KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die AfD ist am Bundesverfassungsgericht mit ihrer separaten Klage gegen das Gesetzgebungsverfahren zur Aufstockung der Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro gescheitert. Die gestellten Anträge seien unzulässig, entschied der Zweite Senat am Dienstag in Karlsruhe in einem zweiten Urteil zu dem Komplex. Unter anderem habe die AfD-Bundestagsfraktion nicht konkret genug dargelegt, warum ihre Rechte verletzt worden seien. (Az. 2 BvE 5/18) Sie hatte kritisiert, die Große Koalition habe das Gesetz im Jahr 2018 in so kurzer Zeit beschlossen, dass keine Zeit für Oppositionsarbeit geblieben sei.

Hintergrund der Klage war, dass die AfD-Fraktion nicht genug Abgeordnete hatte, um die Aufstockung der Parteienfinanzierung wie FDP, Grüne und Linke grundsätzlich überprüfen zu lassen. In diesem zentralen Verfahren hatte das höchste deutsche Gericht die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung auf damals 190 Millionen Euro pro Jahr am Vormittag für verfassungswidrig erklärt. (Az. 2 BvF 2/18)/kre/sem/DP/mis