im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe der folgenden 
                                          Bestimmungen zu erwerben. 
                                          Die Ermächtigung gilt bis zum 10. März 2026. Die Ermächtigung kann durch die 
                                          Gesellschaft, aber auch durch nachgeordnete Konzernunternehmen oder für ihre 
                            c)            oder deren Rechnung durch von der Gesellschaft oder von einem nachgeordneten 
                                          Konzernunternehmen beauftragte Dritte ausgenutzt werden. 
                                          Der Erwerb erfolgt in jedem Einzelfall nach Wahl des Vorstands auf einer der 
                                          folgenden Arten: 
                                          (i) Über die Börse, wobei der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je 
                                          Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der jeweils letzten 
                                          Aktienkurse (Schlusskurse) der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel der 
                                          Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Handelstagen vor dem 
                                          Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts zum Erwerb nicht um mehr als 10% über- 
                                          oder unterschreiten darf. 
                                          (ii) Mittels eines öffentlichen Kaufangebots, wobei der von der Gesellschaft 
                                          gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der 
                                          jeweils letzten Aktienkurse (Schlusskurse) der Aktie der Gesellschaft im 
                                          XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Handelstagen 
                                          vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots nicht um mehr als 10% über- 
                                          oder unterschreiten darf. Das Volumen eines öffentlichen Kaufangebots kann 
                                          begrenzt werden. Sollte bei einem öffentlichen Kaufangebot das Volumen der 
                                          angebotenen Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreiten, kann unter 
                                          insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts der Erwerb 
                                          nach dem Verhältnis der angebotenen Aktien statt nach dem Verhältnis der 
                                          Beteiligung der andienenden Aktionäre an der Gesellschaft erfolgen. Eine 
                                          bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb 
                                          angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär der Gesellschaft kann unter 
                                          insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur 
                                          Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden. Ebenfalls vorgesehen werden kann 
                                          eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten zur Vermeidung rechnerischer 
                                          Bruchteile von Aktien. 
                                          Ergeben sich nach Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots erhebliche 
                                          Kursabweichungen vom gebotenen Kaufpreis, so ist der Vorstand ermächtigt, das 
                                          Kaufangebot anzupassen. In diesem Fall bestimmt sich der maßgebliche Betrag 
                                          nach dem Mittelwert der jeweils letzten Aktienkurse (Schlusskurse) der Aktie 
                                          der Gesellschaft im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse an den 
                                          letzten zehn Handelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des angepassten 
                                          Angebots; die 10%-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen 
                                          Betrag anzuwenden. 
                                          (iii) Mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung 
                                          zur Abgabe von Verkaufsangeboten. In diesem Fall legt die Gesellschaft eine 
                                          Kaufpreisspanne je Aktie fest, innerhalb derer Verkaufsangebote abgegeben 
                                          werden können. Die Kaufpreisspanne kann angepasst werden, wenn sich während 
                                          der Angebotsfrist erhebliche Kursabweichungen vom Kurs zum Zeitpunkt der 
                            d)            Veröffentlichung der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten ergeben. 
                                          Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie, den die Gesellschaft 
                                          aufgrund der eingegangenen Verkaufsangebote der Aktionäre ermittelt, darf den 
                                          Mittelwert der jeweils letzten Aktienkurse (Schlusskurse) der Aktie der 
                                          Gesellschaft im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten 
                                          zehn Handelstagen vor dem Tag, an dem der Vorstand der Gesellschaft über die 
                                          Veröffentlichung der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder deren 
                                          Anpassung entscheidet, nicht um mehr als 10% über- oder unterschreiten. 
                                          Das Volumen der Annahme kann begrenzt werden. Sofern von mehreren 
                                          gleichartigen Verkaufsangeboten wegen der Volumenbegrenzung nicht sämtliche 
                                          angenommen werden können, kann unter insoweit partiellem Ausschluss eines 
                                          eventuellen Andienungsrechts der Erwerb nach dem Verhältnis der angebotenen 
                                          Aktien statt nach dem Verhältnis der Beteiligung der andienenden Aktionäre an 
                                          der Gesellschaft erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen 
                                          bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär 
8.                                        der Gesellschaft kann unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen 
                                          Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden. Ebenfalls 
                                          vorgesehen werden kann eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten zur 
                                          Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien. 
                                          (iv) Mittels den Aktionären zur Verfügung gestellter Andienungsrechte, wobei 
                                          diese pro Aktie der Gesellschaft zugeteilt werden können. Gemäß dem 
                                          Verhältnis des Grundkapitals der Gesellschaft zum Volumen der von der 
                                          Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien berechtigt eine entsprechend 
                                          festgesetzte Anzahl Andienungsrechte zur Veräußerung einer Aktie der 
                                          Gesellschaft an diese. Andienungsrechte können auch dergestalt zugeteilt 
                                          werden, dass jeweils ein Andienungsrecht pro Anzahl von Aktien zugeteilt 
                                          wird, die sich aus dem Verhältnis des Grundkapitals zum Rückkaufvolumen 
                                          ergibt. Bruchteile von Andienungsrechten werden nicht zugeteilt; für diesen 
                                          Fall werden die entsprechenden Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Der Preis 
                                          oder die Grenzwerte der angebotenen Kaufpreisspanne (jeweils ohne 
                                          Erwerbsnebenkosten), zu denen bei Ausübung des Andienungsrechts eine Aktie an 
                                          die Gesellschaft veräußert werden kann, wird nach Maßgabe der Regelungen in 
                                          vorstehendem Abschnitt (iii) bestimmt und gegebenenfalls angepasst, wobei im 
                                          letzteren Fall maßgeblicher Stichtag derjenige der Veröffentlichung der 
                                          Anpassung ist. Die nähere Ausgestaltung der Andienungsrechte, insbesondere 
                                          ihr Inhalt, die Laufzeit und gegebenenfalls ihre Handelbarkeit, bestimmt der 
                                          Vorstand der Gesellschaft. 
                                          Die nähere Ausgestaltung sämtlicher vorstehend genannter Erwerbsarten 
                                          bestimmt im Übrigen jeweils der Vorstand. 
                                          Der Vorstand wird ermächtigt, eine Veräußerung der erworbenen Aktien über die 
                                          Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer 
                                          Beteiligungsquote vorzunehmen. Im Falle eines Angebots an alle Aktionäre ist 

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January 28, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)