Aus der Sitzung des Senats am 26. Januar 2016:

Der Senat hat heute auf Vorlage von Innen- und Sportsenator Frank Henkel beschlossen, den Entwurf des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes beim Abgeordnetenhaus einzubringen.

Mit der Änderung soll das Eingriffsrecht, das bei einer Beeinträchtigung dringender Gesamtinteressen Berlins ein Einschreiten gegenüber rechtswidrig handelnden Bezirken ermöglicht, modifiziert werden. Die Neuregelung verkürzt Entscheidungswege und macht effektives, zügiges Vorgehen möglich.

Bisher war es dem Senat und der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung als Bezirksaufsichtsbehörde vorbehalten, bei rechtswidrigem Verhalten der Bezirksämter im Rahmen der Bezirksaufsicht auf das Verhalten der Bezirke regelnd einzugreifen.

Der Senat sieht angesichts der großen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen die Notwendigkeit, neben Bezirksaufsichtsmaßnahmen, die regelmäßig einen Senatsbeschluss erfordern, im Falle der Beeinträchtigung dringender Gesamtinteressen Berlins für die Fachverwaltungen ein umfassenderes Eingriffsrecht gegenüber den Bezirken zu schaffen. Diese Möglichkeit war den Fachverwaltungen bisher nur in Fällen rechtmäßigen Handelns der Bezirke eröffnet.

Die Regelung soll bis 31. Dezember 2019 befristet werden.

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