Steueränderungen 2017: Monatlich mehr Netto vom Brutto
   Berlin (ots) - Viele Arbeitnehmer können bei ihrer nächsten 
Lohnabrechnung positiv überrascht werden. Denn durch Steueränderungen
bleibt für viele unterm Strich mehr Netto vom Brutto: Entlastet 
werden insbesondere Familien und Normalverdiener. Vor allem 
Besserverdiener müssen aufgrund höherer Sozialabgaben jedoch mit 
etwas weniger in der Tasche rechnen. Das gemeinnützige 
Verbraucherportal Finanztip zeigt auf, was sich für Verbraucher 
konkret ändert.

   Höherer Grundfreibetrag für alle

   Das Jahr beginnt mit einer guten Nachricht für alle Steuerzahler: 
2017 werden alle steuerlich entlastet, was vor allem Familien und 
Normalverdienern zugutekommt. Der Gesetzgeber erhöht den steuerlichen
Grundfreibetrag. Damit bleibt ein jährliches Einkommen bis 8820 Euro 
für alle steuerfrei.

   Kalte Progression wird leicht korrigiert

   Um die Folgen der kalten Progression abzumildern, ändert der 
Gesetzgeber 2017 den Tarifverlauf der Einkommensteuer. Damit 
Verbraucher durch steigende Lebenshaltungskosten nicht weniger Geld 
in der Tasche haben, verschiebt sich der Steuertarif um 0,73 Prozent 
nach rechts. "Faktisch sinkt hierdurch der Steuersatz für alle etwas,
auch für Spitzenverdiener", sagt Udo Reuß, Experte für Steuern bei 
Finanztip. Der Steuersatz von 42 Prozent greift ab sofort bei Ledigen
erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 53.666 Euro, zuvor lag 
die Grenze bei 52.882 Euro. Für Verheiratete und eingetragene 
Lebenspartner, die sich zusammen veranlagen lassen, gilt der doppelte
Betrag.

   Sozialabgaben steigen

   Da jedoch im Gegenzug die Sozialabgaben für alle Steuerpflichtigen
steigen, bleibt im Schnitt oft nur wenig mehr im Portemonnaie. Zu 
spüren bekommen das in erster Linie Besserverdiener. Denn der Beitrag
für die gesetzliche Pflegeversicherung steigt auf 2,8 Prozent für 
Kinderlose und für alle anderen auf 2,55 Prozent, der jeweils zur 
Hälfte vom Arbeitgeber übernommen wird. Negativ aufs Netto wirken 
sich für Besserverdiener zudem die gestiegenen 
Beitragsbemessungsgrenzen aus. "Aber auch manche Geringverdiener 
müssen 2017 draufzahlen", erklärt Reuß. Nach Berechnungen der 
Steuerberater-Genossenschaft Datev bekommt beispielsweise ein 
verheirateter Arbeitnehmer in der Steuerklasse III, der weniger als 
1.500 Euro verdient, aufgrund gestiegener Sozialabgaben in diesem 
Jahr 18 Euro weniger als 2016.

   Mehr von der Altersvorsorge absetzen

   Sparer dürfen 2017 mehr steuer- und sozialversicherungsfrei in 
ihre Altersvorsorge investieren. Wer im Rahmen der gesetzlichen 
Rentenversicherung, eines beruflichen Versorgungswerks oder eines 
Rürup-Sparvertrags vorsorgt, kann sich über einen höheren 
abzugsfreien Anteil bei den Sonderausgaben freuen: Damit dürfen 
Sparer bis zu 23.362 Euro für die Altersvorsorge steuerfrei 
einzahlen. Für Arbeitnehmer, die sich mit einer betrieblichen 
Altersvorsorge absichern, bleiben bis zu 3.048 Euro abzugsfrei.

   Neurentner müssen mehr versteuern

   Nicht nur der Lohn muss versteuert werden, sondern auch die Rente.
Wer dieses Jahr aus dem Berufsleben ausscheidet, sollte darauf 
achten, dass die Rente bereits zu 74 Prozent versteuert werden muss. 
"Somit bleiben nur 26 Prozent steuerfrei", erklärt Reuß.

   Weitere Informationen http://www.finanztip.de/steueraenderungen/

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