Die Europäische Kommission hat heute ihren Vorschlag für eine Verordnung zu ePrivacy vorgelegt. Sie soll die Richtlinie 2002/58/EG ersetzen und ergänzt die bestehende Datenschutzgrundverordnung (General Data Protection Regulation, GDPR).

ETNO und GSMA Europe erkennen das Ziel der Europäischen Kommission an, die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation zu schützen und einen harmonisierten Rahmen für elektronische Kommunikationsdaten zu schaffen. Telekommunikationsbetreiber fühlen sich einer Stärkung des Verbrauchervertrauens verpflichtet, das entscheidend für die Entwicklung der Datenwirtschaft ist.

Wir appellieren jedoch an die Mitgesetzgeber, die neue ePrivacy-Verordnung zu korrigieren und sicherzustellen, dass sie einen kundenfreundlichen und innovationsbereiten Ansatz ermöglicht. Nur auf diese Weise wird die EU von der Datenwirtschaft profitieren, neue gesellschaftliche Chancen schaffen und die Bereitstellung innovativer Verbraucherdienstleistungen fördern.

Während wir die Notwendigkeit eines vollständigen Schutzes der Verbraucher unterstützen, sind wir der Ansicht, dass die Datenschutzgrundverordnung bereits einen technologieneutralen und zukunftsorientierten Rahmen zu diesem Zweck bietet. Restriktive ePrivacy-Regeln würden zu einer ungerechten Doppelregulierung eines Sektors gegenüber anderen führen.

Aus diesem Grund appellieren die ETNO und die GSMA an die Gesetzgeber, dafür zu sorgen, dass die endgültige Verordnung neue Dienstleistungen berücksichtigt und dass für alle Anbieter die gleichen Regeln gelten. Wenn wir die derzeitigen Inkonsistenzen und Beschränkungen nicht überwinden, werden Telekommunikationsbetreiber in Europa an einem Ausbau der Wahlmöglichkeiten für Verbraucher und dem Angebot neuer wettbewerbsfähiger Dienstleistungen für die Bürger gehindert.

Wir fordern die Gesetzgeber auf sicherzustellen, dass die neue ePrivacy-Verordnung die Chance nicht versäumt, einen einheitlichen Rahmen für die Datenwirtschaft bereitzustellen, sodass Firmen datengestützte Dienstleistungen anbieten können. Dies kann erreicht werden, indem sichergestellt wird, dass die neue Verordnung:

  • in Bezug auf die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten vollständig auf die GDPR abgestimmt ist. Demzufolge sollte dies erlaubt sein, wenn dies mit dem ursprünglichen Zweck der Datenerhebung vereinbar ist, wenn eine Folgenabschätzung durchgeführt wurde und wenn geeignete Schutzvorkehrungen zur Anwendung kommen (beispielsweise Pseudonymisierung). Auf diese Weise können wir beispielsweise Big-Data-Analysen im Interesse der Kunden oder zu öffentlichen Zwecken durchführen;
  • keine Kommunikationsdienste aussondert, indem strengere Bestimmungen angewandt werden als diejenigen, die für andere Dienstleister gelten, die ähnliche Daten verarbeiten (beispielsweise Quelle, Ziel, Datum, Uhrzeit und/oder Ort der Daten oder des Geräts). Nur auf diese Weise können wir beispielsweise Kartendienste anbieten, die mit denjenigen konkurrieren, die von anderen Akteuren bereits bereitgestellt werden.)

Im Zuge der Erfordernis Europas, dass Telekommunikationsunternehmen ein 5G- und Internet-der-Dinge-fähiges Europa aufbauen, müssen wir sicherstellen, dass die neue ePrivacy-Verordnung mit diesen gemeinsamen Zielen im Einklang steht. Sowohl die Verbraucher als auch die Industrie benötigen einfache und klare Regeln anstatt eines doppelten Systems mit verschwommenen Grenzen. Regeln für die Verarbeitung von Standortdaten in vernetzten Autos, IoT-Geräten oder mobilen Apps illustrieren die Problematik, da wir riskieren, 5G-Geschäftsmodelle zu gefährden. Eine vertrauensbasierte Nutzung der Daten, die von Telekommunikationsbetreibern erfasst werden, ist entscheidend, um die Vorteile des digitalen Binnenmarkts zu realisieren.

Lise Fuhr, Director General der ETNO, sagte: „Es gibt keine europäische Datenwirtschaft ohne innovationsorientierte Verordnung. Telekommunikationsunternehmen sollten in der Lage sein, innovativ zu arbeiten und den europäischen Verbrauchern eine größere Auswahl zu bieten.“

Afke Schaart, Vice-President Europe der GSMA, meinte: „Wie für die Kommission, ist es auch für uns fundamental, einen Rahmen für Datenschutz zu schaffen, der das Vertrauen der Verbraucher im Zusammenhang mit elektronischer Kommunikation stärkt. Wir müssen jedoch dafür sorgen, dass die detaillierten Anforderungen wie die begrenzten rechtlichen Gründe für die Verarbeitung die Nutzung von Metadaten nicht versehentlich behindern, die sowohl innovativ als auch sensibel in Bezug auf Datenschutzbedenken sind.“

Über die GSMA

Die GSMA vertritt die Interessen der weltweiten Mobilfunkindustrie. Die Organisation vereint fast 800 Netzbetreiber sowie nahezu 300 Unternehmen aus dem Umfeld der mobilen Kommunikation, darunter Mobiltelefon- und Gerätehersteller, Software-Unternehmen, Ausrüstungsanbieter, Internetfirmen und Unternehmen aus angrenzenden Branchen. Die GSMA organisiert zudem branchenweit führende Veranstaltungen wie den Mobile World Congress, den Mobile World Congress Shanghai, Mobile World Congress Americas und die Konferenzen der Mobile 360 Series. Weitere Informationen finden Sie auf der Unternehmenswebsite der GSMA unter www.gsma.com. Folgen Sie der GSMA auf Twitter: @GSMA und @GSMAPolicy.

Über die ETNO

Die ETNO ist seit 1992 das Sprachrohr der Europäischen Telekommunikationsnetzbetreiber und mittlerweile die wichtigste Richtliniengruppe der europäischen Netzwerkbetreiber im Bereich elektronische Kommunikation. Die 41 Mitglieder und Beobachter innerhalb und außerhalb Europas bilden das Rückgrat für den digitalen Fortschritt Europas. Sie sind die Haupttriebkräfte der Breitbandnutzung und engagieren sich für kontinuierliches Breitbandwachstum in Europa. ETNO-Mitglieder sind paneuropäische Betreiber und belegen auch Neuzugangspositionen außerhalb ihrer Landesmärkte. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ETNO unter www.etno.eu. Folgen Sie der ETNO auf Twitter @ETNOAssociation.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.