LUXEMBURG (dpa-AFX) - Ein wichtiger EU-Gutachter wird am Donnerstag (9.30 Uhr) am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg seine Einschätzung zu Schadensersatzansprüchen bei im Flugzeug umgekipptem heißen Kaffee vorlegen. Diese bietet eine wichtige Orientierungshilfe für die EuGH-Richter, die in einigen Monaten ihr Urteil fällen dürften (Rechtssache C 532/18).

Konkret geht es um eine Flugreisende, die vor österreichischen Gerichten Schadenersatz verlangt, weil während eines Fluges ein auf dem Klapptisch vor ihr abgestellter Kaffee umkippte. Die Airline argumentiert, dass kein Unfall vorliege, kein plötzliches und unerwartetes Ereignis zum Rutschen des Kaffeebechers geführt habe, und sie deshalb nicht haftbar gemacht werden könne.

Nun geht es um die Frage, ob bei Verbrühungen durch aus ungeklärter Ursache ins Rutschen gekommenen Kaffee Anspruch auf Schadenersatz besteht.

Die Einschätzung des Gutachters ist für die Richter des obersten EU-Gerichts nicht bindend. In vielen Fällen folgen sie ihr aber./asa/DP/he