Herr Esa Hyvärinen ist in den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines anderen gesetzlich

zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von

Wirtschaftsunternehmen.

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:


              -              keine 

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:


              -             Kemijoki Oy, Finnland 

Lebenslauf von Herrn Esa Hyvärinen:

Esa Hyvärinen

Leiter des Büros des Vorstandsvorsitzenden bei Fortum Oyj, Finnland

Espoo, Finnland

Geboren 1967

Lebenslauf

Ausbildung:


              1996          Masterabschluss, Forstwirtschaft, Universität Helsinki, Finnland 
              1995          Masterabschluss, Volkswirtschaftslehre, Universität Helsinki, Finnland 

Beruflicher Werdegang:


              Seit 2019     Leiter des Büros des Vorstandsvorsitzenden bei Fortum Oyj, Espoo, Finnland 
              2016-2019     Senior Vice President Corporate Affairs, Mitglied des Generation Division Management Teams 
                            bei Fortum Oyj, Espoo, Finnland 
              2014-2016     Senior Vice President Public Affairs, Mitglied des Fortum Management Teams bei Fortum Oyj, 
                            Espoo, Finnland 
              2006-2014     Vice President Corporate Relations bei Fortum Oyj, Espoo, Finnland 
              2000-2006     Recycling- und Umwelt-Director, Verband der Europäischen Papierindustrie 
                            (CEPI-Confederation of European Paper Industries), Brüssel, Belgien 
              1997-2000     Senior Advisor, Ministerium für Handel und Industrie, Helsinki, Finnland 

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und

ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Wie oben dargestellt.

Übersicht über wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:


              -             Leiter des Büros des Vorstandsvorsitzenden bei Fortum Oyj, Finnland 

Persönliche und geschäftliche Beziehungen zu der Uniper SE, deren Organen oder einem wesentlich an

der Gesellschaft beteiligten Aktionär maßgeblich für die Wahlentscheidung der Aktionäre:


                            Leiter des Büros des Vorstandsvorsitzenden bei Fortum Oyj, Finnland, dem größten 
              -             (mittelbaren) Aktionär der Uniper SE 
 

Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 - Vergütungssystem für den Aufsichtsrat der Uniper SE

Die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 15 der Satzung der Uniper SE geregelt.

Ziel des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat ist es, die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats als

Überwachungsorgan zu stärken. Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, nach den gesetzlichen Vorschriften den

Vorstand bei seiner Geschäftsführung zu überwachen. Dem Aufsichtsrat sind alle Angelegenheiten, mit denen

der Vorstand die Hauptversammlung befassen will, zu unterbreiten und zudem bedürfen maßgebliche Geschäfte

der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Vergütung des Aufsichtsrats der Uniper SE trägt diesen

Aufgaben und damit verbundenen Leistungen der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung. So werden neben der

Festvergütung funktionsspezifische Anforderungen, zeitliche Belastungen und Verantwortungen

berücksichtigt. Dies erfolgt zum einen durch die hervorgehobene Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden

und seiner Stellvertreter sowie zum anderen durch die Vergütung für eine Tätigkeit in Ausschüssen. Die

angemessene und funktionsgerechte Vergütung ermöglicht es, geeignete Kandidaten für das Aufsichtsratsamt

zu gewinnen und zu halten. Dies trägt zur langfristigen Entwicklung des Uniper-Konzerns bei.

Gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre, oder

im Falle einer wesentlichen Änderung, ein Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu

fassen, wobei gemäß § 113 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 AktG ein bestätigender Beschluss möglich ist. Bei der

Überprüfung wird regelmäßig auch die Angemessenheit der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im

Verhältnis zu Unternehmen, die hinsichtlich der Kriterien Land, Größe und wirtschaftliche Lage mit dem

Uniper-Konzern vergleichbar sind (z. B. im MDAX notierte Unternehmen), geprüft. Hierbei kann ein externer

und unabhängiger Vergütungsberater unterstützen. Anpassungen der Aufsichtsratsvergütung werden der

Hauptversammlung vom Aufsichtsrat, unterstützt durch den Präsidialausschuss, vorgeschlagen.

