Kommentare, Einschätzungen und Entwicklungen zu Energiethemen, -versorgung und -sicherheit in Deutschland:


Netzagentur: Ausschreibung für Wind-an-Land-Anlagen nahe Zielvolumen 

Bei der jüngsten Ausschreibung für Wind an Land hat es bei den Geboten einen neuen Rekord gegeben. Nach Angaben der Bundesnetzagentur wurden zum 1. Mai Gebote in Höhe für fast 2,5 Gigawatt (GW) eingereicht und damit annähernd das im Erneuerbaren-Energien-Gesetz vorgegebene Zielvolumen von 2,5 GW. Dies "bestätigt den Trend steigender Gebots- und Genehmigungszahlen", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Bei einer Fortsetzung dieser positiven Entwicklung sind die Zubauziele bei Wind an Land erreichbar." Bei einer ausgeschriebenen Menge von 2.795 Megawatt (MW) wurden 197 Gebote mit einer Gebotsmenge von 2.485 MW eingereicht. Ähnliche Volumina habe es seit den Gebotsrunden im Jahr 2017 nicht mehr gegeben. Die eingereichte Gebotsmenge dieser Ausschreibungsrunde lag laut Netzagentur dennoch deutlich unterhalb des ungekürzten Ausschreibungsvolumens von 4,1 GW, weil im vergangenen Jahr die Ausschreibungsvolumina nicht ausgeschöpft wurden. Diese nicht zugeteilte Menge wird mit den Ausschreibungen in diesem Jahr nachgeholt, so die Netzagentur.


Umwelthilfe kritisiert Balkonkraftwerke-Gesetz 

Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert das Gesetz zur "Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten", das voraussichtlich am Donnerstag beschlossen wird, als ambitionslos. Es brauche dringend Nachbesserungen, um den Boom bei Balkonkraftwerken und Photovoltaik aufrechtzuerhalten. "Dieses Balkonkraftwerke-Gesetz von FDP-Justizminister Buschmann grenzt an Arbeitsverweigerung", sagte Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Seit mehr als einem Jahr werde im parlamentarischen Verfahren an der vereinfachten Nutzung von Balkonkraftwerken im Miet- und Wohneigentumsrecht gefeilt - doch Hinweise auf Versäumnisse würden ignoriert. Erstens werde weiter kein klarer Kriterienkatalog für die Anbringung von Balkonkraftwerken definiert. Zweitens schaffe das Gesetz keine umfassendere Auslegung auch auf Photovoltaik-Anlagen und Speicher. "Wir fordern, dass diese Fehler in einem noch in dieser Legislaturperiode zu schnürendem Solarpaket II behoben werden", sagte Metz. "Hier müssen dann dringend auch Vereinfachungen für Balkonkraftwerke im Kleingarten sowie für ein weitergehendes Energy Sharing mitberücksichtigt werden."


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July 03, 2024 05:35 ET (09:35 GMT)