BERLIN (dpa-AFX) - Angesichts der Einführung des Bürgergelds hat der Beamtenbund dbb die Politik aufgefordert, auch die Besoldung der Beamtinnen und Beamten deutlich anzuheben. "Die Besoldung muss mindestens 15 Prozent oberhalb der staatlichen Grundsicherung liegen", sagte dbb-Chef Ulrich Silberbach am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei eindeutig. "Das Mindestabstandsgebot gilt", betonte Silberbach. Gesetzesanpassungen bei Bund und Ländern für eine auskömmlichere Besoldung der Beamtinnen und Beamten seien überfällig.

Laut Bundesverfassungsgericht muss sich die Beamtenbesoldung vom Niveau der sozialrechtlichen Grundsicherung insgesamt um 15 Prozent abheben. Mit dem Start des Bürgergelds steigen die Bezüge in der Grundsicherung um mehr als 50 Euro. Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung (Donnerstag) wird der vorgesehene Lohnabstand dann in einer wachsenden Zahl von Fällen unterschritten. Ein Sprecher des hessischen Finanzministeriums sagte der Zeitung: "Jede Veränderung bei der Grundsicherung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Besoldung und Versorgung im Beamtenbereich des Bundes sowie der Länder." Betroffen sind dabei vor allem untere Besoldungsgruppen.

Silberbach sagte: "Die deutschen Beamtinnen und Beamten müssen sich jederzeit verfassungsgemäß verhalten. Dann sollten Sie dasselbe auch von ihren Dienstherren erwarten dürfen." Beim Bundesinnenministerium liege ein Entwurf zur Besoldung in der Schublade, sagte Silberbach. Ein Sprecher des Innenressorts hatte der "Bild"-Zeitung gesagt, dass der "Mindestabstand zur Grundsicherung" sichergestellt werden müsse.

In Hessen wird laut dem "Bild"-Bericht ein entsprechender Gesetzentwurf derzeit beraten. Dieser markiere "einen wichtigen Zwischenschritt zur verfassungsmäßigen Besoldung in Hessen", sagte der dortige Ministeriumssprecher. Von der Berliner Landesregierung hieß es laut dem Bericht, man sei wegen der Einführung des Bürgergelds im intensiven Austausch mit den anderen Ländern und dem Bund, auch bezüglich möglicher Auswirkungen auf die Besoldung./bw/DP/men