LET Group Holdings Limited gibt bekannt, dass die Aktionäre der Gesellschaft (die "Aktionäre") und potenzielle Anleger der Gesellschaft von folgender Verzögerung in Kenntnis gesetzt werden: Die Veröffentlichung der Bekanntgabe der vorläufigen Ergebnisse der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr ("GJ 2023") wird sich verzögern und das Jahresergebnis 2023 wird nicht vor dem 31. März 2024 veröffentlicht werden, wie in Regel 13.49(1); und die Versendung des Jahresberichts der Gesellschaft ("Jahresbericht 2023") an die Anteilsinhaber wird sich verzögern und der Jahresbericht 2023 wird nicht vor dem 30. April 2024 versandt werden, wie in Regel 13.46(2)(a) vorgeschrieben. Der Prüfungsausschuss des Verwaltungsrats ("Prüfungsausschuss") ist seit dem 15. Januar 2024 ohne Mitglied, nachdem alle unabhängigen, nicht geschäftsführenden Direktoren des Unternehmens mit Wirkung vom 15. Januar 2024 zurückgetreten sind, wie in der Mitteilung des Unternehmens vom 15. Januar 2024 angekündigt. Da der Prüfungsausschuss nicht in der Lage ist, den Jahresabschluss des Unternehmens für das Geschäftsjahr 2023 zu prüfen und die Prüfungsabsprache mit dem Abschlussprüfer des Unternehmens für die Prüfung des Jahresabschlusses zu erleichtern, ist das Unternehmen nicht in der Lage, sich mit seinem Abschlussprüfer über den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 zu einigen, was eine Voraussetzung für die Veröffentlichung der Jahresergebnisse 2023 gemäß Regel 13.49(2) ist.