Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Mit dem neuen Jahr 2021 treten zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen in Kraft, viele von ihnen als Folge der Coronavirus-Pandemie. Hier einige der wichtigsten vom Bundesfinanzministerium und vom Bundesarbeitsministerium genannten Änderungen in 5 Bereichen:


 
1. Corona-Hilfen 

- Die Überbrückungshilfe 3 sieht eine höhere Förderung für deutlich mehr Unternehmen vor, hinzu kommen eine Neustarthilfe für Soloselbstständige, gezielte Hilfen für die Kultur- und Veranstaltungsbranche sowie die Reisebranche und weitere Verbesserungen.

- Homeoffice wird steuerlich absetzbar mit einer Pauschale von 5 Euro je Tag an bis zu 120 Heimarbeitstagen.

- Das Aufstocken der Kurzarbeit bleibt steuerfrei mit einer Verlängerung der Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2021.

- Ein Corona-Bonus von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten bleibt im ersten Halbjahr 2021 bis zu 1.500 Euro steuerfrei.


 
2. Steuern und Familienleistungen 

- Der Solidaritätszuschlag entfällt für 90 Prozent der bisherigen Zahler.

- Es gibt 15 Euro mehr Kindergeld pro Kind und Monat.

- Der Kinder- und Betreuungsfreibetrag steigt um 288 Euro.

- Der steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich um 336 Euro auf 9.744 Euro.


 
3. Grundrente 

- Zum 1. Januar 2021 tritt die Grundrente in Kraft - als Zuschlag zur Rente für diejenigen, die jahrzehntelang wenig verdient und verpflichtend Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner werden laut Arbeitsministerium davon profitieren. Vor allem betrifft das Frauen, die in weniger gut bezahlten Berufen oder Teilzeit gearbeitet haben. Der durchschnittliche Zuschlag beträgt aktuell etwa 75 Euro brutto, der höchstmögliche Zuschlag kann bei rund 418 Euro liegen. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten.


 
4. Klimaschutz 

- Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge wird bis Ende 2021 verdoppelt.

- Die Befreiung für reine Elektroautos von der Kfz-Steuer wird bis Ende 2030 verlängert.

- Die Flotten sozialer Dienstleister werden mit 200 Millionen Euro beim Umstieg auf Elektromobilität gefördert.

- Die Berechnung für Pkw wird stärker an den CO2-Emissionen ausgerichtet, sodass klimafreundliche Modelle begünstigt werden.


 
5. Video- und Telefonkonferenzen 

- Die Möglichkeit zur Nutzung von Video- und Telefonkonferenzen für Betriebsräte und weitere Mitbestimmungsgremien wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Entsprechendes gilt für die Möglichkeit, Versammlungen mittels audiovisueller Einrichtungen abzuhalten.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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January 04, 2021 06:00 ET (11:00 GMT)