Als Ergebnis der letzten Überprüfung wird der nächsten Hauptversammlung vorgeschlagen, dass die zuvor

gewährte aktienbasierte Vergütung für den Aufsichtsrat ab Beginn des Geschäftsjahres 2021 entfallen soll.

Die vorgeschlagene Anpassung der Struktur der Aufsichtsratsvergütung hin zu einer reinen Festvergütung

stellt durch die Unabhängigkeit der Vergütung von erfolgsorientierten Kennzahlen eine neutrale und

objektive Kontrollfunktion des Aufsichtsrats sicher. Zudem entspricht die intendierte Anpassung der

Anregung G.18 Satz 1 des DCGK in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019. III.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Vergütung in Höhe von 70.000 EUR. Der

Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung von 210.000 EUR, seine Stellvertreter jeweils

140.000 EUR. Damit sind auch die Übernahme von Mitgliedschaften und Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten.

Für den Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen erhalten die Mitglieder eine zusätzliche

jährliche Vergütung:


              a)            Tätigkeit im Prüfungs- und Risikoausschuss: Vorsitz: 70.000 EUR, Mitgliedschaft: 35.000 EUR; 
              b)            Tätigkeit in sonstigen Ausschüssen: Vorsitz: 35.000 EUR, Mitgliedschaft: 15.000 EUR; 
              c)            die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss und in ad hoc gebildeten Ausschüssen wird nicht 
                            zusätzlich vergütet. 

Gehört ein Aufsichtsratsmitglied mehreren Ausschüssen an, so wird nur die Tätigkeit in dem

Aufsichtsratsausschuss vergütet, für den betragsmäßig die höchste Vergütung gezahlt wird. Bei

unterjährigen Wechseln im Aufsichtsrat erfolgt die Vergütung für das laufende Geschäftsjahr zeitanteilig.

Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern die durch die Ausübung des Amts entstehenden

Auslagen und eine etwaige auf die Vergütung und den Auslagenersatz entfallende Umsatzsteuer

(Mehrwertsteuer). Die Gesellschaft kann zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats eine

Haftpflichtversicherung abschließen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit

abdeckt.

Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats kann wie folgt zusammengefasst werden:

Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 8 - Vergütungssystem für den Vorstand der Uniper SE gemäß §

87a AktG

1. Grundsätze des Vergütungssystems

Durch das weltweite Bevölkerungswachstum steigt der globale Energiebedarf. Energie ist ein Kernelement

der nachhaltigen und zukunftsfähigen Entwicklung. In der Zukunft wird es darum gehen, den Wandel von

konventionellen Energien hin zu klimaschonenden Technologien zu beschleunigen. Um diese Zukunft

mitzugestalten, leistet Uniper - als internationales Energieunternehmen - einen bedeutenden Beitrag. Ziel

ist es, gleichzeitig den Energiebedarf von heute zu decken und Schritt für Schritt in eine erfolgreiche

und nachhaltigere Zukunft zu gehen. Aufsichtsrat und Vorstand haben gemeinsam eine ambitionierte

Strategie für Uniper erarbeitet und beschlossen, dass die fossilen Geschäftsbereiche von Uniper

dekarbonisiert und damit das Geschäftsmodell auch für die Zukunft auf ein stabiles und nachhaltiges

Fundament gesetzt werden soll.

Die Vorstandsvergütung der Uniper SE leistet einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen und

langfristig erfolgreichen Unternehmensentwicklung. Dabei sollen die Vorstandsmitglieder entsprechend

ihrer tatsächlichen Leistung ('Pay for Performance') und ihres Beitrags zur Umsetzung der Strategie des

Uniper-Konzerns vergütet werden.

Vor diesem Hintergrund werden in der variablen Vergütung für den Vorstand die wesentlichen Kennzahlen

zur Steuerung des operativen Geschäfts und zur Beurteilung der Finanzlage des Uniper-Konzerns

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April 09, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)