Die Übersicht in Kurzmeldungen zu Entwicklungen, Ergebnissen und Einschätzungen rund um die bundesdeutsche Politik:


FDP: Agrardiesel fördern - Behörde bei Grundsicherung streichen 

Im Haushaltsstreit der Ampel fordert die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen, die Vergünstigungen für Agrardiesel beizubehalten und stattdessen bei der Kindergrundsicherung zu sparen. "Ich plädiere dafür, bei der Kindergrundsicherung auf die Einrichtung einer neuen Behörde zu verzichten. Sie führt zu mehr, nicht wie geplant zu weniger Bürokratie und keiner weiß, wo die circa 5.000 Angestellten herkommen sollen", sagte Jensen dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Die Behörde koste ungefähr 500 Millionen?Euro pro Jahr. "Das ist etwa die Summe, die beim Agrardiesel eingespart werden soll." Jensen erklärte, Kinder hole man nicht aus der Armut, indem man neue bürokratische Behörden schaffe, sondern mit "Bildungschancen und Teilhabemöglichkeiten". Der Vorschlag zur Streichung der Agrardieselvergünstigung sei den Menschen dagegen schwer zu vermitteln. "Das sieht man am Protest der Landwirte."


DGB-Chefin Fahimi fordert höheren Mindestlohn 

Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Yasmin Fahimi, hat Forderungen nach einem höheren Mindestlohn erneuert. Die Inflationsausgleichsprämie sei kein dauerhaft tabellenwirksames Instrument, sagte Fahimi im ARD-Morgenmagazin. Deshalb werde es für die zwölf Millionen Beschäftigen, für die der DGB in der kommenden Tarifrunde neu verhandle, auch um eine Abmilderung der Inflationsschocks gehen. Zwar werde viel über das Lohnabstandsgebot diskutiert, sagte Fahimi. "Doch ich finde es geradezu skurril, dass man in diesem Zusammenhang darüber diskutiert, ob die Anpassung beim Bürgergeld gerechtfertigt ist, gleichzeitig aber achselzuckend hinnimmt, dass der Mindestlohn lediglich um 41 Cent gestiegen ist." Der DGB habe in der Mindeslohnkommission mehr als die jetzt beschlossenen 41 Cent Erhöhung gefordert. Die Arbeitgeber hätten "diese mickrige Erhöhung" nicht im Konsens durchgedrückt. Mindeslohnbezieherinnen und -bezieher würden so von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt.


Högl warnt vor leichtfertigem Bundeswehr-Einsatz 

Die Wehrbeauftragte des Bundestags, Eva Högl (SPD), hat vor übereilten Rufen nach der Bundeswehr in den Hochwassergebieten gewarnt. Zwar habe die Truppe während der Corona-Pandemie und bei der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal gezeigt, dass sie "gerne und aus voller Überzeugung" helfe, sagte Högl dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel. "Doch die Truppe ist aktuell bereits sehr gefordert - und zwar in ihrem Kernauftrag: der Landes- und Bündnisverteidigung", sagte die Wehrbeauftragte. "Amtshilfe ist und darf kein Dauerzustand sein. Deshalb sollte sehr sorgfältig geprüft werden, in welchem Umfang die Bundeswehr in den akuten Hochwassergebieten helfen kann." Vom Hochwasser betroffene Landkreise in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt hatten Anträge auf Amtshilfe gestellt. Högl hob eine grundsätzliche Hilfsbereitschaft in der Truppe hervor. Zugleich verwies die frühere Innenpolitikerin aber auf Mängel in der Katastrophenhilfe. "Dass die Bundeswehr angefragt wird, zeigt einmal mehr: Zivile Stellen im Bevölkerungsschutz und bei der Katastrophenhilfe müssen weiter grundlegend ertüchtigt werden", sagte sie.


Auch Mützenich offen für Ausnahme von Schuldenbremse wegen Hochwassers 

Angesichts der angespannten Hochwasserlage in Norddeutschland zeigt sich auch SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich offen dafür, mögliche Bundeshilfen von der Schuldenbremse auszunehmen. Die Bundesregierung sei "gut beraten, sich offen mit der Frage zu befassen, ob die Ausnahmeregelung nach Artikel 115 neben der Ukraine und der Ahrtal-Katastrophe nicht auch für dieses Ereignis anzuwenden ist", sagte er dem digitalen Medienhaus Table.Media. Entsprechende Forderungen aus der SPD-Fraktion waren bereits am Mittwoch laut geworden. Es gehe nicht "um eine Rechenaufgabe, sondern auch um den politischen Willen, deutlich zu machen, dass der Bund bereit ist, sich an der Schadensbewältigung zu beteiligen", sagte dazu Mützenich. Er machte zugleich deutlich, dass die bereits zugesagten Hilfen für das Ahrtal nach der dortigen Flut im Jahr 2021 sowie die Unterstützung der Ukraine mit Krediten finanziert werden müssten, die nicht unter die Schuldenbremse fielen.


Wüst fordert bei Drittstaatenregelung Klarheit von Scholz 

Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst (CDU) hat von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) schnell Klarheit in der Frage einer möglichen Verlagerung von Asylverfahren in Drittstaaten verlangt. "Der Bundeskanzler hat zugesagt zu prüfen, ob die Feststellung des Schutzstatus von Flüchtlingen auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen kann", sagte Wüst dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel. "Ich habe die klare Erwartung an den Kanzler, dass er die Ergebnisse dieser Prüfung in den nächsten Wochen darlegt und offenlegt, mit welchen Ländern Kontakt aufgenommen wurde." Eine frühe Zusammenkunft von Bund und Ländern in diesem Jahr mit dem Kanzler sei vereinbart und nötig. "Es ist dringend geboten, sich frühzeitig darauf einzustellen, dass die Flüchtlingszahlen bald wieder deutlich hochgehen dürften. Nicht-Handeln und Abwarten ist keine Option", so der CDU-Politiker.


Grüne sehen Aussetzen der Schuldenbremse als Option 

Angesichts der kritischen Lage in den Hochwassergebieten und den dort entstandenen Schäden sehen die Grünen im Bundestag ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse als Option. "In vielen Regionen und Orten in Deutschland sind die Menschen vom starken Hochwasser geschädigt und bedroht", sagte der haushaltspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Sven-Christian Kindler, der Rheinischen Post. Die Gefahr sei noch nicht gebannt. "Die Schäden sind immens und die Menschen in den betroffenen Regionen werden sich auf unsere Unterstützung verlassen können", versicherte der Grünen-Politiker. Dafür werde man auch im Bundeshaushalt 2024 Vorsorge treffen müssen. "Angesichts dessen bleibt die Erklärung der Notlage für das Jahr 2024 durch den Haushaltsgesetzgeber selbstverständlich eine Option", sagte Kindler. Das habe das Bundesverfassungsgericht auch für Naturkatastrophen wie die im Ahrtal und jetzt in Norddeutschland ausdrücklich zugelassen.


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January 04, 2024 07:45 ET (12:45 GMT)