LUXEMBURG (AFP)--Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet am Donnerstag (09.30 Uhr) ein Urteil zu den Nutzungsbedingungen für die Erdgasleitung Opal. Diese führt von der Leitung Nord Stream 1 in Greifswald nach Tschechien. Polen kritisiert von der Bundesnetzagentur geplante Änderungen. (Az: C-848/19 P).

Diese würden es dem russischen Energiekonzern Gazprom ermöglichen, Nord Stream 1 voll auszulasten und so weniger Gas durch konkurrierende Leitungen wie die durch Polen führende Jamal zu schicken. Dies verstoße gegen den EU-Grundsatz der Solidarität im Energiesektor. Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union gab 2019 der Klage Polens statt. Hiergegen legte Deutschland Rechtsmittel zum EuGH ein.

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July 14, 2021 23:55 ET (03:55 GMT)