher. Zudem entspricht die intendierte Anpassung der
Anregung G.18 Satz 1 des DCGK in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019. III.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Vergütung in Höhe von 70.000 EUR. Der
Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung von 210.000 EUR, seine Stellvertreter jeweils
140.000 EUR. Damit sind auch die Übernahme von Mitgliedschaften und Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten.
Für den Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen erhalten die Mitglieder eine zusätzliche
jährliche Vergütung:
a) Tätigkeit im Prüfungs- und Risikoausschuss: Vorsitz: 70.000 EUR, Mitgliedschaft: 35.000 EUR; b) Tätigkeit in sonstigen Ausschüssen: Vorsitz: 35.000 EUR, Mitgliedschaft: 15.000 EUR; c) die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss und in ad hoc gebildeten Ausschüssen wird nicht zusätzlich vergütet.
Gehört ein Aufsichtsratsmitglied mehreren Ausschüssen an, so wird nur die Tätigkeit in dem
Aufsichtsratsausschuss vergütet, für den betragsmäßig die höchste Vergütung gezahlt wird. Bei
unterjährigen Wechseln im Aufsichtsrat erfolgt die Vergütung für das laufende Geschäftsjahr zeitanteilig.
Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern die durch die Ausübung des Amts entstehenden
Auslagen und eine etwaige auf die Vergütung und den Auslagenersatz entfallende Umsatzsteuer
(Mehrwertsteuer). Die Gesellschaft kann zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats eine
Haftpflichtversicherung abschließen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit
abdeckt.
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats kann wie folgt zusammengefasst werden:
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 8 - Vergütungssystem für den Vorstand der Uniper SE gemäß §
87a AktG
1. Grundsätze des Vergütungssystems
Durch das weltweite Bevölkerungswachstum steigt der globale Energiebedarf. Energie ist ein Kernelement
der nachhaltigen und zukunftsfähigen Entwicklung. In der Zukunft wird es darum gehen, den Wandel von
konventionellen Energien hin zu klimaschonenden Technologien zu beschleunigen. Um diese Zukunft
mitzugestalten, leistet Uniper - als internationales Energieunternehmen - einen bedeutenden Beitrag. Ziel
ist es, gleichzeitig den Energiebedarf von heute zu decken und Schritt für Schritt in eine erfolgreiche
und nachhaltigere Zukunft zu gehen. Aufsichtsrat und Vorstand haben gemeinsam eine ambitionierte
Strategie für Uniper erarbeitet und beschlossen, dass die fossilen Geschäftsbereiche von Uniper
dekarbonisiert und damit das Geschäftsmodell auch für die Zukunft auf ein stabiles und nachhaltiges
Fundament gesetzt werden soll.
Die Vorstandsvergütung der Uniper SE leistet einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen und
langfristig erfolgreichen Unternehmensentwicklung. Dabei sollen die Vorstandsmitglieder entsprechend
ihrer tatsächlichen Leistung ('Pay for Performance') und ihres Beitrags zur Umsetzung der Strategie des
Uniper-Konzerns vergütet werden.
Vor diesem Hintergrund werden in der variablen Vergütung für den Vorstand die wesentlichen Kennzahlen
zur Steuerung des operativen Geschäfts und zur Beurteilung der Finanzlage des Uniper-Konzerns
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April 09, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)